Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Produktionshalle mit gedämmten Wänden und gedämmter Decke als Gebäude im Sinne von § 7 Abs. 4 EStG

Leitsatz Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Hinweis Bewertung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3 Praxis der Finanzverwaltung

3.1.3.3.1 Allgemeines Tz. 365 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Ausgangspunkt für die Verrechnungspreise ist in einem solchen Fall die Bestimmung der maßgeblichen Kostenbasis und des anzuwendenden Gewinnaufschlags entspr dem Fremdvergleichsgrundsatz. Das bedeutet, dass von den Kosten des Lohnfertigers auszugehen ist, die er auch für die Preisbestimmung gegenüber fremden Dritten kalku...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.2 Die Praxis der Finanzverwaltung

3.2.4.2.1 Erste Stufe der Prüfung: Bilanzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Anerkennung der Verluste Tz. 409 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IR dieses ersten Schrittes stellt sich die Frage, ob bei der übliche Abdeckung entstandener Verluste durch eine MG "echte" verdeckte Einlagen im neutralen Ergebnis vorliegen oder ob die Leistungen des Gesellschafters erfolgswirksam zu erf...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Tz. 1609 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Allgemeine Auslegung Art 13 des DBA Luxemburg enthält selbst keine spezielle abkommensrechtliche Definition des Dividendenbegriffs. Ergänzend zu Art 13 DBA-Luxemburg wird in Nr 11 des Schluss-Prot jedoch folgendes bestimmt: Zitat 11. Wie ein Unternehmer wird ein stiller Gesellschafter behandelt, wenn mit seiner Beteiligung eine Beteiligung am ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4 Das Urteil des BFH v 21.07.1999 und die Reaktion der Finanzverwaltung

5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2 Die Praxis der dt Finanzverwaltung

Tz. 322 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Mit den Verw-Grds 2005 gibt die dt Fin-Verw folgende Schritte vor: 2.6.11.2.1 Klassifizierung von Unternehmen Tz. 323 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Fin-Verw nimmt eine "Drei-Schubladen-Einteilung" vor (Rn 3.4.9.3 "Aufzeichnungspflichtige Fremdvergleichsdaten u...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.9 Typisierende Vereinfachungen der Finanzverwaltung

Tz. 931 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Rn 3.5 der AnVerwGrds ist es möglich einen typisierten einheitlichen Aufteilungsmaßstab, der einmal in einer Bp ermittelt wurde, für gleichartige Entsendungen zu verwenden (Bsp: ein sich wiederholender Austausch von Managern in einem Trainee-Einsatz).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.4.2.2 Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 889 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw (Rn 2.2 der AnVerwGrds) prüft hierbei den Gesichtspunkt der Integration (wirtsch Arbeitgeber) regelmäßig erst,mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12 Reaktion der Finanzverwaltung; Einzelfragen und Bewertung der Frage der Finalität von Verlusten

Tz. 2134 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der Rücknahme der Rev im Verfahren I R 40/13, wurden die Entsch des BFH insbes zur GewSt nicht allg von der Fin-Verw akzeptiert. Sämtliche Entsch wurden nicht zur Veröffentlichung im BStBl freigegeben. Derzeit wird im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren (s Tz 2128) ein Ruhen des Verfahrens gewährt. Im Hinblick auf das evtl...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.4 Die "fehlende" Äußerung der Finanzverwaltung

Tz. 1583 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ungeachtet des Petitums in der Verbandsanhörung hat die Fin-Verw in den Verw-Grds Pers-Ges keine Aussage zu Qualifikation geschäftsleitender Holding-Pers-Ges getroffen. In der Praxis sind allerdings Gestaltungen mit umfangreicher Geschäftsaktivität in der Holding (z. B. mehrere hundert Mitarbeiter) akzeptiert worden. Tz. 1584–1585 Stand: EL ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.6 Anforderungen der Finanzverwaltung an Datenbanken

Tz. 290 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Nach Auff der Fin-Verw (s Rn 2.4.9 der Verw-Grs 2005) sind folgende Informationen aufzuzeichnen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.2 1. Schritt: Die Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft auf Basis von Listen der Finanzverwaltung

Tz. 1505 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als erstes Problem stellt sich in der Praxis häufig bereits die Einstufung einer für den Rechtsanwender "unbekannten" ausl Rechtsform dar. Beispiel: Die inl A-GmbH ist an der ungarischen X Közkereseti társaság beteiligt. Diese hat nach ungarischem Recht ein Fest-Kap von 50 000 Forint, mit dem sie haftet und GF, die die Gesellschaft vertreten...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.2.2 Die (ursprüngliche) Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 755 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Rn 4.2.1 der Verw-Grds 1983 ist bei der Prüfung von Darlehensverhältnissen zu einem Nahestehenden grds vom Sollzins auszugehen, dh dem Zinssatz, zu dem Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden Kredite gewähren. Allerdings können uU besondere Umstände (zB Wechselkursrisiken, Sonderkonditionen etc) berücksichtigt werden. Genannt w...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.3 Die Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung

Tz. 882 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 09.11.2001, BStBl I 2001, 796 – Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung – Verw-Grds-Arbeitnehmerentsendung, nachfolgend: AnVerwGrds) prüft unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des Fremdvergleichs, ob und in welchem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.2 Die ursprüngliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Tz. 1540 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sämtliche Fallkonstellationen lassen sich auf die Grundfrage zurückführen, ob auch grenzüberschreitend eine innerstaatliche Qualifikation iSd § 15 Abs 3 EStG maßgebend ist, oder ob aufgrund des Abkommensvorrangs Regelungen zu den eigentlichen Aktivitäten (in den Bsp KapV, Grundstück-Eink, Beteiligungen) Vorrang genießen. Nach den urspr Verw-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.3 Reaktion der Finanzverwaltung (und des Gesetzgebers)

Tz. 2131 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine offizielle Äußerung der Fin-Verw zur Beurteilung der Fälle liegt nicht vor. Vor einer ges Regelung sollen allerdings noch vd BFH-Verfahren abgewartet werden. Bereits vor dem neuen EuGH Urt waren die Verfahren R 17/16, I R 18/16 und I R 2/15 anhängig geworden. In diesen geht es um die Frage, ob die finalen Verluste einer ausl BetrSt aufgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.3 Die Handhabung durch ausländische Finanzverwaltungen

Tz. 1581 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es liegen keine allgemeinen Erkenntnisse vor. Bekannt geworden sind Äußerungen aus nachfolgenden Staaten: Beispiel Österreich: In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership-Reports und dem diesbzgl Update 2000 des OECD-Komm anerkannt worden, dass DBA durch den Methoden-Art dem Ansässigkeitsstaat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Ausländische Personengesellschaften

Rz. 114 [Autor/Stand] Zweifel an der Gläubigereigenschaft und damit Antragsberechtigung einer ausländischen Personengesellschaft. Sehr zweifelhaft ist die Frage, ob eine ausländische Personengesellschaft Gläubigerin i.S.d. § 50d und damit antragsberechtigt ist. Nach dem Urteil des FG Köln[2] fällt eine Personengesellschaft in den persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.3 Die Rechtsprechung

3.2.4.3.1 Die Anscheinsvermutungen des BFH Tz. 415 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Zu dieser sog Anlaufverlustproblematik liegt eine umfassende Rspr des BFH und der FG vor (s Urt des BFH v 15.05.2002, DStR 2002, 1660; v 17.10.2001, DB 2001, 2474; v 17.02.1993, BStBl II, 457; v 28.06.1989, BStBl II, 854; v 18.09.1974, BStBl II 1975, 124; v 01.02.1967, BStBl III, 495; FG Ba-Wü v 10.0...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2 Zulässige Verrechnungspreismethode

2.6.11.2.2.1 Grundsätzliche Anwendung der Standardmethoden Tz. 327 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der Stpfl kann je nach den Gegebenheiten des Falles für die Festlegung seiner Verrechnungspreise die sog Standardmethoden anwenden. Die Fin-Verw lässt aber auch folgende Ausnahmen zu: 2.6.11.2.2.2 Ausnahmsweise Anwendung der Transactional Net Margin Method Tz. 328 Stand: EL 77 – ET: 04/2...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.1 Grundsätzliche Anwendung der Standardmethoden

Tz. 327 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der Stpfl kann je nach den Gegebenheiten des Falles für die Festlegung seiner Verrechnungspreise die sog Standardmethoden anwenden. Die Fin-Verw lässt aber auch folgende Ausnahmen zu:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.5 Der Sonderfall des hypothetischen Fremdvergleichs in den Fällen der Funktionsverlagerung

Tz. 334 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Hierzu s Tz 800ff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Kein Treaty Override

Rz. 189 [Autor/Stand] Kein Treaty Override. Satz 11 stellt kein Treaty Override dar. Denn Zurechnungsfragen sind in der Regel Gegenstand des nationalen Rechts. Außerdem kommt der Regelung ohnehin lediglich Verfahrenscharakter zu, da sie die Vermeidung möglicher Doppelerstattungen bezweckt, dabei aber nicht eine (innerstaatliche oder abkommensrechtliche) Zurechnungsverschiebu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.9 Gesetzliche Neuregelung des Verlustabzugs?

Tz. 2144 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der BFH hält eine weitere ges Konkretisierung für unwahrscheinlich. In der Folge-Entsch zu "Lidl" v 17.07.2008 – I R 84/04 führt er aus: "Gründe für die Streichung von § 2a Abs 3 EStG 1997 aF waren ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drs 14/23, 167) vielmehr – allein – die Schwierigkeiten, die geltend gemachten Verluste zu dokumenti...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3.2 Zuordnung der Standortvorteile

Tz. 366 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Hinsichtlich der Berücksichtigung von Standortvorteilen für die Bestimmung des Verrechnungspreises für Leistungen des Lohnfertigers ist zunächst zu prüfen, ob die Standortvorteile des Lohnfertigers imitierbar, substituierbar oder durch Konkurrenzunternehmen in vergleichbarer Weise wahrnehmbar sind. Ist dies nicht der Fall, wird nach dem Grun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.1 Fallgruppen

Tz. 2135 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bereits aus der Entsch des BFH v 09.06.2010 – I R 107/09 ergibt sich, dass der BFH den Verlusttransfer akzeptiert, wenn es aus tats Gründen nicht mehr zu einer Verlustberücksichtigung kommt. Dies ist neben der Aufgabe der BetrSt nach seiner Auff (in einem obiter dictum) der Fall bei Umwandlung der Ausl-BetrSt in eine Kap-Ges und die entgelt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4 Sonderfall der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft

Tz. 1606 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Verhältnis zu Luxemburg ist es abw zu anderen Staaten uU günstiger, aufgrund der Besonderheit des Art 20 Abs 2 DBA Luxemburg als inl Kap-Ges zusätzlich zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer TG eine typisch stille Gesellschaft zu errichten. 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.13 Verlustgewichtung

Tz. 2148 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Pers-Unternehmen ergibt sich bereits während der Verlustentstehungsphase, dh vor der "Finalität", eine lfd Verlustberücksichtigung über den negativen Progressionsvorbehalt, so dass eine zusätzliche Berücksichtigung "finaler" Verluste zu einer stlichen Auswirkung von bis zu rund 150 % führen würde. Bei Kö besteht dieser Effekt zumindest ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.2 Beurteilung durch die Steuerberatung

Tz. 1608 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Diese stützt sich hinsichtlich der Anwendung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs nach Art 20 DBA Luxemburg auf das Ergänzungs-Prot und auf die Ergebniszusammenfassung im Schluss-Prot hier: Nr 11 und 12 – der Abkommensrevisionsverhandlungen zwischen Luxemburg und D. Danach seien die Gewinnanteile (Eink) aus der stillen Beteiligung, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.6 Vergleichbare Fälle

Tz. 1611 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Buciek (Urt-Anm in HSO) weist darauf hin, dass neuere Abkommen mit vergleichbaren Regelungen wie die DBA A, Rumänien, Kroatien und Slowenien ausdrücklich die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließen. Tz. 1612 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw leitet aus der Rspr und Kommentierung in den Verw-Grds Pers-Ges (Rn 4.1.1.1.3) zusammenfas...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.2.1 Erste Stufe der Prüfung: Bilanzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Anerkennung der Verluste

Tz. 409 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IR dieses ersten Schrittes stellt sich die Frage, ob bei der übliche Abdeckung entstandener Verluste durch eine MG "echte" verdeckte Einlagen im neutralen Ergebnis vorliegen oder ob die Leistungen des Gesellschafters erfolgswirksam zu erfassen sind. Es gelten folgende Grundsätze: Zuschüsse ebenso wie Forderungsverzichte, die auf gesellschafts...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.7 Umwandlung und Übertragung der Betriebsstätte

Tz. 2142 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall der Umwandlung oder unentgeltlichen Übertragung können uE Verluste iHd etwaig vorhandenen stillen Reserven nicht ins Inl transferiert werden. Es fehlt insoweit an der unionsrechtlich geforderten Ausschöpfung der Verlustnutzungsmöglichkeit entspr den vom EuGH in der Rs Marks & Spencer (Urt des EuGH v 13.12.2005, C-446/03, DStR 2005, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.4 Ablehnung der Gewinnvergleichsmethode

Tz. 333 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Gewinnvergleichsmethode ("Comparable Profit Method") führt nach Auff der dt Fin-Verw (s Tz 313) nicht zu fremdvergleichskonformen Ergebnissen. Sie verfolgt keinen geschäftsvorfallbezogenen Ansatz und zieht Nettogewinne von Geschäftsbereichen bzw Unternehmen heran, die sich für eine Vergleichbarkeitsprüfung nicht eignen. Diese Methode wir...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.6 Korrekturen des ausländischen Verlusts

Tz. 2141 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Neben der "Umrechnung" nach dt EStG sind folgende Korrekturen erforderlich: Verstrickungsgewinne infolge der Überführung von WG ins Inl, s § 12 KStG Tz 17ff; Gewstliche Hinzurechnungen und Kürzungen (vom BFH im Verfahren I R 100/09, obwohl Verlustbetriebe idR auch Entgelte iS des § 8 Nr 1 GewStG haben, nicht angesprochen).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.11 Das Sonderproblem von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Tz. 2146 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Es stellt sich die Frage, ob auch Verluste aus dem BV oder aus Sondervergütungen (zB wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem BetrSt-Gewinn zuzuordnen sind. Nur für diesen Fall würde sich das Problem der Verlustabzugsbeschränkung stellen. Der BFH hat hierzu – allerdings nur für den Bereich der VSt (s Urt des BFH v 09.09.2006, BFH/...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3.1 Allgemeines

Tz. 365 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Ausgangspunkt für die Verrechnungspreise ist in einem solchen Fall die Bestimmung der maßgeblichen Kostenbasis und des anzuwendenden Gewinnaufschlags entspr dem Fremdvergleichsgrundsatz. Das bedeutet, dass von den Kosten des Lohnfertigers auszugehen ist, die er auch für die Preisbestimmung gegenüber fremden Dritten kalkulatorisch zugrunde ge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.5 Verhältnis der tatsächlichen zu rechtlichen Verlustuntergangsursachen

Tz. 2139 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus den unter Tz 2123 dargestellten Urt ergibt sich, dass lediglich tats Verlustursachen zum Verlusttransfer ins Inl führen. Kessler/Philipp (IStR 2010, 865) weisen darauf hin, dass beide Verlustursachen zusammentreffen können. Beispiel: Eine österreichische Verlust-BetrSt wird aufgegeben. Zugleich sieht das österreichische Recht (§ 2 Abs 2b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung

Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis zum VZ 1993, soweit die Schweizer Gesellsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3.3 Berücksichtigung beim Kostenaufschlagsatz?

Tz. 368 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Stehen die Standortvorteile des Lohnfertigers im Wes dem Auftraggeber zu, ist zu prüfen, wie voneinander unabhängige Dritte die InvZul – unter der Voraussetzung, dass sie von ihr Kenntnis haben – berücksichtigt hätten. Wurde die InvZul nicht bei der Kostenbasis (so) berücksichtigt – was zumindest aus Vereinfachungsgründen denkbar erscheint –...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.2 Berücksichtigung der Entwicklung der Folgerechtsprechung des EuGH

Tz. 2136 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Das Urt des BFH v 09.06.2010, I R 107/09 (s Tz 2123) bereitet insoweit hinsichtlich zweier Aspekte Bedenken. Zum einen fordert der EuGH abw von der "Lidl"-Rspr inzwischen nur noch einen (einzigen) Rechtfertigungsgrund (s Tz 2108), der hier bereits in der Symmetriethese gegeben ist. Zudem hat der EuGH seine Rspr zum Rechtfertigungsgrund der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.12 Verlustermittlung

Tz. 2147 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine weitere Frage geht dahin, nach welchem nationalen Recht die Verluste ermittelt werden sollen. Dies musste vom EuGH nicht beantwortet werden: Die Parteien waren sich darüber einig, die Verluste nach britischem StR zu berechnen. Dies entspr auch dt Grundsätzen, wonach ausl Eink, die sich zB wegen des Progressionsvorbehalts oder iR der Hi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt

Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.10 Ungelöste Zuordnungsfragen

Tz. 2145 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Insbes bei Organschaften, Pers-Ges und Umwandlungsvorgängen stellt sich die Frage, wer Adressat des Verlusttransfers sein soll. Zu denken ist hier zB an den Fall einer auch im Ausl tätigen OG. Soll sie Adressat des Verlusttransfers sein, da sie die Ausl-BetrSt hält, oder soll es der OT sein, dem das BetrSt-Ergebnis organschaftlich zugerechn...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.8 Nachweis der Verluste

Tz. 2143 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach der Entsch des BFH v 09.06.2010 (I R 100/09, s Tz 2122) muss der Stpfl nachweisen, dass die "Verluste im Quellenstaat stlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind". Während der Nachw, dass die Verluste dem Grunde nach entstanden sind, idR durch Vorlage des ausl St-Bescheides gelingt, ist der Nachw, dass die Verluste in ein...mehr