Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.3 Zeitpunkt der Übermittlung

Rz. 108 Nach Sinn und Zweck sowie systematischer Bedeutung handelt es sich bei § 5b EStG um eine Ergänzung der Steuerklärungspflichten (Rz. 4). Hieraus folgt, dass die elektronische Übermittlung zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen hat. Schließlich sollen die Daten es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Steuererklärung zu verproben. Da das Besteuerungsv...mehr

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Unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 14c.1 und Abschn. 14c.2 UStAE. Grundsätzlich wird eine Umsatzsteuer aufgrund einer ausgeführten Leistung geschuldet. Weist aber ein Unternehmer oder auch ein Nichtunternehmer in einer Rechnung oder einem anderen Abrechnungsdokument mehr Umsatzsteuer gesondert aus, als eigentlich aufgrund der Leistung geschuldet wird, wird auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind.. Diese Regelung entbind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.1 Grundlagen

Rz. 43 § 5b EStG ist eine Verfahrensvorschrift und ergänzt § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG und § 3 Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO. Da § 5b EStG ergänzend gilt, können sich Abgrenzungs- und Konkurrenzbeziehungen zu anderen Regelungen ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass andere Verpflichtungen nach dem Sinn und Zweck der Regelung (Rz. 5) nicht eingeschränkt werden soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.2 Verhältnis zu § 51 EStG

Rz. 44 § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG sieht vor, dass das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten bestimmen kann. Diese Regelung nimmt auf die Unterlagen in § 5b EStG Bezug. Fraglich ist, welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind. Die Finanzverwaltung geht offenbar davon aus, dass auf der Grundlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.3 Verhältnis zu § 60 EStDV

Rz. 46 § 5b EStG verdrängt trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift – zur Entbürokratisierung beizutragen – die Anwendung des § 60 Abs. 1, 2 EStDV. Diese sehen weniger weitgehende Regelungen vor und sind deshalb in den Fällen anzuwenden, in denen eine elektronische Übermittlung gem. § 5b EStG nicht zu erfolgen hat. Dies gilt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neuere Positionen im Überblick

Bereits ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäfts...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.9 Verlustverrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Geht ein Anteil unentgeltlich auf eine andere Person über, z. B. nach § 6 Abs. 3 EStG im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, gehen auch die für den Rechtsvorgänger nach § 15b EStG verrechenbaren Verluste auf den Rechtsnachfolger über. Soweit der Rechtsnachfolger bereits vorher ebenfalls am selben Steuerstundungsmodell beteiligt war, "verschmelzen" die beiden Anteile zu ein...mehr

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Fahrzeugcontrolling als Gru... / 3.1 Wann ist ein Geschäftswagen ein Geschäftswagen?

Wird ein Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 % aber zu mehr als 10 % betrieblich genutzt, kann der Unternehmer entscheiden, ob er den Pkw ins Betriebsvermögen übernimmt oder ob er das Fahrzeug im Privatvermögen belässt. Liegt die betriebliche Nutzung bei unter 10 %, wird das Fahrzeug i...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.3.1 Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzung für ein Steuerstundungsmodell ist eine modellhafte Gestaltung. Dies bedeutet, dass nicht jede verlustträchtige Betätigung schon als modellhafte Gestaltung anzusehen ist. Nach der Verwaltungsauffassung und den Gesetzesmaterialien zu § 15b EStG lässt sich folgende Aussage treffen: Eine Gestaltung ist zumindest dann modellhaft, wenn ein Anbieter mithilfe e...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.5 Bagatellgrenze

Die Verlustabzugsbeschränkung greift nur, wenn bei fondsgebundenen Anlagen innerhalb der Anfangsphase die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals betragen. Das Sonderbetriebsvermögen ist dabei in die Betrachtung einzubeziehen. Auf die letztendlich tatsächlich erzielten Verluste kommt es nicht an. Grundlage fü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.1 Modellhafte Gestaltung

Die modellhafte Gestaltung ist Grundelement für die Verlustverrechnungsbeschränkung. Dies liegt insbesondere vor, wenn die Kriterien "vorgefertigtes Konzept" und "gleichgerichtete Leistungsbeziehungen" erfüllt sind. Diese beiden Kriterien sind jedoch lediglich beispielhaft. Letztendlich ist die Modellhaftigkeit nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine mode...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verlust nur über den Progressionsvorbehalt auswirkt. Die Einführung von § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG, nach dem bei Gewinnermittlung durch Einnahmeübers...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.4 Steuervollzug im Massenverfahren

