Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen (zu § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 24.3 UStAE . Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können für ihre Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, bei der für die Ausgangsumsätze nach § 24 Abs. 1 UStG besondere Durchschnittssätze anzuwenden sind und die auf die Vorbezüge entfallende Umsatzsteuer (Vorsteuer) im Regelfall mit denselben Steu...mehr

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Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. "Vorsorgliche Selbstanzeige"

Rz. 884 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist auch die Abgabe einer sog. "vorsorglichen Selbstanzeige" zu überlegen. Sie dient weniger der Beseitigung strafbaren Verhaltens, sondern vielmehr der Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungshandlungen. Eine solche Vorgehensweise kann sich dann anbieten, wenn zwar die eigene steuerliche Würdigung in der Vergangenheit für richtig be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Schweiz

Rz. 158 [Autor/Stand] Holding-, Domizil und gemischte Gesellschaften. Es besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit über Zahlungen eines inländischen Lizenznehmers an einen in der Schweiz ansässigen (Lizenz-)Gläubiger, die nach den kantonalen oder kommunalen Sonderregelungen besteuert werden und für bestimmte Unternehmenstypen zu keiner oder einer deutlich niedrigeren kant...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung mit korrekten Umsatzzahlen wirkt auch ohne Nachreichung der unterlassenen oder berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen insoweit als strafbefreiende Selbstanzeige[2]. Bereits nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage entsprach dies allgemeiner Ansicht und war auch durch die Finanzverwaltung anerkannt. In ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zeitliche Geltung

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz trat am 3.5.2011 in Kraft, so dass § 398a AO a.F. erstmals Anwendung auf Selbstanzeigen fand, die nach dem 2.5.2011 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind. Die Neufassung des § 398a AO findet in zeitlicher Hinsicht auf Selbstanzeigen Anwendung, die nach dem 31.12.2014 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind[2]. Selbsta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Unzutreffende Schätzung – geringfügige Abweichungen

Rz. 220 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der Fälle des § 371 Abs. 2a AO gilt für Selbstanzeigen das Alles-oder-nichts-Prinzip. Entgegen der Rechtslage bis zum 28.4.2011 (§ 371 AO a.F., s. Rz. 210 ff.) bleibt bei einer Teilselbstanzeige die Straffreiheit nicht mehr im Umfang der Nacherklärung erhalten. Damit kommt der Frage, wie geringfügige Abweichungen zu qualifizieren sind bzw. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umfang der Sperrwirkung

Rz. 429 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO beschränkt die Sperrwirkung ausdrücklich auf den "sachlichen und zeitlichen Umfang der angekündigten Außenprüfung". Flankiert wird dies durch die Klarstellung in § 371 Abs. 2 Satz 2 AO, wonach der Ausschluss der Straffreiheit wegen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung nicht die Korrektur der nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 240 [Autor/Stand] Bis zur Entscheidung des BGH vom 20.5.2010[2] wurde die Thematik der Selbstanzeige nach der Selbstanzeige kaum problematisiert. Vielmehr wurden in der Praxis beide Selbstanzeigen regelmäßig als wirksam anerkannt. Die Frage, ob die Tat möglicherweise bereits durch die erste Selbstanzeige entdeckt ist – die sich in gleicher Weise nach der alten Gesetzesla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abgestimmtes Verhalten (Satz 2)

"Einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirkt, werden für Zwecke dieses Absatzes und der Absätze 1 bis 5 die Beteiligung, die Stimmrechte und die Gewinnbezugsrechte der anderen Person zugerechnet." Rz. 29 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 6 Satz 2 EStG setzt Art. 2 Abs. 4 Unterabs. 3 Buchst. b ATAD um.[2] Demnach werden für Zwecke d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Sachlicher Umfang in sonstigen Fällen

Rz. 510 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO gilt die Beschränkung der Sperrwirkung nur für den "sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung". Nach bislang h.M. ist auch in anderen Fällen steuerlicher Prüfungen eine entsprechende Begrenzung der Sperrwirkung anzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in diesen F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 398a Abs. 3 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Zu § 398a AO a.F. wurde in Anlehnung an § 153a StPO diskutiert, ob eine Einstellung nach § 398a AO – entsprechend der Regelung des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO – zu einem beschränkten Strafklageverbrauch führt[2]. Dagegen wurde vorgebracht, dass in jenen Fällen, in denen sich die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit verbunden die des Strafklage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) USA

Rz. 161 [Autor/Stand] Foreign-Derived Intangible Income (FDII). Von erheblicher Praxisrelevanz ist die Frage, ob die steuerliche Begünstigung des Foreign-Derived Intangible Income (FDII) von der Finanzverwaltung als nicht nexus-konform eingestuft und daher zukünftig in die Negativliste des BMF Schreibens v. 19.2.2020 aufgenommen wird. Rz. 162 [Autor/Stand] Steuerliche Begünst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Rechtsfolgen doloser Teilberichtigungen

Rz. 237 [Autor/Stand] Unter der Bezeichnung "dolose Teilberichtigung" werden jene Fälle erörtert, in denen der Täter einen Teil seiner falschen Angaben nur deshalb berichtigt, um dadurch seine wahren Verfehlungen zu verdecken bzw. um weitere Verfehlungen bewusst nicht offenlegen zu müssen. Nach der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO ist eine dolose Teilselbstanzeige mangels voll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Sachverhalt – nicht ausermittelte Veranlagungszeiträume und Beweisverwertbarkeit

Rz. 689 [Autor/Stand] Im objektiven Sachverhalt treten regelmäßig die beiden Probleme der nicht ausermittelten Veranlagungszeiträume und der Beweisverwertbarkeit auf. Hinreichender Tatverdacht bzgl. einer Steuerhinterziehung kann nur bejaht werden, wenn die verkürzte Steuer nach Steuerart und Veranlagungszeitraum beziffert werden kann[2]. Ohne eine solche Feststellung ist ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Kampf um Leichtfertigkeit"

Rz. 428 [Autor/Stand] Der Sperrgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung schließt jedoch nur die Korrektur vorsätzlich unrichtiger Angaben vor Erscheinen des Betriebsprüfers aus. Für den Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung sieht § 378 Abs. 3 AO dagegen keinen entsprechenden Sperrgrund vor. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann daher auch weiterhin nach Bekann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Sonderfall: Tatentdeckung im Rahmen der sog. "Liechtenstein-Fälle" und bei Datenkäufen des Fiskus

Rz. 687 [Autor/Stand] Besondere Betrachtung verlangen in diesem Zusammenhang die sog. "Liechtenstein-Fälle" aus dem Jahr 2008 und die mehrfachen Fälle von Ankäufen ausländischer (meist Schweizer) Bankinformationen durch den deutschen Fiskus. Bei Ersteren waren von einem ehemaligen Mitarbeiter Kundenkontodaten bei einer Bank aus Liechtenstein entwendet worden. Die Daten wurde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 721 [Autor/Stand] Um dem Täter die Möglichkeit zu geben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er mit einer Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen kann, lässt das Gesetz die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nur eintreten, wenn der Täter im Zeitpunkt der Selbstanzeige weiß oder damit rechnen muss, dass die Tat entdeckt ist. Wegen der Gründe, die zur E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 200 [Autor/Stand] Unter einer Teilselbstanzeige wird eine Nacherklärung i.S.d. § 371 AO verstanden, in der die steuerlich erheblichen Tatsachen der Finanzverwaltung – entgegen dem Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO – nicht in vollem Umfang zutreffend offenbart werden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung der Tatentdeckung

Rz. 749 [Autor/Stand] Die objektive Tatentdeckung und die Kenntnis des Täters bzw. das Kennen-Müssen hiervon haben den Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. a) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung Rz. 750 [Autor/Stand] Für den Stpfl., der erfährt, dass eine der von ihm begangenen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden ist, kann die Frage, ob er wegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 448 [Autor/Stand] Mit dem Begriff "Amtsträger" nimmt § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO auf die Legaldefinition des § 7 AO Bezug. Bei der Umschreibung "der Finanzbehörde" ist zu differenzieren, ob der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erscheint (dann gilt der Behördenbegriff des § 6 Abs. 2 AO, s. dazu Rz. 270 f.), oder zur Ermittlung von Steuerstrafsachen (das sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Frühere Ansicht

Rz. 151 [Autor/Stand] Nach der früher herrschenden Ansicht zu § 371 AO a.F. sicherte die erste Teilerklärung dem Anzeigenden Straffreiheit, wenn zwischen ihr und der späteren Erklärung ein Ausschlussgrund eintrat[2]. Rz. 152 [Autor/Stand] Für die Anerkennung einer gestuften Selbstanzeige wurde angeführt, dass es insb. in Fällen, in denen die Tat mehrere Jahre zurückliegt, für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abschaffung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 201 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 371 Abs. 1 AO im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wurde die Teilselbstanzeige per Gesetz abgeschafft [2]. Sämtliche unvollständige Selbstanzeigen, die nach Inkrafttreten der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO (3.5.2011) bei den FinB abgegeben wurden, waren daher als Teilselbstanzeigen in vollem Umfang unwirksam. Rz. 202 [Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Teilselbstanzeige nach § 371 AO i.d.F. vor Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 210 [Autor/Stand] Zu § 371 AO vor Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes bestand bis zu dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010[2] in Rspr. und Literatur die einhellige – und nach diesseitiger Ansicht auch zutreffende – Auffassung, dass eine Teilselbstanzeige hinsichtlich der aufgedeckten Tatabschnitte wirksam war und somit diesbezüglich zur Straffreiheit führte, s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. AStG

a) Verhältnis zu § 1 Abs. 1 AStG Rz. 58 [Autor/Stand] Partielle Maßgeblichkeit. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG sieht bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen an verbundene ausländische Unternehmen eine Einkünftekorrektur in Höhe des nicht angemessenen Teils vor. Das Rangverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG und § 4j EStG ist dogmatisch schwierig. Hierbei ist zu berücksichtigen, da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zweite Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot: Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 5 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist." a) Erfassung der Einnahmen im Hinzurechnungsbetrag Rz. 172 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Da Lizenzeinkünfte als passive Einkünfte qualifizieren, kann es zu einem N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 62 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gesellschaftsrechtlich (mit-)veranlasste, mithin fremdunübliche, Lizenzzahlungen von bzw. an Körperschaften werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage über § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG außerbilanziell korrigiert. Gleichzeitig können ebendiese Zahlungen einer Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG unterliegen. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verdeckte Stellvertretung

Rz. 87 [Autor/Stand] Nach zutreffender überwiegender Meinung[2] steht der Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch Dritte grundsätzlich nicht entgegen, dass der Beauftragte nach außen nicht zu erkennen gibt, dass er für einen anderen (Täter oder Teilnehmer) die Berichtigungserklärung abgibt (sog. verdeckte Stellvertretung). Entscheidend ist, dass der Täter tatsächlich hinter de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Ein Häuschen mit Garten …

… das war und ist der Traum vieler Bundesbürger. Und auch wenn (oder gerade weil) die Eigentumsquote in Deutschland im Vergleich zu vielen unserer europäischen Nachbarn eher niedrig ist, sind diejenigen, die die selbst genutzte Immobilie tatsächlich ihr eigen nennen können, zu Recht sehr stolz und glücklich. Dies gilt in jüngerer Vergangenheit umso mehr, als die steigenden I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachholung unterlassener Angaben in einem anderen Veranlagungszeitraum

Rz. 175 [Autor/Stand] Nach überwiegender und zutreffender Ansicht wird die stillschweigende Nachholung unterlassener Angaben in einem anderen Veranlagungszeitraum nicht als wirksame Berichtigung hinsichtlich früherer unrichtiger oder unterlassener Angaben anerkannt[2]. Wer die für einen Veranlagungszeitraum unterlassenen Angaben ohne Erläuterung in der Steuererklärung für ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr