Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / d) Emission und Reichweite

Rz. 4 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Für die Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 EStG muss ein Hybridelektrofahrzeug, das nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem Januar 2022 angeschafft wurde, die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 EmoG erfüllen. Für diese Fahrzeuge muss sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 1. Überblick über die Regelungen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 (a. a. O.) wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung übe...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / [Ohne Titel]

Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338), das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) und das Zweite Gesetz zur Umsetz...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 2.2 Steuerbefreiung der zeitweisen unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Steuerbefreit sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge, nicht jedoch deren Übereignung (vgl. Rdnr. 27). Rz. 19 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der von dieser betrieblichen Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridel...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 4.2 Pauschalierung der Lohnsteuer für Zuschüsse des Arbeitgebers

Rz. 29 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Trägt der Arbeitnehmer die Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung (z. B. für die Wartung und den Betrieb, die Miete für den Starkstromzähler, nicht jedoch für den Ladestrom) einer privaten Ladevorrichtung selbst, kann der Arbeitgeber diese Aufwendungen bezuschussen oder vollständig übernehmen und die Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 7. Aufzeichnungen im Lohnkonto

Rz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die steuerfreien Vorteile im Sinne des § 3 Nummer 46 EStG im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen, vgl. auch § 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 LStDV in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1495, BStBl. I Seite 555). Dies gilt aus Ver...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / a) Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Elektrofahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (z. B. Schwungrad mit Generator oder Batterie) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (z. B. wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle) gespeist wird. R...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 3. Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Rz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / a) Ermittlung des maßgebenden Listenpreises

Rz. 6 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Entnahmewerts nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG, der nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 EStG oder des pauschalen Nutzungswerts nach § 8 Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs zuzüglich ...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 5. Anwendungsregelungen

Rz. 21 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Minderungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 1 oder Satz 3 Nummer 1 EStG für die Ermittlung der Privatentnahme, der nicht abziehbaren Betriebsausgaben oder des Nutzungswerts für die private Nutzung eines Elektro- oder eines Hybridelektrofahrzeugs sind ab dem 1. Januar 2013 für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge anzuwende...mehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 3. Individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts

Rz. 15 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Werden die Entnahme nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 oder 3 EStG (betriebliche Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 bis 50 Prozent oder Fahrtenbuchmethode), die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 3, 2. Halbsatz EStG oder der individuelle Nutzungswert nach § 8 Absatz 2 Satz 4 EStG mit den auf die jeweilige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen wie auch die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer vollzieht sich in der Umsatzsteuer nach anderen Grundsätzen als im Ertragsteuerrecht. Während im Ertragsteuerrecht Lenkungsfunktionen zulässig sind, können im unionsgeprägten Umsatzsteuerrecht Subventions- oder Lenkungswirkungen nicht umgesetzt werden. Die Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 386 AO 1977 stimmt im Wesentlichen mit seinem Vorläufer, dem § 421 RAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 AO-StrafÄndG vom 10.8.1967 [2], überein. Dessen einzelne Absätze gingen wiederum auf die §§ 421, 422 und 425 RAO 1931 und §§ 386, 387 und 390 RAO 1919 zurück[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Von einigen redaktionellen Änderungen abgesehen (z.B. "Finanzbehörde" statt "Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicherungsrecht (SozV-Recht) und Steuerrecht. Es stellt sich nicht nur in Deutschland, sondern international.[1] Grundnorm des SozV-Rechts ist § 7 SGB IV. In dessen Abs. 1 ist als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft bei GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG müssen die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sein. Dabei kann die wirtschaftliche Eingliederung auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen zweier Organgesellschaften beruhen. Es müssen aber mehr als nur unerhebliche Beziehungen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insb. deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; 2000, 616; 2002, 768; 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich – g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift ist auf alle dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträge und Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem 31.12.1988 zufließen. § 50d EStG ersetzt die bisherige Vorschrift des § 73h EStDV. Danach wurde § 50d EStG folgendermaßen geändert: Durch G. v. 25.2.1992[2] wurde der Anwendungsbereic...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.1 Das kommt auf Grundbesitzer im Jahr 2022 zu

Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden. Dies betrifft sowohl das Grundvermögen als auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Wegen des Ausmaßes der Erklärungspflicht werden die Finanzverwaltungen der Länder von Einzelaufforderungen zur Erklärungsabgabe absehen. Das Bundesministerium der Finanzen (B...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 In Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für alle Tätigkeiten des RA in gerichtlichen Verfahren geregelt, außer in den Verfahren in Strafsachen und Bußgeldsachen und in bestimmten sonstigen Verfahren (diese Gebühren sind in den Teilen 4 bis 6 VV RVG festgelegt). Teil 3 gilt also insbesondere für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschlie...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungsvereinfachungsver... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist an verbindliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers (öffentlicher Standardsetzer) oder der Standardisierungseinrichtung (privater Standardsetzer) gebunden. Abweichungen von diesen Vorgaben sind regelmäßig entweder nicht zugelassen (so insbesondere in den Normen des HGB) oder nur unter besonderen Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.6.2 Anspruch auf Entgelt für einen Teil eines Kalendertages

Besteht nur für einen Teil eines Kalendertags Anspruch auf Entgelt, wird für jede geleistete dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitsstunde der auf 1 Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts sowie der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile gezahlt (§ 24 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Die unterschiedlichen Ansatzpunkte in den Berechnungsweisen nach § 24 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Verweis auf Anlagen (Abs. 5 BewG)

Rz. 110 [Autor/Stand] Über § 241 Abs. 5 BewG wird klargestellt, dass die Anlage 34 und 35 zum Bewertungsgesetz die maßgeblichen Größen sowohl für den Umrechnungsschlüssel für dieTierbestände in Vieheinheiten als auch für die Einstufung der mehr oder weniger flächenabhängigen Zweige des Tierbestandes sind. Rz. 111 [Autor/Stand] Gleichzeitig ermächtigt § 263 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / III. Höhe der Vergütung

1. Nach dem 1.1.2021 Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das OLG zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Änderungen des JVEG am 1.1.2021 unterschieden. Denn gem. § 24 S. 1 JVEG seien die Vergütung und die Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzes...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.1 Die Künstlersozialkasse

Das KSVG beruht auf zwei Säulen: der Versicherungspflicht und der Abgabepflicht. Die KSK prüft aufseiten der Versicherten, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach dem KSVG vorliegen, und errechnet die Zuschusshöhe zu den Beiträgen der Versicherungen. Sie sammelt die Beiträge der Versicherten und führt sie mit dem Zuschuss als sog. Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Österreich

Das österreichische Erbrecht wurde im Rahmen einer umfassenden Erbrechtsmodernisierung[18] zum 1.1.2017 erheblich geändert.[19] Bedeutsame Unterschiede zum deutschen Erbrecht gibt es insbesondere im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht und bei Erbverträgen. In Österreich gibt es kein Pflichtteilsrecht der Eltern. Im Hinblick auf das Pflichtteilsergänzungsrecht ist zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Begünstigung unbebauter Grundstücke im Vergleich bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 46 [Autor/Stand] Unterschiedliche Steuermesszahlen zwischen unbebauten Wohngrundstücken (0,36 Promille) und bebauten Nichtwohngrundstücken (0,72 Promille) sind dann eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, wenn der Grundsteuerwert, der für bebaute Wohngrundstücke und für bebaute Nichtwohngrundstücke ermittelt wird, als wesentlich gleich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Begünstigung bebauter Wohngrundstücke im Vergleich zu bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert wird für bebaute Wohngrundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 250 Abs. 2, § 251, §§ 252–257 BewG, Rz. 64) und für bebaute Nichtwohngrundstücke anhand eines vereinfachten Sachwertverfahrens (§ 250 Abs. 3, § 251, §§ 258–260 BewG) ermittelt (Rz. 67). Es werden also jeweils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe herang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.3.4 Übergangsregelung für Solaranlagen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GewStG)

Rz. 42 § 29 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GewStG enthält eine Übergangsregelung. Durch diese wird § 29 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GewStG modifiziert. Die Übergangsregelung gilt für Betriebe, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom, anderen Energieträgern sowie Wärme aus solarer Strahlungsenergie betreiben. Geltung hat sie für die Ez 2021 bis 2023. Entsprechendes gilt nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für digitale Medien (zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)

Kommentar Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften wie auch der Zugang zu elektronischen Datenbanken unterliegt seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Insoweit erfolgte – zumindest bei den Büchern und Zeitschriften – eine Gleichstellung mit dem Printprodukten. Die Finanzverwaltung hat jetzt – nach exakt 2 Jahren – in einem Schreiben zu den Neuregelunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (zu § 4 Nr. 2 UStG)

Kommentar Bestimmte Leistungen, die an Unternehmer ausgeführt werden, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, sind nach § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Liste der Unternehmer, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, mit aktuellem Stand neu herausgegeben. Neu aufgenommen sind 5 Luftfahrtunternehmen, g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen (§ 33 Abs 2 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Während die in § 33 Abs 1 KStG enthaltenen Ermächtigungen an die B-Reg die nähere Ausgestaltung von Normen mit Gesetzeswirkung zum Gegenstand haben, wird das BMF durch die in § 33 Abs 2 KStG aufgeführten Ermächtigungen lediglich berechtigt, bestimmte Maßnahmen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des Gesetzes zu treffen. Eine Mitw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Ermächtigungen zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV nach § 33 Abs 2 Nr 1 KStG

Tz. 12 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 2 Nr 1 KStG ermächtigt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder Muster der in §§ 27 und 37 KStG vorgeschriebenen Bescheinigungen zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die von der ausschüttenden Kö bzw von einem Kreditinstitut gem § 27 Abs 3 oder 4 KStG zu bescheinigende Verwendung des stlichen Einlagekontos (wegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Während die in § 33 Abs 1 KStG enthaltenen Ermächtigungen an die B-Reg die nähere Ausgestaltung von Normen mit Gesetzeswirkung zum Gegenstand haben, wird das BMF durch die in § 33 Abs 2 KStG aufgeführten Ermächtigungen lediglich berechtigt, bestimmte Maßnahmen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des Gesetzes zu treffen. Eine Mitwirkung des B-Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ermächtigungen zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV (§ 33 Abs 2 Nr 2 KStG)

Tz. 15 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 2 Nr 2 KStG ermächtigt das BMF, das KStG und die KStDV in der jeweils geltenden Fassung ggf. unter neuer Überschrift und in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn das Gesetz durch eine Vielzahl von Änderungen unübersichtlich würde. Die B...mehr

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AGS 12/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin begehrte mit Klageschrift vom 9.3.2020 von der Beklagten vor dem LG Potsdam Mietzins für Heizungen und Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Heizgerätes nach Mietende, Verzugszinsen sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Der Klageschrift beigefügt waren als Anlagen u.a. die Rechnungen der Klägerin, auf denen deren Kontoverbindung ersichtlich war. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Ersetzungshindernisse (Abs. 1 Satz 2)

Rn 22 Die Gründe, die eine Zustimmungsersetzung ausschließen, sind in § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u. 2, Abs. 3 abschließend geregelt. Da es sich um Ausnahmetatbestände handelt, ist eine enge Auslegung geboten. Die Zustimmungsersetzung darf nicht vom Vorliegen anderer Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[53] § 309 Abs. 1 Satz 2 schützt die Gläubiger, die ihre Zustimmung zum...mehr