Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 218 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 169 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 234 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eine land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 151 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 152 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen sind in folgenden Vorschriften enthalten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Planmäßige Nutzung

Rz. 57 [Autor/Stand] Die planmäßige Tätigkeit im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes setzt keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch eine auf Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Fläche gerichtete Betätigung des Unternehmers voraus. Die am Begriff des Gewerbebetriebs i.S. des § 2 GewStG bzw. § 1 GewStDV orientierte Bestimmung, wonach Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit die wirtschaftliche Einheit Gegenstand der Bewertung ist, besteht der weitere Grundsatz: Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vorschrift ergänzt die erste Vorschrift in Satz l, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Besteht eine wirtschaftliche Einheit nur aus einem einzelnen Wirtschaftsgut, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 177 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 178 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundbesitzwertes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Saatzucht

Rz. 133 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 134 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüter, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Besamungsstation

Rz. 152 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryotransfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist.[2] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn der nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 277 [Autor/Stand] Geldforderungen und Zahlungsmittel, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, erfolgen. Diese Trennung ist in der Praxis kaum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 287 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsmittel

Rz. 129 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Baumschulen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Baumschulen gehören die Flächen, die dem Anbau von Baumschulerzeugnissen dienen. Dazu rechnen insb. die Anzucht von Nadel- und Laubgehölzen, Rhododendren, Azaleen sowie Obstgehölzen einschließlich Beerenobststräuchern. Die Anzucht von Rosen und Stauden rechnet nur dann zum Nutzungsteil Baumschulen, wenn ihre Nutzung als Dauerkultur nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Pilzanbau

Rz. 139 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist der Anbau von Speisepilzen. Als Speisepilze gelten dabei die Fruchtkörper verschiedener Pilzarten, die genießbar und wohlschmeckend sind.[2] Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insb. die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abgrenzung zum sonstigen Vermögen

Rz. 239 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die bei der Feststellung des Grundbesitzwerkes für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Teile des Betriebs in dessen Grundbesitzwert einbezogen worden sind, dürfen nicht nochmals beim sonstigen Vermögen angesetzt werden. Umgekehrt müssen Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 260 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen erfolgen, die in der Praxis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 47 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. R B 160.3 Abs. 1 ErbStR 2019 rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Masch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 158 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit beschränkt auf den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (siehe aber Rz. 16) der Abgrenzung dieser Vermögensart von der Vermögensart des Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Betriebswohnung (Abs. 8)

Rz. 245 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 8 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dessen Arbeitnehmern und deren Familienangehörig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Stehende Betriebsmittel

Rz. 133 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inventar sind zu nennen: Wagen, Maschinen, Ac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 42 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 43 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wortlaut der Verordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Auf Grund des § 81 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: § 1 In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu lege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geringstland (Abs. 5)

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört ebenso wie das Abbauland zum Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BewG). Eine Begriffsbestimmung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 227 [Autor/Stand] Nach R B 160.20 ErbStR 2019 sind Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.2 Grundbesitz

Rz. 30 Grundbesitz ist i. S. d. Bewertungsrechts zu verstehen, sodass auch die zum Grundstück gehörenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Betriebsgrundstücke von der Duldungspflicht erfasst werden. Besteht bewertungsrechtlich eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Grundstücken i. S. d. GBO, so erstreckt sich die Duldungspflicht auf alle Grundstücke. Die Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 2. Ingenieurinnen und Ingenieure

In der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil A Abschn. II Ziffer 3 (Ingenieurinnen und Ingenieure) der Anlage 1 zum TVöD-Entgeltordnung (VKA) ist die Anforderung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen zu müssen, gestrichen worden. Dies deshalb, weil teilweise in der betrieblichen Praxis die Verleihung der Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung selbst da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.2 IHK-Anmeldung

Alle Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten.[1] Eine Ausnahme gilt für reine Handwerksbetriebe. Diese sind Mitglied der Handwerkskammer. Die IHK-Zugehörigkeit beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Engel, Bewertungsratgeber in der Tierhaltung, 1995; Engel, Die neue Erbschaftsteuer in der Land- und Forstwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 25 Freibetrag für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

Ausgewählte Literaturhinweise: Oepen, Das zweite StÄndG 1973, DStR 1974, 400, 406; Söffing, Zweites StÄndG 1973, FR 1974, 281, 285; Söffing/Gerard, Das zweite StÄndG 1973, INF 1974, 265, 272, 273; Hauber, Besteuerung der Vereine, NWB F 4, 3205; Lange, KSt der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, NWB F 4, 3589. 1 Sinn und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinschaftliche Land- und Forstwirtschaft (§ 25 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Gewährung des Freibetrags, der nur stpfl und nicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stbefreiten Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zusteht, ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 141 BewG enthält eine Definition des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, die inhaltlich weitgehend § 34 BewG [2] entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass die bei der Einheitsbewertung über viele Jahre entwickelten Abgrenzungskriterien und Definitionen auch bei der Bedarfsbewertung beibehalten werden können. Eine Abweichung gegenüber § 34 BewG be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 140 Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung von Milchlieferrechten vor dem Hintergrund der neuesten BFH-Rechtsprechung, INF 2000, 683; Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besonderheiten

Rz. 17 [Autor/Stand] Falls die Hofstelle eines Betriebs im Rahmen einer Dauerverpachtung der Flächen nicht mitverpachtet wird, dient sie einschließlich der darauf befindlichen Wirtschaftsgebäude nicht mehr einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher als Grundvermögen zu bewerten.[2] Dies gilt allerdings nicht für Stallgebäude, die nach der Umstellung des Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gründe für die gesonderte Bewertung von Betriebswohnungen

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung werden Betriebswohnungen nicht gesondert bewertet. Sie sind im Wirtschaftswert des § 34 Abs. 1 Nr. 2 BewG enthalten. Diese Tatsache ist aus den allgemein in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffenden Verhältnissen zu Beginn der 60er Jahre zu erklären. Damals waren in den meisten land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Definition des Begriffs Land- und Forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnteil bei größeren Betrieben

Rz. 84 [Autor/Stand] Bei größeren Gütern stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft tatsächlich noch die Leitung des Betriebs innehat oder ob die Leitung einem angestellten Betriebsleiter übertragen worden ist. Rz. 85 [Autor/Stand] Nur wenn in diesen Fällen der Inhaber[3] des größeren Betriebs diesen tatsächlich selbständig leitet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 140 Abs. 1 Satz 1 BewG richten sich der Begriff der wirtschaftlichen Einheit und der Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 33 BewG , der dies für den Bereich der Einheitsbewertung regelt. Rz. 28 [Autor/Stand] Danach gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom übrigen Vermögen

Rz. 78 [Autor/Stand] Soweit Wirtschaftsgüter nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören, sind sie dem übrigen Vermögen zuzurechnen. Eine abschließende Aufzählung für die Wirtschaftsgüter, die zum übrigen Vermögen gehören, sieht das Gesetz nicht vor. Der Begriff des übrigen Vermögens ist auf das Erbschaftsteuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Stand] Die Beschreibung des Wohnteils ergibt sich aus § 141 Abs. 4 BewG und basiert letztlich auf § 34 Abs. 3 BewG. Danach umfasst der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft die Gebäude und Gebäudeteile, soweit sie dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Es ist ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftsgebäude

Rz. 42 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsgebäuden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft rechnen üblicherweise Stallgebäude, Vorratslager, Maschinenhallen und andere Lagerräume sowie Verkaufs-, Arbeits- und Sozialräume. In die Wirtschaftsgebäude sind auch die Büros einzubeziehen, in denen die mit der Betriebsorganisation und Betriebsführung zusammenhängenden Arbeiten vor...mehr