Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Haftung des Schuldners ohne abweichende Regelung im Plan (§ 227 Abs. 1)

Rn 2 Dazu sieht § 227 Abs. 1 vor, dass der Insolvenzschuldner – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Plan – von seinen Verbindlichkeiten (ohne Wohlverhaltensphase) in vollem Umfang frei wird, wenn er die im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfasst auch etwaige Gläubigerforderungen aufgrund vors...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Leitsatz § 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF-Schreiben vom 14. Januar ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung der Heileurythmisten (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.4 UStAE . Seit Langem ist strittig, ob Heileurythmisten [1] steuerfreie Leistungen im Rahmen heilkundlicher Tätigkeit ausführen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wichtig Die Steuerbefreiung als heilkundliche Leistung setzt regelmäßig berufsrechtliche Regelungen voraus, nach denen eine Befähigungsprüfung abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO, § 370 AO, § 741 ff. BGB Sachverhalt Der Kläger hatte zusammen m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Leitsatz Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Dezember 2017 ­III R 23/15, BFHE 260, 271). Nor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist die Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens in Steuersachen [1], allerdings in einem besonderen Abschnitt mit der Zielrichtung, die Untätigkeit oder den Verwaltungsakt der Finanzbehörde auf Rechtmäßigkeit und bei Ermessensentscheidungen auch auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen und über den Sachverhalt neu zu entscheid...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflicht für den Betrieb von Flüchtlingsheimen und Obdachlosenunterkünften

Leitsatz Ein Betreiber von Flüchtlingsheimen und Obdachlosenunterkünften erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen, soweit er nicht auch das hierfür erforderliche bebaute Grundstück zur Verfügung stellt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb 2014 in mehreren Bundesländern eine Vielzahl von Erstaufnahmeeinrichtungen (im Sinne des § 44 AsylVfG) und Gemeinschaftsunterkünften (im Sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.2 Datenübermittlung durch die Bundesagentur (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 ermächtigte zum Datentransfer an die Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung gemäß § 32b Abs. 4 EStG, damit die infolge der Insolvenz überstaatlich notwendigen steuerrechtlichen Konsequenzen gezogen werden können. § 32b Abs. 4 EStG ist aber durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) mit Wirkung zum 29.12.2007 aufgehoben. Nun verweist die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 172 Datena... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zum internationalen Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers und der Datenübermittlung von Insolvenzgelddaten an die Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Bundesagentur für Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Lieferungen über inländisches Konsignationslager (zu § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH die Regelungen bei Lieferungen über ein Konsignationslager neu gefasst.[2] Im Zusammenhang mit diesen Neuregelungen hatte die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2018[3] mit aufgenommen, nach der Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten unterschiedslos bei Liefer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Leitsatz Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem ­Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus Rechnungen der DEKRA

Leitsatz Beauftragt eine Kfz-Werkstatt die DEKRA Automobil GmbH (DEKRA) mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen in ihrem eigenen Namen und für eigene Rechnung, kann sie aus den Rechnungen der DEKRA zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich nicht zwangsläufig um durchlaufende Posten. Sachverhalt Zwischen den Beteiligt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abschläge pharmazeutischer Erzeuger als Minderung der Bemessungsgrundlage (zu § 10 Abs. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 10.3 Abs. 7 UStAE . Nach § 1 AMRabG[1] müssen pharmazeutische Unternehmen privaten Krankenversicherungen und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von diesen ganz oder teilweise erstattet wurden, Abschläge gewähren. Wäh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden lässt, AO-S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. 11.05.2007, IV B 28/06, juris; BFH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Schrifttum Lorenz, Richterliche Unabhängigkeit und frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, StuW 1980, 325; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Heyde in Benda/Maihofer/Vogel, Handbuch des Verfassungsrechts Band 2, 2. Aufl. 1995; Von Bargen, Die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter in Deutschland, DRiZ 2010, 100, 133; Weber, Richterliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigkeit einer S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften, DStR 2007...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit (§ 361 Abs. 2 Satz 2 1. HS AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen. Diese sind immer dann gegeben, wenn nach summarischer Prüfung des glaubhaft gemachten Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ondracek, Zum Gleichmaß der Besteuerung, FS W. Ritter 1997, 227; Seer, Möglichkeit und Grenzen eines "maßvollen" Gesetzesvollzugs, FR 1997, 1189; Tipke, Steuerliche Ungleichbehandlung durch einkunfts- und vermögensartdifferente Bemessungsgrundlagenermittlung und Sachverhaltsverifizierung, FS Kruse, 2001, 215; Huber/Seer, Steuerverwaltung im 21. Jahrhundert: Risikomanagement und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten, AO-StB 2008, 55; Gärditz, Die Rechtswegspaltung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, Verw 43 (2010), 309; Schmittmann, Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Finanzverwaltung aus dem Informationsfreiheitsrecht, NZI 2012, 633.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG, NWB 2018,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener Kreditlinie...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, Die Aufrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausnahmeregelung, § 87a Abs. 6 bis 8 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 6 AO enthielt in seiner bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung eine VO-Ermächtigung, auf der u. a. die SteuerdatenübermittlungsVO beruhte. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wurden die Ermächtigung sowie die SteuerdatenübermittlungsVO im Zuge der Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aufgehoben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Das Klagensystem der FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO kennt ebenso wie die anderen Prozessordnungen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen, und ihr Klagensystem entspricht dem der VwGO. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) ist verwaltungsaktsbezogen und stellt ihrer Art nach eine Gestaltungsklage dar, da mit ihr ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Handeln der Finanzverwaltung ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können nur erhoben werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (z. B. § 89 Abs. 4 bis 5 AO – Kostenpflichtigkeit der verbindlichen Auskunft). Für die Kosten der Vollstreckung regeln §§ 337 ff. AO eine Ausnahme der Kostenfreiheit. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind und nicht ohne Weiteres geändert werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bedingungsfeindlich, nicht widerrufbar und nicht anfechtbar. Sie kann aber nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam sein (§ 362 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Rücknahme eines Rechtsbehelfes ist unwirksam, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung oder bewusst falsche Auskunft veranlasst worden ist (BFH v. 17.09.2002, X S 4/...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 FGO regelt, dass für die in Abs. 1 abschließend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Die Vorschrift steht im unmittelbaren Zusammenhang mit § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art der Rechtsweg zu den allgemeinen VG...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 2 Arten der Gerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus der Regelung des § 2 FGO folgt der zweistufige Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit mit den FG als einzige Tatsacheninstanz und dem BFH als Rechtsmittelgericht. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FG sind "entsprechend dem Übergewicht der Länder auf dem Gebiet der Finanzverwaltung gem. Art. 108 Abs. 3 GG" (vgl. die Gesetzesbegründun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aussetzung des Klageverfahrens

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO kann das Gericht das Verfahren aussetzen. Die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens soll den Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen und gleichzeitig zur Entlastung der FG verhindern, dass noch nicht ausreichend ermittelte Fälle zum Gericht gebracht werden. Durch die Verfahrensaussetzung erhält d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Umfang der Berichtigung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO bezieht sich nur auf die Beseitigung der offenbaren Unrichtigkeit; andere Fehler können nur dann mitkorrigiert werden, wenn die Tatbestandsmerkmale anderer Korrekturvorschriften erfüllt sind. Streitig ist, ob eine Saldierung nach § 177 AO vorzunehmen ist. Dies wird z. T. mit der Begründung abgelehnt, der W...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Ländern erstmals 1984 die "Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)" erlassen, die – wegen deren überwiegender Zuständigkeit – als Dienstanweisungen der Länder bekannt gegeben worden sind. Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren wurden mehrfach überarbeitet (gl...mehr