Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.1 Kriterien zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 433 Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beeinflussen das Gewicht des Interesses desselben an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und können bei der Abwägung zu berücksichtigen sein.[1] Dies soll allerdings nach der Rechtsprechung nicht bei schweren Pflichtverletzungen gelten[2] bzw. ggf. haben solche persönlichen Merkmale dann nur marginale Bedeutung[3]. Beispiel Bei ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.2 Einkommensgrenze

Rz. 6 Die Leistungen nach § 68 sind unabhängig von Einkommen und Vermögen, soweit es um persönliche Hilfe geht. Dabei ist sowohl Einkommen und Vermögen des Betroffenen als auch von Unterhaltspflichtigen und sonstigen Personen i. S. d. § 36 außer Betracht zu lassen. Dies ist sowohl aus der Eigenart des betroffenen Personenkreises als auch der besonderen Hilfeziele zu erklären...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.2 Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 39 Eine bevorzugte Berücksichtigung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gestützt auf § 9 Satz 1 TzBfG die Verlängerung seiner Arbeitszeit begehrt, scheidet aus, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem Verlängerungsverlangen entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 3 TzBfG i. d. F. des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Dies betrifft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 8 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.5 Urlaub

Rz. 16a Bislang ist nicht höchstrichterlich entschieden, ob es mit § 4a EFZG zu vereinbaren ist, wenn vertragliche Mehrurlaubsansprüche, also solche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgehen, einer Kürzung für den Fall krankheitsbedingter Fehlzeiten zugeführt werden. Können also die Arbeitsvertragsparteien z. B. vereinbaren, dass für je 4 kr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / IV. Fazit

Entscheidung des BVerfG ...: Das BVerfG hat sich sehr eingehend und überzeugend mit der verfassungsrechtlichen Benachteiligung personenidentischer Schwester-PersG auseinandergesetzt und den punktuellen, sachlich nicht einleuchtenden Begünstigungsausschluss der unentgeltlichen Übertragung gekippt. ... fordert den Steuergesetzgeber: Bevor der BFH nun entscheiden kann (das Az. d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.2 Bezahlte Freistellung

Aus der gleichmäßigen Praxis einer Freistellung von Arbeitnehmern z. B. an Geburtstagen, an Weihnachten oder am Rosenmontag oder an sonstigen Tagen mit regionalem Brauchtum kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen. Jedoch darf nicht schon aus der bloßen, wiederholt gewährten Freistellung auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers zu einem entsprechenden zukünftigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.5 Sonderfall: Freistellung, unbezahlter Urlaub

Rz. 20 Praxis-Beispiel Ein Arbeitgeber kündigt am 20.4. ein Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.5. und stellt gleichzeitig den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung und Verrechnung auf die noch offenen Urlaubsansprüche frei. Liegt in der Zeit einer bezahlten Freistellung ein Feiertag, greift § 2 Abs. 1 EFZG mangels Kausalität nicht. Schl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.16 ESRS S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Freistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind die folgenden Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbeding...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 vGA zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.6 Öffentlicher Dienst

Die dargestellten Grundsätze der betrieblichen Übung gelten nach der Rechtsprechung des BAG für die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes nicht uneingeschränkt. Dort kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus der mehrmaligen Gewährung einer Vergünstigung auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen. Das hat seinen Grund darin, dass die durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.2 ESRS S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigene Belegschaft befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Durch eine betriebliche Übung können Ansprüche auf Leistungen entstehen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig ohne Rechtspflicht gewährt wurden. Dies gilt insbesondere bei Weihnachtsgratifikationen, aber z. B. auch bei Freistellungen an bestimmten Tagen, bei der Anpassung von Versorgungsbezügen oder bei einmaligen Leistungen wie Jubiläumszuwendungen. Durch e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR und die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehende Haftung für die Fälle, in denen Beträge an einen Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6.1 Grundfall

Rz. 48 § 4f Abs. 2 EStG findet Anwendung, wenn für eine Verpflichtung keine befreiende Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung vereinbart wird. Beim Schuldbeitritt verbessert sich die Rechtsstellung des Gläubigers, weil er einen zusätzlichen Schuldner (den Beitretenden) bekommt, der Gesamtschuldn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 1.2 Flexible Arbeitszeitregelungen

Pauschalbeiträge sind auch für Zeiten der entgeltlichen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen[1] bis zu 3 Monaten und für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung bei Wertguthabenvereinbarungen zu zahlen. Werden Zeitguthaben nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten, werden die Beiträge w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 1 Freistellung im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung

Eine Beschäftigung gilt für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen[1] für Zeiten von mehr als einem Monat als ausgeübt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Arbeitsentgelt während der Freistellung nicht unangemessen von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.1 Ausgleich durch Freistellung

Bei Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich geschuldeten (Kern-) Arbeitszeit im Rahmen einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung stellt sich in Zeiten der vollständigen Verringerung der Arbeitszeit (Freistellung) unter Fortzahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts die Frage, ob von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt auszugehen ist. Mit Einfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Umfang der Zuführungen

Der Zweck eines Zeitwertkontos ist der Aufbau eines Guthabens mit dem Ziel der Freistellung während des noch bestehenden Dienstverhältnisses. Dieser Zweck wird nur solange erfüllt, wie die dem Konto zugeführten Beträge auch durch Freistellung noch vollständig aufgebraucht werden können. Bei Zeitwertkonten, bei denen die Beteiligten erkennbar die im Sozialversicherungsrecht fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 4 Werterhaltungsgarantie

Bei der Anlage von Wertguthaben ist der Rückfluss des Wertguthabens zum Zeitpunkt von dessen Inanspruchnahme mindestens in der Höhe des angelegten Betrags zu gewährleisten. Diese Werterhaltungsgarantie soll die angelegten Wertguthaben vor Verlusten schützen. Ebenso soll die Garantie bei deren planmäßiger Entsparung sicherstellen, dass das Guthaben für die Finanzierung der ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost, 2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.2 Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich an die Entstehung des Anspruchs und nicht an die tatsächliche Auszahlung gebunden. Bei der flexiblen Arbeitszeit wird für die angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der Beiträge hinausgeschoben. Die Voraussetzungen für die besonderen Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten müssen hierbei erfüllt sein. Die B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.5 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um den Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens gekürzt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt.[1] Dass sowohl positive wie negative Beträgeauszuscheiden sind, die auf eine ausländische Betriebsstätte entfallen, ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG. Diese Regelung hat da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7.2 Beitragsberechnung im Falle nicht vereinbarungsgemäß verwendeter Wertguthaben

Für den Fall, dass das Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für eine laufende Freistellung von der Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit verwendet wird (Störfall), ist eine besondere Beitragsberechnung vorgesehen.[1] Es gilt in diesen Fällen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt das Entgeltguthaben. Höchstgrenze ist dabei jedoch die Differenz zwischen der für die Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.4 Folgen bei Erwerb/Beendigung einer Organstellung

Der Erwerb einer Organstellung führt nicht zur Auflösung oder Versteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt (also ohne Organ der Körperschaft zu sein) aufgebauten Guthabens. Nach Erwerb der Organstellung ist hinsichtlich der weiteren Zuführungen zu dem Konto eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen, sofern der Arbeitnehmer neben seiner Organstellung auch an der Körperschaft be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.3 Arbeitszeitguthaben außerhalb flexibler Arbeitszeitregelungen

Teilweise werden Überstundenvergütungen außerhalb von flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht im nächsten oder übernächsten Monat ausgezahlt, sondern ebenfalls angespart. Werden solche angesammelten Überstunden ohne Inanspruchnahme einer Freistellung ausgezahlt, muss grundsätzlich eine Rückrechnung erfolgen. Bei einer Rückrechnung wird nicht beanstandet, wenn die angesammelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mind. 70 % und max. 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt. Dies gilt in den Fällen der teilweisen Freistellung im Zusammenhang mit der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.1 Besteuerung erst in der Entnahmephase

Bei einer steuerlich als Zeitwertkonto anzuerkennenden Vereinbarung wird nicht der Aufbau des Guthabens auf dem Zeitwertkonto besteuert, sondern erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer durch die interne Gutschrift auf dem Zeitwertkonto noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die dem Zeitwertkonto zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2 Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] verfolgen nicht das Ziel der (längerfristigen) Freistellung von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines eigens dafür angesparten Arbeitsentgelts. Vielmehr erfolgt bei diesen Arbeitszeitregelungen bei schwankender Arbeitszeit regelmäßig ein Ausgleich im Arbeitszeitkonto. Sie verfolgen meist das Ziel, eine produktionsbedingte Verst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1 Arten und Abgrenzung

Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als "Zeitschulden" oder "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.1 Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage

Eine Vereinbarung wird steuerlich auch dann noch als Zeitwertkonto anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Verhalten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen ihrer eigenen Vereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitwertkonto

Der steuerliche Begriff "Zeitwertkonto" orientiert sich am arbeits- und sozialrechtlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung. Er steht für eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber zunächst nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen müssen die Zeitwertkontenvereinbarungen vorsehen, dass die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, durch Freistellung ausgeglichen werden können.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.3 Planwidrige Weiterbeschäftigung

Der Nichteintritt oder die Verkürzung der Freistellung durch planwidrige Weiterbeschäftigung gilt ebenfalls als eine planwidrige Verwendung. Eine lohnsteuerliche Erfassung über den kürzeren Zeitraum und damit ggf. höhere monatlich auszuzahlende Guthabenbeträge erfolgt auch in diesen Fällen nach den allgemeinen Grundsätzen im Zeitpunkt der Auszahlung des Guthabens; je nach Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.1 Einmalzahlungen

Regelmäßig gezahlte Einmalzahlungen sind bei der Feststellung eines angemessenen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie auch in den letzten 12 Monaten vor der Freistellungsphase gezahlt wurden. Dies gilt nicht, soweit diese auch in der Freistellungsphase gezahlt werden. In diesem Fall sind diese Einmalzahlungen bei der Berechnung eines für die versicherte Freistellungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.2 Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze

Wird durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des vorherigen Arbeitsentgelts eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten, gilt: Der Teil des Arbeitsentgelts, der 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, ist wie bei einem Störfall zu behandeln und eine entsprechende Verbeitragung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Höheres Arbeitsentgelt führt z...mehr