Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.1 Entnahme von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1)

Rz. 379 Die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Dadurch soll eine Versteuerung der in dem Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven wie im Fall einer Veräußerung sichergestellt werden (s. Rz. 380). Diese Regelung ist nicht nur bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3 Nr. 11b EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2021 durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz). Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das der Bundestag am 19.5.2022 beschlossen hatte.[1] Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind bis zu 4.500 EUR steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Za...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.8 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseigentümer eine Gemeinschaft, sollte e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Vertraulichkeitsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a liegt ein Kennzeichen für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vor, wenn die Vereinbarung eine Vertraulichkeitsklausel enthält. Zur Bindungswirkung der Vertraulichkeitsvereinbarung Rz. 12. Eine solche schädliche Vertraulichkeitsklausel liegt vor, wenn durch sie dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten verboten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.2 Aktenzeichen

Das 17-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch Informationsschreiben im Rahmen der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer versandt, in denen das Aktenzeichen abgedruckt ist. Das Aktenzeichen ist ohne Sonderzeic...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune. Die Eintragung erfolgt ohne Sonderzeichen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune wieder. Die Eintragung des Aktenzeichens erfolgt ohne Sonderzeichen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch Informationsschreiben im Rahmen der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer versandt, in denen das Aktenzeichen abgedruckt ist. Das Aktenzeichen ist ohne Sonderzeich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6 Niedersachsen: Grundsteuererklärung

Die zukünftige Grundsteuerbemessungsgrundlage für in Niedersachsen belegene Grundstücke (Grundvermögen) wird nach dem Flächen-Lage-Modell ermittelt. Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, in welchem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen Berücksichtigung finden. Um die Grundstückslage in die Bemessung einzubeziehen, wird ein sog. La...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.6 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

Jedes Flurstück, das Bestandteil des Grundstücks ist, ist unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" zu erfassen und es sind folgende Angaben zu tätigen: Name der Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück: Zähler, Nenner, Fläche in qm. Diese Daten können größtenteils dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung, einem Grundbuchauszug, einem Katasterauszug oder dem Bodenri...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.5 Lage des Grundstücks

Im Hauptvordruck ist die Lage des Grundstücks einzutragen. Die Lage ergibt sich auch aus dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung und umfasst die Straße, Hausnummer, ggf. einen Hausnummerzusatz, die Postleitzahl und den Ort. Hat das Grundstück keine Adresse, sind der Gemarkungsname, das Grundbuchblatt, die Flur sowie der Flurstückszähler und –nenner anzugeben. Besteht ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.9 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei der Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseig...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.7 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseigentümer eine Gemeinschaft, so sollt...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.9 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei der Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.8 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei Fertigung der Erklärung

Im Rahmen Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit, eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseigentümer eine Gemeinschaft, so sollte e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 97 § 138e Abs. 2 AO enthält Tatbestände, die zu einem Kennzeichen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen führen, die nach § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b AO nicht dem Main Purpose Test unterliegen. Ein Kennzeichen liegt bei diesen Tatbeständen bereits vor, wenn die Gestaltung den Beschreibungen in den Tatbeständen entspricht. Anders als bei dem Main Pu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform

Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.7 Angaben zu Eigentümer(n) und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, d. h. welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Bei einem Erbbaurecht ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten anzugeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Mitteilungspflichtige Änderungen und Ergänzungen

Rz. 3 Nach § 138h Abs. 2 AO mitteilungspflichtig sind bei einer marktfähigen Steuergestaltung Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der persönlichen Angaben zum Intermediär[1], zum Nutzer[2], zur Beteiligung von dem Nutzer verbundenen Unternehmen[3], zum Datum des Tages, an dem der erste Schritt zur Umsetzung der Steuergestaltung bei dem jeweiligen Nutzer gemacht wurde[4],...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Begünstigung in doppel- bzw. mehrstöckigen Strukturen

Die Ausübung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen wurde zuletzt durch eine Neuerung in den ErbStR mehrfach diskutiert. Sofern die Betriebsaufspaltung aufgrund einer jeweils unmittelbaren Beteiligung an dem Betriebs- bzw. Besitzunternehmen vorliegt, bestehen an der Ausübung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens keine Zweifel. In doppel- bzw. mehr...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / V. Verhältnis zu § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG

§ 1 Abs. 2a GrEStG geht der Anwendung des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG vor. Dieser Vorrang gilt auch dann, wenn auf Grund einer Befreiungsvorschrift die Steuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht erhoben wird. Mit Übergang einer teils unmittelbaren, teils mittelbaren Beteiligung können sowohl § 1 Abs. 2a GrEStG als auch § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG verwirklicht werden. Während die Ta...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Begünstigung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung und Schwesterkapitalgesellschaften

Besondere Vorsicht ist bei der Übertragung von kapitalistischen Betriebsaufspaltungskonstellationen und Schwesterkapitalgesellschaften geboten. Trotz des ausdrücklichen Bekenntnisses der Maßgeblichkeit ertragsteuerlicher Grundsätze subsumiert die Finanzverwaltung gleichwohl die Nutzungsüberlassung i.R.v. kapitalistischen Betriebsaufspaltungen nicht unter den Tatbestand des §...mehr

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Verluste, ausländische – AB... / 4 Beratungshinweise

Auch wenn die Verlustberücksichtigung im Finalitätsfall in Deutschland nach der Rspr. möglich sein muss, ist nicht gesichert, ob die Finanzverwaltung Verluste letztlich berücksichtigen wird. Zudem scheint die neuere Rspr. einen Verlustabzug nicht mehr zuzulassen. Um eine möglicherweise drohende Verzinsung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Verluste nicht bereits in der Ste...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / I. Problemstellung

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Denn mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl. I 2021, 986) wurde § 1 Abs. 2a GrEStG geändert. Die Beteiligungsgrenze wurde auf 90 % gesenkt und der Zeitraum auf zehn Jahre erweitert. Die Finanzverwaltung hat aktuell mit einem umfangreichen gemeinsamen Ländererlass v. 10.5.2022 zur Anwendung von § 1 Ab...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Gestaltungsüberlegungen zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltung

Erste Hürde in der Nachfolgeplanung ist zunächst die latente Gefahr der Begründung einer Betriebsaufspaltung überhaupt zu identifizieren. Insbesondere das Zusammenspiel aus Zivilrecht, Ertrag- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht wird oftmals verkannt, so dass die Betriebsaufspaltung in der Nachfolgeplanung eine nicht zu unterschätzende Haftungsfalle darstellt. Beraterhin...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / IV. Fazit

Aus den zahlreich aufgezeigten Themenfeldern, Stolpersteinen und Gestaltungshinweisen bleibt die Betriebsaufspaltung ein risikobehaftetes "Spielfeld", welches insb. bei der Nachfolgeberatung nicht außen vor gelassen werden kann. Denn neben den zivilrechtlichen Ausgestaltungen und den daraus folgenden ertragsteuerlichen Besonderheiten ist schließlich auch das Erbschaftsteuerr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 3 UStG

Rz. 11 Der Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr nach den für die EUSt geltenden Vorschriften steuerfrei wäre, ist gem. § 4b Nr. 3 UStG befreit. Da sich die Steuerbefreiung nach den für die Steuerbefreiung der Einfuhr geltenden Vorschriften richtet, sind insoweit § 5 UStG und die hierzu ergangene EUSt-BefreiungsVO [1] maßgebend. Danach ist z. B. der innergemeinschaftliche Er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 4 UStG

Rz. 13 § 4b Nr. 4 UStG befreit den Erwerb von Gegenständen, die zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 3 UStG nicht ausgeschlossen ist, also insbesondere für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und b UStG. Praxis-Beispiel Unternehmer A in Mannheim erwirbt von einem unternehmeri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuerbefreiungen n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verluste, ausländische – AB... / 2 Inhalt

Nach deutschem Recht sind grundsätzlich weder Verluste einer ausl. Tochtergesellschaft noch Verluste einer ausl. Betriebsstätte im Inland ohne Einschränkungen zu berücksichtigen. Tochterkapitalgesellschaften sind eigenständige Stpfl. Die Verlustberücksichtigung zwischen verschiedenen Stpfl. ist im Inland jedoch nur bei einer Organschaft möglich. Die Tatsache, dass im Ausland...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] Die spätere Anfechtung des einer Forderungsaktivierung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts schließt die bei Aktivierung der Forderung eingetretene Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treaty-Shopping – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

In der Praxis ist insbesondere der Nachweis der sachlichen Entlastungsberechtigung schwierig zu führen. Daher sollte versucht werden, die persönliche Entlastungsberechtigung zu erreichen, da es dann nicht mehr auf die sachliche Entlastungsberechtigung ankommt. Das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen wird von der Finanzverwaltung anhand eines umfangreiche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 3 Praxisfragen

Aufgrund von Mitwirkungstatbeständen werden in der Praxis häufig Sachverhalte erfasst, die bei objektiver Betrachtung nicht missbräuchlich sind. Die Regelungen gehen insoweit über das eigentliche Ziel der Missbrauchsvermeidung hinaus. In der Praxis ist es häufig schwierig nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Aktivitätsklauseln vorliegen. Ob die im Einzelfall bestehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Regelungen der FRL sind in das deutsche Umwandlungssteuerrecht übernommen worden. Sofern dies nicht oder nicht vollständig der Fall war, ist die Richtlinie unmittelbar anwendbar.[1] Die FRL hat auch bei der Auslegung der in das UmwStG übernommenen Regelungen Auswirkungen. Der Begriff des Teilbetriebs soll nach Auffassung der Finanzverwaltung dem europäischen Teilbetriebsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr