Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd2) Vorgaben der Leasingerlasse im Einzelnen

Tz. 96 Vollamortisationsverträge über bewegliche Sachen Hier unterscheidet der Leasingerlass[181] vier Arten von Verträgen. Dargestellt wird nachfolgend, unter welchen Voraussetzungen eine von der rechtlichen Eigentumslage abweichende Zurechnung beim Leasingnehmer erfolgt: Tz. 97 Verträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption: Hier erfolgt eine Zurechnung beim Leasingnehmer dann...mehr

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Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (zu § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Überblick Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Zum 1.1.2017 sind unionsrechtlich verbindliche Vorschriften in Kraft getreten, was alles als Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gilt. Die Finanzverwaltung ergänzt in einigen Punkten die bisherigen Ausführungen im UStAE. Kommentar Die rechtliche Problematik...mehr

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Innergemeinschaftliches Verbringen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes keine formelle Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Leitsatz Ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn die betreffenden Gegenstände vom Steuerpflichtigen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, und die Verbringung an diesen Steuerpflichtigen bewirkt wird, der als solcher in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns des Versands oder der Beför...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 28 [Förderung der Altersteilzeit]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Aufstockungsbeträge i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) [1] sowie die Beiträge und Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 4 Abs. 2 AltTZG steuerfrei (Rz. 2 f.). Gleiches gilt für Zuschläge zur Aufstockung der Altersteilzeitbezüge bei anderen...mehr

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Spenden: Elektronische Zuwendungsbestätigungen

Kommentar Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung zieht vermehrt in die Finanzämter ein und betrifft damit auch die Steuerpflichtigen direkt. Nun rückt das Ende der "guten alten" Spendenbescheinigung näher. Diese kann aktuell bereits als PDF-Datei und in absehbarer Zeit dann auch voll elektronisch übermittelt werden. Ein BMF-Schreiben erläutert den aktuellen Stand. M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getrennt für das Unternehmen selbst (Buchst. a) und für Betriebsstätten (Buchst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 31 [Berufskleidung]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 31 EStG ist die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung typischer Berufskleidung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (Rz. 2f.) oder (unter einer Reihe von weiteren Voraussetzungen) eine entsprechende Barablösung (Rz. 4ff.) steuerfrei. Rz. 2 Der Begriff der typischen Berufskleidung ist gleichbedeutend mit demjenigen in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG (§ 9 E...mehr

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Bilanzielle Gestaltungen bei sale-and-lease-back-Geschäften (zu § 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.5 Abs. 7 UStAE . Der BFH[1] hatte schon in 2006 zu besonderen Fällen der sale-and-lease-back-Geschäfte Stellung genommen und für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung darauf abgestellt, ob zwischen einem Leasingnehmer und einem Leasinggeber die Verfügungsmacht verschafft wird. Dabei ist auf die wirtschaftliche Verschaffung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Begriff der Zusage

Rz. 19 Eine Zusage ist die mit Bindungswillen abgegebene Erklärung der Behörde, einen bestimmten Sachverhalt für einen oder mehrere bestimmte Veranlagungszeiträume in bestimmter Weise zu behandeln. Voraussetzung ist, dass die Finanzbehörde rechtlich in der Lage ist, eine Maßnahme der genannten Art zu treffen; die Zusage einer rechtlich nicht möglichen Maßnahme ist unwirksam....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Pflicht zur Erteilung der verbindlichen Zusage

Rz. 39 Die §§ 204ff. AO enthalten keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde, verbindliche Zusagen zu erteilen. Ob eine Zusage erteilt wird, liegt im Ermessen der Finanzverwaltung.[1] Bis zum 31.12.1986 "konnte" die Finanzverwaltung Zusagen erteilen; durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985[2] wurde S. 1 mit Wirkung v. 1.1.1987 so geändert, dass Zusagen er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 18 Zuständig für die Aufhebung oder Änderung der Zusage ist die zu diesem Zeitpunkt für den Steuerfall örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde. Rz. 19 Im Fall der Aufhebung oder Änderung der verbindlichen Zusage kann der Stpfl. zwei Rechtsbehelfsverfahren führen. Er kann sich gegen die Aufhebung oder Änderung der Zusage wehren, oder er kann abwarten, bis die Finanzv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 206 Bindungswirkung

Rz. 1 Eine verbindliche Zusage, die nicht nach § 125 AO nichtig ist, ist für die Besteuerung bindend, auch wenn sie dem materiellen Recht widerspricht.[1] Die Zusage enthält die Ansicht der Finanzverwaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem der Erteilung der Zusage. Die Finanzbehörde verpflichtet sich durch die Zusage, den Stpfl. entsprechend dieser Ansicht in einem spätere...mehr

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Zur Qualifizierung der Übertragung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds mit Schrottimmobilien als privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Änderung der maßgebenden Rechtsvorschrift, Abs. 1

Rz. 2 Nach § 207 Abs. 1 AO tritt die verbindliche Zusage, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, außer Kraft, wenn und soweit sich die zugrunde liegende Rechtsvorschrift ändert. Hierunter fällt nur die Änderung einer Rechtsvorschrift i. S. d. § 4 AO, also eines formellen Gesetzes und einer Rechtsverordnung. Das für diese Vorschrift zuständige Organ muss den Wortl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.4 Durchführung der Verwertung

Rz. 18 Gem. § 327 S. 2 AO erfolgt die Verwertung des Sicherungsgegenstands nach den Vorschriften des 2. Abschnitts im 6. Teil der AO. Maßgeblich ist hier die Art des Sicherungsgegenstands. Bewegliche Sachen, die die Vollstreckungsbehörde in unmittelbarem Besitz hat, werden nach § 296 AO versteigert oder nach § 305 AO in sonstiger Weise verwertet. Bei der Verwertung von freiwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 4 Begünstigte Tätigkeiten

Rz. 10 Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO begründen. Sonstige Hilfsbetriebe (z. B. Selbstversorgungseinrichtungen), die dem Krankenhaus dienen, fallen nicht in den Bereich des Begriffs Krankenhaus. Die Frage nach der steuerlichen Behandlung stellt sich jedoch nicht, wenn die Hilfsbetriebe unselbstst...mehr

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Bauleistungen an Bauträger: in den sog. Altfällen entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig von dessen Erstattung der Umsatzsteuer an den Bauleistenden

Leitsatz Hat ein Bauträger lediglich das Eigentum an errichteten Wohnungen und Garagen veräußert, ist er hinsichtlich der empfangenen Bauleistungen nicht Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 5 Satz 2 UStG, da er selbst keine Bauleistungen erbracht hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauträger in Altfällen bei der Rückabwicklung der Umsatzsteuer nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.7 Rechtsschutz gegen die Anordnung

Rz. 18 Die Arrestanordnung ist mit dem Einspruch anfechtbar.[1] Gegen sie kann nach § 45 Abs. 4 FGO jedoch auch unmittelbar "Sprungklage" beim FG erhoben werden, wobei die Sprungklage nicht abhängig von der Zustimmung der Finanzbehörde ist. Der Arrestschuldner hat insoweit bis zur Einspruchseinlegung[2] bzw. Klageerhebung[3] das Wahlrecht, da sich Sprungklage und Einspruchsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Arrestanspruch

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests setzt zunächst das Bestehen eines Arrestanspruchs voraus, also nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO eines Anspruchs auf eine Geldforderung, deren Vollstreckung nach den §§ 249–323 AO erfolgt. Nach den §§ 249–323 AO können nur öffentlich-rechtliche Geldforderungen vollstreckt werden, über die durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden oder entsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 205 Form der verbindlichen Zusage

Rz. 1 Diese Vorschrift soll Unklarheiten über die Tragweite der Zusage vermeiden. Sie ergänzt die §§ 119ff. AO, die grundsätzlich neben § 205 AO gelten. Rz. 2 Die Zusage muss schriftlich erteilt werden. Eine mündliche Zusage hat nicht die Rechtswirkung der §§ 204ff. AO. Die Schriftform erfasst auch die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Zusage; auch die Ablehnung hat a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Aufhebung oder Änderung mit Wirkung für die Zukunft, Abs. 2

Rz. 6 Nach Abs. 2 kann sich die Verwaltung von der verbindlichen Zusage mit Wirkung für die Zukunft (d. h. für zukünftige Veranlagungszeiträume) lösen; Gründe hierfür können eine geänderte Rechtsauffassung der Verwaltung, eine neue Rspr. oder eine beabsichtigte Gesetzesänderung sein. Da keine Einschränkung des Aufhebungsrechts in dem Sinn vorhanden ist, dass nur Gründe heran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.4 Advanced Pricing Agreements

Rz. 17 Das Bedürfnis, Planungssicherheit bei Verrechnungspreisen zu erhalten, und die bei Verrechnungspreisen in besonderem Maß bestehende Gefahr von Doppelbesteuerungen infolge unterschiedlicher Ansichten der beteiligten Finanzverwaltungen haben dazu geführt, das Institut der Advanced Pricing Agreements (APA) zu entwickeln. Vorreiter sind hier die USA gewesen; Staaten wie K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 210ff. AO regeln die Befugnisse der Finanzbehörden zur Durchführung der in § 209 AO umschriebenen besonderen Steueraufsicht und die Pflichten des von einer Maßnahme der Steueraufsicht Betroffenen. Die besondere Steueraufsicht dient der laufenden Kontrolle des Umgangs mit abgabenpflichtigen Waren, außerhalb eines einzelnen Besteuerungsverfahrens und außerhalb einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 7 Für den Fall der Beauftragung eines Angehörigen des Betriebes oder Unternehmens mit der steuerlichen Pflichterfüllung im Bereich eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts soll § 214 AO eine ordnungsgemäße steuerliche Pflichterfüllung sicherstellen. Die Vertretung durch einen solchen Beauftragten bedarf daher der Zustimmung der Finanzbehörde. Diese hat insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.1 Nachschau während der Geschäfts- und Arbeitszeiten (Abs. 1)

Rz. 12 Die Nachschau besteht in dem Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben und denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, um potenziell besteuerungsrelevante Prüfungen vorzunehmen oder sonstige Feststellungen zu treffen. Das Nachschaurecht besteht nur während der Ge...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung für Sportlehrgänge (zu § 4 Nr. 23 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.23.1 Abs. 2-4 UStAE. Nachdem der BFH[1] seine bisherige Rechtsprechung bestätigte und festgestellt hatte, dass ein mit Gewinnstreben betriebener Reiterhof, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 oder Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2 Gemeinsam bestellter Empfangsbevollmächtigter – § 183 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 21 "Einspruchsbevollmächtigter" i. S. d. § 352 Abs. 2 AO ist zunächst der "gemeinsame Empfangsbevollmächtigte" i. S. v. § 183 Abs. 1 S. 1 AO oder § 6 Abs. 1 S. 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO.[1] Hierdurch werden diese zur Vereinfachung der Bekanntgabe von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden gedachten Regelungen[2] zugleich zur Vereinfachung des Einspruchsverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.4 Überdenkungsverfahren nach § 29 DVStB

Rz. 44 Gegen Entscheidungen des für die Steuerberaterprüfung zuständigen Prüfungsausschusses, der nach § 35 Abs. 1 S. 2 StBerG bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist, ist ein Einspruch nach § 348 Nr. 4 AO nicht statthaft und daher unmittelbar Klage zu erheben.[1] Bei berufsbezogenen Prüfungen, wie der Steuerberaterprüfung, hat der Pr...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers (zu § 3g UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3g Abs. 1 UStAE. § 3g UStG regelt u. a. den Ort der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz. Danach ist der Ort der Lieferung bei Lieferung an einen Wiederverkäufer dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, bei der Lieferung an einen Verbraucher regelmäßig am Verbrauchsort. Voraussetzung ist, dass es sich um Li...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit der Familienkassen für Auslandsfälle

Leitsatz 1. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind – außer in den Fällen des § 72 EStG – für den Familienleistungsausgleich sachlich zuständig. Die Familienkasse Sachsen ist örtlich zuständig, wenn ein "Anspruchsberechtigter oder anderer Elternteil bzw. ein anspruchsbegründendes Kind ... ihren Wohnsitz ... in Polen" haben. 2. Hat eine örtlich unzuständige Famili...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Abweichend von der bisherigen (durch die Rechtsprechung gebilligten) Verwaltungsauffassung, wonach sich die Höhe der zumutbaren Belastung ausschließlich nach dem höheren Prozentsatz richtet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG genannten Grenzen überschreitet, ist die Regelung so zu verstehen, dass nur der Teil des Gesamtbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Der BFH hatte entschieden, dass die stundenweise Überlassung von Zimmern in Hotels keine Beherbergung darstellt und somit nicht unter die Ausnahme von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG fällt. Damit erbringt der Betreiber eines "Stundenhotels" eine steuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Vermietungsleistung. Die Finanzverwaltung ändert den UStAE...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 3 Die bisherige Reaktion der Finanzverwaltung auf den Teilverzicht

Lange Zeit wurde die mit dem Teilverzicht gewünschte Folge des Einfrierens der Zusage auf den bereits erdienten Teil von der Finanzverwaltung mitgetragen. Mit Erlass vom 17.12.2009[1] hat das Finanzministerium NRW dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage erteilt. Nach seiner Auffassung ist ein Verzicht auf den future service mit der Folge des Einfrierens der bereits ge...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 2 Missachtung der Probezeit und vGA für alle "Ewigkeit"

Die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung einer angemessenen Probezeit wurden früher durch die Finanzverwaltung im Wege einer Billigkeitsregelung zugunsten der Kapitalgesellschaft und des GGF geregelt. So ging die Verwaltung entgegen der Rechtsprechung davon aus, dass in diesen Fällen nur bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit vGA vorliegen. Nach Ablauf...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 2 Das "problematische" BMF-Schreiben v. 13.12.2012

Mit der Übernahme der Rechtsprechung des BFH durch das BMF-Schreiben v. 13.12.2012 [1] wurden die durch die divergierenden Rechtsauffassungen des BFH und der Finanzverwaltung auftretenden Probleme bestenfalls rudimentär gelöst. Erfreulich ist, dass die Verwaltung die gefestigte Rechtsprechung des BFH übernommen hat. Insoweit ist zumindest in der Frage der Einordnung der Nur-P...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 4 Behandlung von "Altzusagen" in der Praxis

Im Hinblick auf die verschärfte Sicht der Finanzverwaltung muss man bei der Erteilung einer Pensionszusage sehr genau auf die Einhaltung von Probezeiten achten. Wichtiger ist jedoch, wie man mit bereits vor Ablauf der Probezeit erteilten "Altzusagen" umgehen sollte, bei denen auch die Finanzverwaltung die Zuführungen zur Rückstellung als vGA erfasst. Das BMF verweist in seine...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 3 Fazit

Das Thema der Nur-Pensionszusage wird durch das BMF-Schreiben vom 13.12.2012 [1] nur insoweit befriedet, als jetzt klar ist, dass die Finanzverwaltung nun auch bei dieser Fallgestaltung eine sog. Überversorgung annimmt und insoweit die Bildung der Pensionsrückstellung nicht zulässt. Sicher ist m. E. auch, dass bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen die "vGA-Grundsätze" z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage: Vorsichtsma... / 2 Überblick über die Folgen des Verzichts

Verzichtet der GGF aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf seine werthaltige Pensionszusage, führt dies nach der Rechtsprechung des BFH[1] auf der Ebene des Gesellschafters steuerrechtlich zum Zufluss von Arbeitslohn und zu einer verdeckten Einlage in gleicher Höhe. Gleichzeitig fallen beim Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung an. Auf der Eb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage: Vorsichtsma... / 1 GmbH in der Krise

Gerät die GmbH in eine Krise, ist, gerade im Hinblick auf die Versorgungszusage, guter Rat teuer. Das gilt aber auch dann, wenn sich der GGF von seinen Gesellschaftsanteilen, z. B. durch Verkauf, trennen möchte. Wer wird dann schon den Anteil mit einer solch risikobehafteten Schuld und dann auch noch zu einem hohen Kaufpreis übernehmen wollen? In solchen Fällen kann es sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage: Vorsichtsma... / Zusammenfassung

Überblick In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rückdeckungsversi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage: Vorsichtsma... / 4 Die Verwaltungsregelung des BMF

In seinem Schreiben geht das BMF[1] auch davon aus, dass der Teilverzicht [2] auf den future service grundsätzlich zu einer verdeckten Einlage und zum Zufluss von Arbeitslohn auf der Ebene des GGF führen kann. Das ist immer dann der Fall, wenn der Barwert der bis zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen des GGF den Barwert der nach dem Teilverzicht noch v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach ...mehr