Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.3 Betroffener Personenkreis

Tz. 635 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auch das Merkmal der Finanzierbarkeit ist eine Ausprägung des Fremdvergleichs und ist deshalb auch bei nicht beherrschenden Ges-GF zu prüfen. Es handelt sich nicht um ein Problem des Rückwirkungsverbots (das nur für beherrschende Ges-GF anwendbar wäre); ebenso B. Lang (in E & Y, KStG, § 8 Rn 1205.37). Auch der BFH nimmt in seinen og Urteilen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Was ist eine Geschäftschance?

Tz. 902 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wie das Wettbewerbsverbot hat auch die Geschäftschancenlehre ihre Wurzeln zunächst im Zivilrecht und dort vor allem in der gesellschafterlichen Treuepflicht (ausführlich dazu s Steck, GmbHR 2005, 1159 mwNachw). Es ist allerdings zu beachten, dass der vom BFH verwendete Begriff der Geschäftschance auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.1 Allgemeines

Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – also insbes vor Ausreic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenvergütungen an den Ges-GF einer Kap-Ges idR zu vGA; s Urt des BFH v 19.03.1997, BStBl II 1997, 577; s Urt des BFH v 27.03.2001, BStBl II 2001, 655, und v 14.07.2004, BFH/NV 2005, 247; s H 8.5 IV "Überstundenvergütungen" KStH 2015. Nach Auff des BFH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.7 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 838 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 8, 19, 22–23] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 5 Das Finanzamt erkennt auch unechte, aus Schwarzverkäufen stammende Darlehen

Bei höheren Schwarzgeldern können Sie sich in der misslichen Situation befinden, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese Gelder verwenden sollen. Denn Sie müssen weiterhin Ihre normalen Entnahmen tätigen und können die "Schwarzeinnahmen" nicht als Privateinlagen ins Betriebsvermögen einbringen. In dieser Situation bietet Ihnen auch die Darlehensgewährung durch Ihren Ehegatten ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je hö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 3 Keine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Was eine vGA ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Definition der vGA wurde durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Danach ist eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft auswirkt und nicht auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss beruht. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 5.3.1 Abzinsungsgebot bis 31.12.2022

Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2] Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 2 Merkmale von Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten i. S. d. Bilanzsteuerrechts charakterisieren sich durch folgende Merkmale: Es besteht ein Leistungszwang gegenüber einem Dritten. Die Erfüllung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar. Die Inanspruchnahme ist wahrscheinlich. Die Verpflichtung ist eindeutig quantifizierbar. Erforderlich ist eine zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche unumgängliche Verpflichtung g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3 Arbeitgeberdarlehen als steuerpflichtiges bzw. steuerbegünstigtes Gehalts-Extra

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, bspw. dem GmbH-Geschäftsführer (auch bei Gesellschafterstatus), einem leitenden Mitarbeiter oder anderem Angestellten ein zinsloses/-günstiges Darlehen, kommt dieser "aufgrund seines Dienstverhältnisses" in den Genuss eines geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Sachbezug [1] zusammen dem sonstigen Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.4 Auslandssachverhalte: Diese Angaben müssen aufgezeichnet werden

Bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug und nahestehenden Personen (Verwandte, verbundene Unternehmen, …) betreffen, müssen besondere Aufzeichnungen (sog. "Verrechnungspreisdokumentation") erstellt werden.[1] Diese müssen folgende Angaben enthalten:[2] Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen, wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen zum Fremdvergleich von Preisen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.2 Abschluss eines Gesellschaftsvertrags

Rz. 456 Die Landwirtsehegatten können nach den allg. Regeln untereinander ein Gesellschaftsverhältnis vereinbaren. Zu beachten sind die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze.[1] Danach sind Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie rechtswirksam zustande gekommen sind, einem Fremdvergleich standhalten und tatsächlich vol...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.3 Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses

Rz. 457 Eine Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten besteht auch dann, wenn zwischen ihnen ein Gemeinschaftsverhältnis besteht, dass mit einem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbar ist. Gemeinschaftsverhältnisse dieser Art sind z. B. Güter-, Bruchteils- oder Erbengemeinschaften. Erwerben z. B. Eheleute gemeinsam einen land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.6 Wirtschaftsüberlassungsverträge

Rz. 506 Unter Wirtschaftsüberlassungsverträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, in deren Rahmen ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gegen Versorgungs- bzw. Altenteilsleistungen zur Nutzung überlassen wird. Abgeschlossen werden derartige Abmachungen zumeist im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (gleitende Hofübergabe). Zwingend ist dies allerdings nicht. Nutzungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Personalaufwand

Rz. 519 (Zu den Verbindlichkeiten vgl. Rdn 480 ff.) Hierzu gehören Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Sozialabgaben. Diese Aufwandsposition ist gerade bei personalintensiven Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch hier ist stets das Instrument des internen Betriebsvergleichs (siehe Rdn 1108 ff.) heranzuführen, d.h., es ist zu prüfen, wie hoch die Personalkosten in den ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / cc) Mieten, Pachten, Leasing, Disagio

Rz. 532 Wie bei den Vorpositionen hat eine Überprüfung nach der Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verträge mit nahestehenden Personen geschlossen worden sind, weil die allgemeinen Prüfungskriterien des Steuerrechts, insbesondere der Fremdvergleich, heranzuziehen sind. Bei Leasing und Disagio ist zu beachten, dass eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / h) Arbeitnehmereigenschaft des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters/unterhaltsrechtlicher Betrachtungszeitraum

Rz. 648 Der bei der GmbH angestellte geschäftsführende Gesellschafter bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 19 EStG. Die Gesellschaft hat die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Dies wird häufig versucht zu umgehen, indem sog. Beraterverträge geschlossen werden. Diese können aber unwirksam sein und verdeckte Gewinnausschüttungen dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen/Privatverm... / 9 Personengesellschaften und Betriebsvermögen

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist zu differenzieren zwischen dem Gesellschaftsvermögen, das den Gesellschaftern zur gesamten Hand (§§ 718, 719 BGB) zusteht sowie in der Handels- und Steuerbilanz als Betriebsvermögen der Gesellschaft anzusetzen ist, und den im Eigentum einzelner Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgütern.[1] Rz. 63 Die handelsrechtliche Zurechnung eines Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Verstoß gegen Denkgesetze

Rz. 19 Die subjektive Gewissheit des Tatrichters vom Vorliegen eines entscheidungserheblichen Sachverhalts oder Geschehensablaufs[1] bindet den BFH nur, wenn sie auf einer logischen, verstandesmäßig nachvollziehbaren und einsichtigen Beweiswürdigung beruht.[2] Die Folgerungen müssen den Denkgesetzen (der Logik) entsprechen und vom festgestellten Sachverhalt getragen sein. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Prozessoptimierung unter ök... / 1 Herausforderungen für das Controlling

Aus Controller-Perspektive gehört die Kostenoptimierung zum Tagesgeschäft in Unternehmen. Viele bisher auf Controlling spezialisierte Lehrprogramme verschiedener Bildungseinrichtungen als auch Lehrbücher zum Thema Controlling und Kostenrechnung umfassen Instrumente und Verfahren zur (Gewinn-)Optimierung, indem bspw. das optimale Produktionsprogramm mit und ohne Engpasssituat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / c) Fremdvergleich

Ermittlung des Fremdvergleichspreises: Ob und ggf. in welchem Umfang bei Geschäften zwischen einer Kapitalgesellschaft und deren (beherrschendem) Gesellschafter die tatsächlich vereinbarten Preise von denjenigen abweichen, die zwischen fremden Dritten vereinbart worden wären (Fremdvergleichspreis), ist unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ermitteln...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / aa) Margenteilungsgrundsatz

Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, besondere Bedeu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 34 Abs. 1 S. 1 GenG) die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung gegenüber einer Person, die nicht Gesellschafter ist, unter sonst gleichen Umständen nicht hingenommen hätte (Fremdvergleich).[6] In Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / a) Allgemeines

Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in der Regel auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung mit der Kapitalgesellschaft darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fremdvergleich, Üblichkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, wird auch anhand eines Fremdvergleichs geprüft. Maßstab ist, ob die Zusage einem Geschäftsführer, der an der KapGes nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), in dieser Form gewährt würde. Ist dies nicht der Fall, so wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr