Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Auswirkungen

Rz. 11 Die allgemeinen Wirkungen der Pfändungsverfügung, vornehmlich das Verbot, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen[1], bleiben unberührt. § 314 Abs. 3 AO betrifft nur die Einziehungsverfügung. Rz. 12 Aufgrund der Einziehungsverfügung kann die Vollstreckungsbehörde[2] die Zahlung der gepfändeten Forderung verlangen (s. Rz. 5). Der Drittschuldner muss die Leistung erbrin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.3 Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Abs. 1a)

Rz. 8f Abs. 1a ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch des GKV-VStG eingeführt worden. Danach haben Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Versicherten fördern und gleichzeitig die verordn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umsetzung der Betriebssiche... / 1.1 Betriebssicherheitsverordnung und Technisches Regelwerk

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist in§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Darüber hinaus muss er ermitteln und festlegen, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden – also wel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umsetzung der Betriebssiche... / 3 Festlegung von Prüffristen

Der schwierigste Teil der Betriebssicherheitsverordnung für den betrieblichen Verantwortlichen ist die Nutzung der Freiheiten, die sie für die Festlegung der Prüffristen anbietet. Soll man die Prüfungen weiterhin nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln durchführen? Oder können durch aktive organisatorische Gestaltung der Prüfungen brach liegende Rationalisierungspotenzial...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Stellungnahme, Abs. 2

Rz. 4 Abs. 2 statuiert eine Pflicht der Bundesregierung, vor Erlass der Verordnung schriftliche Stellungnahmen einzuholen von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften den Wohlfahrtsverbänden sowie den Verbänden, die wirtschaftliche und soziale Interessen org...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 5.2 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 (1 Monat zum Monatsschluss) Praxis-Beispiel Kündigung zum Monatsschluss 31.7.0000 mit einer Frist von einem Monat. Für die Berechnung der Monatsfrist ist § 188 BGB heranzuziehen. Eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages, des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 5.3 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD (6 Wochen oder 3–6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres) Das mögliche Fristende kann also nur der 31.3., der 30.6., der 30.9., oder der 31.12 sein. Eine Kündigung ist nur zu diesen 4 Terminen möglich. Die Berechnung folgt nun den Beispielen der Wochenfrist beziehungsweise der Monatsfrist.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 5.4 Die Frist des § 37 TVöD

§ 37 TVöD (Ausschlussfrist) Nach dieser Vorschrift verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Abschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (vgl. Ausschlussfrist § 37 TVöD). Für den Beginn der Frist ist die Fälligkeit des Anspruchs maßgebend. Praxis-Beispiel Zwei Überstunden, die am Montag, den 10.6., gel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 TVöD "2 Wochen zum Monatsschluss" Monatsschluss ist der letzte Tag des jeweils maßgebenden Monats, siehe § 192 BGB. Daher kann sowohl der 28. (Februar) wie der 31. eines entsprechenden Monats der Schluss des Monats sein. Sie stellen zunächst fest, welches der nächste "Monatsschluss" ist. Sie suchen also zuerst das Fristende. Praxis-Beispiel Der Monat Juni endet am ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 5 Die Fristen im TVöD

Der TVöD enthält in vielen Regelungen Fristen. Besonders bedeutsam sind diese im Fall einer Kündigung (§ 34 TVöD), aber auch bezüglich des Ausschlusses von Ansprüchen (§ 37 TVöD). An keiner Stelle im TVöD selbst wird die Berechnung dieser Fristen geregelt oder erläutert. Daher ist das BGB als Auslegungsregel heranzuziehen. 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD § 34 Abs. 1 TVöD "2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung

1 Einleitung Fristen sind durch Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag oder durch den Richter bestimmte Zeiträume, innerhalb derer eine Handlung vorgenommen werden soll oder eine Wirkung eintritt. Das BGB geht grundsätzlich von vollen Tagen aus. Daher beginnt eine Frist grundsätzlich mit dem Beginn eines Tages (0.00 Uhr) und endet mit Ablauf eines Tages (24.00 Uhr). Zum Problemkreis "Ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4.2 Ende der Wartezeit

Das Ende der Frist ist nach den Regeln des § 188 BGB zu bestimmen. Da das BAG den Tag des vertraglichen Beginns des Arbeitsverhältnisses gem. § 187 Abs. 2 BGB mitzählte, bestimmt sich das Ende zwingend nach § 188 Abs. 2 2. Alt. BGB. Die Frist endet also an dem Tag – nach den 6 Monaten – der dem Tag vorausgeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag entspricht. Ablauf war daher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 3 Fristende

Tagesfrist § 188 Abs. 1 BGB bestimmt den Ablauf (also 24.00 Uhr) des letzten Tages als das Ende einer nach Tagen bemessenen Frist. Praxis-Beispiel § 86 BPersVG: Bei außerordentlichen / fristlosen Kündigungen hat die Personalvertretung die Möglichkeit, binnen 3 Arbeitstagen ihre Bedenken schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der Personalleiter informiert die Personalvertretu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 1 Einleitung

Fristen sind durch Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag oder durch den Richter bestimmte Zeiträume, innerhalb derer eine Handlung vorgenommen werden soll oder eine Wirkung eintritt. Das BGB geht grundsätzlich von vollen Tagen aus. Daher beginnt eine Frist grundsätzlich mit dem Beginn eines Tages (0.00 Uhr) und endet mit Ablauf eines Tages (24.00 Uhr). Zum Problemkreis "Einhaltung" ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 2 Fristbeginn

Ereignis im Laufe eines Tages Ist für den Fristbeginn ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgeblich, so wird dieser Tag für den Beginn nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt also erst um 0.00 Uhr des folgenden Tages. Praxis-Beispiel Die Kündigung geht im Laufe eines Tages zu; die Zustellung einer Klage erfolgt im Laufe eines Tages. Daher ist sowoh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4.1 Beginn der Wartezeit

Der Arbeitsvertrag sagte klar, dass die Einstellung "ab 15.5." erfolgt. Allerdings wurde der 26.5. als 1. Arbeitstag vereinbart. Das BAG stellte auf den rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Sodann ist zu fragen, ob der 15.5. für die Frist mitgezählt wird. Geht man vom Normalfall aus, dass der vertragliche Arbeitsbeginn zugleich der 1. Arbeitstag ist, so tritt der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4 Wartezeit des § 1 KSchG

Unabhängig davon, ob die Vertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben, beginnt der Allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Das BAG[1] hatte einen Fall zu prüfen, bei dem die Aufnahme der Arbeit und der Vertragsbeginn auseinanderfielen. Hier war zunächst fraglich, wann die Wartezeit beginnt. Bei Anwende...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Anhörungsverfahren

Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Hinsichtlich der damit verbundenen Unterrichtung gelten dieselben Grundsätze, wie bei der ordentlichen Kündigung. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Dem Personalrat sind auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung der Kommanditistenhaftung nach Rückzahlung von Einlagen

Zusammenfassung Die Kommanditistenhaftung für Einlagenrückzahlung ist ausgeschlossen, wenn Gläubiger seit 5 Jahren von der Herabsetzung der Hafteinlage Kenntnis haben Kommanditisten haften für Rückzahlungen der Einlage bis zur Höhe des eingetragenen Haftkapitals. Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Komman...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 1 Einführung und normative Entwicklung

Rz. 1 Hinweis Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf nunmehr mit einem Entwurf eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.4 Umsetzung der ATAD II in nationales Recht durch das ATADUmsG

Rz. 32 Bereits im Jahr 2015 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD zu erarbeiten, der insbesondere Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen umfassten soll.[1] In seiner Stellungnahme vom 16.12.2016 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Arbeiten zügig abzuschließen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.5 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Bereitschaftsdienst ist arbeitszeitschutzrechtlich insgesamt Arbeitszeit.[1] Die arbeitszeitschutzrechtliche Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zur Arbeitszeit hat aber nicht zur Folge, dass Bereitschaftsdienst wie Vollarbeit zu vergüten wäre.[2] Diese Sichtweise wird durch die Rechtsprechung des EuGH bestätigt. Insbesondere findet die Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 4 Strukturausgleich prüfen

Vom früheren Tarifrecht BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten steht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung ein zusätzlicher Strukturausgleich zu (Einzelheiten siehe "Strukturausgleich"). Während der Elternzeit wird Strukturausgleich nicht gezahlt. Steht der Strukturausgleich dauerhaft zu, so wird die Zahlung des Struktura...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pflichten des Kreditinstituts (Abs. 1)

Rz. 3 § 850l Abs. 1 Satz 1 ZPO regelt , dass wenn der Schuldner als natürliche Person - mit einer anderen natürlichen oder - mit einer juristischen Person oder - mit einer Mehrheit von Personen (d. h. natürlichen und/oder juristischen Personen)ein Gemeinschaftskonto unterhält und Guthaben auf diesem Konto gepfändet wird, die Pflichten des Kreditinstituts regelt. Dieses darf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsratswahl / 8 Mängel der Betriebsratswahl

Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften führt in der Regel zur Anfechtbarkeit der Wahl.[1] Die Anfechtung ist im Beschlussverfahren geltend zu machen.[2] Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber. Wahl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.2 Analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu § 36a EStG v. 3.4.2017

Rz. 26a Eine analoge Anwendung der Rz. 3 und 4 des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG [1] für die Erstattungsanträge, die unter § 50j EStG fallen, wird vom BZSt hinsichtlich der Bestimmung des Mindesthaltezeitraums und der Mindesthaltedauer innerhalb des Mindestzeitraums nicht beanstandet.[2] Rz. 4 des BMF-Schreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Anfechtungsfrist

Rz. 13 Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Fristberechnung richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekannt gegeben ist (LAG Nürnberg, Beschluss v. 28.11.2019, 1 TaBV 18/19). Dies ist durch Bekannt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs beantragt werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Streitigkeiten über das Zuordnungsverfahren

Rz. 29 Soweit es nicht um eine Wahlanfechtung wegen der Zuordnung von Arbeitnehmern nach § 18a BetrVG oder um die Wahlanfechtung geht, sind andere Streitigkeiten über die Durchführung des Zuordnungsverfahrens im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Praxis-Beispiel Beispiele: Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Friste...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12.2 Frist

Die Dienststelle muss binnen 2 Wochen eine Entscheidung bekannt geben. Genügt ihr diese Zeitspanne zur Bearbeitung nicht, so muss ein Zwischenbescheid ergehen. Dieser löst dann eine weitere Frist von weiteren maximal 2 Monaten aus.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.3 Frist

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen entscheiden, mindestens aber einen Zwischenbescheid erlassen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.6 Frist

Das BPersVG gibt in der Neufassung des § 77 Abs. 2 Satz 2 BPersVG, ähnlich wie teilweise auch die Landesregelungen, eine Bearbeitungszeit vor. Der Zeitrahmen beträgt 6 Wochen. Innerhalb dieser Frist soll entschieden oder aber zumindest ein Sachstandshinweis erteilt werden. Damit ist allerdings weder eine Höchstfrist verbunden noch leiten sich aus der Nichteinhaltung der Frist...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.4 Frist

Die Entscheidung über den Antrag hat binnen 3 Monaten zu erfolgen, § 70 Abs. 4 Satz 3 ThürPersVG. Ein sehr langer Zeitraum, wenn man diese Frist mit der Neuregelung des § 77 Abs. 2 Satz 2 BPersVG und den zum Teil noch kürzeren Fristen in anderen Bundesländern vergleicht. Ist der Leiter der Dienststelle jedoch nicht zur Sachentscheidung befugt, muss der Antrag unverzüglich wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Vollmachtserteilung vor Ablauf der Frist zur Rechtsbeschwerdebegründung erforderlich

StPO § 345 Abs. 2;OWiG § 79 Abs. 3 Leitsatz 1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.5 Frist

Die Dienststelle ist durch das Gesetz gehalten, unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. Auch die Entscheidung ist auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, wobei je nach Gegenstand und Dringlichkeit des Antrags die Bearbeitungszeit unterschiedlich sein kann. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann einen Zw...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.5 Frist

Das Gesetz enthält keine Fristen, sondern nur den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB verstanden.[1] Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.4 Frist

Das Gesetz hat in § 74 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz LPersVG RP keine konkrete Bearbeitungsfrist genannt, verwendet aber den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gew...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Fristen

Klar vorgegeben ist auch die der Dienststelle verbleibende Reaktionszeit von 4 Wochen, § 69 Abs. 4 LPVG-BB. Die Nichtentscheidung innerhalb der Frist kommt einer Ablehnung gleich, § 69 Abs. 6 LPVG-BB. Die Formulierung in § 69 Abs. 6 LPVG-BB "oder trifft sie innerhalb der Frist nach Absatz 5 keine Entscheidung" ist so zu verstehen, dass es der Nichtentscheidung gleichkommt, we...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9.2 Fristen

§ 69 Abs. 2 Satz 1 NPersVG gewährt der Dienststelle eine Frist von 2 Wochen, um dem Personalrat mitzuteilen, ob sie entsprechen will. Diese Frist verdoppelt § 69 Abs. 2 Satz 5 NPersVG dann, wenn die Dienststelle nicht alleine entscheidungsbefugt ist, sondern ein Kollegialorgan oder ein beauftragtes Gremium. Unabhängig davon ist eine einvernehmliche Fristverlängerung möglich, ...mehr