Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.2 Steueranrechnung bei Sondervergütungen gem. § 50d Abs. 10 EStG

Rz. 53 Eine Möglichkeit zur Steueranrechnung ergibt sich für beschränkt Stpfl. ferner, soweit § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist. Die Regelung kodifiziert die umstrittene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die deutsche Betrachtung, Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG den gewerblichen Gewinnen einer Personengesellschaft zuzurechnen, auch abkommensrechtlich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.1 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 179 Alternativ zur Steueranrechnung kann der Stpfl. auf Antrag auch den Abzug der ausl. Steuer gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG vornehmen. Nur soweit die Voraussetzungen der Steueranrechnung erfüllt sind, besteht das Wahlrecht.[1] Rz. 180 Die Vorschrift zum Steuerabzug stellt nach h. M. eine Einkunftsermittlungs- und keine Tarifvorschrift dar.[2] Frag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.1 Beteiligung in bestimmter Höhe

Rz. 54 § 17 EStG greift nur ein, wenn der Stpfl. (d. h. der Veräußerer) in bestimmter Höhe am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Nach § 17 Abs. 1 S. 3 bzw. S. 1 EStG muss die Beteiligung des Stpfl. ab Vz 2001/2002: 1 % oder mehr betragen. Dies gilt, wenn der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Eine geringere Beteiligung genügt nur, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.2 Veräußerungspreis bei verdeckter Einlage

Rz. 196 Für den Ersatztatbestand der verdeckten Einlage (Rz. 146) tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert (§ 9 BewG) der eingelegten Anteile (§ 17 Abs. 2 S. 2 EStG); unrichtiger Weise will die Finanzverwaltung[1] unter Berufung auf den BFH[2] den Teilwert ansetzen; dem steht § 17 Abs. 2 S. 2 EStG entgegen. Damit ist Veräußerungsgewinn in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 5 Sonstige Fälle

Rz. 44 Trotz der umfangreichen Regelung in § 1 Abs. 2, 3 EStG und § 1a EStG sind Fälle denkbar, in denen ein unbeschränkt Stpfl. in unbilliger Weise von den mit der unbeschränkten Steuerpflicht verbundenen Vergünstigungen ausgeschlossen ist. Es handelt sich um Fälle, in denen auf den Stpfl. und seinen Ehegatten die Regelungen des § 1 Abs. 2, 3 EStG und § 1a EStG anzuwenden s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die...mehr

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Änderungen durch das Digitalpaket (zu § 3 Abs. 3a, § 3c und § 18i ff. UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 und für die Anmeldemöglichkeiten auch schon ab dem 1.4.2021 treten die neuen Regelungen des sog. MwSt-Digitalpakets in der Europäischen Union in Kraft. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern. Es wird aber auch ein neuer Leistungstatbestand – ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorzugsbesteuerung (Nr. 2)

Rz. 221 [Autor/Stand] Funktion. Außer durch den abstrakten Belastungsvergleich (Rz. 163 ff.) wird eine niedrige Besteuerung auch dadurch indiziert (unter Vorbehalt des Gegenbeweises durch konkreten Belastungsvergleich, vgl. Rz. 161, 191), dass die Einkommensteuerbelastung des betroffenen Stpfl. in dem ausländischen Wohnsitzstaat aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Beste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

"(2) Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 liegt vor, wenn ..." Rz. 161 [Autor/Stand] Funktion und Systematik. Der in Abs. 1 nur verwendete, nicht aber definierte Begriff der "niedrigen Besteuerung" erfährt seine Ausformung durch Abs. 3. Eine niedrige Besteuerung liegt zum einen vor, wenn die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer bei einem Ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit §...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / 6

Auf einen Blick Die Urteile sind zwar nicht im positiven Sinne für den Steuerpflichtigen ergangen, gleichwohl führen sie zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den Steuerpflichtigen im Hinblick auf das Thema des jungen Verwaltungsvermögens. So ist nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass junges Verwaltungsvermögen bei gleichzeitiger Erfüllung der zeitlichen Komponente nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 3 Anmerkung

1. Unabhängig davon, ob und inwieweit das Schenkungsteuerrecht an das Zivilrecht gebunden ist, in einem Punkt sind sich beide einig: Beide sagen, dass ein Austauschgeschäft nur dann ein Element der Schenkung oder der freigebigen Zuwendung enthalten kann, wenn eine objektive Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Damit eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB vorli...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / IV. Folgen für die Praxis

Die BFH-Rechtsprechung erging zwar zu den Regelungen des alten ErbStG. Gleichwohl werden die Urteilsgrundsätze ebenfalls auf das derzeitig geltende Erbschaftsteuergesetz und mithin für aktuelle Bewertungsstichtage anwendbar sein. So haben sich die Voraussetzungen bezüglich des Vorliegens von jungem Verwaltungsvermögen inhaltlich nicht geändert, auch wenn die Regelung nicht m...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Planwirkung gegenüber Mithaftenden (Abs. 2)

Rn 15 Nach § 254 Abs. 2 Satz 1 werden persönliche Ansprüche der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen sowie Rechte dieser an nicht massezugehörigen Gegenständen (dingliche Sicherheiten) vom Insolvenzplan nicht berührt. Die Vorschrift modifiziert den Akzessorietätsgrundsatzes. Grundlage für den Fortbestand der Dritthaftung ist die trotz Erlass fortbestehende unvoll...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / 1. Sachverhalt und erstinstanzliches Urteil

In dem Sachverhalt,[15] den der BFH zu entscheiden hatte, erhielt die Klägerin ein Fünftel der Geschäftsanteile des im Juni 2007 verstorbenen X an der A-GmbH sowie Kommanditbeteiligungen des X an einer KG. Mit einem im Juni 2009 beim Finanzamt eingegangenen Schreiben beantragte die Klägerin fristgerecht die durch ErbStRG[16] geänderten Vorschriften zur Steuerbefreiung des Be...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Telos

Rz. 8 [Autor/Stand] Verhinderung des sog. Cum/Cum-Treaty-Shopping. Die Regelung des § 50j EStG dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Bekämpfung des "sogenannten Cum/Cum treaty shopping" durch inländische oder ausländische Steuerpflichtige. Dabei handele es sich um eine Gestaltung, mittels derer sich der Steuerpflichtige einen "niedrigeren DBA-Quellensteuersatz" versch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafverfolgungsverjährung und Festsetzungsverjährung

Rz. 51 [Autor/Stand] Für den Stpfl. ist neben der Strafverfolgungs- auch die steuerliche Festsetzungsverjährung von Interesse. Auch diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit[2]. Die Festsetzungsverjährung betrifft alle Steueransprüche und macht die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden unmöglich. Zum Fristlauf vgl. §§ 169 ff. AO, auf die einschlägigen ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Quantitative Interessen bezogen auf Einkünfte (Nr. 2)

„... oder Rz. 281 [Autor/Stand] frei Rz. 282 [Autor/Stand] Bedeutung "doppelt qualifizierter" Einkünfte. Die zweite Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe der nicht ausländischen Einkü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellu...mehr

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Besteuerung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021[1] in Abschn. 25.1 Abs. 1 UStAE klargestellt, dass die Sonderregelung des § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar ist. Damit bestimmt sich der Ort dieser Leistungen nicht nach § 25 UStG. Dies wirkt sich darauf aus, dass die ausg...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.4 Gängigkeitsabschläge

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine Einteilung von Vorratsgütern in Gängigkeitsklassen geeignet sein, Folgerungen für deren Teilwert zu ziehen. Insbesondere lasse eine längere Lagerdauer ggf. auf Veralterung und/oder Qualitätsminderung von Waren und eine deshalb notwendig werdende Preissenkung oder gar Aussonderung als unverkäuflich schließen.[1] Über diese Indiz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.3 Verkaufswert

Steuerliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der verlustfreien Bewertung. Zur Ableitung des Teilwerts ist das in Tab. 2 dargestellte Schema wie folgt zu modifizieren: Steuerlich nicht als Abzugsposten anerkannt sind künftige Zinskosten bzw. ein aus der Kapitalbindung resultierender Zinsverlust. Diese Aufwendungen (Mindereinnahmen) gehören nach Ansicht des BFH zu den allge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt (zu § 4 Nr. 2 und § 8 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 15.6.2020[1] die Definition der Erwerbsseeschifffahrt präzisiert und territoriale Abgrenzungen vorgenommen. Im diesem Zusammenhang waren auch Einschränkungen für Gegenstände aufgenommen worden, die der Versorgung der Seeschiffe dienen. Danach gehörten nur Lebensmittel, Genussmittel und geringpreisige Non-Food-Artikel, di...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Brennerei

Leitsatz Die Überlassung der Brenntechnik, der Brennrechte und der Zahlungsansprüche/Prämienrechte aus dem EU-Agrarfonds sind eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit eigenen sowie weiteren gepachteten Ackerflächen und einer Verschlussbrennerei als Nebenbetrieb. Den gesamten Betrieb hat er an ...mehr

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Anpassungsbedarf für ältere Gewinnabführungsverträge

Kommentar Soweit eine Gewinnabführung noch auf einem älteren Vertrag beruht, besteht dringender Anpassungsbedarf. Darauf weist das BMF hin und räumt eine Übergangsfrist ein. Zum 1.1.2021 trat eine Änderung des § 302 AktG in Kraft (Art. 15 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vom 22.12.2020, BGBl 2020 I S. 3256). Es wurde zwar lediglich das Wort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 § 6 Abs. 2 AO verweist für den Begriff der Finanzbehörden auf das FVG und die in diesem genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Da in der AO der Begriff der Finanzbehörden sehr häufig verwendet wird, soll Abs. 2 klarstellen, dass damit die in Abs. 2 aufgezählten und im FVG v. 30.8.1971[1] genannten Behörden gemeint sind, wenn und soweit sie mit der Verwaltung der ...mehr