Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Cannabis

a) Konsummuster Rz. 76 Bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung steht das jeweilige Konsummuster im Vordergrund. Es kommen in Betracht b) Probierkonsum von Cannabis Rz. 77 Der letztgenannte ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / bb) Gelegentlicher Konsum

Rz. 83 Zunächst ist festzuhalten, dass bei gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Zusatztatsache die Fahreignung erhalten bleibt, wie sich aus dem Tabelleneintrag ("ja") ergibt. Dabei deckt dieses Konsummuster den Bereich ab, der zwischen dem einmaligen Probierkonsum einerseits und dem regelmäßigen (nahezu täglichen) Konsum andererseits liegt. Gelegentlicher Konsum liegt dem...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 6. Vorangegangene Entziehung (§ 13 Nr. 2 lit. d FeV)

Rz. 136 Nach Buchstabe d) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war. Die Regelung knüpft an eine vorangegangene Entziehung an. Diese kann durch die Behörde oder durch das Strafgericht[71] erfolgt sein. Der Betroffene befindet sich in einer Situa...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Vorrang der strafrichterlichen Entscheidung

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Verwaltungsbehörde der Vorrang der strafrichterlichen Entscheidung, § 3 Abs. 4 S. 1 StVG. Das gilt aber nur zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers. Die Behörde darf zugunsten des Betroffenen anders als das Strafgericht von der Fahreignung ausgehen.[7] Rz. 12 Die Verwaltungsbehörde ist aber nur und insoweit an die strafrichterliche Eignungsbeurte...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Verweigerung der Mitwirkung

Rz. 100 Weigert sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber trotz bestehender Eignungsbedenken an der Sachverhaltsaufklärung, etwa durch Vorlage eines von der Behörde geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, mitzuwirken, so darf seine Ungeeignetheit aus dieser Weigerung geschlossen werden. Dies folgt aus § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV. Dort heißt es: Zitat § 11 Abs...mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / B. Dringender Tatverdacht

Rz. 2 Dringende Gründe müssen für den Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen, also dringende Gründe für die Annahme einer späteren endgültigen Entziehung. Erforderlich ist somit dringender Tatverdacht, folglich eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich auch begangen hat.[1] Hierbei handelt es sich um eine vom Gericht anzustel...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Überblick

Rz. 44 Für die Fahrerlaubnisentziehung ist der Begriff der Eignung von zentraler Bedeutung. Der Fachgesetzgeber hat ihn durch Ausführungsvorschriften näher konkretisiert, namentlich durch die auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG erlassene Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrerlaubnis-Verordnung oder FeV. Nach § 46 Abs. 1 ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 5. BAK von 1,6 ‰ oder mehr (§ 13 Nr. 2 lit. c FeV)

Rz. 133 Nach Buchstabe c) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde. Diese 1,6 ‰-Regelung besteht seit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung am 1.1.1999. Sie stellt ein...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / 1. Führen eines Kraftfahrzeugs, Var. 1

Rz. 6 Ein Kraftfahrzeug wird geführt, wenn es in bestimmungsgemäßer Weise in Bewegung gesetzt oder gehalten wird. Hier gelten hinsichtlich des Merkmals "Führen" grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber den Ausführungen hierzu in den anderen Delikten. Allerdings muss das Merkmal ausgelegt bzw. eingeschränkt werden. Rz. 7 "Führen" setzt nach einem Teil der Rechtsprechung ni...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Regelfall und Atypik (Nr. 3 der Vorbemerkung)

Rz. 52 In einem durch Entscheidungsroutinen geprägten Behördenalltag kann es leicht passieren, dass die Vorgabe, wonach die Bewertungen der Anlage 4 nur für den Regelfall gelten, ohne Berücksichtigung bleibt. Hier hat die anwaltliche Beratung einzugreifen. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, eine bestehende Atypik herauszuarbeiten und im Verwaltungs(gerichts)verfahren geltend ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 5. Sonstige Tatbestände der MPU-Beibringung (Abs. 2 des § 14 FeV)

Rz. 144 Sonstige Tatbestände, welche zwingend ("ist") die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfordern, finden sich in § 14 Abs. 2 FeV. Die Beibringung der MPU wird verlangt, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in § 14 Abs. 1 FeV genannten Gründe, mithinmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Rz. 31 Häufig kennt der Mandant seinen aktuellen Punktestand nicht. Um führerscheinrechtlich beraten zu können, empfiehlt es sich, eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu stellen. Gem. § 30 Abs. 8 StVG erteilt das Kraftfahrtbundesamt kostenlos Auskünfte über den Punktestand. Rz. 32 Muster 47.3: Anschreiben KBA Muster 47.3: Anschreiben KBA Kraftfahrtbundesamt 24932 Flens...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / b) Begriff der Einnahme

Rz. 67 Der Begriff der Einnahme einer illegalen Droge setzt eine bewusste und gewollte Aufnahme voraus. Dementsprechend wird in der Praxis nicht selten der Einwand erhoben, die in Rede stehenden Drogen seien durch unbewusste Aufnahme in den Körper des Betroffenen gelangt. Rz. 68 Beispiel: Das vertauschte Glas Der B besucht eine Diskothek und gerät bei der Heimfahrt in eine Ve...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Alkoholabhängigkeit (§ 13 Nr. 1 FeV)

Rz. 105 Wenn Tatsachen die Annahme einer Alkoholabhängigkeit begründen, so knüpft Nr. 1 des § 13 FeV daran die Folge, dass der Betroffene ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 S. 3 FeV) beizubringen hat. Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit.[51] Es reicht daher aus, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen des Abhängigkeitssyndroms von einem Facharzt diagnostiziert wird; ein m...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / I. Anlasstat

Rz. 3 Aus § 69 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass eine sog. Anlasstat Voraussetzung für die Entziehung sein muss. Bei dieser Anlasstat muss ein Tatbezug zum Straßenverkehr bestehen. Die Tat muss nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeugs, im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. In der strafrec...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 4. Gelegentlicher Cannabiskonsum (S. 3 des § 14 Abs. 1 FeV)

Rz. 143 Der Tatbestand in § 14 Abs. 1 S. 3 FeV betrifft den Cannabiskonsum: Wenn der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, so steht es nach dieser Regelung im Ermessen ("kann") der Behörde, ob sie die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnet.mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / B. Tatbestandsmerkmale, Abs. 1

I. Anlasstat Rz. 3 Aus § 69 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass eine sog. Anlasstat Voraussetzung für die Entziehung sein muss. Bei dieser Anlasstat muss ein Tatbezug zum Straßenverkehr bestehen. Die Tat muss nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeugs, im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. In ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / E. Eignungszweifel und Sachverhaltsaufklärung

I. Allgemeines Rz. 97 Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren hat, stellt eine Gefahr für sich und Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer dar. Angesichts der überragenden Bedeutung der in diesem Fall zu schützenden Rechtsgüter darf die Schwelle des behördlichen Einschreitens schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 2 A...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Eignungszweifel bei Drogenproblematik

1. Verdacht auf Drogenabhängigkeit (Nr. 1 des § 14 Abs. 1 S. 1 FeV) Rz. 140 Wenn beim Fahrerlaubnisinhaber Tatsachen vorliegen, welche die Annahme einer Betäubungsmittelabhängigkeit begründen, so knüpft § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FeV daran die Folge, dass der Betroffene ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 S. 3 FeV) beizubringen hat. Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln ist ei...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / III. Drogen und Arzneimittel

1. Allgemeines Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Drogenproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Konsummuster

Rz. 76 Bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung steht das jeweilige Konsummuster im Vordergrund. Es kommen in Betrachtmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / D. Entziehung wegen Eignungsmängeln

I. Überblick Rz. 44 Für die Fahrerlaubnisentziehung ist der Begriff der Eignung von zentraler Bedeutung. Der Fachgesetzgeber hat ihn durch Ausführungsvorschriften näher konkretisiert, namentlich durch die auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG erlassene Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrerlaubnis-Verordnung oder FeV. Nach ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / e) Gelegentliche Einnahme von Cannabis

aa) Überblick Rz. 82 Die Fahreignung entfällt nach Nr. 9.2.2 zur Anlage 4 der FeV, bei einer Als mögliche Zusatztatsachen kommen in Betracht:mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Alkoholmissbrauch (§ 13 Nr. 2 lit. a FeV)

a) Allgemeines Rz. 110 Im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Alkoholmissbrauch nennt § 13 Nr. 2 lit. a FeV zwei Begutachtungsanlässe: und knüpft daran jeweils die Folge, dass der...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / c) Exkurs: "MPU unter 1,6 ‰"

aa) Anwendung von Nr. 2 des § 13 FeV Rz. 119 Das Schlagwort "MPU unter 1,6 ‰" benennt eine aktuelle Diskussion,[64] die um die Regelungssystematik des Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV und seiner Tatbestände kreist. Nr. 2 des § 13 S. 1 FeV knüpft die Pflicht zur Beibringung einer MPU u.a. an folgende Tatbestände: Zitat a) (...) sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, b...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / II. Kraftfahrzeug/Pedelecs

Rz. 5 Hinsichtlich der Definition als Kraftfahrzeug kann auf die Legaldefinition in § 1 Abs. 2 StVG zurückgegriffen werden sowie den "Umkehrschluss" aus Abs. 3. Neuere Verkehrsmittel, wie z.B. Pedelecs, sind an Abs. 3 zu bemessen.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Anlage 4 zur FeV: Erkrankungen und Mängel

1. Grundlagen Rz. 46 Anlage 4 zur FeV betrifft die Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für die große Masse der auf eine Alkohol- oder Drogenproblematik beruhenden Entziehungsverfahren spielen diese Vorgaben die entscheidende Rolle. Rz. 47 Die Anlage 4 zur FeV besitzt Rechtsnormcharakter. Allerdings liest sich ihr Text wie eine medizinische Tabelle, wei...mehr

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§ 30 Entziehung der Fahrerl... / 3. Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, Var. 3

Rz. 13 Es muss sich um die Verletzung einer spezifisch dem Kraftfahrer obliegenden Pflicht handeln, nicht aber zwangsläufig um eine Straftat.[12] Die Pflicht muss sich dabei auf das verkehrssichere Führen beziehen.[13]mehr

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§ 32 Vorläufige Entziehung ... / C. Ausnahmen

Rz. 3 Auch hier besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der vorläufigen Entziehung ausgenommen werden können. Insofern kann auf die Ausführungen hierzu in § 69a StGB verwiesen werden, § 31 Rdn 4 ff.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / aa) Überblick

Rz. 82 Die Fahreignung entfällt nach Nr. 9.2.2 zur Anlage 4 der FeV, bei einer Als mögliche Zusatztatsachen kommen in Betracht:mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / I. Ausgangssituation

Rz. 21 Nach einem Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren schließt sich häufig ein verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren an. Dabei wird der zunächst mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt typischerweise gebeten, das Mandat fortzuführen.mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 6. Einschränkende Auslegung des § 14 FeV

a) Cannabis-Entscheidung des BVerfG Rz. 145 Durchgreifende Bedenken gegen die unbesehene Anwendung des Wortlauts von § 14 FeV ergeben sich insbesondere aus der "Cannabis-Entscheidung" des BVerfG[72] aus dem Jahr 2002. Die Aussagen dieser Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit einer Gutachtenanforderung, die auf der Grundlage der damaligen Regelung in § 15b Abs. 2 StVZO erging,...mehr

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§ 48 EU-Führerscheine / B. Anerkennungsgrundsatz

Rz. 6 Die im Jahr 1991 verabschiedete Zweite Führerschein-Richtlinie (91/439) und die im Jahr 2006 verabschiedete Dritte Führerschein-Richtlinie (2006/126) enthalten – gleichlautend – folgenden grundlegenden Passus: Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Das Unionsrecht stellt damit den Grundsatz der gegenseitigen unbefristeten An...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / cc) "Zusatztatsachen"-Rechtsprechung

Rz. 124 Das Normverständnis, wonach bei der Anwendung des § 13 Nr. 2 FeV die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der allgemeinen Regelung in Buchstabe a) 2. Alt von der speziellen Grenzwertregelung in Buchstabe c) maßgeblich vom Vorliegen sog. "Zusatztatsachen" abhängt, wird vom VGH BW[65] im Urt. v. 18.6.2012 – 10 S 452/10, Rn 53, veröffentlicht über juris, wie folgt zusammen...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 6. Alkoholabhängigkeit

Rz. 59 Aussagen zur Alkoholabhängigkeit finden sich in Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeVmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 2. Die Vorbemerkung der Anlage 4 zur FeV

Rz. 49 Die Anlage 4 zur FeV beginnt mit einer Vorbemerkung. Damit zeigt die Norm noch eine gewisse Verbindung zum gutachterlichen Hintergrund, aus dem sie hervorgegangen ist. Die Vorbemerkung besteht aus drei Abschnitten und trifft Aussagen übermehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / d) Wiedererlangung der Fahreignung

Rz. 71 Zur Wiedererlangung der Fahreignung nach dem Konsum einer harten Droge sind zwei Nachweise zu führen, und zwar betreffend Rz. 72 Der Nachweis über die Abstinenz kann – abgesehen von einer Haaranalyse – durch Urinuntersuchungen ("Scree...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Grundlegende Erläuterung: Das "Waagemodell"

Rz. 4 Die im Straßenverkehr wohl häufigste Unfallsituation ist diejenige, dass an dem Unfall (zumindest) zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind. In diesem Fall hängt die Ersatzpflicht der jeweiligen Kraftfahrzeugführer und -halter gem. § 17 Abs. 1 StVG im Verhältnis untereinander von den Umständen des Falles ab. Dies gilt sowohl in dem Fall, dass der Schaden bei einem Dritten en...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 4. Wiederholte Zuwiderhandlung (§ 13 Nr. 2 lit. b FeV)

Rz. 131 Nach Buchstabe b) des § 13 Nr. 2 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten auch dann beizubringen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Für ein wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss reicht es aus, wenn beispielsweise zwei Ordnungswidrigkeiten nach der 0,5 ‰-Regelung des § 24a Abs. 1 StVG vorliegen. Rz. ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / d) Umstände des Einzelfalls

Rz. 150 Letztlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und die darauf beruhende Bewertung an, ob aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die Verkehrssicherheit schon ein hinreichender Anlass besteht, ein Gutachten zur Klärung von Eignungszweifeln abzuverlangen. Beim Besitz einer geringen Menge Cannabis müssen zusätzliche Verdachtsmomente hinzukommen, dass der Betroffene...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / cc) Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte

Rz. 115 Für die Anordnung der MPU bedarf es konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte. Demgegenüber sind Untersuchungen "ins Blaue hinein" ausgeschlossen. Bloße Vermutungen oder anonyme Hinweise rechtfertigen ebenso wenig eine Begutachtung.[61] Auch der "Verdacht eines Verdachts" ist kein hinreichender Anlass für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Rz. ...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 1. Grundlagen

Rz. 46 Anlage 4 zur FeV betrifft die Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für die große Masse der auf eine Alkohol- oder Drogenproblematik beruhenden Entziehungsverfahren spielen diese Vorgaben die entscheidende Rolle. Rz. 47 Die Anlage 4 zur FeV besitzt Rechtsnormcharakter. Allerdings liest sich ihr Text wie eine medizinische Tabelle, weil hier das fr...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / bb) § 13 FeV Nr. 2: Buchstabe c) und Buchstabe a)

Rz. 122 Die Regelungssystematik des § 13 Nr. 2 FeV verlangt, dass der spezielle Schwellenwert von 1,6 ‰, den Buchstabe c) regelt, angewandt und nicht "weginterpretiert" wird. Rz. 123 Indes besteht diese Gefahr der Umgehung des Verordnungstexts nicht, wenn der Sachverhalt Besonderheiten besitzt, die den Regelungsanspruch des Buchstaben c), der einzig an die Promillezahl anknüp...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / b) Allgemeine Folgerungen

Rz. 148 Allgemein ist damit maßgeblich, ob die jeweilige Anknüpfungstatsache einen hinreichenden Bezug zu einer etwaigen Fahruntüchtigkeit und damit zur Verkehrssicherheit besitzt. Diese Vorgabe resultiert daraus, dass die in § 14 FeV geregelten Maßnahmen der Sachaufklärung (ebenso wie diejenigen in den Vorschriften der §§ 11, 12 und 13 FeV) allein dem Zweck dienen, Gefahren...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Einmaliger Konsum

Rz. 65 In Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV heißt es betreffend die Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) und damit zur Einnahme "harter Drogen":mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 5. Alkoholmissbrauch

Rz. 55 Aussagen zum Alkoholmissbrauch finden sich in Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeVmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / c) Fahreignungsrelevanter Konsum

Rz. 79 Fahreignungsrelevant sind der regelmäßige und der gelegentliche Konsum von Cannabis. Insoweit stellt die Anlage 4 zur FeV folgende Regelfallannahmen auf:mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / b) "Sonst Tatsachen" als Auffangtatbestand

Rz. 112 Die zweitgenannte Alternative des § 13 Nr. 2 lit. a FeV ("sonst Tatsachen") ist sehr allgemein formuliert und wirft daher Auslegungsfragen auf. Im Regelungszusammenhang der Nr. 2 des § 13 FeV ist sie, was allerdings nicht unbestritten ist, als ein Auffangtatbestand [58] für die Pflicht zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzusehen. aa) "Sonst T...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / bb) Gefahrerforschungseingriff

Rz. 114 Da es um die Ermittlung einer Gefahr geht, lässt sich der auslegungsbedürftige Tatbestand einer Gutachtenanforderung in § 13 Nr. 2 lit. a FeV ("sonst Tatsachen") als ein im Fahrerlaubnisrecht vorgesehener Gefahrerforschungseingriff [60] begreifen. Gemessen daran ist die Anforderung einer MPU gerechtfertigt, wennmehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / 3. Illegaler Besitz von Betäubungsmitteln (S. 2 des § 14 Abs. 1 FeV)

Rz. 142 Nach dem zu weit geratenen Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 2 FeV soll der illegale Besitz (jedweder) Betäubungsmittel die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigen können. Der notwendige Bezug zur Verkehrssicherheit ist in der Regelung nicht zum Ausdruck gebracht. Auch differenziert § 14 FeV nicht zwischen Cannabis und "harten Drogen". Immerhin ...mehr