Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4.3 Absicht einer Einnahmeerzielung

Die Generalklausel ist nur dann erfüllt, wenn durch die künstlerischen Leistungen Einnahmen erzielt werden sollen, wobei ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Verwertung künstlerischer Leistungen und den Einnahmen genügt. Unter den Begriff der Einnahmen fallen beispielsweise Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge. Beispiel Eine kleine Buchhandlung veranstaltet einmal monat...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 3. Sonderregelung für Antragsveranlagungen von Arbeitnehmern (§ 32d Abs. 3 Satz 3 EStG)

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Danach ist im Fall d...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer

Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG für den SolZ ist die im Rahmen einer Veranlagung festgesetzte ESt, die jedoch abweichend von § 2 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG zu berechnen ist (§ 3 Abs 1 Nr 1 iVm Abs 2 SolZG). Dadurch wird sichergestellt, dass das > Existenzminimum eines Kindes auch dann bei der Fes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachprämien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich unterliegen geldwerte Vorteile aus Sachprämien dem LSt-Abzug, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Leistung des ArbN gewährt werden. So zB, wenn der ArbG Verbesserungsvorschläge sowie Leistungen zur Unfallverhütung und im Arbeitsschutz prämiert (> Sachbezüge Rz 7 ff, > Unfallverhütungsprämie). Sachprämien werden entwed...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Solidaritätszuschlag zu den ESt-Vorauszahlungen

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 51a Abs 4 EStG bzw § 1 Abs 4 SolZG enthalten ein gesetzliches > Leistungsgebot. Es bedarf deshalb keiner besonderen Festsetzung der Vorauszahlungen auf den SolZ. Der SolZ beträgt 5,5 % der jeweils vorauszuzahlenden ESt, aber nicht mehr als 11,9 % (bis 31.12.2020: 20 %) des Unterschiedsbetrags zwischen dieser BMG und der Freigrenze, die bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG ist die – ggf gesondert zu berechnende – LSt auf den laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) sowie auf > Sonstige Bezüge. Es kommt also bei laufenden Bezügen auf den Zeitraum an, für den Arbeitslohn gezahlt wird, und nicht auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung. Soweit der ArbG einen > Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, ist die BMG di...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Schweiz / 2. Stempelabgabe

Rz. 202 Es ist hier vor allem auf die Emissionsabgabe hinzuweisen. Diese wird insbesondere auf der Emission von inländischen Beteiligungsrechten erhoben, also auch von Stammeinlagen einer GmbH bei Gründungen und Kapitalerhöhungen. Sie beträgt 1 %. Allerdings besteht eine Freigrenze von 1 Mio. CHF. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Te...mehr

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Schweiz / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Die Kosten der Gründung einer GmbH setzen sich insbesondere aus den Gebühren der Notariate und der Handelsregisterämter sowie der Stempelabgabe zusammen. Rz. 27 Die Gebühren der Handelsregisterämter sind bundesrechtlich geregelt und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister festgesetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren gesenkt. So is...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schiedsrichter

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen, die von den Fachverbänden an die Schiedsrichter und ihre Assistenten gezahlt werden, sind steuerpflichtig, weil die Einnahmen/Einkünfte unter die gesetzliche Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG (Anhang 10) einzuordnen sind, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband/DFB einschließlich der Landes- und Region...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Unwirksamkeit der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 14 Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 im Rahmen des § 371 AO eine Grenze i. H. v. 50.000 EUR eingeführt, bis zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich war. Diese Grenze orientierte sich an der Rechtsprechung des BGH zur Verwirklichung eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung durch aktives Tun.[1] Nur besonders schwerwiege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.3 Auflage der zu erbringende Geldleistung (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 35 Bei der Auflage der Geldleistung[1] handelt es sich um eine zusätzlich zu erbringende Geldleistung. Die Geldleistung wird insofern "freiwillig" erbracht[2], als der an der Tat Beteiligte nicht verpflichtet ist, sie zu erbringen. Er kompensiert hiermit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und "erkauft" sich die Verfahrenseinstellung. Die Auflage hat keinen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. (Teil-)Abzugsverbot (§ 4j Abs. 3 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen nach Absatz 1 sind in den Fällen einer niedrigen Besteuerung nach Absatz 2 nur zum Teil abziehbar." Rz. 219 [Autor/Stand] (Teil-)Abzugsverbot. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4j Abs. 1 und 2 EStG vor, bestimmt § 4j Abs. 3 EStG als Rechtsfolge ein (Teil-)Abzugsverbot, mithin eine steuerliche Mehrbelastung, mit Blick auf die (Lizenz-)Aufwendungen des i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 4 Wann die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR gilt

Bei Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden.[1] Derartige Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn die Freigrenze von 44 EUR monatlich nicht überschritten wird.[2] Anzusetzen ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung

Tz. 91 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG (Anhang 5) sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallenen, für die das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7, Abs. 7 (s. Anhang 10) oder § 12 Nr. 1 EStG (Anhang 10) greift, nicht abziehbar. Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Soweit diese Kosten teilweise nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.5 Freigrenze

Rz. 989 Der Gesamtgewinn aller getätigten relevanten Veräußerungen eines Jahres bleibt steuerfrei, wenn er weniger als 600 EUR betragen hat. Ein Gewinn von 600 EUR und mehr wird voll versteuert. Ehegatten erhalten den Betrag doppelt, wenn jeder Veräußerungsgewinne erzielt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.4 Zuordnung zur Einkunftsart

Rz. 1051 Die Einnahmen können je nach Ausgestaltung der Verhältnisse selbstständig ausgeübt werden, Arbeitslohn darstellen, oder bei einer nur gelegentlichen Tätigkeit auch eine sonstige Leistung sein (→ Tz 969). Dieses ist von besonderem Interesse wegen des Arbeitnehmerpauschbetrags (→ Tz 645) bzw. der Freigrenze für sonstige Leistungen (→ Tz 972).mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Leistungen

Rz. 969 [Leistungen → Zeilen 8–9] Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Eine derartige Leistung können z. B. Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen, Vermietung beweglicher Gegenstände oder auch Entschädigungen sein. Rz. 970 Sonstige Einkünfte gelten auch dann als zugeflossen, wenn sie...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 964 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 974 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. →Unterhaltszahlungen Sie habe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 653 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) über eine Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 668) und bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 220 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung in § 64 Abs 4 AO ist nur auf die Verhinderung der missbräuchlichen Ausnutzung der Freigrenze des § ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Berücksichtigungsfähige Personen

Rz. 26 Das bedeutet, dass für die Familie im Fallbeispiel 1 zunächst einmal zu prüfen ist, in welchem Umfang die pflegebedürftige Ehefrau und Mutter als berücksichtigungsfähige Angehörige mit Leistungen aus rechnen kann. Rz. 27 In der Bundesrepublik Deutschland muss nach § 193 A...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / J. Zuwendungen an erwerbsunfähige Personen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 134 Erhalten Eltern (auch Adoptiv- und Stiefelten sowie Großeltern) lebzeitig oder von Todes wegen Vermögensgegenstände, bleibt dieser Erwerb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seine...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Angemessenheitsgrenze i.H.v. 200 qm Wohnfläche

Rz. 23 Bei einem Erwerb von Todes wegen durch Abkömmlinge ist die Befreiung – aus Gründen der Angemessenheit – auf eine Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers von höchstens 200 qm begrenzt. Hinweis Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht (nur) um eine Freigrenze. In letzterem Fall würde bei einer Wohnfläche von 201 qm gar kein Steuerprivileg gewährt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen, BgA der jur Pers d öff Rechts – hierzu s Tz 331ff(s AEAO Nr 1 zu § 51; s Urt des BFH v 31.10.1984, BStBl II 1985, 162 und v 11.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anrechnung von Schenkungen auf die Ausgleichsforderung des Ehegatten nach § 1380 Abs. 1 BGB (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung angerechnet worden sind (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben, wenn sie vom später ausgleichsverpfli...mehr