Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.4 Berufliche Veranlassung durch Heirat

Entsteht die doppelte Haushaltsführung allein durch die Heirat des Arbeitnehmers, ist sie zunächst privat und nicht beruflich veranlasst. Allerdings hat die Rechtsprechung die Heirat eines Arbeitnehmers mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie einem beruflichen Anlass gleichgestellt, wenn beide Ehepartner an verschiedenen Orten berufstätig sind, jeder...mehr

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Finnland / Literaturtipps

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Liechtenstein / C. Erbverfahrensrecht

Rz. 22 Ebenso wie in Österreich ist auch in Liechtenstein ein Verlassenschaftsverfahren zur Einantwortung des Nachlasses erforderlich. Das Verfahren ist in Art. 143 ff. AussStrG geregelt. Die internationale Zuständigkeit der liechtensteinischen Verlassenschaftsgerichte ist in der Jurisdiktionsnorm (JN) geregelt.[31] Insoweit gelten die Grundsätze des österreichischen Verlass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBerG v 14.12.1984 (BGBl ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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Luxemburg / c) Schenkungen, unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 14 Unentgeltliche Zuwendungen sind nach Art. 1 Abs. 2 lit. g) EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen. Für sie gilt die Rom I-Verordnung[10] mit ihren Rechtswahlmöglichkeiten. Für unbenannte Zuwendungen von Ehegatten gilt für ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen die Güterrechtsverordnung[11] (EuGüVO), für vorher geschlossene Ehen das güterrechtliche Kollision...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufgabe des Gewerbebetriebes durch Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts (§ 16 Abs 3a EStG)

Rn. 116 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Abs 5 wurde durch das JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) an den § 36 EStG angefügt (vgl Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags v 27.10.2010, BT-Drs 17/3449 Art 1 Nr 24). Nachdem der Bundestag in seiner Sitzung v 28.10.2010 den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen hatte, erfolgte am 26.11.2010 die ...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr

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Grenzpendler / 3.5 Nachweis der ausländischen Einkünfte

Aus Vereinfachungsgründen können in Fällen außerhalb der EU/EWR ausnahmsweise die von der ausländischen Steuerverwaltung bescheinigten Beträge übernommen werden.[1] Auch bei einkommenslosen Ehe-/Lebenspartnern ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung der jeweiligen Finanzbehörde im Ausland nicht ausreichend.[2] Für die Inanspruchnahme der Vorteile der unbeschränkten Steuerpfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bewirtschaftet ein im Inland ansässiger StPfl einen luf Betrieb bzw Flächen im Ausland (oder lässt er ihn auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften), unterliegen die daraus erzielten Einkünfte grundsätzlich gem § 1 Abs 1 EStG der deutschen Besteuerung. Dies gilt uneingeschränkt immer dann, wenn ein DBA fehlt oder in vorhandenen DBA das Be...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5 Keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025

Für Lohnzahlungen ab dem 1.1.2025 wurde die ermäßige Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren für die bisher begünstigten Einmalzahlungen in Form von Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten durch den Gesetzgeber aufgehoben.[1] Die Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung ist ab 2025 ist nur noch nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Einkommensteuerveranla...mehr

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Entsendung / 3.1 Geltungsbereich

Die Regelungen des AEntG gelten sowohl für Arbeitgeber mit Sitz in anderen EU-Staaten als auch für Arbeitgeber aus Drittstaaten.[1] Entsendung im Sinne des Gesetzes ist jeder Arbeitseinsatz eines bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland; dies gilt auch für einen Verleiher mit Sitz im Ausland im Fall der Arbeitnehmerüberlassung an einen E...mehr

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Niederlande / I. Bestimmung des Erbstatuts nach niederländischem internationalen Privatrecht (IPR)

Rz. 1 Im internationalen niederländischen Erbrecht sind drei Fragen zu unterscheiden, und zwar: Diese drei Fragen werden nachfolgend getrennt beantwortet. Rz. 2 Das niederländische internationale Erbrecht kennt fünf Rechtsq...mehr

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Entsendung / 3 Entsendung von Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber nach Deutschland

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern eines im Ausland ansässigen Arbeitgebers nach Deutschland ist das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und die dazu ergangene Meldeverordnung (AEntGMeldV) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) [1] zu beachten. Ziel des AEntG ist die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen durch die umfassende Gleichstellung ...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige... / 5.1 Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Der Steuerabzug ist vom inländischen Arbeitgeber vorzunehmen, wenn nicht ausnahmsweise eine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt.[1] Inländischer Arbeitgeber ist, wer im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Beschränkt steuerpflichtige Ar...mehr

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Saisonarbeitskraft / Zusammenfassung

Begriff Saisonarbeitskräfte sind Arbeitnehmer aus dem Ausland, die für eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeiten. Arbeitgeber versuchen damit regelmäßig einen saisonbedingten erhöhten Arbeitskräftebedarf zu decken. In der Sozialversicherung gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, deren Auswirkungen je nach Herkunftsland des Arbeitnehmers unterschiedlich sein können. Arbei...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / a) Voraussetzungen

Rz. 40 Erste Möglichkeit zur Wiederherstellung des Gleichlaufs ist die Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 5 EuErbVO. Hiernach können die betroffenen Parteien (nur) die internationale Zuständigkeit der Gerichte desjenigen Mitgliedstaates vereinbaren, dessen Recht der Erblasser nach Art. 22 EuErbVO gewählt hat. Nicht vereinbart werden kann die Zuständigkeit eines anderen Mit...mehr

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Polen / III. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 105 Im Bereich, der durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.2.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[23] nicht reguliert wurde, fin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Veranlagung im Falle der Behandlung als unbeschränkt EStPfl (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für ArbN, die nach § 1 Abs 3 oder § 1a EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, sind durch das JStG 1996 die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 7 EStG geschaffen worden. Die Pflichtveranlagung für Grenzpendler, die außerhalb von § 46 EStG in § 50 Abs 5 Nr 3b EStG 1994 geregelt war, ist nunmehr rechtssystematisch richtig in § 46 ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 1.2 Nationales Recht

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzes vom 24.2.1997[1] wurde die o. g. EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wegen der unionsweiten Vorbildfunktion des deutschen Jugendarbeitsschutzrechts erforderte die Umsetzung der Richtlinie nur geringfügige Nachbesserungen des bestehenden Rechts. Zentrale Regelungen des geltenden JArbSchG sind: Die grundsätz...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Der Anwendungsbereich des Erbstatuts

Rz. 11 Zunächst fand sich in Art. 12 (1) CC die ausdrückliche Regel, dass die Qualifikation zur Bestimmung der anwendbaren Kollisionsnormen immer nach spanischem Recht geschieht (lex fori-Qualifikation). Das – vor Geltung der EuErbVO über Art. 9.8 CC – bestimmte Erbstatut selbst regelt den erbrechtlichen Bereich in seiner Breite; wegen der Einzelheiten zur alten Rechtslage v...mehr

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Ungarn / V. Staatsverträge

Rz. 31 Ungarn ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens mit erbrechtlichem Regelungsgegenstand (Testamentsformübereinkommen 1961; Erbrechtsübereinkommen 1989). Rz. 32 Ungarn hat in den früheren Jahrzehnten eine Reihe von bilateralen Rechtshilfeabkommen abgeschlossen. Kollisions-, Zuständigkeits- bzw. Anerkennungsvorschriften in Erbsachen enthalten die Rechtshilfeabkomm...mehr

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Tschechien / 2. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 9 Das IPRG knüpft das Erbstatut nicht an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt. Gemäß § 76 IPRG richten sich die erbrechtlichen Rechtsbeziehungen nach der Rechtsordnung des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; wenn der Erblasser aber die tschechische Staatsangehörigkeit b...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwas anderes ergeben könnte. Sollten die Pläne der K...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 41 Die zuständige Behörde stellt, sobald sie die zu bezeugenden Umstände festgestellt hat und weder Einwände gegen den zu bescheinigenden Inhalt rechtshängig sind noch eine Entscheidung ergangen ist, die mit dem Zeugnis unvereinbar ist, gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EuErbVO unverzüglich das ENZ aus. Sie hat[33] dafür ein von einem Ausschuss erstelltes einheitliches Formblatt ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / e) Schenkungsstatut

Rz. 48 Für ab dem 17.9.2009 geschlossene Schenkungen unter Lebenden (inter vivos) – als rein schuldrechtlicher Vertrag – ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO)[88] zu beachten. Vor diesem Stichtag abgeschlossene Verträge unterliegen dem Römischen EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 (EuVÜ), welches im Verhäl...mehr

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Russische Föderation / II. Möglichkeiten der Rechtswahl

Rz. 4 Art. 1224 ZGB legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Wohnsitzes des Erblassers gilt, sofern in diesem Artikel nicht etwas anderes bestimmt ist. Da eine Öffnungsklausel hin zu einer privatautonomen Rechtswahl in diesem Artikel fehlt, ist eine Rechtswahl durch den Erblasser ausgeschlossen. Rz. 5 Wenn es um die Nachfolgeplanung größerer Vermögen in Russland geht, wurd...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 3 Ortswechsel in ein anderes Land

Sachverhalt Variante 1 Arbeitnehmer F möchte eine Workation im Warmen machen. Er möchte sich die Zeit gerne aufteilen und zuerst in Korsika wohnen und arbeiten, um dann noch eine Woche auf der Nachbarinsel Sardinien zu arbeiten und im Anschluss zwei Wochen Urlaub dort verbringen. F fragt sich nun, ob ein Länderwechsel in der EU während einer Workation wohl problemlos möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Klarstellung für Pflichtmitglieder in einem ausländischen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs 6 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 10a Abs 6 EStG nimmt mit S 1–3 EStG inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 24c S 2–4 EStG aF auf. Rn. 57 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 D...mehr

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Niederlande / 1. Rechtsquellen

Rz. 38 Das internationale Güterrecht ist deswegen so wichtig, weil das Güterstatut Umfang und Zusammenstellung des Nachlasses mitbestimmt. Das internationale Güterrecht in den Niederlanden kennt mittlerweile sechs Quellen, und zwar:mehr

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Österreich / I. Gerichtszuständigkeit

Rz. 1 Für die Frage, ob bei einer internationalen Erbschaft ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich stattfindet, ist seit 17.8.2015 in Österreich die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) maßgeblich. Anknüpfungspunkt für die Gerichtszuständigkeit ist primär der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers in der EU.[1] Rz. 2 Für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.2 Umfang der Dokumentationspflichten

Inhaltlich hat der Arbeitgeber zunächst die allgemeinen Arbeitsvertragsinhalte nach § 2 Abs. 1 NachwG zu dokumentieren. Zusätzlich aufzunehmen sind Angaben über: Das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll (prognostisch auf Grundlage der im Zeitpunkt der Nachweiserstellung vorliegenden objektiven Tatsachen und Einsatzplanung des ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

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Österreich / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / VII. Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

Rz. 345 Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) hat die beschleunigte Vollstreckung zivilrechtlicher Titel in anderen Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks und des türkisch besetzten Teils Zyperns zum Ziel. Sie betrifft unbes...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 1. Wirksame Rechtswahl des Erblassers

Rz. 33 Die Rechtswahl des Erblassers nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO führt zu einer Durchbrechung des von der EuErbVO angestrebten Ziels des Gleichlaufs von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht. In diesem Fall müssten die nach Art. 4 oder 10 EuErbVO zuständigen Gerichte fremdes Erbrecht anwenden. In den Art. 5 ff. EuErbVO sieht die Verordnung daher Mechanismen vor...mehr

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Polen / IV. Gestaltungsmöglichkeiten/Rechtswahl

Rz. 13 Noch im IPRG 1965 hatte der polnische Gesetzgeber im Bereich der Nachlassangelegenheiten keine Möglichkeit vorgesehen, das Erbstatut zu wählen, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten oder Arbeitsverhältnissen gemacht wurde. Das polnische IPRG 1965 beinhaltete insoweit keine Vorschriften wie z.B. Art. 25 Abs. 2 des deutschen EGBGB. Rz. 14 Nunmehr allerdings konnte gem. Art. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 4 Jederzeitige Verfügbarkeit und Wiedergabe der Daten

Die Unterlagen müssen während der Dauer der Aufbewahrungspflicht verfügbar sein und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Wer die aufbewahrten Unterlagen nur in Form von Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Lesbarkeit der Daten erforderlich sind (z. B. Compu...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Authentizität der Urkunde und deren Überprüfung

Rz. 130 Der autonome Begriff[253] der Authentizität wird von Erwägungsgrund 62 näher umschrieben. Er umfasst insbesondere die formalen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Errichtung der öffentlichen Urkunde, insbesondere Echtheit der Urkunde, verfahrensrechtliche Formerfordernisse, Befugnis der Errichtungsbehörde und Einhaltung des einschlägigen Verfahrens. Zur Authentizit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 7.1 Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III

Eine Pflichtveranlagung besteht für im Inland wohnhafte verheiratete EU-/EWR-Arbeitnehmer, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehe-/Lebenspartner im EU-/EWR-Ausland lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die im Rahmen des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG durch das Betriebsstät...mehr

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Tschechien / V. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 159 Die Anerkennung deutscher Erbscheine richtet sich in der Tschechischen Republik nach der Regelung in der EuErbVO (Art. 39 ff.). Gemäß Art. 74 EuErbVO bedarf es hinsichtlich Urkunden, die einem EU-Mitgliedstaat nach der EuErbVO ausgestellt werden, weder Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit. Die Vollstreckung einer in einem EU-Mitgliedstaat ergangenen und in ...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 4 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit

Die Anwendung der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit ist vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts. Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG)[1] über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Sollte eine der im Rahmen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, gelten währe...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / V. Urkunden mit widersprüchlichem Inhalt

Rz. 136 Für den Fall mehrerer sich inhaltlich widersprechender Urkunden oder eines solchen Widerspruchs mit einer gerichtlichen Entscheidung enthält Erwägungsgrund 66 EuErbVO grobe Leitlinien. Stammen die Urkunden bzw. die Entscheidung aus demselben Mitgliedstaat, bestimmt das Recht des Ursprungsmitgliedstaates den Umfang der anzunehmenden Beweiswirkung, Art. 59 Abs. 1 Uabs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Rechtsgrundlagen

In allen grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsrechtsbeziehungen spielt die Frage des auf den jeweiligen (Arbeits-)Vertrag anwendbaren Rechts (das sog. Vertragsstatut) eine wichtige Rolle. Dieses Vertragsstatut kann sich ergeben aus zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. die multilateralen Übereinkommen der ILO), dem primären und sekundären EU-Recht oder dem jeweiligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.3 Ausländer

Für Ausländer gelten Begrenzungen für den Zugang zum Bürgergeld. Sie haben grundsätzlich nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie sich gewöhnlich (d. h. nicht nur kurzfristig) und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Weitere Voraussetzung ist, dass sie entweder als Arbeitnehmer oder als Selbs...mehr