Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Änderungen

Rz. 8 § 189 AO enthält eine besondere Änderungsnorm für den Fall, dass der Anspruch des Steuerberechtigten auf einen Zerlegungsanteil nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgewiesen worden ist. Dennoch sind die Änderungsvorschriften der §§ 172ff. AO über die Verweisung des § 184 Abs. 1 S. 3 AO auf den Zerlegungsbescheid entsprechend anzuwenden, wenn sie überhaupt passen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Frist

Rz. 6 Die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gem. § 189 AO ist durch S. 3 zeitlich begrenzt. Dieser ist Korrektiv dafür, dass die nachträgliche Berücksichtigung einer oder mehrerer hebeberechtigter Gemeinden in besonders schwerwiegender Weise auf die bisherige Zerlegung einwirken kann. Die Regelung eines gesteigerten Bestandsschutzes lindert nach BFH v. 7.9.2005, VIII R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Zwischenstaatliche Amtshilfe als Sonderform der Amtshilfe

Rz. 14 Das Prinzip der Amtshilfe nach Art. 35 GG kann nur für die Behörden, Gerichte usw. im Geltungsbereich des GG wirken. Wenn deshalb auch die zwischenstaatliche Amtshilfe nicht aus diesem Prinzip hergeleitet werden kann, sondern ihre Grundlage faktisch im gegenseitigen Interesse und in dem auch in den anderen Staaten vorhandenen Erfordernis einer Hilfe und rechtlich meis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.4 Wahrung der öffentlichen Ordnung und des Geheimnisschutzes (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 71 Die Hilfeleistung darf die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und andere wesentliche Interessen des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften nicht beeinträchtigen. Dies entspricht im Prinzip Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2014 und den meisten DBA-Amtshilfeklauseln.[1] Bei einer zu erwartenden Beeinträchtigung ist kein Raum für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.2.1 Deutsche Gesetze und Verwaltungspraxis

Rz. 42 Die ersuchte Finanzbehörde braucht keine Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen ihres Staates bzw. ihrer Verwaltungspraxis abweichen, insbesondere ist sie nicht zur Übermittlung von Angaben verpflichtet, die sie nach den Gesetzen ihres Staates oder im üblichen Verwaltungsverfahren nicht beschaffen kann (z. B. bei der Ausübung von Auskunftsverweigerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.5.3 Rechtliches Gehör

Rz. 54 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren, § 117 Abs. 4 S. 3 AO. Durch das SteuerbereinigungsG 1986[1] ist diesem Satz ein zweiter Halbsatz angefügt worden, demzufolge der inländische Beteiligte bei den von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern abweichend von § 91 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.3 Vermeidung möglicher Doppelbesteuerung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 70 Die Kulanzauskunft ruft wie auch die zwischenstaatliche Amtshilfe aufgrund von völkerrechtlichen Vereinbarungen häufig erst praktisch die Gefahr einer Doppelbesteuerung hervor. Sie liefert die Informationen für den ausländischen Staat, mit denen er seiner innerstaatlichen Besteuerung nachgeht, möglicherweise ohne die steuerliche Behandlung in der Bundesrepublik zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Grenzen der Staatshoheit

Rz. 8 ▪▪▪ Rz. 9 Die fehlende Staatshoheit außerhalb des Staatsgebiets verhindert grundsätzlich nur hoheitliche Maßnahmen auf dem fremden Hoheitsgebiet. Solche Maßnahmen sind auch dann nicht zulässig, wenn der Betroffene ihnen zustimmt oder sie duldet. Umgekehrt dürfen auch ausländische Staaten auf deutschem Gebiet keine hoheitlichen Maßnahmen treffen. Es ist bekannt geworden,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.3 Ermächtigung für Verordnungen im Zollwesen (Abs. 5)

Rz. 88 Auf dem Gebiet des Zollwesens können gem. § 117 Abs. 5 AO völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe durch Rechtsverordnung des BMF mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden. Die Regelung im Verordnungsweg muss hinsichtlich der in der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen die Voraussetzungen erfüllen, die § 117 AO für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.3.2 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Auf das Zuteilungsverfahren sind nach S. 2 die für das Zerlegungsverfahren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Das sind zum einen die eigenen Vorschriften des Zerlegungsverfahrens, die in §§ 185–189 AO zu finden sind, z. B. der Begriff des Beteiligten i. S. d. § 186 AO und ein Teil der Regeln zum Zerlegungsbescheid nach § 188 AO. Darüber hinaus führt die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1 Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 1 Das Zuteilungsverfahren betrifft die Zuordnung von Steuermessbeträgen[1] im Ganzen an eine Gemeinde. Eine solche Zuteilung sieht die Vorschrift nur für den Fall vor, in dem ein Streit darüber besteht, welchem Steuerberechtigten i. S. d. § 186 AO der Messbetrag zuzuweisen ist. Für diesen Fall soll das selbstständige Zuteilungsverfahren die Klärung bringen, die weder das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Gesteigerte Mitwirkung und zwischenstaatliche Amtshilfe als Lösung

Rz. 10 Der deutsche Gesetzgeber sucht die Lösung der Ermittlungsprobleme, die sich aus der Unzulässigkeit von Maßnahmen auf fremdem Hoheitsgebiet ergeben, vor allem auf zwei Wegen. Zum einen hat er erweiterte Mitwirkungspflichten für Stpfl. mit Auslandsbeziehungen geschaffen und diese Pflichten nach und nach weiter ausgebaut.[1] Zum anderen hat er sich bemüht, durch Einführu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Formen der Amtshilfe

Rz. 17 Amtshilfe kann für sehr unterschiedliche Fallgruppen in Betracht kommen. Die Zustellung im Ausland geschieht gem. § 9 Abs. 1 VwZG grundsätzlich mittels Ersuchen der zuständigen Behörde des fremden Staates oder entsprechend völkerrechtlicher Übung durch die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen des Bundes.[1] Ob eine Auslandsbekanntgabe durch Zustellung zu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Verweisung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für die Fälle, in denen die Steuergesetze eine Zerlegung von Steuermessbeträgen vorsehen, eine grundsätzliche Verweisung auf die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften. Dies gilt allerdings nur für das Verfahren der Zerlegung. Im Rahmen der Verweisungsvorschrift wird zunächst zum Ausdruck gebracht, dass eine Zerlegung nur in den von den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.1 Gegenseitigkeit (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 68 Wie in den Fällen der Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen soll auch die Kulanzauskunft keine einseitige, sondern eine gegenseitige Hilfe sein. Das Hauptmotiv der Amtshilfebereitschaft jedes Staates für einen anderen ist die Erlangung der Bereitschaft auf der anderen Seite für die eigenen steuerlichen Zwecke. Verpflichtet sich die Bundesrepublik in eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der Fall, wenn die deutsche Finanzbehörde aus tatsächlichen oder recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.5.2 Ermittlungen

Rz. 53 Führen die deutschen Finanzbehörden Ermittlungen durch, weil sie die erbetenen Auskünfte aus ihren Unterlagen und Kenntnissen nicht geben können, so ist innerhalb der genau zu beachtenden Grenzen, die das Abkommen für Ermittlungen vorsieht, bei den Ermittlungen gem. § 117 Abs. 4 S. 1 AO nach deutschem Abgabenrecht vorzugehen. Die Regelung des § 117 Abs. 4 S. 1 AO ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3 Kulanzauskunft (Abs. 3)

Rz. 67 Nach § 117 Abs. 3 AO können die deutschen Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zwischenstaatliche Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen "auch in anderen Fällen" leisten. Da Abs. 1 des § 117 AO die Inanspruchnahme ausländischer Amtshilfe behandelt, Abs. 2 das Leisten von Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3.6 Verfahren

Rz. 77 Ein Ersuchen ist Voraussetzung jeder Kulanzauskunft. Eine solche Auskunft kann schon nach dem Wortlaut des Abs. 3, der ein Ersuchen voraussetzt, nicht spontan gegeben werden. Abs. 3 enthält die Berechtigung, nicht die Verpflichtung der deutschen Finanzbehörde zur Kulanzauskunft. Die Entscheidung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.[1] Dabei ist zu beachten, da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Kassensturzfähigkeit von Geldeinwurfautomaten; Begründungspflicht für Unsicherheitszuschlags; Markenbild als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz 1. Wird eine eingeführte Bezeichnung für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden; deshalb ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern. 2. Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen. Daher ist bei ihrer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz 1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. 2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt. Normenkette § 35, § 15 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des Umweltschutzes, Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung

Leitsatz 1. Dem Gebot zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) ist nicht nur dann Genüge getan, wenn das konkrete Guthaben, das auf einem projektbezogenen Bankkonto der gemeinnützigen Körperschaft durch Spendeneingänge entstanden ist, innerhalb der gesetzlichen Mittelverwendungsfrist für die gemeinnützigen Zwecke verwendet wird. Es genügt vielmehr, wenn die projektb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. Normenkette § 35, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 52 Abs. 50a Satz 2 EStG, § 28 GewStG, § 68, § 127 FGO Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr 2008 u.a. gewerbliche Einkünfte aus einigen KG-Beteiligungen. Nach § 35 Abs. 2 EStG wurden ihre Anteile an den Gewe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei einer die Einlage übersteigenden Anschaffungskosten

Leitsatz 1. Die Einlage eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA übersteigende Anschaffungskosten sind in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen. 2. Aus einer solchen Ergänzungsbilanz folgende Gewinnminderungen und Gewinnerhöhungen wirken sich weder auf den Betriebsvermögensvergleich der KGaA noch auf den Gewinnanteil i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG und des § 8 Nr. 4 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Leitsatz Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 zusammen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung

Leitsatz 1. In der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch den Schenker und der nachfolgenden Veräußerung des Anteils durch den Bedachten kann die mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses liegen (mittelbare Geldschenkung). 2. Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker

Leitsatz 1. Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. 2. Eine Berichtigung des Tenors des finanz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

Leitsatz 1. Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbe­wertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat. 2. Die beim BVerfG anhängigen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Begehrt ein Steuerpflichtiger, der an mehreren Personengesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen, weil er übermäßig durch Einkommen- und Gewerbesteuer belastet sei, so ist bei der Entscheidung über den Erlassantrag die bei den Personengesellschaften entstandene Gewerbesteuer, die anteilig auf den Steuerpflicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf bei verwendungsbezogenen Lehrgängen eines Unteroffiziers

Leitsatz 1. Ein Kind, das innerhalb eines bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnisses an von seinem Arbeitgeber oder Dienstherrn angebotenen, verwendungsbezogenen Lehrgängen teilnimmt, wird nur dann i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für einen Beruf ausgebildet, wenn die Erlangung beruflicher Qualifikationen, d.h. der Ausbildungscharakter, und nicht die Erbri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten; Aufwandszurechnung bei Oder-Konto

Leitsatz 1. Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. 2. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleiste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Änderung nach § 173 AO

Leitsatz 1. Liegen die Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) und für eine Feststellung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) vor, können beide Feststellungen miteinander verbunden werden. Eine Nachholung der Feststellung gemäß...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / b) Stellungnahme

Tz. 26 Während der ersten Ansicht, der BFH habe nur über steuerrechtliche Besonderheiten entschieden, zugestimmt werden kann, ist die zweite Ansicht in Ihrer Schlussfolgerung rechtlich nicht überzeugend. Rechtsprechung hat generell – nicht nur im Instanzenzug des jeweiligen Rechtsweges – eine normbildende Funktion.[32] Wenden Gerichte verschiedener Rechtswege dieselbe Rechts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

Leitsatz Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Normenkette § 3b EStG, § 3, § 17a ff. EZulV, § 76, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO Sachverhalt Der Kläger ist als Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei tätig und erzielte im Streitjahr neben seinen Grundbezügen u.a. Zulagen für Dienst zu wechselnd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären

Leitsatz 1. Aus der Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO und einem Vergleich mit dem in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO genannten Katalogzweck "Schach" ergibt sich, dass auch die Förderung von Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären ist. 2. Eine "entsprechende" Förderung i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 2 AO verlangt, dass der Zweck die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise fördert wie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft

Leitsatz Ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, stellt für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Ab. 4 EStG dar. Der Flughafen ist für den Arbeitnehmer nicht als weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Gemeinnützigkeit der Förderung des Turnierbridge

Leitsatz 1. Turnierbridge ist kein Sport i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO. 2. Turnierbridge wird auch nicht von den in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO genannten sog. privilegierten Freizeitbeschäftigungen umfasst. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 AO, § 99 Abs. 2 FGO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Der Kläger ist ein seit 1949 bestehender eingetragener Verein. Er ist ein Dac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbeziehung von Unterbrechungszeiten der unentgeltlichen Überlassung in den Prognosezeitraum bei der Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften

Leitsatz Eine auf 10 Jahre befristete entgeltliche Überlassung einer Wohnung aufgrund eines den Eltern des Vermieters eingeräumten lebenslangen Wohnungsrechts, das nach dem Ablauf dieser Frist unentgeltlich ausgeübt werden kann, stellt keine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit dar, bei der die Einkunftserzielungsabsicht im Regelfall zu bejahen und eine Überschussprognos...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Verhinderung von Missbräuchen (§ 50g Abs. 4 EStG)

Rz. 63 Das Gesetz hat die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie in einer gesonderten Vorschrift umgesetzt, die neben die Regelung des Abs. 2 (Rz. 31ff.) tritt. Danach kann den Beteiligten einer Transaktion, deren hauptsächlicher Beweggrund oder, bei mehreren hauptsächlichen Beweggründen, einer der hauptsächlichen Beweggründe Steuervermeidung oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 2 Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die streitgegenständlichen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. 1. Die Klage ist zulässig. (wird ausgeführt) 2. Die Klage ist aber unbegründet. a) Zunächst ist festzustellen, dass die Verhandlung nicht nach § 74 FGO auszusetzen ist. Das wäre nur dann erforderlich, wenn eine re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Arrestanspruch

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests setzt zunächst das Bestehen eines Arrestanspruchs voraus, also nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO eines Anspruchs auf eine Geldforderung, deren Vollstreckung nach den §§ 249–323 AO erfolgt. Nach den §§ 249–323 AO können nur öffentlich-rechtliche Geldforderungen vollstreckt werden, über die durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden oder entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.7 Rechtsschutz gegen die Anordnung

Rz. 18 Die Arrestanordnung ist mit dem Einspruch anfechtbar.[1] Gegen sie kann nach § 45 Abs. 4 FGO jedoch auch unmittelbar "Sprungklage" beim FG erhoben werden, wobei die Sprungklage nicht abhängig von der Zustimmung der Finanzbehörde ist. Der Arrestschuldner hat insoweit bis zur Einspruchseinlegung[2] bzw. Klageerhebung[3] das Wahlrecht, da sich Sprungklage und Einspruchsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr