Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Freistellung zum Stillen

3.1 Allgemeines Rz. 13 Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Nationalen Stillkommission ist Muttermilch die ideale Nahrung für nahezu alle Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im 1. Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Das Stillen dient außerdem der Vertiefung der emotionalen Bindung zwischen Mut...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Freistellung für Untersuchungen

2.1 Persönlicher Geltungsbereich Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

1 Allgemeines Rz. 1 Die §§ 7 und 23 MuSchG – Freistellungsanspruch und Entgeltanspruch – sollen sicherstellen, dass die Schwangere die ihr zustehende ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe tatsächlich wahrnehmen kann und sich davon auch nicht durch drohende wirtschaftliche Nachteile abhalten lässt. In gleicher Weise soll die Mutter die faktische und wirtschaftlich abgesicherte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Voraussetzungen

3.2.1 Stillende Frau Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Gewährung der zum Stillen erforderlichen Zeit

3.3.1 Grundsatz Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.2 Stilltätigkeit

Rz. 30 Die Freistellung ist nur zu gewähren, wenn die Zeit tatsächlich – zumindest auch – zum Stillen genutzt wird. Kein Anspruch besteht, wenn die Mutter ihr Kind während der Arbeitszeit auf andere Weise füttern oder betreuen möchte, ohne es zu stillen. Rz. 31 Sofern gestillt wird, ist der Freistellungsanspruch nicht auf den reinen Stillvorgang beschränkt. Hinzu kommt die Ze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Nationalen Stillkommission ist Muttermilch die ideale Nahrung für nahezu alle Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im 1. Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Das Stillen dient außerdem der Vertiefung der emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind.[1...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Alter des Kindes

Rz. 18 Durch die Neufassung des Gesetzes wird die bisher streitig diskutierte Frage nach einer Höchstgrenze des Anspruchszeitraums positiv geregelt: Der Freistellungsanspruch besteht während der ersten 12 Monate nach der Entbindung.[1] Damit wird ein sinnvoller Ausgleich der Interessen von Mutter, Kind und Arbeitgeber gefunden.[2] Auch wenn nach den Empfehlungen der National...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 7 und 23 MuSchG – Freistellungsanspruch und Entgeltanspruch – sollen sicherstellen, dass die Schwangere die ihr zustehende ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe tatsächlich wahrnehmen kann und sich davon auch nicht durch drohende wirtschaftliche Nachteile abhalten lässt. In gleicher Weise soll die Mutter die faktische und wirtschaftlich abgesicherte Möglichkeit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.3 Verlangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Eine stillende Frau muss den Freistellungsanspruch geltend machen – der Arbeitgeber weiß in der Regel ja gar nicht, ob und zu welchen Zeiten die Frau stillt. Dabei soll die Frau ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich – etwa während der Schutzfristen oder der Elternzeit – allgemein mitteilen, dass sie stillt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Es genügt jede formlose Erklärung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 5 Die Frau kann nicht einfach der Arbeit fernbleiben, um die Untersuchung durchführen zu lassen, sondern muss sich vorab beim Arbeitgeber abmelden und dabei auf den Freistellungsgrund des § 7 Abs. 1 Bezug nehmen. Hieraus folgt, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw. über ihre Vermutung einer Schwangerschaft informieren muss. Die Information soll so frühze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG Vorbemerkungen §§ 18 bis 25 MuSchG

Abschnitt 4 Leistungen Eine Frau, die infolge Schwangerschaft oder Stillzeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, erhält für die Ausfallzeiten Entgelt bzw. Entgeltersatzleistungen. Dabei wird nach verschiedenen Tatbeständen unterschieden; die Leistungen werden unterschiedlich berechnet und finanziert. Kann die Frau die Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmenstransaktionen – Warum im Medizinprodukterecht erhöhte Vorsicht geboten ist

Zusammenfassung Die Medical Devices Regulation (nachfolgend "MDR") wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Transaktionen im Medizinproduktesektor aus. Medizinproduktrechtliche Besonderheiten müssen sowohl bei der Frage der Erwerbsform als auch bei der Due Diligence unbedingt berücksichtigt werden. In den letzten Jahren fanden zahlreiche M&A-Transaktionen im Bereich des Medizinpr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Trotz zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und des Anlegermarktes fehlen staatenübergreifend abgestimmte Regelungen zur grenzüberschreitenden Verlustbehandlung. Auch die Ansätze der EU-Kommission zur Beseitigung von Hindernissen wie einem grenzüberschreitenden Verbot einer Verlustberücksichtigung[1] sind noch nicht weit gediehen. Dies kann zur Folge habe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Auswirkungen der Steuerfreistellung nach dem Methodenartikel der DBA

Infolge der Abschaffung des § 2a Abs. 3 und 4 EStG 1999 erstreckt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung die Freistellungsmethode auch auf negative Einkünfte, d. h. symmetrisch zur Behandlung positiver Einkünfte. Somit ist in den Fällen des § 2a Abs. 2 EStG [1] eine Verlustberücksichtigung nur im Rahmen des negativen ESt-Progressionsvorbehalts möglich. Seit 2004 ist allerdi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5 Weiterführende Literatur

Pyszka, Gestaltungsüberlegungen zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Betriebsstättenverlusten bei DBA mit Aktivitätsklausel, IStR 2002 S. 342; Kessler/Schmitt/Janson, Berücksichtigung abkommensrechtlich befreiter Betriebstsättenverluste?, IStR 2001, 729-737 und IStR 2003 S. 307; Balmes/Grammel/Sedemund, Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethod...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD

2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung § 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2 Freistellung während der Ausbildung

2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG § 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

§ 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei einer 6-Tage-Woche. Die Tarifnorm meint mit der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.2.2.2 Arbeitsbefreiung

Über § 12a Abs. 3 TVAöD finden die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechende Anwendung, z. B. § 29 TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD) steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf Freistellung in ents...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13 Fortzahlung des Ausbildungsentgelts

Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Fortzahlung des Ausbildungsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit, für die Zeit der Freistellung, bei Verhinderung oder Ausfall der Berufsausbildung sowie während der Arbeitsbefreiung. 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12 § 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, freie Unterkunft / 4.2 Bei schwieriger Feststellung der ortsüblichen Miete erfolgt eine vereinfachte Feststellung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels für vergleichbare Wohnungen liegt, scheidet die Annahme eines geldwerten Vorteils regelmäßig aus. Das gilt auch dann, wenn der unterste Wert des Mietpreisspiegels angesetzt wird. Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

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Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungsverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.7 Übungsleiterpauschale und andere Freistellungen

Rz. 71 Abs. 2 Satz 3, 4 a. F. stellte steuerliche Freibeträge nach einigen konkret in Bezug genommenen Vorschriften des § 3 EStG , nämlich bestimmte Aufwandsentschädigungen und Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, auch von der Berücksichtigung als Einkommen beim früheren Alg II bzw. Sozialgeld frei. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 nach § 11a Abs. 1 Nr. 5 mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.10 Erwerbseinkommen aus Ferienarbeit (Abs. 7)

Rz. 51g Nach Abs. 7 ist nach dessen Einfügung durch das 12. SGB II-ÄndG Ferienarbeit von Schülern unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildender Schulen privilegiert. Die Regelung ist nicht neu, Einkommen aus Erwerbstätigkeiten in den Schulferien waren bereits vor Inkrafttreten des Abs. 7 am 1.7.2023 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 der früheren Alg II-V (seit 1.1.2023 Bürger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.2 Flexible Arbeitszeitvereinbarungen

Rz. 34 Abs. 3 Nr. 2 stellt allein auf Zeiten einer flexiblen Arbeitszeitvereinbarung i. S. d. § 7 Abs. 1a SGB IV ab, die Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. § 7b SGB IV sind und in den Bemessungszeitraum fallen. Daraus kann der Bemessungszeitraum allein mit Zeiten der Arbeitsleistung, allein mit Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder mit Entgeltabrechnungszeitr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr