Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 1.3 Auswirkungen und Folgen von Trennungen beachten

Soziale und psychologische Auswirkungen auf Mitarbeiter Trennungen haben sowohl für die Betroffenen als auch für die verbleibenden Mitarbeiter erhebliche soziale und psychologische Auswirkungen, die es zu beachten gilt. Vor allem sollte die psychologische Seite einer Trennung nicht unterschätzt werden. So verhalten sich Mitarbeiter in der Regel nicht sachlich-rational, wenn e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 3 Stellen

Als Stellen im Sinne des BFDG sind Einsatzstellen nach § 6 BFDG und die Zentralstellen nach § 7 BFDG zu nennen. Die unterschiedlichen Funktionen ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen. Träger des Freiwilligendienstes ist grundsätzlich der Bund; zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.[1] 3.1 Einsatzstellen Der Bundesfreiwilligendiens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 3.2 Zentralstellen

Die Zentralstellen[1], die in der Regel bei bundeszentralen Trägern der Jugendfreiwilligendienste eingerichtet werden, übernehmen die entscheidende Steuerungsfunktion im Bundesfreiwilligendienst und stellen somit die Koppelung zwischen bestehenden Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst sicher. Die Zentralstellen sind demnach das Bindeglied zwischen zustä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.1 Pflichten des Freiwilligen

Die verschiedenen Pflichten der Freiwilligen sind maßgeblich in der Vereinbarung gemäß § 8 BFDG festgehalten, insbesondere in der Form der Mustervereinbarung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Danach sind die Freiwilligen verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, Stillschweigen zu bewahren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.9 Beteiligung der Freiwilligen

Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten.[1] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einzelheiten zum Wahlverfahren durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 5 Verwaltungsrechtliche Bestimmungen

Zuständige Bundesbehörde Das Gesetz wird in bundeseigener Verwaltung von einer Bundesoberbehörde ausgeführt.[1] So wird gewährleistet, dass der Bund seiner Verantwortung für die vereinbarungs- und gesetzmäßige Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nachkommen kann. Außerdem ist auf diese Weise die uneingeschränkte Finanzierungskompetenz des Bundes für den BFD sichergeste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.1 Vereinbarung

Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Freiwilligem.[1] Dadurch wird ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet.[2] Die Vereinbarung nach § 8 BFDG wird auf gemeinsamen Vorschlag des Freiwilligen und der Einsatzstelle geschlossen. Die Einsatzstelle wird jedoch nach dem gesetzlichen Modell nicht Vertragspartner, s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.4 Erziehung in der Familie

Rz. 20 Die Vorschrift kennzeichnet die Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu unterstützen und ergänzende Hilfen zu leisten. Damit wird der Vorrang der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zugleich wird klargestellt, dass die Erziehung in der Familie und nicht außerh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern wird durch die Begrenzung der Befugnisse der öffentlichen Träger auf Beratung und Unterstützung betont. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB VIII zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und des Vierten Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 35 SGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.3 Wiedererstarken des Kinder- und Jugendschutzes

Rz. 8 Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe v. 8.9.2005 (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK, BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 Vorschriften zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eingefügt. § 8a SGB VIII ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.4 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Rz. 15 Diese Leistungen werden gemäß § 80 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. § 80 Satz 2 und 3 SGB IX nehmen Bezug auf die Vorschrift zur Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII (vgl. die Komm. zu § 44 SGB VIII, insbesondere Rz. 3 bis 15).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.2 Kinder- und Jugendhilfe im Lichte des Art. 6 GG

Rz. 4 Erst mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und der Einordnung des SGB VIII in das Sozialgesetzbuch (SGB) am 1.1.1991 vollzog sich ein grundlegender Wandel in den Zielsetzungen. Zunächst war allerdings seit dem Inkrafttreten der ersten Bücher des SGB über Jahre hinweg heftig umstritten, ob es sich bei der Kinder- und Jugendhilfe überhaupt um eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / III. Vertikale Delegation

Bei einer vertikalen Delegation reicht der Verpflichtete seine Aufgaben im Rahmen einer hierarchischen Beziehung weiter an von ihm arbeitsvertraglich abhängige Mitarbeiter oder an externe Kräfte.[10] Die Aufgabenbearbeitung nimmt in diesem Sinne einen Weg "von oben nach unten". Beauftragung eines Steuerberaters: Die einfachste Form vertikaler Delegation stellt die Beauftragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 4 Strafrechtliche Aspekte

Die §§ 17–19 UWG enthielten strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Diese sind zum 25.4.2019 entfallen. An ihre Stelle ist § 23 GeschGehG getreten. Der Verstoß gegen § 4 GeschGehG stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 23 Abs. 1 GeschGehG eine Straftat dar. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider, der eine Geldstrafe od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 7.2 Gehaltserhöhungen im außertariflichen Bereich

Regelmäßig prüfen Unternehmen die Gehälter ihrer Führungskräfte und AT-Mitarbeiter. Dabei halten sich manche im Zeitpunkt und in der Erhöhungsrate an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, während andere absichtlich von den tariflichen Erhöhungen abkoppeln. Da bei Führungskräften meistens in Jahresbezügen ge­rechnet wird, werden bei dieser Gelegenheit oft auch Sonderzahlunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 5.1 Die Gründungsphase

Wesentlich wird die Unternehmenskultur vom Gründer oder dem Gründerteam beeinflusst. Deren persönliche Prägung, ihre Vorerfahrungen, ihre Kindheit und Ausbildung, Familien und Freunde, ihre persönlichen Werte und Motivationen spielen hier eine große Rolle. Praxis-Beispiel Prägende Unternehmensgründer Viele Firmengründer übten über viele Jahre einen prägenden Einfluss aus. Beis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 8.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / 3 Ziele/Inhalte

Der Erziehungsbeistand soll neben den Eltern des Kindes eine außenstehende, erwachsene, kontinuierliche Bezugsperson sein. Er unterstützt das Kind oder den Jugendlichen individuell in seiner Entwicklung, indem er dem Kind oder Jugendlichen hilft, schulische und familiäre Probleme zu bewältigen. Dies kann durch die Integration in Schule und Beruf oder durch den Aufbau von soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / Zusammenfassung

Begriff Der Erziehungsbeistand unterstützt ein Kind oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Einwicklungsproblemen. Dabei bezieht er das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit ein, versucht den Lebensbezug zur Familie des Kindes zu erhalten und gleichzeitig die Verselbstständigung des Kindes zu fördern. Bei dem Erziehungsbeistand handelt es sich um die älteste ambu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 2 Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgaben, Informationen auszutauschen Maßnahmen zu koordinieren, zu beobachten und auszuwerten trägerübergreifende Projekte anzuregen und zu entwickeln und den fachlichen Meinungsaustausch in dem Arbeitsbereich zu unterstützen, um geplante Maßnahmen der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, gegenseitig zu ergänzen und in den Lebens- und Wohnbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsgemeinschaft soll von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebildet werden. Arbeitsgemeinschaften setzten sich aus den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen in der Jugendhilfe aufeinander abgestimmt werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 1 Einrichtung und Organisation

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hinwirken. Dabei lässt der Gesetzgeber offen, wie die Arbeitsgemeinschaften konkret ausgestaltet werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dadurch einen weiten Gestaltungsspielraum und können die Arbeitsgemeinschaften im Hinblick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.3 Auswirkung auf die "normale" KG

Rz. 102 Die vielfältige Kritik an § 15a EStG ist vor allem in einem Punkt berechtigt; gemeint sind die Auswirkungen auf die "normale" KG. Die Begrenzung des Verlustausgleichs zielte in erster Linie auf Verlustzuweisungsgesellschaften ab. Betroffen sind indessen auch Familien-Personengesellschaften, die echte wirtschaftliche Verluste erzielen oder wegen vorhandener stiller Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.1 1. Schritt: Das Risiko identifizieren

Zu Beginn müssen Verantwortliche die Risiken für Compliance-Verstöße in ihrem Unternehmen identifizieren. Dabei sollte sich die Vorgehensweise am Aufbau einer Strukturanalyse orientieren. Falls bei der Strukturanalyse eine Unterteilung in Arbeitsbereiche vorgenommen wurde, so sollte die Risikoanalyse demselben Schema folgen. Andernfalls kann die Analyse anhand konkreter Hand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.1 Sachverhaltsgestaltungen bei der "normalen" KG

Rz. 214 Die vorstehend genannten Grundaussagen, so restriktiv sie erscheinen mögen, eröffnen gleichwohl Chancen für Sachverhaltsgestaltungen. In der Praxis durchführbar sind sie allerdings nur bei der "normalen" KG mit überschaubarem Gesellschafterbestand. Das gilt in erster Linie für die Familien- und die Einpersonen-GmbH & Co. KG. Dazu rechnen vielfach auch Grundstücksgese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Erbersatzsteuer

Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer, welche wiederkehrend und immer nach Ablauf von 30 Jahren einen Erbfall fingiert, bei dem das Vermögen fiktiv auf zwei Kinder übertagen wird (vgl. auch Meincke / Hannes / Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 1 Rz. 22, Regierer / Udwari in Preißer/Seltenreich/Königer, ErbStG/BewG, 4. Aufl. 2022, § 1 ErbStG Rz. 125). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.3 Auf Dauer berechnetes Band

Rz. 29 Das familienähnliche Band muss auf Dauer bestimmt sein. Bloße Zwischenunterbringungen begründen kein Pflegekindverhältnis. Ausgeschlossen sind damit die nur für einen vorübergehenden Zeitraum bestimmten Aufnahmen in einer Familie. Entscheidend ist die beabsichtigte ("berechnete") Dauer der Aufnahme, sodass auch eine nur kurze Haushaltszugehörigkeit ausreicht, sofern e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. (FH) Wilhelm Kollenbroich, StB, StiftM (FS) / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Während der größere Anteil der Stiftungen in Deutschland den steuerbegünstigen gemeinnützigen Stiftungen zuzuordnen (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsdatenbank) ist, steigt die Zahl der nicht steuerbegünstigen privatnützigen Stiftungen. Bei dieser Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Verschonungsübermaß bei Zuwendung von Familienheimen?

Rz. 20 Nach der vom BVerfG erzwungenen Korrektur der §§ 13a und 13b ErbStG gerät nunmehr verstärkt die mögliche Verfassungswidrigkeit der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG für die Zuwendung eines Familienheims in den Fokus. Der BFH[1] hat in zahlreichen Entscheidungen und in breitem Konsens mit dem Schrifttum[2] die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Stiftung zur Statusverbesserung im Teileinkünfteverfahren

Tz. 156 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von Oerzen schildert hierzu folgendes Vorgehen: Gründung einer "Scheinauslandsstiftung" mit Verwaltungssitz im Inl (Stiftung ausl Rechts mit Ort der Geschäftsleitung im Inl). Übertragung von st-verstrickten Vermögen einer natürlichen Pers auf die Stiftung (insbes Anteile iSd § 17 EStG). Veräußerung der übertragenen WG unter dem Regime des KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Taler, Taler du... / 2. Ausnahme bei Abhebungen nach der Trennung

In folgenden Konstellationen gibt es – ausnahmsweise – keinen Rückforderungsanspruch, obwohl die Kontenplünderung nach der Trennung erfolgt ist:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hillmoth, Der "neue" Entlastungsbetrag für "echte" Alleinerziehende nach § 24b EStG, INF StW 2004, 737; Plenker, Entlastungsbetrag statt Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende, DB 2004, 156; Plenker/Schaffhausen, Rückwirkende Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, DB 2004, 2440; von Proff zu Irnich, Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem § 24b EStG nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Sorgfältige Au... / III. Zurechnung des Verschuldens

Für das Verschulden seines anwaltlichen Vertreters hat nach den weiteren Ausführungen des LG Limburg der Betroffene einzustehen. Eine solche Zurechnung finde im Strafverfahren zwar nicht durchgehend statt. Eine Ausnahme sei jedoch nur zugunsten des Beschuldigten anerkannt und dies auch nur, soweit er sich gegen den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch zur Wehr setze. So sei es...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Selbstlosigkeit im stlichen Sinne muss in der Satzung der Stiftung festgeschrieben sein. Hierunter ist nicht nur das sog Admassierungsverbot (im stlichen Sinne insbes das Verfolgen eigenwirtsch Zwecke) zu fassen (hierzu s Tz 4), sondern darüber hinausgehend auch das Erfordernis, dass insbes keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder unve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die gegen diesen Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Beschwerde (Az 45 624/09) war unzulässig (Selder in Brandis/Heuermann, § 24b EStG Rz 4 (Februar 202...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr