Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Vorrang von Abschreibungen

Rz. 136 Soweit bei Bilanzaufstellung im Zusammenhang mit dem schwebenden Geschäft stehende VG aktiviert werden (z. B. unfertige Leistungen im Vorratsvermögen), sind diese zunächst um den erwarteten Verlust abzuschreiben, da eine außerplanmäßige Abschreibung Vorrang vor einer Drohverlustrückstellung hat. Der Vorrang der aktivischen Abschreibung begründet sich aus Art. 20 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Einbezug als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens

Rz. 105 Die Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB erfordert die kumulative Erfüllung aller im Gesetzestext genannten Voraussetzungen. Grundvoraussetzung für die Befreiung ist zunächst, dass ein TU in den Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR einbezogen ist. Dabei liegt ein TU vor, wenn die Vorau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 69 In Abs. 1 soll in Satz 1 folgende Nr. 3 eingefügt werden "3. § 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts". Entsprechend werden im Satzteil nach der Nr. 3 die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert in "in den Fällen der Nummern 2 und 3" und in Satz 2 die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 37 Die – voraussichtlich rückwirkend anzuwendenden – Änderungen des CSRD-UmsG betreffen ausschl. die Formulierung von § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB (Rz 28–Rz 33). Nach dem Entwurf sind die Unterlagen durch das TU nicht mehr beim MU "einzureichen", sondern an dieses "zu übermitteln", wa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324f-E Netzwerk

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Reg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verordnungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 7 In § 315k Abs. 3 HGB-E wird eine Verordnungsermächtigung vorgeschlagen, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu befugt, nach Erlass oder Änderung der delegierten Rechtsakte gem. § 315k Abs. 1 Satz 2 HGB-E die entsprechenden Vorschriften zu bezeichnen. Diese Verordnungsermächtigung stellt sicher, dass nationale Regelungen flexibel auf Änderungen der delegierten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324g-E Vorlagepflicht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324j-E Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüfungsbericht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mehr vor. Somit verbleibt als einziges Berichterstattungsinstrume...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.1 Industriezugehörigkeit

Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[1] a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 34 Auf Basis des RegE CSRD-UmsG sind folgende Änderungen beabsichtigt: Das CSRD-Umsetzungsgesetz sieht eine Streichung von § 324 HGB vor. Ersetzt wird diese durch die beabsichtigte Einführung eines § 324m HGB-E, der die entsprechenden Vorschriften zum Prüfungsausschuss aufgreift (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweils zwei der folgen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Rz. 52 Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes.[1] Nach Veröffentlichung der finalen Fassung wird die Kommentierung in Ihrem Haufe HGB Bilanz Kommentar Online aktualisiert. Die Online-Version ist beim Kauf der Printausgabe inklusive. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-Umsetzungsgesetz noch ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315g-E Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315g-E Rz. 1 Infolge der Einfügung des neuen § 315e HGB-E mit dem geplanten CSRD-UmsG [1] zu Formatvorgaben für den Konzernlagebericht und der Zusammenführung der Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 20 Nach dem vorliegenden RegE CSRD-UmsG sind keine Änderungen des § 319b HGB vorgesehen. Indirekt ergeben sich aber Auswirkungen durch die vorgesehene Änderung von § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. Insoweit wird auf § 319 87 verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflichtende Anwendung der von der Europäischen Kommission...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 42 Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das HGB sollen in Abs. 2 Nr. 6 die Wörter „Aspekte wie bspw. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund“ durch die Wörter "das Geschlecht sowie andere Aspekte wie bspw. Alter, Behinderungen o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzenlageberichtseid (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E haben die in Abs. 1 benannten Personen in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschl. des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chanc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Besonderheiten bei einem IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB

Rz. 149 Nach § 325 HGB offenlegungspflichtige Unt können anstelle ihres nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten und geprüften Jahresabschluss auch einen Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, prüfen lassen und offenlegen (§ 325 Rz 128). Für diesen IFRS-Einzelabschluss gilt gem. § 324a Abs. 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 15 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Die zu erwartenden Änderungen werden daher auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-UmsG nachfolgend dargestellt: Die Regelung soll nur eine einfache Anpa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 4 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht wird der Wortlaut des § 289e HGB-E marginal angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus den geänderten Regelungen zur Offenlegung sowie aus der Ersetzung der "nichtfinanzielle Erklärung" du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 65 Infolge der anstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht, ist nach derzeitigem Stand des RegE davon auszugehen, dass § 325a HGB in den neuen § 328a HGB-E verschoben wird. Inhaltlich sollen sich die beiden Normen im Wesentlichen entsprechen. Aus rechtssystematischen Gründe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Zeitpunkt der Rückstellungsbildung

Rz. 13 Eine Rückstellung ist im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn eines der in § 249 HGB genannten Ansatzgebote vorliegt. Die Höhe der Rückstellung ist unbeachtlich, d. h., es gibt (derzeit) keinen Wesentlichkeitsgrundsatz. Ein Weglassen einer der Höhe nach für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbedeutenden Rückstellung ist somit ein Verstoß gegen § 246 HGB, un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289g-E Format des Lageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Format des Lageberichts Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 97 Abs. 1 soll in den Ziffern 1, 1a, und 2 lediglich sprachliche Anpassungen und berichtigte Normenverweisungen erhalten. Während Ziffer 3 unverändert bleibt, werden in Ziffer 4 noch die Verweisungen zu § 324g HGB-E bzgl. der Vorlagepflicht des Prüfungsberichts des Nachhaltigkeit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315h-E Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315j-E Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Ausweis und Erläuterung außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen

Rz. 25 Gem. § 275 Abs. 2 und 3 HGB ist seit dem BilRUG mit Erstanwendung im Gj 2015 oder ggf. schon vorgezogen 2014 kein Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses und der damit verbundenen Erträge und Aufwendungen mehr vorgesehen. In Folge entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts" zus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324b-E Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 13 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324d-E Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324e-E Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 87 In Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a werden nach dem Wort "Jahresabschlusses" die Wörter "oder des zu prüfenden Lageberichts" eingefügt. Diese Änderung hat materielle Bedeutung für Fälle, in denen der AP des JA nicht auch der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ist. Sie bewirkt, da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Überblick über die Voraussetzungen von befreienden Drittstaaten-Konzernabschlüssen

Rz. 6 Die in § 292 HGB enthaltenen Voraussetzungen sind denen des § 291 HGB nachgebildet und entsprechen diesen in den Eingangsvoraussetzungen weitgehend. Besonderheiten der Rechnungslegung durch übergeordnete MU in Drittstaaten wurden in der Vorschrift ergänzend berücksichtigt (Rz 2).[1] Folgende Voraussetzungen müssen für die Befreiung nach § 292 HGB kumulativ erfüllt sein:...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324i-E Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsverme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Im Einklang mit als gleichwertig festgestellten internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 12 Auch ein im Einklang mit dem jeweiligen ausländischen Recht eines Drittstaates und dementsprechend nach anderen internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellter Konzernabschluss kann für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausreichen. Insoweit können nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) HGB auch andere Abschlüsse, z. B. US-GAAP-Abschlüsse, befreiend sein, sofern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit KapG und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer Abschlussprüfung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.1 Überblick

Das am 1.11.2020 in Kraft getretene GEG kodifiziert mit Modifizierungen die Vorschriften des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG, womit diese folglich am 1.11.2020 außer Kraft getreten sind. Das GEG stellt das zentrale Regelwerk bezüglich der energetischen Anforderungen an Gebäude dar und beruht letztlich auf der Gebäudeeffizienzrichtlinie.[1] Auf ihrer Grundlage soll die Gesamt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324h-E Auskunftsrechte

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Überblick Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des AP zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden AP und den beauftragenden Organen der prüfungspflichtigen Unt zu beachten. Rz. 2 Der vorgesehene AP hat vor Annahme ei...mehr