Rz. 28 Es steht außer Frage, dass die Finanzverwaltung schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Lage ist, den Grundsätzen der Gesetzes- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung vollumfänglich gerecht zu werden. Die durch die aufwachsenden Fallzahlen und den stetig hinzukommenden sonstigen Aufgaben der Finanzbehörden sich verstärkende sowohl personell als auch sachlich defizitäre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 2 Aufgaben/Befugnisse der Finanzbehörden

Rz. 5 Zwischen den Aufgaben der Finanzbehörde und den ihr zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Befugnissen ist zu unterscheiden. § 85 AO ist eine rein deklaratorische Aufgabenzuweisungsnorm.[1] Sie ist keine Befugnisnorm für Rechtseingriffe und vermag deshalb für Beteiligte keine Handlungs- und Duldungspflichten zu begründen. Die für die Aufgabenverwirklichung erforderlichen E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Nr. 4)

Rz. 313 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören auch die Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis ausländischer Steuer (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige (nur) dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss, worauf er seine Anrechnung stützt. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höchstbetrag der Ermäßigung (Abs. 3)

Rz. 33 [Autor/Stand] Die Ermäßigung nach § 27 ErbStG darf nach Absatz 3 nicht den Betrag überschreiten, der sich bei Kürzung der Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens tatsächlich entrichtet hat. Die zu § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ergangene Rechtsprechung (s. § 14 ErbStG Rz. 13) findet keine Anwendung, denn § 27 ErbStG sieht im Gegensatz zu § 14 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 56 [Autor/Stand] Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft stellen als sonstiges Vermögen kein Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG dar (vgl. Rz. 16). Die Bewertung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des § 31 BewG kommt für den besonderen Fall in Betracht, dass für die zu bewertende ausländische wirtschaftliche Einheit der Substanzwert un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 203 [Autor/Stand] Ist eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Inland vorhanden und wird im Inland auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so stellt sich die Frage nach dem Umfang des inländischen Betriebsvermögens. Als inländisches Betriebsvermögen gilt dasjenige Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das einem im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 7 Weitere zivilrechtliche Risiken

Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlasste unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, dass gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet werden, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen.[1] Übermittelt der rechtliche Berat...mehr

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Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Telekommunikationsdienstleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2021 sind die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren um einen weiteren Anwendungsfall ergänzt worden. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch Telekommunikationsdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen der Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Die Finanzverwaltung hat rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung zu den Anwend...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.7 Einfuhrabgaben: Zölle, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben sind die Summe aus den Zöllen, den Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer. Zölle verteuern Einfuhren künstlich und wurden vorwiegend zum Schutz der heimischen Wirtschaft eingeführt. Stark exportorientierte Staaten wie Deutschland sind natürlich an einem weltweiten Abbau von Zöllen interessiert. In einer Zollunion wie der EU (inkl. Türkei) gelten glei...mehr

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Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (zu § 18 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2021 vorgestellt. Wichtig Zeilen für die nachträgliche Meldung von Umsätzen aus der temporären Steuersatzabsenkung sind nicht enthalten. In der Voranmeldung sind am Ende 2 neue Zeilen aufgenommen worden, die schon eine Berücksichtigung bei der laufenden Buchhaltung notwendig machen. In ...mehr

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Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] und vom 26.5.2020[2] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt. Diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen werden jetzt verlängert und ausgeweitet. Soweit steuerbegünstigte Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) entgeltlich Personal, Räumlich...mehr

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Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (zu § 4 Nr. 2 und § 8 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 15.6.2020[1] die Definition der Erwerbsseeschifffahrt präzisiert und auch territoriale Abgrenzungen in den UStAE aufgenommen. Im Zusammenhang mit den Änderungen war eine Nichtbeanstandungsregelung für Umsätze aufgenommen worden, die bis zum 31.12.2020 ausgeführt wurden. Die Finanzverwaltung hat diese Nichtbeanstandungsre...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand außerhalb des ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1037 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 978 ff. Rz. 1038 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.9 Automatisierter Kontenabruf durch das Finanzamt und andere Behörden

Rz. 766 Mit dem Kontenabrufverfahren kann die Finanzverwaltung und andere Behörden auf Daten von inländischen Kreditinstituten zugreifen. Das Finanzamt ist verpflichtet, ein Kontenabrufersuchen sowie das Ergebnis des Kontenabrufs zu dokumentieren und i. d. R. den Betroffenen von der Durchführung zu benachrichtigen.mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.4 Arbeitsmittel

Rz. 666 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 128 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450-Euro-Job). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Ehegatten müs...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr