Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch (zu § 14 Abs. 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 14.4 UStAE . Mitte 2017 wurde das Signaturgesetz aufgehoben und national teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) [1] ersetzt. Das VDG regelt nationale Ergänzungen zur unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen eIDAS-Verordnung.[2] Aufgrund dieser Veränderung nimmt die Finanzverwaltung Anpassungen im UStAE vor. Grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.2.2 Arbeitseinkommen

Rz. 5 Selbständige haben demgegenüber ihr im letzten Kalenderjahr erzieltes Arbeitseinkommen entweder durch den Einkommensteuerbescheid oder – weil Einkommensteuerbescheide für das jeweils letzte Kalenderjahr vielfach noch nicht vorliegen – durch Beweismittel anderer Art (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters, Einkommensteuererklärung) zu belegen. Wurde ein Steuerberater ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Masterstudium eines Diplom-Finanzwirts als anspruchsschädliche Zweitausbildung

Leitsatz Wenn ein Diplom-Finanzwirt mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung ein berufsbegleitendes Masterstudium Wirtschafts- und Steuerrecht aufnimmt, während er seine berufliche Tätigkeit beim Finanzamt mit 28,7 Wochenstunden fortführt, besteht für ihn kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Konsequenzen des Brexits für die Verwaltungszusammenarbeit

Kommentar Formal zum 1.1.2021 war das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus dem Anwendungsbereich des Binnenmarkts ausgetreten ("Brexit"). Die Finanzverwaltung[1] hatte sich im Dezember 2020 zu den Konsequenzen aus dem Brexit Stellung geäußert. In den Randziffern 26 – 28 dieses Schreibens wurde auch zu der weiteren Bearbeitung von Amtshilfeersuchen Stellung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Regelungsinhalt und Systematik

Rz. 8 Gesetzessystematisch beinhaltet § 21a UStG ein besonderes Erhebungsverfahren der EUSt sowie teilweise Ausnahmen von den in § 21 UStG enthaltenen allgemeinen Vorschriften für die EUSt. Auch für die Regelung des besonderen Besteuerungsverfahrens nach § 21a UStG sind wegen § 21 Abs. 2 UStG die Vorschriften für Zölle sinngemäß anzuwenden, soweit § 21a UStG nicht hiervon ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessen bei der Bekanntgabe

Rz. 7 Die Bekanntgabe gem. § 122a AO steht im Ermessen der Finanzverwaltung. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Ermessensregeln zu beachten.[1] Die Finanzverwaltung kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 122a AO entscheiden, ob sie das Verfahren gem. § 122a AO wählt. Sie ist nicht verpflichtet, wenn der Beteiligte seine Einwilligung zur Bekanntga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Zuständige Behörde

Rz. 4 Die Bekanntgabe kann durch die Finanzverwaltung erfolgen. Dabei ist es unerheblich, welche Behörde innerhalb der Finanzverwaltung tätig wird. Unerheblich ist auch, ob einer Landes- oder eine Bundesbehörde tätig wird. Nicht von der Möglichkeit, Verwaltungsakte elektronisch gem. § 122a AO zum Abruf bereitzustellen, Gebrauch machen können andere Behörden als die Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.7 Bereitstellung zur Fernübertragung

Rz. 12 Der Verwaltungsakt ist zum Abruf über Datenfernübertragung bereitzustellen. Es muss für den Stpfl. oder seinen Bevollmächtigten ein Online-Abruf des Verwaltungsakts möglich sein. Dafür hat die Finanzverwaltung ein entsprechendes Portal zur Verfügung zu stellen. In der Praxis kann die Bereitstellung z. B. über ELSTER erfolgen. Die technischen Möglichkeiten zum Abruf mu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Bevollmächtigung

Rz. 10 Die Einwilligung kann durch den Stpfl. oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Liegt von einer dieser Personen eine Einwilligung vor, kann gem. § 122a AO bekannt gegeben werden. Eine Einwilligung des Bevollmächtigten setzt eine wirksame Vollmacht voraus. Unerheblich ist aber, in welcher Form die Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht muss insbesondere nicht schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.3 Benachrichtigung

Rz. 22 Bestehen Zweifel an dem Zugang der Benachrichtigung, hat die Finanzbehörde den Nachweis zu erbringen, dass der Zugang tatsächlich erfolgt ist. Anders als beim gem. § 122 AO bekanntzugebenden Verwaltungsakt muss bei der Benachrichtigung ein tatsächlicher Zugang erfolgen. Es greift keine Zugangsfiktion. Da der Zugang tatsächlich zu erfolgen hat, muss die Behörde auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Adressat

Rz. 5 § 122a Abs. 1 AO enthält keine Beschränkung, wem gegenüber die Verwaltungsakte durch elektronische Bereitstellung bekannt gemacht werden können. Daher kann eine solche Bekanntgabe nicht nur dem Stpfl. gegenüber erfolgen.[1] Möglich ist auch, dass z. B. einem Haftungsschuldner ein Haftungsbescheid gem. § 122a AO bekannt gemacht wird. Faktisch wird dieser weite Anwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.2 Bekanntgabefrist

Rz. 20 Die Zugangsfrist ist unabhängig von dem Ort der Ansässigkeit des Beteiligten, dem gegenüber der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Damit gilt auch für im Ausland ansässige Beteiligte eine Frist von drei Tagen. Eine verlängerte Zugangsfrist wie bei § 122 AO ist nicht vorgesehen; dies ist auch nicht notwendig. Die längere Frist des § 122 AO für im Ausland ansässige Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Widerruf der Einwilligung (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 14 Die Einwilligung zu Bekanntgabe durch elektronische Bereitstellung des Verwaltungsakts kann jederzeit widerrufen werden. Nicht ausdrücklich geregelt ist, durch welche Person der Widerruf erfolgen kann. M. E. kann der Widerruf jedenfalls durch den Stpfl. selbst erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustimmung durch ihn oder durch seinen Vertreter erfolgt ist. De...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen. Normenkette § 2 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 US...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2021 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.12.7 Uneinbringliche Forderungen

Neu eingeführt in der Jahressteuererklärung 2021 ist die Zeile 118 für die uneinbringlichen Forderungen. Die Finanzverwaltung hatte erstmals in den Voranmeldungen für 2021 Meldefelder aufgenommen, in denen der leistende Unternehmer separat uneinbringliche Forderungen aufnehmen muss. Hat der Unternehmer einen Umsatz angemeldet und wird in einem späteren Besteuerungszeitraum d...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

In den Zeilen 47–53 sind die Umsätze von Land- und Forstwirten anzugeben, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Die Land- und Forstwirte müssen folgende Angaben machen: In Zeile 48 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit einer zutreffenden USt-IdNr. einzutragen, die in 2021 ausgeführt wurden. In den Zeilen 49–51 sind di...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.12.3 Versandhandelslieferungen (bis 30.6.2021)

Liefert ein Unternehmer Gegenstände an nicht mit einer USt-IdNr. auftretende Abnehmer (Nichtunternehmer oder besondere Unternehmer, die die Erwerbsschwelle nicht überschreiten), verlagert sich der Ort der Lieferung unter den weiteren Voraussetzungen des § 3c UStG a. F. bis zum 30.6.2021 in den Bestimmungsstaat (Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegens...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2021 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2021 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.11 Sonderfall: Anforderung von Unterlagen

Rz. 11b Systematisch ungeklärt ist die Rechtsqualität von Auskunftsersuchen und Anforderungen von Belegen und Unterlagen oder um einen Datenzugriff durch die Finanzverwaltung zu ermöglichen, insbesondere während einer Betriebsprüfung. Der Stpfl. ist verpflichtet, nach §§ 93ff. AO auf Anforderung der Finanzbehörde Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Durch diese A...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.12.4 Telekommunikationsdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und seit dem 1.7.2021 innergemeinschaftliche Fernverkäufe

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – unter Berücksichtigung einer unionseinheitlichen Umsatzschwelle von 10.000 EUR – nach § 3a Abs. 5 UStG und ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.10 Sonderfall: Auskunfts- und Beitreibungsersuchen

Rz. 11a Auskunfts- und Beitreibungsersuchen sind nach der neueren Rechtsprechung keine Verwaltungsakte.[1] Ein Verwaltungsakt setzt u. a. eine hoheitliche Maßnahme und damit – entsprechend der Definition eines Verwaltungsakts im Verwaltungsverfahrensrecht – ein Über- und Unterordnungsverhältnis voraus. Dieses fehlt, wenn der Adressat der Maßnahme deren Befolgung selbstständig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte für die im Mai 2021[2] veröffentlichten Verwaltungsanweisungen zur Frage der Behandlung von Garantiezusagen eines Kfz-Händlers die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2021 verlängert. Diese Nichtbeanstandungsregelung ist nun nochmals um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Konsequenzen für die Praxis Eine entgeltliche Gara...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.4 Keine schädliche Gegenleistung (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 154 Als dritte Voraussetzung des Ansatzwahlrechts darf eine Gegenleistung nicht gewährt werden oder nur in Gesellschaftsrechten (vgl. § 2 UmwG) bestehen. Bei "schädlicher" Gegenleistung sind die stillen Reserven aller übergehenden Wirtschaftsgüter anteilig aufzudecken,[1] wodurch die Vorschrift wie ein zwingender Zwischenwertansatz wirkt (weiter Rz. 168f.).[2] Rz. 155 Som...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.2 Tochtergesellschafts-Anteile als übergehendes Wirtschaftsgut

Rz. 180 Die bestehenden Tochtergesellschafts-Anteile gehören nicht nur dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1, 2 S. 1 UmwStG, wenn sie (ausnahmsweise) auf die Tochtergesellschaft übergehen,[1] sondern nach dem BFH auch im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der übertragenden Muttergesellschaft.[2] Folglich sind die Anteile stets in der ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.3 Wirtschaftsgüter mit steuerbilanziellem Ansatzverbot

Rz. 68 Nach Ansicht u. a. der Finanzverwaltung sind in der steuerlichen Schlussbilanz über § 5 Abs. 2 EStG hinaus (s. a. Rz. 62 f.) auch die übrigen steuerlichen Aktivierungs- und Passivierungsverbote bzw. -beschränkungen suspendiert, wenn das übergehende Vermögen mit dem gemeinen Wert (oder einem Zwischenwert) angesetzt wird.[1] Demnach sind insbes. die "regulär" von § 5 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStGist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, wird allein durch den verschmelzungsbedingten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.2 Besteuerung mit ESt

Rz. 106 Probleme können sich ergeben, wenn die übernehmende Körperschaft eine Organgesellschaft ist. Diese ist zwar grds. KSt-pflichtig, ihre KSt-Schuld beträgt wegen der organschaftlichen Einkommenszurechnung aber regelmäßig 0 EUR. Nach Verwaltungsauffassung ist die KSt-Besteuerung daher nur insoweit sichergestellt, als das dem Organträger zugerechnete Einkommen dort der KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.3 Rechtliche versus tatsächliche Entstrickung

Rz. 128 Für die Prüfung sind die tatsächlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich (Rz. 103).[1] Daher erfasst § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG nach m. E. zutreffender h. M.[2] nur eine(n) unmittelbar aus dem verschmelzungsbedingten Rechtsträgerwechsel resultierende(n) Ausschluss/Beschränkung des Besteuerungsrechts (sog. rechtliche Entstrickung), grds. ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verlegeranteil aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen und urheberrechtlichen Nutzungsrechten (zu § 3 Abs. 9 UStG)

Kommentar Die Zahlung des sog. Verlegeranteils von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort o. ä.) an Verleger stand in den vergangenen Jahren auf dem zivilrechtlichen Prüfstand und führte zu Anpassungen im Verwertungsgesellschaftengesetz. Zuvor war es aufgrund der Rechtsprechung des EuGH [1] schon zu einer Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zahlung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 3.4 Nicht einzubeziehende Kosten

Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind folgende Kosten bei der Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht zu berücksichtigen: Kosten für die künftige Anschaffung von zusätzlichen Regalen und Ordnern, da es sich hierbei um Anschaffungs- oder Herstellungskosten künftiger Wirtschaftsjahre handelt,[1] Kosten der Entsorgung der Unterlagen nach Abl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.4 Sonstige Kosten

Die Archivierung und Aufbewahrung der relevanten (Geschäfts-) Unterlagen erfolgt in der Praxis vielfach durch Verstauen der Unterlagen in Ordner und/oder Kisten oder Verpacken und Lagern in einem (separaten) Archivraum. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung erfolgt auch vermehrt eine Archivierung in elektronischer Form. In die Rückstellungsberechnung sind auch die einmali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.3.2 Auflösende Bedingung

Rz. 29 Rechtsgeschäfte können nach § 158 BGB unter einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung vorgenommen werden. Unter einer Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis zu verstehen.[1] Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die davon abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[2] Bei einer auflösenden Bedingung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.2 Besonderheiten bei Rechtsverhältnissen zwischen einander nahestehenden Personen

Rz. 44 Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des BFH war die Anerkennung von Rechtsgeschäften zwischen einander nahestehenden Personen auf dem Gebiet des Ertragsteuerrechts u. a. von der zivilrechtlichen Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen abhängig.[1] Dies lief auf eine Nichtanwendung des § 41 Abs. 1 S. 1 AO in diesem Bereich hinaus, die damit begründet wurde, dass nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.3 Auflage der zu erbringende Geldleistung (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 35 Bei der Auflage der Geldleistung[1] handelt es sich um eine zusätzlich zu erbringende Geldleistung. Die Geldleistung wird insofern "freiwillig" erbracht[2], als der an der Tat Beteiligte nicht verpflichtet ist, sie zu erbringen. Er kompensiert hiermit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und "erkauft" sich die Verfahrenseinstellung. Die Auflage hat keinen ...mehr