Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BeckOK/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand und Abgrenzung.

Rn 2 Die auferlegte Leistung ist im weitesten Sinn zu verstehen. Sie kann in aktivem Tun oder Unterlassen, auch von nur immateriellem Wert, bestehen (BayObLG NJW 74, 1142). Rn 3 Begünstigt kann der Schenker, der Beschenkte oder ein Dritter sein. Das Wertverhältnis von Schenkung und Aufl ist grds ohne Bedeutung. Es genügt, dass nach Einschätzung der Vertragsparteien dem Besche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einsichtsrecht der Verteidigung

Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte – z.B. das Veranlagungsfinanzamt[2] – können aus anderem Rechtsgrund (insbesondere §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben, insoweit ist der Beschuldigte aber anzuhören.[3] Zum Zwecke der Förderung der elektronischen Akte hat ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Grundfragen und Anwendungsbereiche des Veranlassungsprinzips im Ertragsteuerrecht, StuW 1996, 267. Weber, Die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Privatsphäre nach dem Veranlassungsprinzip, StuW 2009, 184. Rn. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG werden BV, wenn sie zur Förderung des Betriebszwecks im weitesten Sinn eingesetzt werden u (negativ) ein solcher Einsatz nicht dadur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammenarbeiten und die Konflikte, die zur Trennung geführt haben, weder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gegen den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 10...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. (Fehlende) Definition des BV

Rn. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das BV ist Grundlage der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§§ 4 Abs 1, 5 EStG) u ebenso von Bedeutung iRd EÜR zB bei Veräußerung/Entnahme von WG des BV, für die § 4 Abs 3 S 3, 4 EStG eingreift. § 4 Abs 1 EStG verwendet den Begriff des BV, ohne den Versuch einer Definition dieses zentralen Begriffs zu unternehmen, sondern macht (nur) f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Berücksichtigung der Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG aE)

Rn. 1728 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde eine Änderung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG vorgenommen. Durch Verweis am Ende des § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG auf die Neuregelung in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG soll ein BA-Abzug für bestimmte Aufwendungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auch bei der Bewertung der Nutzungsentnahme für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Der wesentliche Inhalt des Eigentumsrechts geht in zwei Richtungen. Zum einen kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren (positive Eigentümerbefugnis). Das gilt sowohl für tatsächliche als auch für rechtliche Handlungen. Er kann die Sache nutzen, benutzen, beschädigen, vernichten und verbrauchen; er kann auch über sie verfügen, indem er sein Recht verä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der 1964 in das EStG eingefügte § 6b EStG ist in besonderer Weise durch eine wirtschaftspolitische Ausrichtung gekennzeichnet (Lenkungsnorm). In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes ist von ökonomisch sinnvollen Anpassungen der Wirtschaft an strukturelle Veränderungen der Produktionstechnik, der Verteilungswirtschaft und der regionale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 565 ersetzt § 549a aF (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1 unter III.1); er gilt nur für die Wohnraummiete (nicht zB für Dauercampingstellplatzverträge, VerfG Brandenbg v 30.9.10, 23/10, zur Abgrenzung Brandenbg MietRB 16, 126, LG Aachen ZMR 16, 543), wenn die Wohnung nicht direkt vom Eigentümer, sondern über und von einem Zwischenvermieter vermietet wird. Es existieren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Nutzungsrecht über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes

Rn. 182f Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der Bauende wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – die wirtschaftliche Sachherrschaft am Gebäude innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen gewöhnliche Nutzung...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / gg) Stiftungen

Rz. 91 Die Errichtung einer Stiftung durch Verfügung von Todes wegen und die damit erfolgende Vermögensdotierung unterliegt unstrittig dem ordentlichen Pflichtteil. Bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (§ 81 BGB) erfolgt die Vermögenszuwendung aufgrund des Ausstattungsversprechens, die jedoch nur eine einseitige Willenserklärung ist,[297] so dass es an sich an de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Überlange Verfahrensdauer

Rz. 1064 [Autor/Stand] Speziell Steuerstrafverfahren ziehen sich wegen ihrer Komplexität erfahrungsgemäß lange hin[2]. Liegt zwischen Tatbeendigung und Verurteilung ein großer zeitlicher Abstand, schwindet das ursprünglich bestehende Strafbedürfnis, so dass ein längerer Zeitraum zwischen Tat und Urteil strafmildernd berücksichtigt werden kann.[3] Ein großer Abstand zwischen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erforderliche Mitwirkungshandlung.

Rn 2 § 642 gibt weder Auskunft über die rechtliche Qualität der geforderten Mitwirkung noch über Art und Umfang erforderlicher Mitwirkungshandlungen. Gemeint sind Handlungen oder ein Unterlassen des Bestellers (BGH NZBau 18, 25; BauR 17, 1361), von deren Erbringung bzw Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Werkleistungen abhängt (vgl BGH NJW 03, 1601, 1602 [BGH ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1720 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1966 wurden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschbeträge eingeführt (§ 9 Abs 1 Nr 4 und 5 EStG), die in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG übernommen wurden, so dass sie auch für die Gewinneinkünfte galten. Der Gesetzgeber verfolgte damit eine Gleichstellung der Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Namenswahrheit.

Rn 4 In Analogie zu § 18 II HGB gilt für den Verein der Grundsatz der Namenswahrheit (MüKo/Leuschner Rz 5). Der Name darf nicht über Verhältnisse irreführen, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Das Registergericht berücksichtigt die Irreführungseignung nur, wenn sie ersichtlich ist (§ 18 II 2 HGB). Die Liberalisierung des Firmenrechts ist auch für das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / ee) Abgrenzung der Ausstattung zur Schenkung

Rz. 24 Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob eine Zuwendung als Ausstattung oder Schenkung zu qualifizieren ist, sind der Ausstattungsanlass und der Ausstattungszweck. Eine Ausstattung kommt danach nur in Betracht, wenn ein Ausstattungsanlass, sprich die Verheiratung, Existenzgründung, -förderung oder -erhaltung gegeben war. Es kommt also nicht darauf an, ob die Ehe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelung ist erstmals für nach dem 31.12.2002 geleistete Aufwendungen anzuwenden. Die diesen zugrunde liegenden Leistungen dürfen also erst im VZ 2003 erbracht worden sein. Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungskosten ist erstmalig für Leistungen im VZ 2006 gegeben, § 52 Abs 50b EStG aF. Aufgrund der Ände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr