Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / dd) § 13 Nr. 2 FeV: Buchstabe d) und Buchstabe a)

Rz. 126 Besonders strittig gewesen ist das Zusammenspiel von Buchstabe d) mit Buchstabe a), und zwar auch vor dem Hintergrund, welche Rolle der Schwellenwert in Buchstabe c) dabei spielt. Kann vom Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden, wenn ihm zuvor die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§ 69 StGB) wegen einer Trunkenhei...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Systematik

Rz. 1 § 69 Abs. 1 StGB regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat. Sie ist eine verschuldensunabhängige Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB), die sich ausschließlich an der Sicherheit des Straßenverkehrs orientiert. § 69 Abs. 2 StGB enthält Regelbeispiele, die der Vereinheitlichung der Rechtsprec...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Rechtsgrundlage für die Entziehung

Rz. 22 Droht die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis oder ist sie bereits erfolgt, richtet sich der erste Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein solcher Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Mobilität erfolgen darf. Rechtsgrundlage für die behördliche Entziehung ist § 3 Abs. 1 S. 1 StVG. Zitat § 3 Abs. 1 S. 1 StVG Erweist sich jemand als ung...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Allgemeines

Rz. 97 Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren hat, stellt eine Gefahr für sich und Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer dar. Angesichts der überragenden Bedeutung der in diesem Fall zu schützenden Rechtsgüter darf die Schwelle des behördlichen Einschreitens schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG:...mehr

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§ 31 Sperre der Erteilung d... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Rechtskraft der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese und der Führerschein wird eingezogen. Neben der Entscheidung zum Entzug der Fahrerlaubnis, muss das Urteil auch eine Frist enthalten, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen wird, dem Täter keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (Sperrzeit). Die Frist ist – wie ausgeführt – ausschließlich nach der...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Erreichen von 4–5 Punkten

Rz. 35 Sind vier oder fünf Punkte erreicht, wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich ermahnt. Mit diesem schriftlichen Hinweis über die Funktionsweise des Bewertungssystems soll auf eine Verhaltensänderung des Verwarnten hingewirkt werden. Die Ermahnung begründet für den Betroffenen keine belastenden Pflichten und kann daher auch nicht angegriffen werden.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Maßnahmenstufen

Rz. 34 Neu gefasst wurden auch die einzelnen Maßnahmenstufen, die bei Erreichen der jeweiligen Punkte durchzuführen sind. Wesentlich ist insoweit, dass keine der Maßnahmenstufen übersprungen werden soll. Im Zentrum der Reformüberlegungen stand die Hoffnung, auf das Verhalten des Betroffenen einwirken zu können. 1. Erreichen von 4–5 Punkten Rz. 35 Sind vier oder fünf Punkte err...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 7. Wiedererlangung der Fahreignung (§ 13 Nr. 2 lit. e FeV)

Rz. 139 Nach Buchstabe e) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Bestand in der Vergangenheit ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit beim Betroffenen, so muss er auch als Erstbewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch medizi...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Prävention. Die Allgemeinheit soll geschützt werden, bevor eine rechtskräftige Entscheidung ergeht. § 111a StPO steht damit im Zusammenhang mit einer späteren Maßnahme gem. §§ 69, 69a StGB, wie sich auch aus der Tatsache der Anrechnung auf die Sperre ergibt, § 69a Abs. 5 S. 2 StGB.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Erreichen von 8 Punkten

Rz. 37 Mit Eintritt der Rechtskraft durch Verwirkung des achten Punkts erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Erlass des Entziehungsbescheids hat die Fahrerlaubnisbehörde den vom KBA mitgeteilten Punktestand auf seine Richtigkeit zu überprüfen, weil das KBA keine verbindlichen Punktekonten führt.[14] Rz. 38 Zu beachten ist ferner:mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / D. Rechtsmittel

Rz. 4 Gegen den Entziehungsbeschluss kann gem. §§ 304, 305 S. 2 StPO Beschwerde eingelegt werden und zwar gem. § 306 Abs. 1 StPO bei dem Gericht, dass die Entscheidung getroffen hat. Eine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Entscheidung ist demgegenüber gem. § 310 Abs. 2 StPO ausgeschlossen. Rz. 5 Muster 32.1: Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Mus...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / aa) Anwendung von Nr. 2 des § 13 FeV

Rz. 119 Das Schlagwort "MPU unter 1,6 ‰" benennt eine aktuelle Diskussion,[64] die um die Regelungssystematik des Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV und seiner Tatbestände kreist. Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV knüpft die Pflicht zur Beibringung einer MPU u.a. an folgende Tatbestände: Zitat a) (...) sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, b) wiederholt Zuwiderhandlungen im St...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Neues Punktesystem

Rz. 25 Das fast 40 Jahre bestehende Punktesystem des Verkehrszentralregisters wurde zum 1.5.2014 durch die neue Regelung des Fahreignungsregisters (FAER) reformiert. Gesetzgeberisches Ziel dieser Neuregelung war es, die Eintragung auf verkehrsrelevante Verstöße zu beschränken; zudem soll das Verfahren vereinfacht und transparenter werden. Die ganz wesentliche Bedeutung der Ä...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / cc) Zusatztatsache: "Rauschfahrt" (Rechtsprechungsänderung 2019)

Rz. 88 Ist der gelegentliche Konsum von Cannabis zu bejahen, kommt es für das Entfallen der Fahreignung maßgeblich darauf an, ob in der Person des Betroffenen sog. Zusatztatsachen vorliegen. Diese werden in Nr. 9.2.2 zur Anlage 4 der FeV aufgelistet. Rz. 89 Eine "Rauschfahrt", bei der sich der Betroffene unfähig zeigt, Konsum und Fahren zu trennen, ist in den Entziehungsverfa...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Drogenproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) verbindlich. R...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / c) Akt der gebundenen Verwaltung

Rz. 70 Liegt die in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV enthaltene Regelannahme vor, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vorzunehmen, vgl. § 46 Abs. 1 FeV. Es handelt sich um einen Akt der gebundenen Verwaltung. Ein Ermessen ist der Behörde nicht eingeräumt. Vielmehr handelt sie pflichtwidrig, wenn sie die gesetzlich vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht verfügt....mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Fahreignungsseminar

Rz. 30 In der Beratung ist es daher wichtig, gerade bei Mandanten, die eine erhöhte Anzahl von Punkten im Fahreignungsregister aufweisen, auf § 4 Abs. 7 StVG hinzuweisen. Dort heißt es: Zitat § 4 Abs. 7 StVG "Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen n...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von zentraler Bedeutung für den Mandanten ist es, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern, die für ihn regelmäßig eine berufliche und wirtschaftliche Härte bedeutet. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr. 5 StGB), keine eigenständige Strafe. Die Anordnung dient ausschließlich der Prävention im ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 4. Tilgung

Rz. 39 In der anwaltlichen Praxis stellen Mandanten immer wieder die Frage, ob die jeweiligen Eintragungen im FAER nicht schon längst "gelöscht" seien. Rz. 40 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Punkte im FAER können gelöscht werden. So werden etwa nach Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhan...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / V. Sperrfristverkürzung

Rz. 17 Da des Öfteren jeder Monat, in dem eine Fahrerlaubnis nicht zur Verfügung steht, wichtig ist, kann dahingehend beraten werden, dass der Mandant versucht, die Sperrzeit zu verkürzen. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre setzt voraus, dass der Mandant neue Tatsachen vorlegen kann, auf die die Entscheidung einer Sperrfristaufhebung gestützt werden kann.[10] Da bereits bei ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Cannabis-Entscheidung des BVerfG

Rz. 145 Durchgreifende Bedenken gegen die unbesehene Anwendung des Wortlauts von § 14 FeV ergeben sich insbesondere aus der "Cannabis-Entscheidung" des BVerfG[72] aus dem Jahr 2002. Die Aussagen dieser Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit einer Gutachtenanforderung, die auf der Grundlage der damaligen Regelung in § 15b Abs. 2 StVZO erging, können auf die Gutachtenanforderun...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / 2. Bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 2

Rz. 9 Hier kommen freilich Verkehrsverstöße in Betracht, gleichfalls solche Taten, bei denen das Kfz zur Durchführung der Tat förderlich war. Letzteres setzt dann aber voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.[9] Rz. 10 Die Voraussetzunge...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / C. Katalogtaten und Regelvermutung, Abs. 2

Rz. 14 Bei Vorliegen der in Abs. 2 genannten Katalogtaten, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Täter ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Konsequenz ist, dass eine umfangreiche Prüfung und Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis in den Urteilsgründen nicht erforderlich ist. Eine summarische Prüfung genügt.[14] Erforderlich ist aber gleichwohl, dass de...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / bb) Gelegentlicher Konsum

Rz. 83 Zunächst ist festzuhalten, dass bei gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Zusatztatsache die Fahreignung erhalten bleibt, wie sich aus dem Tabelleneintrag ("ja") ergibt. Dabei deckt dieses Konsummuster den Bereich ab, der zwischen dem einmaligen Probierkonsum einerseits und dem regelmäßigen (nahezu täglichen) Konsum andererseits liegt. Gelegentlicher Konsum liegt dem...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / III. Führen eines Kraftfahrzeugs

1. Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 1 Rz. 6 Ein Kraftfahrzeug wird geführt, wenn es in bestimmungsgemäßer Weise in Bewegung gesetzt oder gehalten wird. Hier gelten hinsichtlich des Merkmals "Führen" grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber den Ausführungen hierzu in den anderen Delikten. Allerdings muss das Merkmal ausgelegt bzw. eingeschränkt werden. Rz. 7 "Führen" setzt...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 2. "Harte Drogen"

a) Einmaliger Konsum Rz. 65 In Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV heißt es betreffend die Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) und damit zur Einnahme "harter Drogen":mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / B. Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, § 3 StVG

I. Ausgangssituation Rz. 21 Nach einem Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren schließt sich häufig ein verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren an. Dabei wird der zunächst mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt typischerweise gebeten, das Mandat fortzuführen. II. Rechtsgrundlage für die Entziehung Rz. 22 Droht die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis o...mehr

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§ 41 Vollstreckung / C. Nichtberücksichtigung von Zeiten der Sicherstellung der Fahrerlaubnis

Rz. 3 Muster 41.2: Fehlende Anrechnung Muster 41.2: Fehlende Anrechnung An die Vollstreckungsbehörde _________________________ Sehr geehrte _________________________, hiermit wird namens und im Auftrag des Betroffenen beantragt, gem. §§ 103, 104 OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen mit dem Antrag festzustellen, dass das einmonatige Fahrverbot aus dem Urteil des Am...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Cannabis

a) Konsummuster Rz. 76 Bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung steht das jeweilige Konsummuster im Vordergrund. Es kommen in Betracht b) Probierkonsum von Cannabis Rz. 77 Der letztgenannte ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 6. Vorangegangene Entziehung (§ 13 Nr. 2 lit. d FeV)

Rz. 136 Nach Buchstabe d) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war. Die Regelung knüpft an eine vorangegangene Entziehung an. Diese kann durch die Behörde oder durch das Strafgericht[71] erfolgt sein. Der Betroffene befindet sich in einer Situa...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Vorrang der strafrichterlichen Entscheidung

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Verwaltungsbehörde der Vorrang der strafrichterlichen Entscheidung, § 3 Abs. 4 S. 1 StVG. Das gilt aber nur zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers. Die Behörde darf zugunsten des Betroffenen anders als das Strafgericht von der Fahreignung ausgehen.[7] Rz. 12 Die Verwaltungsbehörde ist aber nur und insoweit an die strafrichterliche Eignungsbeurte...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 5. Sonstige Tatbestände der MPU-Beibringung (Abs. 2 des § 14 FeV)

Rz. 144 Sonstige Tatbestände, welche zwingend ("ist") die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfordern, finden sich in § 14 Abs. 2 FeV. Die Beibringung der MPU wird verlangt, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in § 14 Abs. 1 FeV genannten Gründe, mithinmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Verweigerung der Mitwirkung

Rz. 100 Weigert sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber trotz bestehender Eignungsbedenken an der Sachverhaltsaufklärung, etwa durch Vorlage eines von der Behörde geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, mitzuwirken, so darf seine Ungeeignetheit aus dieser Weigerung geschlossen werden. Dies folgt aus § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV. Dort heißt es: Zitat § 11 Abs...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Rz. 31 Häufig kennt der Mandant seinen aktuellen Punktestand nicht. Um führerscheinrechtlich beraten zu können, empfiehlt es sich, eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu stellen. Gem. § 30 Abs. 8 StVG erteilt das Kraftfahrtbundesamt kostenlos Auskünfte über den Punktestand. Rz. 32 Muster 47.3: Anschreiben KBA Muster 47.3: Anschreiben KBA Kraftfahrtbundesamt 24932 Flens...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / B. Dringender Tatverdacht

Rz. 2 Dringende Gründe müssen für den Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen, also dringende Gründe für die Annahme einer späteren endgültigen Entziehung. Erforderlich ist somit dringender Tatverdacht, folglich eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich auch begangen hat.[1] Hierbei handelt es sich um eine vom Gericht anzustel...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Überblick

Rz. 44 Für die Fahrerlaubnisentziehung ist der Begriff der Eignung von zentraler Bedeutung. Der Fachgesetzgeber hat ihn durch Ausführungsvorschriften näher konkretisiert, namentlich durch die auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG erlassene Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrerlaubnis-Verordnung oder FeV. Nach § 46 Abs. 1 ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 5. BAK von 1,6 ‰ oder mehr (§ 13 Nr. 2 lit. c FeV)

Rz. 133 Nach Buchstabe c) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde. Diese 1,6 ‰-Regelung besteht seit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung am 1.1.1999. Sie stellt ein...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / 1. Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 1

Rz. 6 Ein Kraftfahrzeug wird geführt, wenn es in bestimmungsgemäßer Weise in Bewegung gesetzt oder gehalten wird. Hier gelten hinsichtlich des Merkmals "Führen" grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber den Ausführungen hierzu in den anderen Delikten. Allerdings muss das Merkmal ausgelegt bzw. eingeschränkt werden. Rz. 7 "Führen" setzt nach einem Teil der Rechtsprechung ni...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Regelfall und Atypik (Nr. 3 der Vorbemerkung)

Rz. 52 In einem durch Entscheidungsroutinen geprägten Behördenalltag kann es leicht passieren, dass die Vorgabe, wonach die Bewertungen der Anlage 4 nur für den Regelfall gelten, ohne Berücksichtigung bleibt. Hier hat die anwaltliche Beratung einzugreifen. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, eine bestehende Atypik herauszuarbeiten und im Verwaltungs(gerichts)verfahren geltend ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / b) Begriff der Einnahme

Rz. 67 Der Begriff der Einnahme einer illegalen Droge setzt eine bewusste und gewollte Aufnahme voraus. Dementsprechend wird in der Praxis nicht selten der Einwand erhoben, die in Rede stehenden Drogen seien durch unbewusste Aufnahme in den Körper des Betroffenen gelangt. Rz. 68 Beispiel: Das vertauschte Glas Der B besucht eine Diskothek und gerät bei der Heimfahrt in eine Ve...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / I. Anlasstat

Rz. 3 Aus § 69 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass eine sog. Anlasstat Voraussetzung für die Entziehung sein muss. Bei dieser Anlasstat muss ein Tatbezug zum Straßenverkehr bestehen. Die Tat muss nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeugs, im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. In der strafrec...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Alkoholabhängigkeit (§ 13 Nr. 1 FeV)

Rz. 105 Wenn Tatsachen die Annahme einer Alkoholabhängigkeit begründen, so knüpft Nr. 1 des § 13 FeV daran die Folge, dass der Betroffene ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 S. 3 FeV) beizubringen hat. Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit.[51] Es reicht daher aus, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen des Abhängigkeitssyndroms von einem Facharzt diagnostiziert wird; ein m...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 4. Gelegentlicher Cannabiskonsum (S. 3 des § 14 Abs. 1 FeV)

Rz. 143 Der Tatbestand in § 14 Abs. 1 S. 3 FeV betrifft den Cannabiskonsum: Wenn der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, so steht es nach dieser Regelung im Ermessen ("kann") der Behörde, ob sie die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnet.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / E. Eignungszweifel und Sachverhaltsaufklärung

I. Allgemeines Rz. 97 Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren hat, stellt eine Gefahr für sich und Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer dar. Angesichts der überragenden Bedeutung der in diesem Fall zu schützenden Rechtsgüter darf die Schwelle des behördlichen Einschreitens schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 2 A...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Eignungszweifel bei Drogenproblematik

1. Verdacht auf Drogenabhängigkeit (Nr. 1 des § 14 Abs. 1 S. 1 FeV) Rz. 140 Wenn beim Fahrerlaubnisinhaber Tatsachen vorliegen, welche die Annahme einer Betäubungsmittelabhängigkeit begründen, so knüpft § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FeV daran die Folge, dass der Betroffene ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 S. 3 FeV) beizubringen hat. Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln ist ei...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Drogen und Arzneimittel

1. Allgemeines Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Drogenproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) ...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / B. Tatbestandsmerkmale, Abs. 1

I. Anlasstat Rz. 3 Aus § 69 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass eine sog. Anlasstat Voraussetzung für die Entziehung sein muss. Bei dieser Anlasstat muss ein Tatbezug zum Straßenverkehr bestehen. Die Tat muss nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeugs, im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. In ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Konsummuster

Rz. 76 Bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung steht das jeweilige Konsummuster im Vordergrund. Es kommen in Betrachtmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / D. Entziehung wegen Eignungsmängeln

I. Überblick Rz. 44 Für die Fahrerlaubnisentziehung ist der Begriff der Eignung von zentraler Bedeutung. Der Fachgesetzgeber hat ihn durch Ausführungsvorschriften näher konkretisiert, namentlich durch die auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG erlassene Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrerlaubnis-Verordnung oder FeV. Nach ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / e) Gelegentliche Einnahme von Cannabis

aa) Überblick Rz. 82 Die Fahreignung entfällt nach Nr. 9.2.2 zur Anlage 4 der FeV, bei einer Als mögliche Zusatztatsachen kommen in Betracht:mehr