Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit aa) Nachweis

..., nachweisen, ... Rz. 456 [Autor/Stand] Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Das Gesetz ordnet an, dass der Steuerpflichtige und nicht die Finanzverwaltung den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit führen muss. Dies entspricht im Grundsatz der maßgeblichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes", wonach der für eine verhältnismäßige...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91 [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schuldve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zugelassene Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Ausschluss von Billigkeitsmaßnahmen bei der Einheitsbewertung galt nach der Rechtsprechung des BFH auch für Billigkeitsmaßnahmen aufgrund von Übergangsregelungen, die die Finanzverwaltung zur Milderung der Folgen einer verschärfenden Rechtsprechung trifft. Auch diese durften bis zur Einfügung des § 20 Satz 2 Halbs. 2 BewG nur im Rahmen der Steuerfest...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteuerrechts unbekannt. Dienstlei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge des § 16 Abs. 1

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Anlehnung von § 16 an § 160 AO wirft erhebliche Probleme auf, weil die Zielrichtung von § 160 AO eine wesentlich andere ist. Es muss deshalb eine für die Stpfl. schädliche Rückwirkung von § 16 auf § 160 AO befürchtet werden, die die mühsam zu § 160 AO herausgearbeiteten Grundsätze in Zweifel zieht. So stellt nach h.A.[2] § 160 AO eine Art Gefährdungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 2 (Nachweis II. Stufe)

Rz. 336 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweisung. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 enthält eine Rechtsfolgenverweisung, dh. die Rechtsfolge des Halbs. 1 gilt unter den im Halbs. 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen "entsprechend". Rechtsfolge ist insoweit die Erstreckung der Nachweisregelung auf die Wirtschaftsgüter einer Gesellschaft, an der die (veräußerte) Gesellschaft beteiligt i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines JStG 2013 (BT-Drucks. 17/13033)

Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; hier: Ausnahme nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b – vgl. Anm. 189)

Rz. 195 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führende Ausnahme zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b entspricht in vollem Umfang der Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und b (vgl. Anm. 137 ff.).[2] Zu beachten ist allerdings, dass die typischen Mitwirkungsfälle hier und dort schon deshalb anders gelagert sind, weil sich Handel un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zur Bedeutung des § 18 ErbStG für Zuwendungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaften

Rz. 13 [Autor/Stand] Der II. BFH-Senat beschränkte sich in seinem Urteil v. 15.3.2007 nicht auf die Wiederbelebung des § 18 ErbStG. Beiläufig stellte er die Vorschrift zugleich in den Kontext der damaligen Diskussion um die Schenkungsteuerbarkeit unentgeltlicher Leistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaften (s. § 7 ErbStG Anm. 604).[2] Kurz zuvor hatte er noch die üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 20 Ermittlung des Einheitswerts

Schrifttum: Bruschke, Vertrauensschutz im Steuerrecht – der Grundsatz von Treu und Glauben, ZSteu 2007, 330; Hüttner: Treu und Glauben im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 150; Klein, Die Bindung der Finanzverwaltung an Treu und Glauben, DStR 1985, 391. I. Grundaussagen der Vorschrift 1. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Einheitswer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. StMBG v. 21.12.1993

Rz. 6 [Autor/Stand] Weitere Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[2] erneut geändert. Waren noch im StandOG Zeichen einer gewissen Entschärfung der Vorschrift zu erkennen, so gilt für das StMBG genau das Gegenteil. Das Erfordernis der Kapitalaufnahme auf dem ausländischen Kapitalmarkt wurde weiter eingeschränkt. Das Kapital, das auf dem ausländi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Liquidationsgewinn

Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaates der aufzulösenden Gesellschaft zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen – Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86 [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von jedem Unternehmenstyp.[3] Er spricht unmittelbar vor allem Tätigkeiten, aber auch Beteiligungsverhältnisse an. Im Ergebnis führt dies dazu, dass zB unter § 8 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG erfüllt sind. Die Vorschrift erfasst deshalb Umwandlungen sowohl in den EU-/EWR-S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Verluste

Rz. 349 [Autor/Stand] § 8 Nr. 9 Halbs. 3 betrifft die Berücksichtigung von Beteiligungsveräußerungsverlusten innerhalb der Hinzurechnungsbesteuerung. Erzielt eine ausländische Gesellschaft einen Verlust aus der Veräußerung eines Anteils an einer ihr nachgelagerten Gesellschaft, so haben die Steuerinländer ein Interesse daran, diese Verluste mit anderen Zwischeneinkünften aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Besteuerung von Mitgliederbeiträgen

Rz. 5 [Autor/Stand] Sind Mitgliedsbeiträge nicht schon nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 oder Nr. 18 ErbStG vollumfänglich steuerfrei (§ 18 Satz 2 ErbStG) und greifen auch andere Vorschriften des § 13 ErbStG und/oder §§ 13a, 13c ErbStG nicht, stellt sich die Frage einer möglichen Schenkungsteuerpflicht erst dann, wenn und soweit Zuwendungen eines Mitglieds innerhalb von zehn Jahren (§...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Persönlicher Anwendungsbereich

..., für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, ... Rz. 443 [Autor/Stand] Beschränkung auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Anders als das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 [2], welches den Gegenbeweis für den "Steuerpflichtigen" eröffnet, muss der Nachweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 durch den "unbeschränkt Steuerpflichtige[n]" er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwandlungen stammen. Auch § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Rz. 18 [Autor/Stand] Nimmt das Finanzamt den Schenker anstelle des Erwerbers außerhalb dieser noch heute akzeptierten Varianten in Anspruch, muss es sein Auswahlermessen (§ 5 AO) anhand hinreichender Sachgründe nachvollziehbar begründen.[2] Dies dürfte nicht allzu schwer sein, wenn der Erwerber – z.B. bei nicht steuerbefreiten Sanierungszuwendungen (s. hierzu § 13 ErbStG Rz....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Hypothetische Anteilsveräußerung fällt unter § 8 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 386 [Autor/Stand] Sinn und Zweck der Regelung. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 10 statuierte Ausnahme von der Regel betrifft ausschließlich Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Bei den Anteilen kann es sich um solche an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften handeln. Sinn der Ausnahmeregelung ist es, solche Einkünfte, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 passiv wären, über § 8 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Problemfall: Schenkung an und von Personengesellschaften

Rz. 25 [Autor/Stand] Man wird gespannt einem Zivilrechtsstreit entgegensehen dürfen, der den Ausgleich gezahlter Schenkungssteuern für Zuwendungen an oder von Personengesellschaften zum Gegenstand hat. Die Zivilgerichte akzeptieren inzwischen die grundsätzliche Rechtsfähigkeit jedenfalls der Personengesellschaften, die eine gegenüber den Gesellschaftern selbstständige eigene...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Während § 7 den Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung einerseits und die an die Steuerinländer als Steuersubjekt anknüpfenden persönlichen Tatbestandsvoraussetzungen andererseits umschreibt, stehen die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft und ihre Besteuerung im ausländischen Sitzstaat als Besteuerung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 4 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, deren Anwendungsbereich keineswegs auf das Ertragsteuerrecht begrenzt ist. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift allerdings auf § 160 AO. § 160 AO enthält ein materiell-rechtlich wirkendes und in das Ermessen des zuständigen FA gestelltes Abzugsverbot. Durch die Vorschrift sollen Steuerau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Satz 4

... Das gilt auch für Zwischeneinkünfte, die einer Betriebsstätte der Gesellschaft außerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens zuzurechnen sind.... Rz. 551 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Zurechnung der Einkünfte zu Nicht-EG-/EWR-Betriebsstätten. § 8 Abs. 2 Satz 4 schließt die Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 Satz 1 insoweit aus, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 189 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben.[2] Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[3] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Anm. 184 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteiligen gegenüber wirksam zu wer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 9.5 [Autor/Stand] Erneute Änderung von § 8 Abs. 1 Nr. 9 und 10. Durch das REITG hatte § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 folgenden Wortlaut erhalten: "... Tätigkeiten im Sinne der Nummer 6 Buchstabe b oder, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REITG handelt, im Sinne des § 7 Abs. 6 a dienen". Sprachlich war das "oder" wenig glücklich platziert word...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2008)

Rz. 771 [Autor/Stand] Geringfügige Abweichungen. § 8 Abs. 3 bestand in seiner für die Wirtschaftsjahre 2001–2007 geltenden Fassung nur aus einem Satz. Die vorher geltende Fassung bestand dagegen aus zwei Sätzen. Der Satz 2 ersetzt gewissermaßen die vorher geltende zweite Alternative, die ihrerseits seit dem 1.1.2008 ersatzlos weggefallen ist. Eine weitere Änderung besteht da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ursächlichkeit zwischen tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften

... Der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese Tätigkeit erzielt werden ... Rz. 561 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 1 sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft nur diejenigen Einkünfte zugeordnet werden können, die durch diese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 358 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Nr. 10 ist durch das SEStEG v. 12.12.2006[2] in den Katalog aktiver Tätigkeit in § 8 Abs. 1 eingefügt worden. Die Vorschrift war in der Kabinettsfassung des SEStEG noch nicht enthalten. Sie wurde erst während der Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingefügt. Man wird die Einfügung wohl als Reaktion des Gesetzg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundzüge der Bewertung

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Tierhaltungsgemeinschaften gelten die Bewertungsgrundsätze des § 36 BewG. Danach ist bei der Bewertung das Ertragswertverfahren anzuwenden. Der Ertragswert wird nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BewG durch ein vergleichendes Verfahren ermittelt, wenn ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Anderenfalls ist der Ertragswert nach der Ertragsfähigkeit der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 760 [Autor/Stand] Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S. von § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von mindestens 25 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Insoweit wird zunächst auf die zu § 8 Abs. 3 Satz 1 geltenden Grundsätze Bezug genommen (vgl. Anm. 706...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einkünfte aus industrieller Urproduktion – Abs. 1 Nr. 2 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 66 [Autor/Stand] Nachbildung zu § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist in gewissem Umfang dem § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF[2] nachgebildet, geht jedoch im Ergebnis weit über den Rahmen des HGB hinaus. Er umfasst vor allem den gesamten Sektor der industriellen Urproduktion und den des Handwerks.[3] Steuerlich gesehen handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Tätigkeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 1 (Nachweis I. Stufe)

aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.2 Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten

Rz. 4 § 80a Abs. 1 AO konstituiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten. Rz. 5 Unabdingbare Voraussetzung für eine freiwillige elektronische Übermittlung ist zunächst, dass die vom Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten übermittelte Vollmacht entsprechend dem amtlichen Vollmachtsformular erteilt worden ist.[1] Die obersten Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2.2 Entstehung der Gebührenpflicht

Rz. 85 § 89 Abs. 3 S. 1 AO koppelt die Gebührenpflicht an die Bearbeitung des Auskunftsantrags. Es fallen deshalb grundsätzlich auch dann Gebühren an, wenn die Finanzbehörde in ihrer verbindlichen Auskunft eine andere Rechtsauffassung als der Antragsteller vertritt, wenn sie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ablehnt oder wenn der Antrag zurückgenommen wird.[1] Auf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Wegfall des Vorbehalts oder Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 98 Die Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit der Änderung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind dabei zwei verschiedene Änderungstatbestände zu unterscheiden. Nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde, solange die Vorläufigkeit besteht und in ihrem Rahmen, die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Voraussetzung ist nicht, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.3 Gesetzliche Vollmachtsvermutung für Kammerangehörige

Rz. 11 § 80a Abs. 2 S. 1 AO enthält eine gesetzliche Vermutung zugunsten von Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG. Zu deren Gunsten wird eine Bevollmächtigung im Ausmaß des elektronisch übermittelten Datensatzes vermutet. Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verzicht auf Datenübermittlung durch Zeitablauf

Rz. 21 Die mitteilungspflichtige Stelle soll von einer Datenübermittlung absehen, wenn ein Zeitraum von sieben Jahren seit Ablauf des Besteuerungszeitraums vergangen ist. Die Frist orientiert sich an der Festsetzungsfrist von vier Jahren[1] zuzüglich der in § 170 Abs. 2 AO geregelten maximalen Anlaufhemmung von weiteren drei Jahren. Hintergrund dieser Vorschrift ist damit di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Sonstiges

Rz. 5 Es mag durchaus ungewöhnlich sein, dass der Gesetzgeber der Finanzverwaltung für die Erprobung der Verfahren eine eigene Verordnungsermächtigung zugesteht. In der Vergangenheit wurden schon häufiger Echtdaten für die Erprobung von technischen Verfahren ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage verwendet. Allerdings sind neben dem Stpfl. und der Finanzverwaltung zwingend ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Sicherheit des Übermittlungsverfahrens

Rz. 12 Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist wieder mehr die Frage in den Vordergrund gerückt, ob das Verfahren zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Sachverhalte sicher sei. Zwar kann der nach § 93c AO Übermittlungspflichtige keinen Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 AO stellen, da die Mitteilung keine elektronisch zu übermittelnde Steuererklärung darstellt. Zuglei...mehr