Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 93 [Autor/Stand] § 404 Satz 1 AO weist den Zollfahndungsämtern und den mit der Steufa betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihren Beamten im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten zu wie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (s. Rz. 75). Die Steufa kann somit als "Kriminalpolizei der Finanzverwaltung" oder als "Steuerpolizei" bezeichn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Staatsanwaltschaft (StA)

Ergänzender Hinweis: Nr. 17 ff., 23 ff., 140 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17 ff, 23 ff., 140), Schrifttum: Ambos, Staatsanwaltschaftliche Kontrolle der Polizei, Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und organisierte Kriminalität, Jura 2003, 674; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 28...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 176 [Autor/Stand] Bereits im Ermittlungsverfahren können StA oder die selbständig ermittelnde FinB zur Klärung einer steuerlichen Vorfrage von ihrer Aussetzungsbefugnis nach § 396 Abs. 2 AO Gebrauch machen (vgl. dazu eingehend die Erl. zu § 396 AO ). Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im Falle einer offenen Rechtslage wird man der Ermittlungsbehörde ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2] mit den späteren Änderungen, die sich aus dem Einigungsvertrag und dem Eisenbahnneuordnungsgesetz ergeben haben (vgl. Rz. 4). Die Neufassung des § 13 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Ergänzender Hinweis: Nr. 11 Abs. 1 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 11). Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–8 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff. So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Feststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes diente der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehörte insbesondere die Grundsteuer. Durch den Wegfall dieser Feststellungen war der Gesetzgeber gezwungen, eine Neuregelung vorzunehmen. Im Rahmen dieser bewertungsrechtlichen Neuregelung mussten auch die Verfahrensvorschriften über die Feststellu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendungen aus einer Aufhebung einer inländischen Familienstiftung bzw. Auflösung eines inländischen Familienvereins oder einer Vermögensmasse ausländischen Rechts (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG gilt als Erwerb durch Schenkung auch das, was jemand bei Aufhebung einer Familienstiftung oder bei Auflösung eines Familienvereins oder einer Vermögensmasse ausländischen Rechts (§ 3 ErbStG Rz. 265 ff.) erwirbt. Ohne die Sonderregelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG wäre die Steuerklasse III anzuwenden; so ist jedoch der Vermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Freibeträge für Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterscheidet nicht zwischen eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern. Folglich müsste der Freibetrag auch Stiefkindern zustehen.[2] Die Finanzverwaltung hat bisher dazu noch keine Stellung genommen, auch nicht in ErbStR 2019. Die Kinder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und deren Kinder, sofern jene verstorben sind, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lehr- und Versuchszwecke (§ 6 Nr. 1 GrStG)

Rz. 31 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz bleibt steuerfrei, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem Eigentümer der Fläche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine Religionsgemeinschaft handelt. Allerdings ist hier zu beachten, dass über § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verhältnis von § 16 Abs. 2 ErbStG zu Europarecht

Rz. 35 [Autor/Stand] Laut Gesetzesbegründung soll mit der Teilbetragsberechnung (Beispiel s. H E 16 ErbStH 2019) aus Gründen der Steuergerechtigkeit[2] das Weltvermögensprinzip bei der unbeschränkten Steuerpflicht und das Inlandsprinzip der beschränkten Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG Rz. 6 und 8) bezogen auf den persönlichen Freibetrag aufeinander abgestimmt werden. Nach Auffa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einbeziehung früherer Erwerbe

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Einbeziehung auch der früheren Erwerbe, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen, soll verhindern, dass durch Aufspaltung in zeitlich gestaffelte Zuwendungen die Besteuerung umgangen werden kann. Die früheren Erwerbe sind nach § 16 Abs. 2 Satz 3 ErbStG mit ihrem früheren Wert anzusetzen. Deren Wert im nachhinein festzustellen, dü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung von Bescheiden

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang zu § 266 BewG, der die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes regelt. Darüber hinaus bestimmt § 266 Abs. 4 BewG die Aufhebung von Bescheiden, bei denen für Zwecke der Grundsteuer die Einheitsbewertung maßg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafprozessuale Verwertungsverbote

Rz. 1045 [Autor/Stand] Ziel jedes Strafprozesses ist es, die Wahrheit zu erforschen, doch verbietet es sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, diese Wahrheitserforschung "um jeden Preis zu betreiben"[2]. So kann das staatliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten hinter anderen (übergeordneten) Interessen zurücktreten[3]. Der Verhinderung einer derart uneingeschränkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zugriff auf (DATEV-)Datenbanken

Schrifttum: Bernwald, Buchen elektronischer Belege – Mehr Effizienz durch Übernahme und Weiterverarbeitung elektronischer Kontoauszüge, DSWR 2005, 269; Buch, Elektronische Datenübermittlung über die Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum, DSWR 2005, 372; Cornelius, Das Non-Legal-Outsourcing für Berufsgeheimnisträger, NJW 2017, 3751; Günther, Aufbewahrung und Archivierung von el...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach Art. 18 Abs. 1 GrStRefG[2] traten die Regelungen des Abs. 1 und 2 bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Rz. 5 [Autor/Stand] § 37 Abs. 3 GrStG wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung[4] eingefügt. Die Regelung tritt nach Art. 2 dieses Gesetzes am 1.1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anfangsverdacht

Rz. 124 [Autor/Stand] Hierfür ist ein sog. einfacher Anfangsverdacht erforderlich, aber auch ausreichend[2]. "Verdacht einer strafbaren Handlung" (§ 160 Abs. 1 StPO) ist gegeben, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für die Tat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO). Der einfache Tatverdacht braucht weder "dringend" (vgl. § 112 Abs. 1 StPO für die Anordnung der U-Haft) noch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vorläufige Festnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 73). Rz. 535 [Autor/Stand] In Eilfällen kann eine vorläufige Festnahme gem. §§ 127, 163b, 163c StPO erfolgen, ohne dass ein richterlicher Haftbefehl vorliegen muss. Systematisch sind drei Typen der vorläufigen Festnahme zu unterscheiden. Rz. 536 [Autor/Stand] Ein Tatverdächtiger, der auf frischer Tat betroffen oder verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Untersuchungshaft (U-Haft)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 22 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 35 Abs. 1 Satz 4 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 22, 35). Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Steuerliche Gutachten in Abgrenzung zu Rat und Auskunft

Insbesondere im Rahmen der Beurteilung steuerlicher Tatbestände, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind, spielt die Erstellung steuerlicher Gutachten eine wichtige Rolle. Erstellt der Steuerberater für seinen Mandanten ein Gutachten, richtet sich die Vergütung nach § 22 StBVV. Diese Vorschrift gilt allerdings nur für Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, also nur für...mehr

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Bestätigung einer ausländischen USt-IdNr. (zu § 18e UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 18e.1 Abs. 2 und Abs. 5 UStAE. Unternehmer können sich USt-IdNrn. ausländischer Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen eines einfachen oder eines qualifizierten Verfahrens bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist notwendig, um den sicheren Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen[1]...mehr

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Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Betriebsausgabe – Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen. 2. Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltum­wandlungen ist insbesondere das ...mehr

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Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG

Leitsatz 1. Auch wenn ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als 410 € erzielt, ist er nicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG erfüllt sind. 2. Es besteht kein genereller Vorrang des Veranlagungstatbestands des § 46 A...mehr

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Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2). 2. Um eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten machen zu können, bedarf es eines kl...mehr

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Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

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Steuerfreiheit von Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte im Februar 2020 ein Urteil des EuGH [2] umgesetzt, nach dem die drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderung nur dann der Steuerbefreiung[3] unterliegt, wenn die Leistung von einem (Haupt-)Frachtführer gegenüber dem Absender oder dem Empfänger der Warenlieferung ausgeführt wird. Eine drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderung, d...mehr

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Immobilienwertnachweis durch Gutachten

Leitsatz Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. Normenkette § 194, § 183, § 198, § 9 BewG, § 192, § 199 BauGB, § 8, § 14 ImmoWertV Sachverhalt Die Klägerin erbte in der 2. Hälfte des Jahres 2010 u.a. 28 Erbbaugrundstücke. Davon sind 27 mit Reihenhäusern, eines mit einem Werkstattgebäude bebaut. Das...mehr

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Zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG und § 17a UStDV)

Kommentar Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a UStG steuerfrei. Die Voraussetzungen dafür sind im Rahmen der sog. "Quick Fixes" unionsrechtlich zum 1.1.2020 angepasst worden. Die Finanzverwaltung hat zu den geänderten Voraussetzungen Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst. Die rechtliche Problematik...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2020 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2020 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.4 Telekommunikationsdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmte sich bis zum 31.12.2018 der Ort der sonstigen Leistung – unabhängig von einer Bagatellgrenze – immer nach § 3a Abs. 5 UStG und war dort, wo der Leist...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Auch in dieser Position ist von der Finanzverwaltung die temporäre Steuersatzabsenkung für die Umsätze vom 1.7. – 31.12.2020 nicht ausdrücklich umges...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.4 Umsätze zu anderen Steuersätzen

In Zeile 45 sind Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben. Diese Zeile wird für die Umsatzsteuererklärung 2020 herausragende Bedeutung haben. Bedingt durch die temporäre Steuersatzabsenkung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz gelten in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 als Regelsteuersatz 16 %[1] und als ermäßigter Steuersatz 5 %[2]. Da die Steuersatzabsenkung zu einem ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.6 Steuer bei Wechsel der Besteuerungsform oder Steuersatzänderung

Wechselt der Unternehmer die Besteuerungsform, kann sich bei schon besteuerten Anzahlungen entweder eine Nachsteuer oder eine Anrechnung einer schon abgeführten USt ergeben. Insbesondere betrifft dies den Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerbesteuerung oder der Regelbesteuerung und der Durchschnittssatzbesteuerung (oder umgekehrt) – Zeile 55–57. Eine...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

In den Zeilen 47–53 sind die Umsätze von Land- und Forstwirten anzugeben, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Die Land- und Forstwirte müssen folgende Angaben machen: In Zeile 48 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen des gesamten Kalenderjahrs 2020 an Abnehmer mit einer zutreffenden USt-IdNr. einzutragen. In den Zeilen 49–51 sind d...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr