Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 780 Die Aspekte und Konsequenzen einer Abfindung eines Betreuten ohne familiengerichtliche Genehmigung verdeutlicht die nachstehende Entscheidung des OLG Köln. [821] Rz. 781 Der Kläger K leidet an einer angeborenen Herzerkrankung. Am 4.4.2005 kam es im Anschluss an eine Behandlung zu schweren Herzrhythmusstörungen und einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach der Reanimation v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Familientypen und unterschiedliche Lebensformen

Rz. 154 Der Begriff der Familie umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, d.h. Ehepaare, nicht-eheliche (gemischt-geschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein-erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesem Familienbegriff neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 31 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich als "Erwerbstätigkeit" (gegenüber der Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren,[38] im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse (der verletzten Person) (§ 843 BGB). Diese zivilrechtliche/schadenersatzrechtliche Einordnung bestimmt ni...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Auflösung einer Ehe

Rz. 164 Der Wahrscheinlichkeit einer künftigen hypothetischen Eheauflösung durch Scheidung ist im Rahmen der individuellen Kapitalisierung nur im Ausnahmefall Rechnung zu tragen. Im Bereich der Regulierung (vor allem Sammelbesprechung) mit Sozialversicherungsträgern und sonstigen Trägern der Daseinsvorsorge kann aber dieser Faktor durchaus Berücksichtigung finden. Rz. 165 Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Familiäre Entwicklung

Rz. 427 Fiktive familiäre Entwicklungen (wie eine fiktive Heirat/Scheidung[319] oder fiktive Kinder) sind grundsätzlich bei der weiteren Berechnung des Verdienstausfalles außer Acht zu lassen. Vor allem die steuerrechtlichen Erleichterungen für Familien dienen ihrem Sinne nach dem Familienlastenausgleich, ebenso wie das Kindergeld. Eine Steuerentlastung anzunehmen, führte zu...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / a. Verfassungsrechtlicher Schutz des Pflichtteilsrechts

Grundlage des verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteilsrechts bildet die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, aus dem das BVerfG eine Institutsgarantie des Erbrechts ableitet.[22] Die Vorschrift garantiert nach Auffassung des Gerichts zum einen das Vererben durch den Erblasser, das heißt vor allem die Testierfreiheit.[23] Zum anderen schützt Art. 14 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Verletzungsfall

Rz. 453 Nach §§ 1356, 1360 BGB regeln die Eheleute Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit im wechselseitigen Einvernehmen.[341] Ihnen obliegt es, die mit der Haushaltsführung verbundenen Pflichten untereinander aufzuteilen. Der Ersatzanspruch des verletzten Ehepartners bestimmt sich in zwei Stufen:[342] Zunächst wird die Begrenzung auf den gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 1046 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI [1115] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 1047 Beim späteren Ausscheiden aus der Fa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (9) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 147 Gerade bei Schwerverletzten fallen neben den Leistungen (insbesondere der Sozialversicherung und Sozialhilfe) auch Eigenlasten bei den Verletzten an, die sich in ihrer Gestaltung (z.B. Pflege innerhalb der Familie anstelle Unterbringung in einer Heimpflege) künftig verändern können. Rz. 148 Nicht zuletzt unter Hinzutreten unfallfremder Erkrankungen können Drittleistun...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 474 Krankengeld,[361] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[362] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[363] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 475 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 761 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 262 ff. Rz. 762 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Tod des Mündels

Rz. 791 Mit dem Tod des unter Vormundschaft pp. stehenden Betreuten (Mündel) endet die Vormundschaft (bzw. Betreuung pp.). Es obliegt dem Vormund (Betreuer pp.), unverzüglich über Tod des Mündels und Eintritt der Erbfolge zu informieren. Rz. 792 Stand der Verstorbene vor seinem Tod unter Betreuung pp., und war von daher bei einer Abfindung die Genehmigung des Familien- bzw. B...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Allgemeines

Rz. 646 Innerhalb der Familie ist für die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens zur Erhaltung des Familienfriedens die Verjährung von Ansprüchen nach § 207 BGB gehemmt.[663] Dieses gilt auch für Ansprüche aus Verkehrsunfällen.[664] Rz. 647 Die Hemmung endet bei Übertragung der Forderung an einen Dritten (Abtretungsvertrag, Cessio legis).[665] Die Hemmung beginnt erneut bei Rüc...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / d. Dogmatisches Fundament: Ausgleich durch praktische Konkordanz

Die angeführte Rechtsprechung des BVerfG und BGH lässt darauf schließen, dass die Gerichte das Pflichtteilsrecht und die Testierfreiheit bzw. die Verfügungsbefugnis des Erblassers durch Abwägung in Ausgleich bringen. Das BVerfG nennt in seiner Entscheidung zum Pflichtteilsrecht in Fällen der gewillkürten Erbfolge[51] folgende Abwägungsgüter: Auf der einen Seite steht die ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege

Rz. 51 Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.[1] Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Volljährigkeit

Rz. 790 Die Volljährigkeit des Mündels (auch im Verlaufe eines Rechtsstreites) macht die Genehmigung überflüssig (§ 1856 Abs. 3 BGB [§ § 1829 Abs. 3 BGB a.F.]) – allerdings nur, wenn das Mündel geschäftsfähig ist.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Kosten für Einholung der Genehmigung

Rz. 803 Hinweis Siehe auch Rdn 773 ff., 1243 ff., 1498 f. (1) Kosten Rz. 804 Die Kosten des Verfahrens vor dem Betreuungsgericht setzen sich zusammen aus der Gerichtsgebühr (§ 63 GNotKG [837] i.V.m. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 [Kostenverzeichnis], Hauptabschnitt 1), den gerichtlichen Auslagen und den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen. (a) Anwaltliche Vertretung Rz. 805 Verfahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Fortfall der Genehmigungspflicht

(1) Volljährigkeit Rz. 790 Die Volljährigkeit des Mündels (auch im Verlaufe eines Rechtsstreites) macht die Genehmigung überflüssig (§ 1856 Abs. 3 BGB [§ § 1829 Abs. 3 BGB a.F.]) – allerdings nur, wenn das Mündel geschäftsfähig ist. (2) Tod des Mündels Rz. 791 Mit dem Tod des unter Vormundschaft pp. stehenden Betreuten (Mündel) endet die Vormundschaft (bzw. Betreuung pp.). Es o...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 262 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 761 ff. Rz. 263 Das Justizmodernisierungsgesetz[327] änderte die Vorschriften des gerichtlichen Vergleiches zwecks Beschleunigung des Verfahrens. Rz. 264 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 657 Hinweis Siehe auch Rdn 660 ff. Rz. 658 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB a.F.) u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem E...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erstattung

Rz. 811 Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadenereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war.[840] Rz. 812 Wenn und soweit anwaltliche und gerichtliche Kosten für die Einholung der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung anfallen, sind sie, soweit erforderlich ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anwaltliche Vertretung

Rz. 805 Verfahren zwecks familiengerichtlicher Genehmigung sind gegenüber der Schadensregulierung eigene selbstständige Angelegenheiten. Es handelt sich um gesonderte gerichtliche Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. RVG VV anfallen.[838] Rz. 806 Es besteht kein Anwaltszwang im Betreuungsverfahren. Anverwandte können also selbst agie...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Befreite Vormundschaft/Pflegschaft

Rz. 740 Zu unterscheiden von der Genehmigung des Vergleiches (geregelt in §§ 1799 Abs. 1, 1813, 1854 Nr. 6 BGB [§§ 1915, 1822 Nr. 12 BGB a.F.]) ist die Befreiung des Vormunds (§§ 1801, 1859 BGB [§§ 1852–1857a BGB a.F.) oder Pflegers (§ 1813 BGB [§ 1915 Abs. 2 BGB a.F.]) von einer Genehmigung hinsichtlich der Annahme und Verwendung des dann ausgezahlten Vergleichsbetrages. Di...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichts

Rz. 801 Möglichkeiten für den wirksamen Vertragsschluss, wenn an die Einschaltung des Betreuungsgerichts zu denken ist, zeigt die nachstehende Übersicht: Rz. 802 Abbildung 2.6: Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Betreuer

Rz. 808 Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem VBVG (Rdn 773 ff.). Rz. 809 Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale (§ 1835a BGB) oder Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB). Rz. 810 Vermögende Betreute müssen die Kosten ihres Betreuers selbst tragen. Bei mittellosen Betreuten i.S.d. §§ 1836c, 1836d BGB übernimmt die Staatskasse diese Koste...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der’gGmbH

Darüber hinaus muss auch die tatsächliche Geschäftsführung der gGmbH gem. § 63 Abs. 1 AO ausschließlich und unmittelbar auf die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[23] Sie muss sämtliche Vorgaben der §§ 51 ff. AO einhalten, was regelmäßig dur...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Kosten

Rz. 804 Die Kosten des Verfahrens vor dem Betreuungsgericht setzen sich zusammen aus der Gerichtsgebühr (§ 63 GNotKG [837] i.V.m. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 [Kostenverzeichnis], Hauptabschnitt 1), den gerichtlichen Auslagen und den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen. (a) Anwaltliche Vertretung Rz. 805 Verfahren zwecks familiengerichtlicher Genehmigung sind gegenüber der Scha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / jj) Fehlende, aber erforderliche Genehmigung

Rz. 765 Ist ein Vormund, Betreuer pp. bestellt, wird die Wertgrenze von 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR) überschritten und ist die damit erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts weder beantragt noch hernach erteilt, sind die Abfindungserklärung und der mit ihr verbundene Vergleich nichtig (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 Alt. 1 BGB a.F.]). Rz. 766 Die Rü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Sonderrechtsverhältnis

Rz. 407 Die Mitverschuldenszurechnung nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB setzt ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus.[477] Rz. 408 Eine Sonderbeziehung wird nicht schon durch bloßes Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht [478] oder einer Gefährdungssituation [479] begründet.[480] Rz. 409 Bei einem Haftpflic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 652 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Betreuer (bis 31.12.2022 Vormund) von der Vertretung ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB [§§ § 1629 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1795 BGB a.F.]). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr