Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Gewährung von Unterhalt wegen gesetzlicher Verpflichtung des Schuldners (Nr. 1 lit. a)

Rz. 2 Nr. 1 bestimmt pfändungsfreie Beträge nach § 850c Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 ZPO als Erhöhungsbeträge, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher – nicht vertraglicher oder moralischer – Verpflichtung, Unterhalt gewährt, d. h. tatsächlich zahlt.mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verrechnung des Ansparbetrags bei Verfügungen des Schuldners (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 § 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO regelt erstmalig zum Zweck der besseren Handhabbarkeit des Ansparbetrags, mit welchen Teilen des Guthabens Verfügungen des Schuldners zuerst verrechnet werden. Maßgeblich ist hierbei – wie auch sonst im Pfändungsschutzkontenrecht – der Zeitpunkt der Buchung durch das Kreditinstitut. Die Verrechnungsvorschrift bezieht sich allerdings nur auf die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Unbefristete Bescheinigungen (Abs. 2 Sätze 2 – 4)

Rz. 9 Die Sätze 2 bis 4 gelten für unbefristete Bescheinigungen. Nach Satz 2 hat das Kreditinstitut unbefristete Bescheinigungen für die Dauer von 2Jahren zu beachten. Ziel ist es, dadurch den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu reduzieren (BT-Drucks. 19/19850, 39). Satz 3 bestimmt, dass das Kreditinstitut, dem der Kontoinhaber eine Bescheinigung nach Abs. 1 vorgelegt ha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Nachzahlung über 500 EUR: Leistungszeitraum ist bestimmt (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 Satz 1 ZPO regelt den Fall, dass die Nachzahlungen die Bagatellgrenze von 500 EUR bei laufenden Geldleistungen im Sinne von § 904 Abs. 2 ZPO (vgl. RZ 4) übersteigen. In diesem Fall sind die nachgezahlten Beträge bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie tatsächlich bestimmt sind. Rz. 8 Hinweis Pfändungsschutz ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Pauschale Nachzahlung über 500 EUR

Rz. 12 Abs. 3 Satz 2 enthält eine wesentliche Erleichterung dahingehend, dass der nachgezahlte Betrag bei einer pauschalen Nachzahlung für einen Bewilligungszeitraum von über einem Monat gleichmäßig auf die Zahl der Monate aufzuteilen ist. In der gerichtlichen Praxis kann dies z. B. bei einer vergleichsweisen Erledigung über den Nachzahlungsbetrag in Betracht kommen. Rz. 13 N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Bagatellgrenze bis 500 EUR

Rz. 5 Bis zu einer Grenze von 500 EUR sind Nachzahlungen in jedem Fall unpfändbar. Damit entfällt – zur einfacheren Handhabung von Nachzahlungen – eine Rückrechnung, ob in dem Monat, für den die nachgezahlte Geldleistung bestimmt ist, pfändungsfreies Guthaben entstanden wäre. Insofern muss das Kreditinstitut als Drittschuldner ohne weitere Prüfung bis zu der Bagatellgrenze v...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.2 Subjektive Zurechenbarkeit bei Leasingverhältnissen

Rz. 28 Eine im Rahmen der subjektiven Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern existente Möglichkeit zur Ausübung von Steuerbilanzpolitik besteht in der Einflussnahme auf den Inhalt von Leasingverträgen im Kontext der Sachverhaltsgestaltung, verbunden mit einer Beeinflussung der Aktivierung des Leasing-Objekts in der Bilanz des Leasing-Gebers bzw. Leasing-Nehmers. Während der L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachzahlungen von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 regelt, dass nach § 902 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c), Nr. 4 bis 6 ZPO nachgezahlte Geldleistungen in voller Höhe pfändungsgeschützt sind. Es handelt sich um Geldleistungen nach SGB II oder XII, Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Schuldner selbst oder für Personen, mit denen er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, Kindergeld nach dem EStG ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Gewerbesteuer

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 123 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz 1. Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. 2. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Da...mehr

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ZErb 12/2021, Blick über die Grenze: EuGH zum ErbStG und Zivilgerichte zur EU-ErbVO

Im anhängigen Verfahren vor dem EuGH C-394/20 (Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf v. 20.7.2020, zu § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG) liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH (v. 16.9.2021) vor. Das Ergebnis ist "gespalten": Der Generalanwalt hält die Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG i.d.F. des Steuermissbrauchsvermeidungsgesetzes 2017 für europa...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 UmwStG gehört zum Zweiten Teil des UmwStG (§§ 3–9 UmwStG), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person regelt. § 3 UmwStG regelt die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Nach § 3 Abs 1 Umw...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 157 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 BewG sind für Zwecke der Erbschaftsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen (§ 179 der Abgabenordnung -- AO --). Die Feststellungen treffen die zuständigen Belegenheitsfinanzämter (§ 152 Nr. 1 BewG). Diese sind zwar nicht zur Entsc...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 3. Bedingungen und Fälligkeitsregelungen

Riskant ist es, die Fälligkeit des Vermächtnisses unter eine aufschiebende Bedingung (z.B. liquides Vermächtnis erst bei Auszug aus dem Familienheim o.ä.) zu stellen.[26] Der Grund liegt darin, dass bis zum Eintritt der Bedingung eine vollständige Enterbung angenommen werden könnte, was wiederum zum Entstehen eines überleitbaren Pflichtteilsanspruchs führen würde.[27] Die Fr...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1

Die auch steuerlich orientierte Nachfolgeberatung tendiert in intakten Ehen dazu, erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern unter Lebenden auszugleichen. So können Freibeträge der Kinder besser genutzt und die Höhe der steuerpflichtigen Erwerbe, mit den damit verbundenen Steuersätzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG reduziert werden. Erprobte Mittel der Beratungspraxi...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 3. Gewerbesteuer

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Sneaker, Sammler und Resell... / 4. Gewerbesteuerliche Aspekte

Sofern ein Gewerbebetrieb besteht, ist zu untersuchen, ob ein GewSt-Messbetrag und nachfolgend auch GewSt festzusetzen ist. Der GewSt unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Besteuerungsgrundlage für die GewSt ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG), d.h. der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 Abs. 1 S. 1 Ge...mehr

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Nichtanwendbarkeit des Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

Leitsatz Der sogenannte Einstiegstest kommt in den Fällen des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG dann nicht zur Anwendung, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 EStG, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG dient. Sachverhalt Die Klägerin erwarb durch Schenkung ihres ...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 1.2 Freibetrag für Alleinerziehende beantragen?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist für die Jahre 2020 und 2021 mit einem zusätzlichen Freibetrag von 1.908 EUR auf 4.008 EUR angehoben worden. Der Erhöhungsbetrag von 2.100 EUR ist bei Arbeitnehmern im Regelfall bereits als Freibetrag im ELStAM-Verfahren berücksichtigt worden. Sollte beim Lohnsteuerabzug 2021 ausnahmsweise kein Freibetrag berücksichtigt worden se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Steuerfestsetzung mithilfe der EDV

Rz. 30 Die zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Steuerveranlagung mithilfe von EDV-Anlagen.[1] Dabei sind Fehler in der Programmgestaltung i. d. R. Rechtsfehler, die eine Berichtigung nach § 129 AO nicht zulassen.[2] Ebenso wie einem Sachbearbeiter kann auch einem Programmierer eine offenbare Unrichtigkeit oder ein Rechtsfehler unterlaufen. Eine offenbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Irland / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Unternehmer müssen binnen bestimmter Fristen (meist bis zum 15. des auf die Leistung folgenden Monats) Rechnungen erstellen (vgl. im Einzelnen VAT Information Leaflet 1/06 auf der Webside von Revenue). Die Pflicht zur Rechnungstellung ist gegeben, wenn der Empfänger des Umsatzes eine der folgenden Personen oder Einrichtungen ist: ein anderer Steuerpflichtiger, eine Regierungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG ist die – ggf gesondert zu berechnende – LSt auf den laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) sowie auf > Sonstige Bezüge. Es kommt also bei laufenden Bezügen auf den Zeitraum an, für den Arbeitslohn gezahlt wird, und nicht auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung. Soweit der ArbG einen > Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, ist die BMG di...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arzneimittel

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen AgB iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Arzneien durch den Betrieb > Arbeitslohn Rz 64...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 11 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Begünstigt sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG), die für ein Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld haben. Zu den Anspruchsvoraussetzungen > Kinderfreibeträge Rz 25 ff sowie > Kindergeld Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Vertragsärzte

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vertragsärzte sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherten sind. Die Bezüge der Vertragsärzte und Vertrauensärzte sind idR Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Das gilt auch für Tätigkeiten in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (FG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachprämien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich unterliegen geldwerte Vorteile aus Sachprämien dem LSt-Abzug, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Leistung des ArbN gewährt werden. So zB, wenn der ArbG Verbesserungsvorschläge sowie Leistungen zur Unfallverhütung und im Arbeitsschutz prämiert (> Sachbezüge Rz 7 ff, > Unfallverhütungsprämie). Sachprämien werden entwed...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulweghelfer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Entschädigung für Schulweghelfer vgl BYLfSt vom 19.09.2019 – 29/25 St 36, HaufeIndex 13 539 999; OFD Frankfurt/M vom 02.09.2019 – S 2245 A – 002 – St 29, HaufeIndex 13 485 669. Diese bleibt im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR als > Aufwands...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer

Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG für den SolZ ist die im Rahmen einer Veranlagung festgesetzte ESt, die jedoch abweichend von § 2 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG zu berechnen ist (§ 3 Abs 1 Nr 1 iVm Abs 2 SolZG). Dadurch wird sichergestellt, dass das > Existenzminimum eines Kindes auch dann bei der Fes...mehr