Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.2 Fördermittel prüfen

Für Baumaßnahmen, insbesondere solche einer energetischen Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, existieren mannigfaltige Förderprogramme. Vom Verwalter wird man hier nicht verlangen können, dass er die für die konkrete Maßnahme infrage kommende günstigste Fördermöglichkeit selbst ermittelt. Dies dürfte auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Haftungsrisiken kaum ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 8.8 Beschluss über Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren

Das WEMoG vereinfacht die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz einräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist hier der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversamml...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.1 Kurzfristige Überbrückung eines Liquiditätsengpasses

Bereits die Aufnahme langfristiger Darlehen verstößt nicht per se gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern kann durchaus unter bestimmten Voraussetzungen mehrheitlich beschlossen werden.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht regelmäßig auch ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[2] Dabei soll der Kreditbetrag nicht ein...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.2 Kosten der Wasserversorgung/Kosten der Entwässerung

Die Wasser- und Abwasserkosten sind ein klassischer Fall der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Bis auf den wohl äußerst seltenen Fall, dass entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizkostenV die Aufwendungen für den Einbau von Messgeräten unverhältnismäßig sind, weil sie die im Verlauf von 10 Jahren zu erwartenden Einsparungen übersteigen[1], entspricht lediglich eine ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 11.2 Beschlussfassung

Abhängig vom Umfang der Erhaltungsmaßnahme, sind im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote einzuholen.[1] Die Grenzen, ab welcher Höhe Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesteckt. Nach Auffassung des LG Karlsruhe[2] ist sie bei einer Summe von 3.000 EUR überschritten, nach Auffassung des LG Dortmund[3] erst bei 5...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.2.1 Grundsätze

Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten baulicher Veränderungen tragen müssen, die sie beschlossen haben. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich den Umbau mehrerer im Gemeinschaftseigentum stehender ungenutzter Räume im Souterrain in eine Schwimmhalle, ist dies auf Grundlage von § 20 Abs. 1 WEG zulä...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.4.3 Maßstabskontinuität

Nach alter Rechtslage war ein Beschluss anfechtbar, wenn er die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern barg. Praxis-Beispiel Balkoninstandsetzung Von den in der Wohnanlage vorhandenen 10 Balkonen sind 5 instandsetzungsbedürftig. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Instandsetzung dieser Balkone. Die Kosten der Erhaltungsmaßnahme sollen lediglich von de...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.10 De-minimis-Verordnung der EU

Rz. 18 Eine Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG darf nur gewährt werden, wenn der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Beihilfen [1] in einem Zeitraum von 3 Vz 200.000 EUR nicht übersteigt (§ 7b Abs. 5 S. 2 EStG). Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassun...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.2.2 Geschäftsführung ohne Auftrag

Darüber hinausgehende, lediglich nützliche Aufwendungen (z. B. Modernisierungsmaßnahmen) kann der Mieter nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen, wenn die Maßnahmen dem wirklichen oder wenigstens dem mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprachen (§ 539 Abs. 1 i. V. m. § 683 BGB). Dies bedeutet, dass der Wille des Mieters darauf gerichtet sein musste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.2.3 Verwalterpflichten

Man wird den Verwalter als verpflichtet ansehen müssen, die Wohnungseigentümer zum einen über das Kostenprinzip "wer zustimmt, der zahlt" und zum anderen auf die beiden Ausnahmen, bei denen es zu einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer kommt, aufklären zu müssen. Zur Herbeiführung der Kostenfolge des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG hat er das geeignete Abstim...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.3.1 Privilegiert

§ 20 Abs. 2 WEG regelt die privilegierten Gestattungsmaßnahmen. Nach Satz 1 kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz, dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und der Stromerzeugung durch Steckersolargerät...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.4.2 Exklusive Kostenbelastung

Von maßgeblicher Bedeutung ist, dass auch Beschlüsse über eine exklusive Kostenbelastung der Wohnungseigentümer bei Maßnahmen der Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) für Teile des Gemeinschaftseigentums gefasst werden können, die sich im Bereich der jeweiligen Sondereigentumseinheit befinden. Derartige Beschlüsse können auch mit Dauerwirkung gefasst werden. So ist ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer auch zur Finanzierung besonders kostenintensiver Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen mit einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine langfristige Kreditaufnahme beschließen. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen de...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10.2 Nicht bilanzierende Kreditnehmer

Rz. 110 Diese Gruppe umfasst insbesondere Freiberufler und Privatpersonen, die Immobilien oder Wertpapiere/Beteiligungen mit einer Kreditfinanzierung erworben haben. Grundsätzlich sind Unterlagen über die Vermögens- und die Einkommensverhältnisse einzureichen. Rz. 111 Zur Darstellung der Vermögensverhältnisse bedarf es einer Vermögensaufstellung (Kreditstatus). Hierin sind al...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.2 Weitere Differenzierungsansätze

Rz. 10 Eine weitere Systematisierung innerhalb der einzelnen Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach abstrakten Merkmalen ist schwierig und umstritten.[1] Am sinnvollsten erscheint es, eine weitere Ordnung der Sonderbilanzen und Statusrechnungen nach dem Lebenszyklus der Unternehmung vorzunehmen (gründende, werbende und auflösende Phase).[2] Es werden aber noch andere Diffe...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10.1 Bilanzierende Kreditnehmer

Rz. 106 Ein bilanzierender Kreditnehmer, insbesondere ein Kaufmann,[1] gewährt vor allem durch die Offenlegung seines Jahresabschlusses einen Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich steht der Einzelabschluss des unmittelbaren Kreditnehmers im Mittelpunkt der Analyse. Bei einer Gruppe verbundener Kunden im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Kapitaladäquanzve...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung: Mit Urteil vom 14.10.2021 (EuGH v. 14.10.2021 – C-45/20, C-46/20 – Finanzamt N und Finanzamt G, BStBl. II 2024, 461 = UR 2021, 867) hat der EuGH entschieden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter ...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 7 Finanzierung der laufenden Ausgaben

Die Berufsgenossenschaften müssen zur finanziellen Abwicklung ihrer laufenden Ausgaben Betriebsmittel bereitstellen.[1] Die Betriebsmittel werden über Zuschläge zum Saldo der Jahresrechnung und damit über das Umlagesoll angesammelt. Sie dürfen die Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen.[2] Zur Sicherung des Beit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.3 Finanzierungs-Leasing

Rz. 32 Beim Finanzierungs-Leasing werden Verträge über eine i. d. R. unkündbare Laufzeit geschlossen, die regelmäßig einen Großteil der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abdeckt. Finanzierungs-Leasing erfolgt i. d. R. zur eigenkapitalschonenden Finanzierung einer Investition. Die typischen Eigentümerrisiken des Leasinggegenstands trägt der Leasingnehmer. Rz. 33 Man untersc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Abgrenzung des Finanzmittelfonds

Rz. 18 Die Kapitalflussrechnung geht von der Veränderung des Finanzmittelfonds aus. Der Finanzmittelfonds umfasst:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.3 Praxisfälle

Rz. 110 Zur Absicherung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapG oder KapCoGes sind in der Praxis Sicherstellungen der Begünstigten durch Verpfändungen von VG, bspw. Wertpapierdepots, anzutreffen. In den Fällen weniger oder relativ hoher Einzelzusagen werden auch Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung und zur Risikovorsorge zur Vermeidung unerwünsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsätzliches Aktivierungsverbot

Rz. 199 Fremdkapitalzinsen gehören grds. nicht zu den AHK. Die Finanzierung ist als eigenständiger, von der Anschaffung oder Herstellung unabhängiger Vorgang zu verstehen.[1] Eine Aktivierung würde dem Realisationsprinzip widersprechen, weil die angefallenen Aufwendungen sonst neutralisiert und in eine andere Periode verlagert würden (§ 252 Rz 109 ff.). Die Aktivierung von E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen

Rz. 67 Pensionskassen sind rechtlich selbstständige LebensversicherungsUnt, deren Zweck die Absicherung wegfallender Erwerbseinkommen wegen Alters, Invalidität oder Tod ist (§ 118a VAG). Die Finanzierung erfolgt über Beiträge des Arbeitgebers und ggf. der Versorgungsberechtigten. Die Versorgungsberechtigten haben einen eigenen Anspruch gegen die Pensionskasse.[1] Rz. 68 Ein P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.4 Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Rz. 144 Zu den aktivierungsfähigen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung zählen u. a. Direktversicherungen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds als auch Einstellungen in die Pensionsrückstellungen.[1] Der Ansatz ist an das Angemessenheitsgebot (Rz 110) gebunden und bedingt zudem, dass die Ausgaben auf den Zeitraum der Herstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Passivseite (Abs. 3)

Rz. 105 Der Gesetzgeber gibt die in § 266 Abs. 3 HGB gegebene Gliederung der Passivseite als zwingend vor. Darüber hinaus wird den Unt mit § 265 Abs. 5 HGB die Schaffung zusätzlicher Posten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eingeräumt. Die Passivseite zeigt das Finanzierungsbild eines Unt, d. h., sie gibt Auskunft darüber, welche finanziellen Mittel dem Unt zur Finanz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.6 Mehrkomponentengeschäfte

Rz. 124 Mehrkomponentengeschäfte sind durch die Zusammenfassung mehrerer verschiedener (Teil-)Leistungen oder mehrerer Einzelverträge gekennzeichnet, die wirtschaftlich eng verbunden sind.[1] Zu Mehrkomponentengeschäften zählen etwa: Verkaufsgeschäfte in Kombination mit einer Finanzierung Verkaufsgeschäfte in Kombination mit Servicedienstleistungen Verkaufsgeschäfte mit Bonuspun...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2 Finanzierungssystem

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften [1] finanzieren sich einerseits branchengegliedert über ein Beitragsverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung, andererseits wird ein Ausgleichsbeitrag innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben. Die Beiträge für die Unternehmer sind in den einzelnen Berufsgenossenschaften streng an die tatsächlich erbrachten Ausgaben un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.3 Fremdkapitalzinsen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 153 Fremdkapitalzinsen gehören zunächst grds. nicht zu den AHK. Die Finanzierung ist als eigenständiger, von der Anschaffung oder Herstellung unabhängiger Vorgang zu verstehen.[1] Für bestimmte Fremdkapitalzinsen besteht allerdings eine Ausnahme vom Aktivierungsverbot (Rz 204 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 6 Literaturhinweise

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Neue Mobilitätsindustrien und Logistik, online verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-neue-mobilitatsindustrien-und-logistik.html, Abrufdatum 18.9.2024. Europäische Kommission (2023). DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Saldierung

Rz. 118 Mit der Verrechnung der VG des Deckungsvermögens mit den zugehörigen Rückstellungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird beabsichtigt, nur diejenige Belastung auszuweisen, die das Unt tatsächlich noch wirtschaftlich trifft.[1] Die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Belastung ergibt sich durch Saldierung der bestehenden Verpflichtungen mit den zu deren Erfüllung besti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.6 Sonstige Auswirkungen

Rz. 124 Durch die Saldierung reduziert sich die Bilanzsumme; was sich entsprechend auf bilanzorientierte Kennzahlen zum Jahresabschluss auswirkt. Dies betrifft auch die sich erhöhende Eigenkapitalquote. Rz. 125 Gem. § 285 Nr. 25 HGB und § 314 Nr. 17 HGB sind die AK und die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten VG, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, findet ein auf der Aktivseit...mehr

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ESG-Controlling für KMU: Le... / 2 Fünf Vorteile von ESG-Controlling für KMU

ESG ist kein Trend. Es ist eine Frage der unternehmerischen Verantwortung, was sich in Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen, Produkten und gelebter Unternehmensethik niederschlägt. Es geht darum, langfristig Werte zu schaffen, Ressourcen zu schonen und Risiken zu minimieren. Nachhaltigkeit bietet dabei die Möglichkeit zur Differenzierung im Markt. Ein strategisch fundiertes,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Mutter-Tochter-Verhältnis

Rz. 19 Eine inländische KapG ist nur dann zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn gegenüber mind. einem anderen Unt ein Mutter-Tochter-Verhältnis besteht. Ein solches Verhältnis besteht bei einer unmittel- oder mittelbaren Beherrschungsmöglichkeit, was dem Control-Konzept weitgehend entspricht. Dabei sieht der Gesetzgeber den Begriff "Kontrolle" von dem Begriff "beherr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abschließende Fallbeispiele zur Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 68 Praxis-Beispiel Um sich gegen Risiken aus Grundgeschäften abzusichern, hat die B AG Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die im Jahresabschluss der B AG zum 31.12.01 nach § 254 HGB zu beurteilen sind. Sachverhalt 1: Zur Finanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten hat die B AG im vergangenen Jahr ein Darlehen i. H. v. 8.000 TEUR aufgenommen. Für das Darlehen ist eine variable ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei, analog zu § 326 HGB, auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Rechnungslegung. Die weiteren V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Herstellungskostenuntergrenze und -obergrenze

Rz. 103 § 255 Abs. 2–3 HGB listet die Bestandteile der HK abschließend auf. Aus der Unterteilung in aktivierungspflichtige, wahlweise aktivierbare und aktivierungsverbotene Ausgaben resultieren eine handelsrechtliche HK-Untergrenze sowie eine HK-Obergrenze. Aktivierungspflichtig und somit als HK-Untergrenze anzusehen sind gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die Materialkosten, die F...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Bestimmung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 43 Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital umfasst bei KapG die Positionen gezeichnetes Kapital, offene Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen) und Ergebnis einschl. Ergebnisvortrag, deren Feingliederung in § 266 Abs. 3 HGB unter Position A. Eigenkapital aufgeführt ist. Bei dem Ergebnis ist zu unterscheiden, ob es sich um ein erworbenes oder ein den bisherigen Gesell...mehr