Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 5. Entnahme als Anschaffung

Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 Satz 2 EStG) und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung oder Herstellung, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft. Wird das entnommene Grundstück nun inn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 5. Schenkungsteuer

Aus schenkungsteuerlicher Sicht ist zu differenzieren: Wird der Erstbedachte durch den Schenkungsvertrag wirksam verpflichtet, seinen Ererb alsbald nach dem Empfang ganz oder teilweise an einen Dritten weiterzuleiten, liegt eine Schenkung unter Auflage vor. Soll der Beschenkte den Erwerb oder Teile des Erwerbs erst nach einer längeren Zeit der Innehabung und Nutzung in die Hän...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.2 Freibeträge und Tarif

Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freibeträge zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR gewährt[1], kommt bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur ein Freibetrag i. H. v. 2.000 EUR zur Anwendung.[2] Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG aber nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG.[3] Nunmeh...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.2 Persönliche Freibeträge

Grundsätzlich erhält nun jeder beschränkt steuerpflichtige Erwerber auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht. Allerdings wird der jeweilige anzuwendende persönliche Freibetrag um einen Teilbetrag gemindert. Der Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkte...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.1 Allgemeines

Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Erben.[1] Besteuerungstatbestand ist damit § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h., der jeweilige gesetzliche oder testamentarische Erbe hat den Anspruch auf die Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen zu versteuern (Erbanfall). Das Gleiche gilt auch, wenn die bezugsb...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 10 Progressionsvorbehalt

In § 19 Abs. 2 ErbStG ist ein Progressionsvorbehalt vorgesehen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein Teil des Vermögens aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung entzogen ist. Die Regelung des § 19 Abs. 2 ErbStG gilt nur dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vorsieht. Dies ist bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit ...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.8 Wechsel des Versicherungsnehmers

Beim Wechsel des Versicherungsnehmers überträgt der bisherige Versicherungsnehmer seine vertragliche Stellung auf die bezugsberechtigte Person. Dies hat zur Folge, dass der Bezugsberechtigte die Übertragung als Schenkung zu versteuern hat (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Schenkungsteuerpflicht unterliegt der Rückkaufswert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 12 Abs. 4 BewG). Kommt es...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei Ehegatten

Unter Ehegatten sind folgende Möglichkeiten gegeben. Ein Ehegatte schließt eine Lebensversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer, versicherte Person und auch bezugsberechtigte Person. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Ehemann EM ist mit Ehefrau EF verheiratet. Die Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung. EM schließt eine Lebensversicherung ab. Versicherte Person ist der Ehema...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.4 Verbundene Lebensversicherung

Von einer verbundenen Lebensversicherung spricht man, wenn entweder 2 oder auch mehrere Personen eine Lebensversicherung auf das Leben des zuerst Versterbenden abschließen. Die Versicherungsleistung erfolgt dann an die überlebende Person. Im Regelfall wird eine verbundene Lebensversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern abgeschlossen. Die verbundene Versiche...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung

Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) un...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht erfüllt, kann aber eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sog. Inlandsvermögen hinterlässt. Hier sei darauf hingewiesen, dass der persönliche Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht von 1.100 EUR auf 2.000 EUR ab 2009 angehoben wurde.[1] Unter bestimmten Voraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.15 Haftung von Versicherungsunternehmen

Nach § 20 Abs. 6 ErbStG haften Versicherungsunternehmen, die vor Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer die von ihnen zu zahlende Versicherungssumme oder Leibrente in das Ausland zahlen oder ausländischen Berechtigten zur Verfügung stellen, in Höhe des ausgeantworteten Betrags für die Steuer. Hinweis Keine Begrenzung des Betrags Diese Haftung ist grundsätzlich ohne Rücksic...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.4 Steuerliche Vergünstigungen

a) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Vermögensgegenstände im Inland befindlich sind, können auch die folgenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht in Anspruch genommen werden.[1] Dies sind insbesondere die Verschonungsmaßnahmen nach § 13a ErbStG. Hiernach wird ein 85 %iger Verschonungsabschla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.3 Aufhebung der Vorschrift

Die Möglichkeit der Option von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht wurde durch das Steuerumgehungsgesetz für alle Erwerbe nach dem 24.6.2017 abgeschafft. Dies gilt für alle Erwerbe für die die Steuer nach dem 24.6.2017 entsteht. Dagegen bleibt sie für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 25.6.2017 entsteht, weiterhin anwendbar. Hinweis Neue Vorschrift Für den besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Demgegenüber ist der ArbG nicht an die erteilte Auskunft gebunden (glA H/H/R/Bleschick, § 42e EStG Anm 25 mwN; L/B/P/Pust, § 42e EStG Rn 62; Schmidt/Krüger, § 42e EStG Rz 9; aA Blümich/Heuermann, § 42e EStG Rz 35). Befolgt er die Auskunft, ist dies für ihn ungeachtet der objektiven (Un-)Richtigkeit der Auskunft haftungsbefreiend (> Haftung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld

Rn. 321 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem StPfl ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld zusteht. Bei den Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG handelt es sich neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 1 EStG um den Freibet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Freibetrag (§ 13 Abs 3 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Den LuF wird seit dem EStG 1934 in unterschiedlicher Höhe u unter unterschiedlichen Voraussetzungen ein Freibetrag gewährt. Er beträgt seit dem VZ 2 015 900 EUR (von VZ 1999–2014 670 EUR) bzw bei zusammen veranlagten Ehegatten 1 800 EUR (zuvor 1 340 EUR). Gerechtfertigt wird der Freibetrag mit den produktionsbedingten Nachteilen u der Sozia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibetrag (§ 33a Abs 2 S 1 EStG)

1. Abgeltung des Sonderbedarfs Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.12 Handelte es sich bei dem nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Betrag in Höhe von 1.500 Euro um einen Freibetrag oder um eine Freigrenze?

Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Arbeitgebern stand es frei, auch höhere Sonderzahlungen zu leisten. Allerdings konnten die Beihilfen und Unterstützungen gemäß § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei bleiben. Darüber hinaus gehende Zahlungen waren grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Freibetrag

Rz. 122 [Autor/Stand] Die bei beschränkter Steuerpflicht vorgesehenen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 n.F. in Gestalt von Art. 4 Nr. 5 Buchst. b StUmgBG (s. § 16 ErbStG n.F. Rz. 27) werden auch gewährt, wenn nur Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG besteht.[2] Allerdings entspricht auch die Aufteilung des Freibetrags und Anrechnung von Vorerwerben nach dem gel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzug nach § 33a Abs 1 EStG hat ferner zur Voraussetzung, dass weder der StPfl noch andere Personen (vgl BFH vom 19.05.2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943) für die unterhaltene Person einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld haben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person zwar einen Anspruch auf das Kin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung (§ 33a Abs 2 EStG)

A. Freibetrag (§ 33a Abs 2 S 1 EStG) 1. Abgeltung des Sonderbedarfs Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung des Freibetrags (§ 33a Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 348 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Freibetrag kann nach § 33a Abs 2 S 3 EStG insgesamt nur einmal beansprucht werden, auch wenn mehrere StPfl für dasselbe Kind die Voraussetzungen des § 33a Abs 2 S 1 EStG erfüllen. Nicht dauernd getrennt lebende Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten den Freibetrag gemeinsam, bei getrennter Veranlagung gilt § 26a Abs 2 EStG nF al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Freibetrags für ein nicht unbeschränkt estpfl Kind (§ 33a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 2 S 2 EStG nF verweist auf die Regelung des § 33a Abs 1 S 6 EStG. Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 S 1 EStG vermindert sich demgemäß entsprechend der sog Ländergruppeneinteilung, dazu ausführlich s Rn 220ff. Verlegt ein Auslandskind im Laufe des Jahres seinen Wohnsitz vom Ausland in das Inland, so wird ggf der auf die Ausbildung im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Volljähriges Kind

Rn. 331 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG besteht nur für ein volljähriges Kind, beginnend mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. des Monats geboren ist, vollendet gemäß §§ 187 Abs 2, 188 Abs 2 BGB das 18. Lebensjahr mit Ablauf des vorangegangenen Monats, sodass bereits für diesen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen für unterhaltsberechtigte Personen geleistete Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung abzugsfähig sind, sofern kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG besteht. § 33a Abs 2 EStG beinhaltet die Bestimmungen über die Abgeltung des Sonderbedarfs eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Bemessungsgrundlage bei der LSt (§ 3 Abs 2a SolZG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 2a SolZG bestimmt, wie sich die Bemessungsgrundlage beim LSt-Abzug und beim LStJA ermittelt. Die Regelung des § 3 Abs 2a SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2a EStG aF enthalten, ist jedoch mit Wirkung zum 01.01.2001 durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 in das SolZG üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.3 Vorteil (§ 19a Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 37 Aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung muss ein Vorteil für den Arbeitnehmer i. S. d. § 19a Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG entstehen. Wie bei der Prüfung, ob eine unentgeltliche oder verbilligte Übertragung dem Grunde nach vorliegt, ist für die Berechnung des Vorteils zunächst der gemeine Wert der übertragenen Vermögensbeteiligung gem. § 19a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswärtige Unterbringung

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Auswärtige Unterbringung des Kindes ist bei jeder Unterbringung des Kindes außerhalb des elterlichen Haushalts gegeben; das Kind muss den Eltern gegenüber räumlich selbstständig, dh aus ihrem Haushalt ausgegliedert sein, BFH vom 05.11.1982, VI R 47/79, BStBl II 1983, 109. Das setzt bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berufsausbildung

Rn. 291 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Berufsausbildung nach § 33a Abs 2 EStG entspricht dem in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG, BFH vom 24.06.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294, dazu ausführlich s § 32 Rn 351 (Pust). Der Begriff der Berufsausbildung in § 33a Abs 2 EStG hat durch die mit dem StVereinfG 2011 ab dem VZ 2012 erfolgte Änderung des § 32 Abs 4 S 2 u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.2 Verbilligte Übertragung (§ 19a Abs. 1 S. 1 Alt. 2 EStG)

Rz. 35 Die verbilligte Übertragung ist eine Tatbestandsvoraussetzung des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG. Somit führen preisangemessene und überteuerte Übertragungen dazu, dass § 19a EStG nicht erfüllt ist. Fehler in der (zu positiven) Bewertung von Start-up-Unternehmen, die eine Zielgruppe der Vorschrift des § 19a EStG ist, können somit dazu führen, dass ein Tatbestandsmerkmal des §...mehr