Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / 5. Feststellungsklage, § 43 VwGO

Mit der Feststellungsklage kann positiv die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts oder negativ das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt werden. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, § 43 Abs. 1 VwGO. Hinweis: Die steuerrechtliche Feststellungsklage ist in § 41 FGO geregel...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 8 Zwischenbilanz zum elektronischen Rechtsverkehr

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat kürzlich erläutert, dass der elektronische Rechtsverkehr in Deutschland bereits weiter entwickelt ist als häufig angenommen wird. Bereits jetzt böten zahlreiche Verfahrensordnungen die Möglichkeit, elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Die Regelungen seien häufig dem vielzitierten § 130a ZPO nachgebildet, und mit dem Geset...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 2. Fälligkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

Der BGH hat bereits im Jahr 1976 entschieden, dass der prozessuale Kostenerstattungsanspruch im Regelfall bereits mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Kostengrundentscheidung fällig werde und nicht erst mit dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses (BGH MDR 1976, 475 = WM 1976, 460). Dies hat der BGH im Jahr 2013 bestätigt (BGH AGS 2014, 148 = NJW 2013, 2975 = JurBür...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / 2. Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO

Streitgegenstand einer Verpflichtungsklage ist der prozessuale Anspruch des Klägers auf Verurteilung der Behörde, den abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt zu erlassen. Ist die Sache nicht spruchreif, ist der Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, § 113 Abs. 5 VwGO. Im Steuerrecht ist die Verpflichtungsklage in § 40 Abs. 1 FGO geregel...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 3 Entwurf zu einer Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERV) vorgelegt. Die Verordnung soll auf Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO in der Fassung nach dem Gesetz zur Förde...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / 1. Anfechtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO

Ziel einer Anfechtungsklage ist die (Teil-)Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts. Es handelt sich dabei um eine Gestaltungsklage. Voraussetzung für eine Aufhebung ist nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist. Folge ist die Aufhebung des Verwaltungsakts durch das Gericht, § 113 Abs. 1 VwGO. A...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Änderungen im Sachverständigen-recht in Vorbereitung

Das Bundesjustiz- und Verbraucherministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Stellungnahme versandt. Mit diesem Entwurf soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Neutralität gerichtlich b...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / a) Zulässigkeit

Mehrere Klagebegehren können vom Kläger kumulativ in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist, § 44 VwGO (gleichlautend § 43 FGO und § 56 SGG). Hinweis: Ein solcher Zusammenhang kann sowohl rechtlicher wie tatsächlicher Art sein. Er ist rechtlich, wenn mehrere Klagebegehren...mehr

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ZAP 9/2016, Auswärtiger Prozessanwalt: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

(FG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2015 – 3 KO 117/15) • Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind im finanzgerichtlichen Verfahren über § 155 FGO in sinngemäßer Anwendung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur dann (ausnahmsweise) erstattungsfähig, soweit dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich war: Hinweis: Diese zur Fa...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / III. Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch

Ist eine Partei in einem Rechtsstreit oder sonstigen gerichtlichen Verfahren unterlegen, hat sie im Regelfall der obsiegenden Partei deren Kosten des Rechtsstreits bzw. Verfahrens zu erstatten. Nicht selten stehen der erstattungspflichtigen Partei jedoch gegen den Gegner eigene Ansprüche zu. Dann stellt sich die Frage, ab wann die erstattungspflichtige Partei gegen den proze...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / VI. Telefonieren

Mit dem Telefonieren wird zunächst weder eine besondere Herausforderung durch Digitalität verbunden, noch scheint es hier auf den ersten Blick besondere Risiken zu geben. Der Skandal über das Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin hat verdeutlicht, dass das Abhören von mobilen Telefonaten technisch relativ einfach ist und daher je nach Tätigkeitsbereich der Anwaltskol...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / d) Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist eine besondere Form der Feststellungsklage. Zum Teil wird auch die Auffassung vertreten, es handele sich um eine Anfechtungsklage oder um eine Klage sui generis. Kopp/Schenke (Kommentar zur VwGO, § 113 Rn. 97) meinen, sie sei auf das Engste mit der Anfechtungsklage verwandt und unterliege als sog. amputierte Anfechtungsklage denselben Z...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm

Leitsatz 1. Ernstliche Zweifel i.S.d. § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein. 2. In diesem Fall kommt wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes eine Aufhebung der Vollziehung nur in Betracht, wenn ein besonderes berechtig...mehr

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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Leitsatz 1. Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO wird in einem gesonderten Verwaltungsverfahren getroffen. 2. Eine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO nicht mehr beantragt werden kann, bestand vor Inkrafttreten des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO nicht. 3. Die Ermessensentscheidung nach § 163 AO darf jedoch ein Zeitmoment...mehr

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Vorlage an den Großen Senat: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei Beteiligung an eigene Immobilien verwaltender Zebragesellschaft?

Leitsatz Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht zu gewähren, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Per...mehr

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Zur Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch ...mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 3 Praxisfragen

In der Praxis ist wesentliches Abgrenzungskriterium die Anwesenheit von mehr als 6 Monaten. Verweilt der Stpfl. nicht mehr als 6 Monate i. d. S. in Deutschland, liegt regelmäßig kein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Es ist daher in der Praxis darauf zu achten, wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet werden soll, dass diese Grenze nicht ungewollt (z. B. du...mehr

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Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

Leitsatz 1. Ein Senat des BFH kann ungeachtet früherer abweichender Entscheidung eines anderen Senats zu einer bestimmten Rechtsfrage ohne Anfrage bei diesem Senat oder Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 und 3 FGO und damit ohne Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters in der Sache abweichend entscheiden, wenn dieselbe Rechtsfrage zwischenzeitlich d...mehr

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Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off"

Leitsatz 1. Der BFH ist bei einer Entscheidung im zweiten Rechtsgang auch bei einem Wechsel der Zuständigkeit des Senats und bei von den Beteiligten ge­äußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an die Rechtsauffassung des BFH im ersten Rechtsgang gebunden. 2. Eine Rückgewähr von Eigenkapital i.S.des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Rahmen eines "Spin-off" einer US-amerikanisch...mehr

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Anerkennung von Unterhaltszahlungen in voller Höhe oder nur zeitanteilig für den nach der Zahlung verbliebenen Teil des Kalenderjahres

Leitsatz Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung steht einer Berücksichtigung einer für das nächste Kalenderjahr geleisteten Unterhaltszahlung im Jahr der Zahlung nicht entgegen (entgegen bisheriger BFH-Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH, Urteil v. 11.11.2010, VI R 16/09, BStBl 2011 II S. 966). Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau machten in ihrer Steuererklärung 2010 eine Unte...mehr

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Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off"

Leitsatz 1. Die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-off" führt grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH-Urteils vom 20. Oktober 2010, I R 117/08 (BFHE 232, 15) unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr au...mehr

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Feststellung einer Steuerhinterziehung

Leitsatz Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das FG in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nich...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags – Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 – Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass eines Verlustfest­stellungsbescheids

Leitsatz 1. Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der Abgabenordnung hinsic...mehr

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Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei geleisteten Schadensersatzzahlungen aus Amtshaftung

Leitsatz Eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn eine Schadensersatzleistung aus Amtshaftung als Surrogat für die durch eine rechtswidrige Abberufung als Bankvorstand entstandenen Verdienst- und Betriebsrentenausfälle geleistet wird. Normenkette § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 FGO, Art. 34 GG Sachverhalt...mehr

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Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender – Arbeitsunfähigkeit des Kindes

Leitsatz 1. Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10...mehr

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Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung des Finanzrechtsstreits in der mündlichen Verhandlung

Leitsatz Hebt das FA aufgrund einer mit dem Steuerpflichtigen getroffenen Verständigung über die einvernehmliche Beendigung des Finanzrechtsstreits einen Steuerbescheid in der mündlichen Verhandlung vor dem FG auf und erklärt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (Verbot des "venire contra factum proprium") daran gehi...mehr

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Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S.v. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulä...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Leitsatz Die Verpflichtung des Erwerbers, das im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute Grundstück alsbald nach den gestalterischen Vorgaben der Veräußererseite zu bebauen, reicht für sich allein nicht aus um anzunehmen, dass der Erwerber das Grundstück im bebauten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass das vom Erwerber mit der Bebauung beauftragte Bauunternehmen in diesem Ze...mehr

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Haftung für bestandskräftig festgesetzte Lohnsteuern mangels Widerspruch im Insolvenzverfahren

Leitsatz Der in Haftung genommene GmbH-Geschäftsführer ist im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die formell bestandskräftigen Lohnsteuern ausgeschlossen, wenn er im Insolvenzverfahren den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des Finanzamts nicht widersprochen hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 1.1.201...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 3. Beschwerde/Rechtsbeschwerde

Eine Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO gegen die Kostenfestsetzung ist nicht statthaft (§ 128 Abs. 4 S. 1 FGO). Eine Rechtsbeschwerde kennt die FGO nicht. AGKompakt 7/2016, S. 74 - 83mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 1. Festsetzungsverfahren

In der Finanzgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 149 Abs. 1 FGO).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Erinnerung

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist ausschließlich die befristete Erinnerung binnen zwei Wochen gegeben (§ 149 Abs. 2 FGO). Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, sofern ihr der Urkundsbeamte nicht abhilft.mehr

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Feststellungslast bei freigebiger Zuwendung durch Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Leitsatz 1. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto – grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. 2. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsache...mehr

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Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

Leitsatz 1. Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. 2. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Be...mehr

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Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch

Leitsatz 1. In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006). Mit der "steuerlichen Schlussbilanz" ist die nächste auf den E...mehr

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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz 1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat. 2. Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG kann das Interesse der Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen...mehr

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Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren ist auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung zulässig, wenn im Rahmen einer Außenprüfung erstmalig eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr selbstständig als Rechtsanwalt sowie als Geschäftsführer einer GmbH tätig. Für seine Tätigkeit als Geschäfts...mehr

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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO

Leitsatz 1. Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahin gehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann. 2. Das Gericht erfüllt diese Hi...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des ­Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Anschluss an BFH, Urteil vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einstweilige Anordnung

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Das Finanzgericht kann auf Antrag, auch bereits vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 114 FGO). Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 50d Abs. 8 EStG 2002: Keine Verdrängung durch zeitlich nachgelagertes DBA

Leitsatz § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) wird durch ein zeitlich nachfolgendes DBA nicht verdrängt. Normenkette § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des StÄndG 2003, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i.d.F. des AltEinkG, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007, Art. 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4 Wirkung, § 90a Abs. 3 FGO; Darstellungserleichterung, § 90a Abs. 4 FGO

Rz. 27 Der Gerichtsbescheid hat grundsätzlich die Wirkung eines Urteils, § 90a Abs. 3 FGO . Er setzt die Beteiligten von der Auffassung des Gerichts über ihren Fall in Kenntnis. Allerdings gelten hinsichtlich der eröffneten Rechtsmittel Besonderheiten .[1] Wird rechtzeitig der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, wozu jeder Beteiligte berechtigt ist, entfaltet der Geric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 FGO

Rz. 29 Die Aufforderung mit Setzen einer Ausschlussfrist nach § 79b Abs. 1 FGO zum Vortrag der beschwerenden Tatsachen kann nur gegen den Kläger gerichtet werden. Rz. 30 Liegen die Angaben gem. § 65 FGO vor, kommt eine Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 FGO in Betracht, wenn die Klage weiter nicht begründet wird. Allerdings kann eine Klagebegründung selbst nicht mit Fristsetzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.2 Ungenügende Entschuldigung (§ 79b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO)

Rz. 67 Erfolgt der angeforderte Vortrag erst nach Ablauf der wirksam gesetzten Ausschlussfrist, muss zunächst geprüft werden, ob die Fristversäumnis nicht genügend entschuldigt wurde, da nur dann die Präklusionswirkung eintreten kann. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass die Entschuldigung von dem säumigen Beteiligten vorgebracht werden muss. Eine Prüfung von Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.3 Glaubhaftmachen der Entschuldigungsgründe (§ 79b Abs. 3 S. 2 FGO)

Rz. 68 Die Entschuldigungsgründe für die Fristversäumnis des Beteiligten sind gem. § 79b Abs. 3 S. 2 FGO auf Verlangen des Gerichts, also grundsätzlich des Senats und nur in Fällen von § 6 bzw. § 79a Abs. 3 FGO des Einzelrichters oder Berichterstatters[1], glaubhaft zu machen. Hält das Gericht die vorgebrachten Entschuldigungsgründe für unglaubhaft, kann es daher verspäteten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2.4 Keine Sachverhaltsermittlung mit geringem Aufwand (§ 79b Abs. 3 S. 3 FGO)

Rz. 69 Eine Präklusion scheidet aus, wenn der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch ohne Mitwirkung des säumigen Beteiligten ermittelt werden kann[1]. Diese Einschränkung kommt nur bei Versäumen einer Frist nach § 79b Abs. 2 FGO im Rahmen der Begründetheitsprüfung in Betracht, weil bei Versäumen einer Frist nach § 79b Abs. 1 FGO die Klage schon unzulässig ist und in einem so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.2 Vorlage von Urkunden u. a., § 79b Abs. 2 Nr. 2 FGO

Rz. 39 Den Beteiligten kann unter Setzen einer Ausschlussfrist gem. § 79b Abs. 1 Nr. 2 FGO aufgegeben werden, Urkunden vorzulegen, zu deren Vorlage sie verpflichtet sind. Die Verpflichtung kann sich aus dem materiellen Steuerrecht[1] oder aus dem Verfahrensrecht[2] ergeben. Auch hier muss die Verfügung hinreichend bestimmt sein. Erst wenn der Beteiligte in der Aufforderung e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2 Gerichtsbescheid – § 90a FGO

Rz. 22 Das Gericht kann anstelle eines Urteils, und zwar jeden Urteils, auch Zwischen-, Teil- oder Grundurteils[1], aber nur eines Urteils, nicht eines Beschlusses, einen Gerichtsbescheid erlassen. Erspart werden die mündliche Verhandlung und die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter beim FG[2].mehr