Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5 Wirkung einer "verunglückten" Selbstanzeige

Rz. 384 Der Selbstanzeige kommt keine strafbefreiende Wirkung zu, wenn sie "verunglückt" ist, weil sie z. B. nicht vollständig ist, ein Ausschlussgrund nach Abs. 2 eingreift oder die Nachzahlung nach Abs. 3 nicht fristgerecht erfolgt. Es ist jedoch allgemeine Meinung, dass einer solchen unwirksamen Selbstanzeige im Rahmen der Strafzumessung erhebliche Bedeutung zukommt.[1] S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.5 Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte der Jahre 2011 und 2012 eine Selbstanzei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerlicher Wert i.S.d. § 16 BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Steuerlicher Wert i.S. des § 16 BewG ist der für das betreffende Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des BewG zu ermittelnde Wert; das ist beim Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstück) der Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern i.d.R. der gemeine Wert. Rz. 36 [Autor/Stand] Ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zweck des Vereins

Tz. 21 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Grundsätzlich kann ein Verein jeden nicht verbotenen Zweck verfolgen. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht wirtschaftlichen Vereinen (Idealvereinen) und wirtschaftlichen Vereinen. Während der Idealverein einen (in der Regel) ideellen Zweck – z. B. zur Förderung der Allgemeinheit oder seiner Mitglieder – verfolgt, ist Hauptzweck des wirtsc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vorzunehmen, auch wenn nach § 43b EStG, § 50g EStG, einem DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG ein Ermäßigungsanspruch besteht. Der zum Steuerabzug Verpflichtete kann sich nicht auf den Ermäßigungsanspruch des Zahlungsempfängers berufen. Soweit ein Ermäßigungsanspruch nach DBA besteht, liegt hierin ein Treaty Override.[1] Aller...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine allgemeine Vollmacht (Vertretungsvollmacht) oder eine speziell für Bekanntgaben geltende Empfangsvollmacht handelt. Nach Abs. 1 S. 3 liegt es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Verwaltungsakt an den allgemein Bevollmächtigten bekannt gegeben werden soll. Im Rahmen d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vermietung von Kegelbahnen

Tz. 7 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bei der Vermietung von Kegelbahnen handelt es sich nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2001 (BStBl II 2001, 658) um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (Aufgabe der früheren Rechtsprechung aufgrund von Urteilen des EuGH). Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Diese Rechtsprechung ist von der Finanzverwaltung in Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 260 [Autor/Stand] Die Regelung richtet sich in erster Linie gegen Trusts des angloamerikanischen Rechtskreises. Sie sollte die Rechtsprechung des BFH korrigieren, der die Errichtung eines Trusts in bestimmten Zusammenhängen als aufschiebend bedingte Zuwendung an die Begünstigten (beneficiaries) behandelt hat mit der Folge, dass der steuerbare Erwerb nicht bereits im Zeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 (Anhang 2). Stellt das Kegeln lediglich eine reine Fre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalwert des Erbbauzinses

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtslage – Rspr. – war das Recht auf den Erbbauzins beim Eigentümer des Grund und Bodens voll mit seinem nach § 13 BewG zu ermittelnden Kapitalwert angesetzt worden.[2] Dementsprechend wurde auch die Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung des Erbbauzinses mit dem vollen Kapitalwert zum Abzug zugelassen. Der Ansatz des Anspru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 166 [Autor/Stand] Ein Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG setzt eine Schenkung auf den Todesfall gem. § 2301 BGB voraus.[2] Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB kann nicht auf Schenkungsversprechen ausgedehnt werden, bei denen auf eine Überlebensbedingung verzichtet und die auf den Tod des Schenkers befristet sind o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 § 122 AO ist durch Gesetz v. 19.12.1985[1] um Abs. 2 Nr. 2 ergänzt worden. Als weitere Änderung sind durch Gesetz v. 22.12.1999[2] die bisher in § 155 Abs. 4 und 5 AO enthaltenen Regelungen in § 122 Abs. 6 und 7 AO übernommen worden. Dabei wurde die Regelung verallgemeinert und von Steuerbescheiden auf alle Verwaltungsakte ausgedehnt. Durch Gesetz v. 21.8.2002[3] wurde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021, AZ: III C 2 – S 7030/21/10008:001, hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 im Bereich der Umsatzsteuer bekanntgegeben. Im BMF-Schreiben finden sich Regelungen zur Überlassung von Wohnraum: es wird gem. § 163 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung satzungsmäßiger Voraussetzungen

Tz. 39a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Darüber, ob die Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt, wird durch das für den Verein zuständige Finanzamt in einem gesonderten Verfahren durch Verwaltungsakt entschieden, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Dieses Verfahren löst die frühere sog. vorläufige Bescheinigung ab. Während es sich bei der vorläufigen Bescheinigung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.3.4 Neben- und Hilfsgeschäfte sowie unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 137 Unter den begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr werden gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG ebenfalls die unmittelbar mit ihrem Betrieb oder der Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe respektive der Wirtschaftsgüter, die unmittelbar deren Betrieb dienen, gefasst.[1] Rz. 138 Ent...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 19 In den Fällen der Nr. 2 ist dem Betroffenen die Begründung bereits bekannt, sodass sie nicht wiederholt zu werden braucht. Das Bekanntsein kann aus vorherigem Schriftverkehr, einem Prüfungsbericht oder aus einem früheren Verwaltungsverfahren resultieren. Die Begründung kann auch durch bereits erfolgte mündliche Erläuterungen bekannt sein.[1] Ohne weiteres erkennbar is...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.5 Tatsächliche Verständigung über Schätzungsgrundlagen

Rz. 228 Bei erschwerter Sachverhaltsermittlung ist anstelle einer Schätzung grundsätzlich auch eine sog. tatsächliche Verständigung möglich.[1] Dabei handelt es sich um eine für beide Seiten bindende Einigung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und des Rechtsfriedens.[2] Eine Verständigung kann dabei sowohl über die Besteuerungsgrundlage als auch über das Schätzungsver...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.8 Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung – "Anlage EÜR"

Rz. 100 Nutzt der Steuerpflichtige die Einnahmenüberschussrechnung, so hat er diese gemäß § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz[1] durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Verzichtet die Finanzverwaltung auf Antrag gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV zur Vermeidung unbilliger Härten[2] auf eine elektronische Übermittlung, so ist die Gewinnermittlung na...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.2 Besonderheiten beim Betriebsvermögen in der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 88 Der Umfang des notwendigen Betriebsvermögens sowie des notwendigen Privatvermögens ist grundsätzlich identisch mit dem bei Bilanzierenden.[1] Rz. 89 Um sicherzustellen, dass der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung identisch ist, hat der BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch im Falle der G...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.2 Notwendigkeit der Gewinnkorrekturen

Rz. 238 Die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten in § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG und § 4 Abs. 3 EStG können, bezogen auf einzelne Wirtschaftsjahre, aufgrund ihrer unterschiedlichen Systematiken – im Betriebsvermögensvergleich erfolgt im Wesentlichen eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung anhand von Aufwendungen und Erträgen, während die Einnahmenüberschussrechnung dem ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Rz. 287 Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steht lediglich solchen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft offen, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG kumulativ erfüllen.[1] Ist (mindestens) eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG zu erfolgen. Während dem Steuerpflichtigen...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.4 Unwiderruflicher Antrag durch den Steuerpflichtigen

Rz. 127 Die Gewinnermittlung nach der Tonnage wird gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ausschließlich auf unwiderruflichen Antrag für den gesamten Betrieb des Steuerpflichtigen gewährt, soweit dieser Handelsschiffe im internationalen Verkehr zum Gegenstand hat. Während das Gesetz keinerlei Formerfordernisse an den Antrag knüpft, ist der Antrag entsprechend der Auffassung der Finan...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.1 Grundsystematik der Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 140 Die Tonnagegewinnermittlung erfolgt pauschal in Abhängigkeit vom Raummaß der Nettotonne durch die Anwendung eines sog. Staffeltarifs.[1] Im Rahmen dessen errechnet sich der zu versteuernde Tonnagegewinn gemäß § 5a Abs. 1 Satz 2 EStG pro Betriebstag je Handelsschiff für jeweils volle 100 Nettotonnen wie folgt:[2] 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EU...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Inhalt und Zweck der Begründung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in Abs. 1 an § 39 Abs. 1 VwVfG angelehnt; in Abs. 2 stellt sie eine Übernahme des § 39 Abs. 2 VwVfG dar. Die Begründungspflicht nach § 121 Abs. 1 AO ist insofern reduziert, als – zum Schutze der Finanzverwaltung – nur eine zum Verständnis erforderliche Begründung verlangt wird.[1] Rz. 2 Funktion der Begründungspflicht ist die Verwirklichung des gem. A...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.3.3 Äußerer Betriebsvergleich

Rz. 219 Einführung Der äußere Betriebsvergleich ermittelt die Besteuerungsgrundlagen durch Vergleich betriebsinterner Daten mit Daten anderer, gleichartiger Betriebe.[1] Die Auswahl eines geeigneten Vergleichsbetriebs erfordert neben der Gleichartigkeit (im Hinblick auf die Branche) auch eine Gleichwertigkeit (im Hinblick auf Größe, Lage, Organisation etc.) der Betriebe.[2] J...mehr

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Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

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Gerichtszuständigkeit für Schadensersatzklagen nach der Datenschutzgrundverordnung

Leitsatz Für Klagen auf Schadensersatz für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sind die Zivilgerichte zuständig. Sachverhalt Nach einer Betriebsprüfung machte der Kläger vor dem Finanzgericht Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Verbindung mit § 83 BDSG geltend, da er der Ansicht ist, die Finanzverwaltung habe gegen ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarb...mehr