Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / B. Eintritt des Versicherungsfalles

Zunächst ist die Frage relevant, ob und wann der Versicherungsfall (der je nach Bedingungswerk auch als "Rechtsschutzfall" bezeichnet wird) in der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Wenn nicht bestimmbar ist, was unter dem Begriff des Versicherungsfalles zu verstehen ist, kann in zeitlicher Hinsicht nicht festgelegt werden, ob dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Mehrere Versicherungsfälle gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB

Rz. 408 Sind für die Interessenwahrnehmung mehrere (selbstständige) Versicherungsfälle ursächlich, ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB der erste Versicherungsfall maßgeblich. Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Verstöße, die noch Bedeutung für den späteren Konflikt haben. Rz. 409 Hinweis Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszent...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen" gem. § 4 Abs. 1 c ARB

Rz. 400 In den übrigen im Bereich des Verkehrsrechts versicherten Leistungsarten wird der Versicherungsfall gem. § 4 Abs. 1 c ARB definiert als Zeitpunkt des (behaupteten) Rechtsverstoßes, den der Versicherungsnehmer oder ein anderer begangen hat oder begangen haben soll. Bereits allein die Behauptung ist entscheidend ohne Rücksicht auf ihre Richtigkeit. Rz. 401 In Betracht k...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB

Rz. 332 Der in der Praxis wiederum sehr relevante Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Fahrt mit führerscheinlosem Fahrer

Rz. 75 Auch wer in das Fahrzeug eines Kraftfahrers einsteigt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm dies bekannt war und sich dieser Umstand auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Rz. 76 Beachte Den Fahrer trifft grundsätzlich eine größere Verantwortung am Unfallgeschehen als de...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Krankes Versicherungsverhältnis beim Unfallgegner

Rz. 219 Eine besondere Bedeutung kommt der Vollkaskoversicherung in den Fällen zu, in denen der gegnerische Versicherer dem VN (Unfallgegner) den Versicherungsschutz entzogen hat. Das ist z.B. der Fall, wenn der Gegner seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat (Prämienverzug), das schädigende Fahrzeug gestohlen war, der Gegner keine gültige Fahrerlaubnis besaß oder der Fah...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Nutzungswille

Rz. 50 Der Geschädigte muss den tatsächlichen Willen haben, ein Fahrzeug zu nutzen. Ein solcher Wille ist nach der Lebenserfahrung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Schädiger zu unterstellen (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Rz. 51 Einen solchen vor dem Unfall vorhandenen Willen kann der Geschädigte jedoch z.B. unfallbedingt ("… habe seitdem Ang...mehr

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zfs 12/2019, Nix Gwiss woass ma ned – oder: Was ist ein bedeutender Schaden?

Montag, 8:15 Uhr, ich betrete mein Büro. Nach einem "Guten Morgen" empfängt mich eine Mitarbeiterin mit den Worten, ich möge unbedingt eine Frau … zurückrufen, es gehe um ihren Führerschein. Gesagt, getan: Ich hole mir einen Kaffee und rufe also zurück. Völlig aufgelöst berichtet mir die Dame, sie habe einen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg erhalten und man habe ihr vorlä...mehr

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rechtsschutz für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer bis zum 1.1.2015 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1975/95)" (im Folgenden: ARB 1975/95) des Versicherers zugrunde. Darin heißt es u.a.: Hinweis "§ 14 Eintritt des Versicherung...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / C. Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem, § 4 StVG

I. Neues Punktesystem Rz. 25 Das fast 40 Jahre bestehende Punktesystem des Verkehrszentralregisters wurde zum 1.5.2014 durch die neue Regelung des Fahreignungsregisters (FAER) reformiert. Gesetzgeberisches Ziel dieser Neuregelung war es, die Eintragung auf verkehrsrelevante Verstöße zu beschränken; zudem soll das Verfahren vereinfacht und transparenter werden. Die ganz wesent...mehr

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§ 31 Sperre der Erteilung der Fahrerlaubnis (§ 69a StGB)

A. Allgemeines Rz. 1 Mit Rechtskraft der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese und der Führerschein wird eingezogen. Neben der Entscheidung zum Entzug der Fahrerlaubnis, muss das Urteil auch eine Frist enthalten, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen wird, dem Täter keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (Sperrzeit). Die Frist ist – wie ausgeführt – ausschlie...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

A. Allgemeines Rz. 1 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Prävention. Die Allgemeinheit soll geschützt werden, bevor eine rechtskräftige Entscheidung ergeht. § 111a StPO steht damit im Zusammenhang mit einer späteren Maßnahme gem. §§ 69, 69a StGB, wie sich auch aus der Tatsache der Anrechnung auf die Sperre ergibt, § 69a Abs. 5 S. 2 StGB. B. Dringender Tatverd...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

A. Allgemeines Rz. 1 Von zentraler Bedeutung für den Mandanten ist es, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern, die für ihn regelmäßig eine berufliche und wirtschaftliche Härte bedeutet. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr. 5 StGB), keine eigenständige Strafe. Die Anordnung dient ausschließlich der ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / A. Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht, § 69 StGB

I. Systematik Rz. 1 § 69 Abs. 1 StGB regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat. Sie ist eine verschuldensunabhängige Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB), die sich ausschließlich an der Sicherheit des Straßenverkehrs orientiert. § 69 Abs. 2 StGB enthält Regelbeispiele, die der Vereinheitlichung d...mehr

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§ 33 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung des Mandanten wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehl...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerlaubnis

A. Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht, § 69 StGB I. Systematik Rz. 1 § 69 Abs. 1 StGB regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat. Sie ist eine verschuldensunabhängige Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB), die sich ausschließlich an der Sicherheit des Straßenverkehrs orientiert. § 6...mehr

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§ 48 EU-Führerscheine / G. Maßnahmen nach erteilter EU-Fahrerlaubnis

Rz. 24 Die Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stellt eine Zäsur dar. Umstände, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, können zum Anlass für führerscheinrechtliche Maßnahmen im Inland genommen werden.[20] Rz. 25 Das können Umstände sein, welche die Fahreignung in Frage stellen, wie beispielsweise in Deutschland der einmalige Konsum "harter Drogen" (Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fe...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Beratungshilfen für den Mandanten

Rz. 13 Für den im Verkehrsverwaltungsrecht beratenden Anwalt ist es insbesondere wichtig, dem Mandanten einen Handlungsweg aufzuzeigen, welche Schritte er unternehmen muss, um seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Rz. 14 Muster 47.1: Informationsschreiben an Mandanten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Muster 47.1: Informationsschreiben an Mandanten zur Wiedererteilung der...mehr

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§ 31 Sperre der Erteilung d... / B. Ausnahmen von der Sperre

Rz. 4 Grundsätzlich dienen die Fahrerlaubnisentziehung und die Sperre allein der Verkehrssicherheit. Dies bedeutet, dass persönliche und wirtschaftliche Folgen bei der Bemessung der Dauer keine Rolle spielen dürfen.[5] Allerdings können Nachteile zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen bzw. bei der Bemessung Berücksichtigung finden, wenn zu erwarten ist, dass die Maßregel ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 2. Erreichen von 6–7 Punkten

Rz. 36 Auch beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten soll – nochmals – auf den Betroffenen mit dem Ziel einer Verhaltensänderung eingewirkt werden. Der Fahrerlaubnisinhaber ist schriftlich zu verwarnen und darüber zu unterrichten, dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Sperrfrist für die Wiedererteilung

Rz. 8 Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht bestimmt dieses zugleich die Dauer, für die seitens der Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (sog. Sperrfrist). Diese Sperre ist für die Fahrerlaubnisbehörde bindend. Die Sperre beträgt mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. Nur in außergewöhnlichen Fällen ist eine leben...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / dd) § 13 Nr. 2 FeV: Buchstabe d) und Buchstabe a)

Rz. 126 Besonders strittig gewesen ist das Zusammenspiel von Buchstabe d) mit Buchstabe a), und zwar auch vor dem Hintergrund, welche Rolle der Schwellenwert in Buchstabe c) dabei spielt. Kann vom Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden, wenn ihm zuvor die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§ 69 StGB) wegen einer Trunkenhei...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Systematik

Rz. 1 § 69 Abs. 1 StGB regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat. Sie ist eine verschuldensunabhängige Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB), die sich ausschließlich an der Sicherheit des Straßenverkehrs orientiert. § 69 Abs. 2 StGB enthält Regelbeispiele, die der Vereinheitlichung der Rechtsprec...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Rechtsgrundlage für die Entziehung

Rz. 22 Droht die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis oder ist sie bereits erfolgt, richtet sich der erste Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein solcher Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Mobilität erfolgen darf. Rechtsgrundlage für die behördliche Entziehung ist § 3 Abs. 1 S. 1 StVG. Zitat § 3 Abs. 1 S. 1 StVG Erweist sich jemand als ung...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Allgemeines

Rz. 97 Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren hat, stellt eine Gefahr für sich und Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer dar. Angesichts der überragenden Bedeutung der in diesem Fall zu schützenden Rechtsgüter darf die Schwelle des behördlichen Einschreitens schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG:...mehr

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§ 31 Sperre der Erteilung d... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Rechtskraft der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese und der Führerschein wird eingezogen. Neben der Entscheidung zum Entzug der Fahrerlaubnis, muss das Urteil auch eine Frist enthalten, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen wird, dem Täter keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (Sperrzeit). Die Frist ist – wie ausgeführt – ausschließlich nach der...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Erreichen von 4–5 Punkten

Rz. 35 Sind vier oder fünf Punkte erreicht, wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich ermahnt. Mit diesem schriftlichen Hinweis über die Funktionsweise des Bewertungssystems soll auf eine Verhaltensänderung des Verwarnten hingewirkt werden. Die Ermahnung begründet für den Betroffenen keine belastenden Pflichten und kann daher auch nicht angegriffen werden.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Maßnahmenstufen

Rz. 34 Neu gefasst wurden auch die einzelnen Maßnahmenstufen, die bei Erreichen der jeweiligen Punkte durchzuführen sind. Wesentlich ist insoweit, dass keine der Maßnahmenstufen übersprungen werden soll. Im Zentrum der Reformüberlegungen stand die Hoffnung, auf das Verhalten des Betroffenen einwirken zu können. 1. Erreichen von 4–5 Punkten Rz. 35 Sind vier oder fünf Punkte err...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Prävention. Die Allgemeinheit soll geschützt werden, bevor eine rechtskräftige Entscheidung ergeht. § 111a StPO steht damit im Zusammenhang mit einer späteren Maßnahme gem. §§ 69, 69a StGB, wie sich auch aus der Tatsache der Anrechnung auf die Sperre ergibt, § 69a Abs. 5 S. 2 StGB.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 7. Wiedererlangung der Fahreignung (§ 13 Nr. 2 lit. e FeV)

Rz. 139 Nach Buchstabe e) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Bestand in der Vergangenheit ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit beim Betroffenen, so muss er auch als Erstbewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch medizi...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / D. Rechtsmittel

Rz. 4 Gegen den Entziehungsbeschluss kann gem. §§ 304, 305 S. 2 StPO Beschwerde eingelegt werden und zwar gem. § 306 Abs. 1 StPO bei dem Gericht, dass die Entscheidung getroffen hat. Eine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Entscheidung ist demgegenüber gem. § 310 Abs. 2 StPO ausgeschlossen. Rz. 5 Muster 32.1: Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Mus...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / aa) Anwendung von Nr. 2 des § 13 FeV

Rz. 119 Das Schlagwort "MPU unter 1,6 ‰" benennt eine aktuelle Diskussion,[64] die um die Regelungssystematik des Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV und seiner Tatbestände kreist. Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV knüpft die Pflicht zur Beibringung einer MPU u.a. an folgende Tatbestände: Zitat a) (...) sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, b) wiederholt Zuwiderhandlungen im St...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Erreichen von 8 Punkten

Rz. 37 Mit Eintritt der Rechtskraft durch Verwirkung des achten Punkts erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Erlass des Entziehungsbescheids hat die Fahrerlaubnisbehörde den vom KBA mitgeteilten Punktestand auf seine Richtigkeit zu überprüfen, weil das KBA keine verbindlichen Punktekonten führt.[14] Rz. 38 Zu beachten ist ferner:mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / cc) Zusatztatsache: "Rauschfahrt" (Rechtsprechungsänderung 2019)

Rz. 88 Ist der gelegentliche Konsum von Cannabis zu bejahen, kommt es für das Entfallen der Fahreignung maßgeblich darauf an, ob in der Person des Betroffenen sog. Zusatztatsachen vorliegen. Diese werden in Nr. 9.2.2 zur Anlage 4 der FeV aufgelistet. Rz. 89 Eine "Rauschfahrt", bei der sich der Betroffene unfähig zeigt, Konsum und Fahren zu trennen, ist in den Entziehungsverfa...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Neues Punktesystem

Rz. 25 Das fast 40 Jahre bestehende Punktesystem des Verkehrszentralregisters wurde zum 1.5.2014 durch die neue Regelung des Fahreignungsregisters (FAER) reformiert. Gesetzgeberisches Ziel dieser Neuregelung war es, die Eintragung auf verkehrsrelevante Verstöße zu beschränken; zudem soll das Verfahren vereinfacht und transparenter werden. Die ganz wesentliche Bedeutung der Ä...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Drogenproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) verbindlich. R...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von zentraler Bedeutung für den Mandanten ist es, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern, die für ihn regelmäßig eine berufliche und wirtschaftliche Härte bedeutet. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr. 5 StGB), keine eigenständige Strafe. Die Anordnung dient ausschließlich der Prävention im ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Fahreignungsseminar

Rz. 30 In der Beratung ist es daher wichtig, gerade bei Mandanten, die eine erhöhte Anzahl von Punkten im Fahreignungsregister aufweisen, auf § 4 Abs. 7 StVG hinzuweisen. Dort heißt es: Zitat § 4 Abs. 7 StVG "Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen n...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 4. Tilgung

Rz. 39 In der anwaltlichen Praxis stellen Mandanten immer wieder die Frage, ob die jeweiligen Eintragungen im FAER nicht schon längst "gelöscht" seien. Rz. 40 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Punkte im FAER können gelöscht werden. So werden etwa nach Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhan...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / c) Akt der gebundenen Verwaltung

Rz. 70 Liegt die in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV enthaltene Regelannahme vor, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vorzunehmen, vgl. § 46 Abs. 1 FeV. Es handelt sich um einen Akt der gebundenen Verwaltung. Ein Ermessen ist der Behörde nicht eingeräumt. Vielmehr handelt sie pflichtwidrig, wenn sie die gesetzlich vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht verfügt....mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / V. Sperrfristverkürzung

Rz. 17 Da des Öfteren jeder Monat, in dem eine Fahrerlaubnis nicht zur Verfügung steht, wichtig ist, kann dahingehend beraten werden, dass der Mandant versucht, die Sperrzeit zu verkürzen. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre setzt voraus, dass der Mandant neue Tatsachen vorlegen kann, auf die die Entscheidung einer Sperrfristaufhebung gestützt werden kann.[10] Da bereits bei ...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / 2. Bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 2

Rz. 9 Hier kommen freilich Verkehrsverstöße in Betracht, gleichfalls solche Taten, bei denen das Kfz zur Durchführung der Tat förderlich war. Letzteres setzt dann aber voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.[9] Rz. 10 Die Voraussetzunge...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / C. Katalogtaten und Regelvermutung, Abs. 2

Rz. 14 Bei Vorliegen der in Abs. 2 genannten Katalogtaten, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Täter ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Konsequenz ist, dass eine umfangreiche Prüfung und Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis in den Urteilsgründen nicht erforderlich ist. Eine summarische Prüfung genügt.[14] Erforderlich ist aber gleichwohl, dass de...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Cannabis-Entscheidung des BVerfG

Rz. 145 Durchgreifende Bedenken gegen die unbesehene Anwendung des Wortlauts von § 14 FeV ergeben sich insbesondere aus der "Cannabis-Entscheidung" des BVerfG[72] aus dem Jahr 2002. Die Aussagen dieser Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit einer Gutachtenanforderung, die auf der Grundlage der damaligen Regelung in § 15b Abs. 2 StVZO erging, können auf die Gutachtenanforderun...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / III. Führen eines Kraftfahrzeugs

1. Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 1 Rz. 6 Ein Kraftfahrzeug wird geführt, wenn es in bestimmungsgemäßer Weise in Bewegung gesetzt oder gehalten wird. Hier gelten hinsichtlich des Merkmals "Führen" grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber den Ausführungen hierzu in den anderen Delikten. Allerdings muss das Merkmal ausgelegt bzw. eingeschränkt werden. Rz. 7 "Führen" setzt...mehr

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§ 41 Vollstreckung / C. Nichtberücksichtigung von Zeiten der Sicherstellung der Fahrerlaubnis

Rz. 3 Muster 41.2: Fehlende Anrechnung Muster 41.2: Fehlende Anrechnung An die Vollstreckungsbehörde _________________________ Sehr geehrte _________________________, hiermit wird namens und im Auftrag des Betroffenen beantragt, gem. §§ 103, 104 OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen mit dem Antrag festzustellen, dass das einmonatige Fahrverbot aus dem Urteil des Am...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 2. "Harte Drogen"

a) Einmaliger Konsum Rz. 65 In Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV heißt es betreffend die Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) und damit zur Einnahme "harter Drogen":mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / B. Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, § 3 StVG

I. Ausgangssituation Rz. 21 Nach einem Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren schließt sich häufig ein verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren an. Dabei wird der zunächst mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt typischerweise gebeten, das Mandat fortzuführen. II. Rechtsgrundlage für die Entziehung Rz. 22 Droht die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis o...mehr