Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Sonderregelungen für eine vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl

Rz. 37 Das IPR zahlreicher Mitgliedstaaten enthielt vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO Rechtswahlmöglichkeiten, die über die Rechtswahlmöglichkeiten der EuErbVO hinausgingen (Beispiele: Polen, wo bei gesetzlicher Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit das Wohnsitzrecht und das am gewöhnlichen Aufenthalt geltende Recht gewählt werden konnten; Wahl des deutschen Rechts ...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In diesem Fall ...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Ein neues IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsbestimmungen, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge die (...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 1. Erbschaftsannahme

Rz. 111 Wenn auch der portugiesische Código Civil u.a. vom deutschen Recht beeinflusst wurde,[82] hat sich dies bei den Regelungen für den Anfall und die Annahme der Erbschaft nicht ausgewirkt. Das portugiesische Recht beruht vielmehr auf dem römisch-rechtlichen Gedanken einer hereditas iacens, einer ruhenden Erbschaft (herança jacente).[83] Eine solche liegt nach der Umschr...mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Wohnungsgenossenschaft / 2.2 Kündigung bei Unterbelegung

Nach dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 11.6.1991[1] soll eine Wohnungsgenossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses haben, wenn eine erheblich unterbelegte Genossenschaftswohnung an eine größere Familie mit entsprechendem Wohnbedarf überlassen werden soll. Diese Ansicht ist zweifelhaft, weil der Nutzungsberechtigte einer Genossen...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts (Abs. 2)

Rz. 21 Nach § 17 Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der K...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016 S. 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Beratung und Unterstützung bei der Berechnung der Höhe des Kindesunterh...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 3.2.3 Sonstige Nebenpflichten

Rz. 299 Darüber hinaus steht es der GmbH und den Gesellschaftern frei, schuldrechtliche Verträge ("Gesellschaftervereinbarungen") jeglichen Inhaltes zu schließen. Diese unterscheiden sich von den Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten i. S. d. § 3 Abs. 2 GmbHG dadurch, dass sie mangels Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag nur zwischen den Vertragsparteien ("inter pa...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Die Revision hatte keinen Erfolg. Das OLG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die von ihrem Ehemann erklärte Kündigung nicht nach den Regeln der Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB der Klägerin zuzurechnen ist. Zwar hat der Ehemann offensichtlich im Namen der Klägerin gehandelt, weil das von ihm unterzeichnete Kündigungsschreiben im Briefkopf (ausschließlich) den...mehr

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ZErb 11/2019, Keine Beibeha... / Sachverhalt

Im Beschwerdeverfahren im Streit ist die Namensführung der Beteiligten zu 1 nach erfolgter Adoption durch die Beteiligte zu 2. Die Beteiligte zu 1 ist mit Herrn H... D... verheiratet. Die Ehegatten haben keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, sondern nach der Eheschließung ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten. Die vier aus der Ehe hervorgegangenen Söhne, von denen der jü...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 6. Wenn Kinder nach derzeitiger Verfassungslage umfassend rechtlich geschützt sind, warum wird dann die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz angestrebt?

Die Bundesregierung möchte damit ein "Signal" setzen.[14] Gestärkt werden sollen Kinder und auch deren Eltern. Unter Hinweis auf Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention erwähnt das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor allem die Bedeutung von Beteiligungsrechten für Kinder und das Kindeswohlprinzip.[15] Das Vorhaben, explizite ...mehr

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ZErb 11/2019, Keine Beibeha... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerden sind zulässig. Zwar ist ein Beschluss, der die Annahme als Kind ausspricht, nach § 197 Abs. 3 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. Indessen sind Folgeregelungen, die nicht die Annahme selbst betreffen, anfechtbar. Hierunter fällt insbesondere die Namensänderung (vgl. MüKoFamFG/Maurer 3. Aufl. § 197 Rn 93; Staudinger/Helms [2019] § 1757 Rn 35; offen gelassen BGH, F...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr

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FF 11/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

EuGHMR, Urt. der Großen Kammer v. 10.9.2019 – Beschwerde Nr. 37283/13 (Lobben u.a./Norwegen) Die Übertragung der elterlichen Sorge zugunsten von Pflegeeltern zwecks anschließender Adoption gegen den Willen der leiblichen Mutter stellt einen Verstoß gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK dar, wenn die inländischen Behörden nicht versuchen, eine ec...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

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FF 11/2019, Richterfortbildung und Qualität familiengerichtlicher Verfahren

Gabriele Ey Die Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Verfahren ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussion. 2018 hatten die Kinderrechtekommission des DFGT (FF 2018, 178) und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommissions-Drucks 19/04) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren gefordert (FF 2019, 62 ff.). Die Fraktion Bündnis 90/Die ...mehr

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FF 11/2019, Experten: Qualität familiengericht-licher Verfahren verbessern

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. September 2019, aus. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begründung und Beibehaltung eines Wohnsitzes

Rz. 4 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Einen Wohnsitz (von ggf mehreren; > Rz 2) hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO; vgl AEAO zu § 8). Gemeint ist damit der geografische Ort (Kommune). Im Regelfall ist die "Wohnung" iSv § 8 AO ein den persönlichen und wirtschaftlichen V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Kinder

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein minderjähriges Kind kann ebenfalls grundsätzlich unabhängig vom Willen seines gesetzlichen Vertreters außerhalb der Wohnung der Eltern einen eigenen Wohnsitz haben (BFH 174, 523; 525 = BStBl 1994 II, 887; 889). Es teilt also nicht zwingend jeden Wohnsitz seiner Eltern (BFH/NV 2012, 1477). IdR aber teilt ein Kind den Wohnsitz der Eltern b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Aufgabe oder Nichtbestehen eines Wohnsitzes

Rz. 17 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Wohnsitz besteht bis zur Aufgabe der Verfügungsmacht über die Wohnung fort. Für die Beurteilung sind alle Umstände des Einzelfalls maßgebend, die nach der Lebenserfahrung einen entsprechenden Schluss erlauben (BFH 182, 296 = BStBl 1997 II, 447). Die Aufgabe setzt eine für andere erkennbare Willensbetätigung – also ein Handeln oder ein Un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnsitz-Finanzamt

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wohnsitz-FA ist das FA, in dessen Bezirk der unbeschränkt steuerpflichtige ArbN einen > Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie oder – falls er nicht verheiratet ist – der ArbN sich vorwiegend aufhält (vgl § 19 AO). Es ist grundsä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesmarine

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Unbeschränkte Steuerpflicht: Angehörige der deutschen Bundesmarine mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt in Deutschland sind nach § 1 Abs 1 Satz 1 EStG und im Ausland stationierte Angehörige der Bundesmarine sind nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Auch bei einer Tätigkeit im Ausland erzielen sie > Inländische Einkünfte ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Auswirkungen des Diskriminierungsverbots auf die Besteuerung von ArbN

Rz. 6 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der AEUV verbietet eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Daraus folgt für ArbN einerseits das Recht, in allen Mitgliedstaaten arbeiten zu dürfen und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ArbN aus anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigung, Entlohnung und son...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Änderungen seit 01.07.2012: Die Wehrpflicht ist durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom 28.04.2011, BGBl 2011 I, 678). Die Wehrpflicht ist aber nur ausgesetzt und kann im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder eingeführt und die sie tragenden Vorschriften (vgl §§ 3bis 53 WehrpflG) wieder in Kraft gesetzt we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die persönliche Zurechnung von Einkünften, Schriften zum Steuerrecht, Berlin, 1983; Kanzler, Anmerkung zu BFH v 12.12.1992, BStBl II 1993, 430, StEL 1993, 90; Kanzler, Neuere Rspr zur Einkommensbesteuerung der LuF, FR 1992, 761; Kanzler, Die Besteuerung von Ehe u Familie, in Besteuerung von Einkommen, DStJG 24 (2001), 417.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teil hat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / 1. Die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters

Der Vergewaltiger ist Ausländer. Auch ihm steht ein Umgangsrecht zu. Sein Umgangsrecht darf durch ausländerrechtliche Maßnahmen nicht vereitelt werden.[3] Denn nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG, wonach der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, hat die Ausländerbehörde die bestehende familiäre Bindung des Ausländers zu seinem Kind stets zu berücksichtigen.[4] Au...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages und nimmt den Antragsgegner weiter im Wege eines Stufenantrages auf Auskunfterteilung und gegebenenfalls Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt in Anspruch. Die Beteiligten gingen am 22.7.2006 die Ehe miteinander ein und leben seit Anfang 2018 (Anlage AST 4, Blatt 38 der Akte)...mehr

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FF 10/2019, Kindesanhörung ... / 1 Gründe:

[1] I. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer zu 1) und 2) gegen den durch einstweilige Anordnung erfolgten Entzug weiter Teile des Sorgerechts für ihre minderjährige Tochter, die Beschwerdeführerin zu 3). Sie beantragen zudem Prozesskostenhilfe und die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten sowie im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes, ihre Tochte...mehr

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AGS 10/2019, Anfall einer E... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3, 4 RVG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Entscheidung des AG hat in der Sache Erfolg. 1. Gem. §§ 45 ff. RVG ist die dem Verfahrensbevollmächtigten der Mutter aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrenskostenhilfevergütung auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn dem Verfahrensbevollmächtigten steht aufgrun...mehr

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AGS 10/2019, Bumiller/Harders/Schwamb, Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Von Ursula Bumiller, Dr. Delk Harders und Werner Schwamb. 12. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.585 S., 109,00 EUR Auch wenn die Regelungen des FamFG gegenüber der früheren Rechtslage klarer und besser gefasst und in einem einzigen Gesetz kodifiziert sind, bleibt es doch bei der Zweispurigkeit. Während für die Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch...mehr

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AGS 10/2019, Zeitpunkt des ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten seit dem 1.6.2015 eine Rechtsschutzversicherung hält, der Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen der Beklagten (A. ARB/2012, im Folgenden: ARB 2012) zugrunde liegen, verlangt die Freistellung von einer anwaltlichen Kostenforderung. In den Versicherungsbedingungen heißt es u.a.: Hinweis "§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechts...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr