Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Folgen einer fehlerhaften Ankündigung

Rz. 155 Unterbleibt der Hinweis nach § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 2 BGB, treten nicht die allgemeinen Folgen bei Fehlern der Ankündigung ein. Denn der Gesetzgeber hat für Fehler beim Hinweis nach § 555c Abs. 2 BGB in § 555d Abs. 5 BGB eine Spezialregelung geschaffen, auf die § 15 Nr. 2 WEG ebenfalls verweist. Demnach muss auch der Drittnutzer die für ihn geltenden Anfor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Die genauen Aufbewahrungsfristen über 10 bzw. 6 Jahre ergeben sich aus § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn- bzw. sechsjährigen Frist endet die Aufbewahrungspflicht. Das gilt jedoch nicht, so...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Mindestfrist von drei Monaten

Rz. 147 § 15 Nr. 2 WEG sieht für die Ankündigung der baulichen Veränderung eine vergleichsweise lange Frist von mindestens drei Monaten "vor ihrem Beginn" vor. Maßgeblich ist nach allgemeinen Grundsätzen (§ 130 BGB) der Zugang der Ankündigung beim Drittnutzer.[95] Eine derart weiträumige Ankündigung dürfte in der Praxis gewisse Probleme aufwerfen, da gerade umfangreiche baul...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Inhalt

Rz. 154 Der Umbauwillige soll nach § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 2 BGB auf die Form und die Frist des Härteeinwandes nach § 555d Abs. 3 S. 1 BGB hinweisen. Dies soll gemäß § 555c Abs. 2 BGB in der Ankündigung der baulichen Veränderung geschehen. Daraus ergibt sich, dass sie denselben Anforderungen an Frist und Form unterliegt. Die Hinweispflicht hat inhaltlich allerdings...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Fortführung von § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WEG a.F.

Rz. 62 Selbstverständlich bleibt der Verwalter nach der Erweiterung seiner Alleinentscheidungsbefugnisse erst recht zur Wahrung von Fristen und zur Abwendung von Rechtsnachteilen berechtigt und verpflichtet. Die ihm schon nach altem Recht aus § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WEG a.F. zukommende Berechtigung und Verpflichtung, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonsti...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Anwendungsbereich

Rz. 34 Die Anfechtungsfrist des § 45 S. 1 WEG ist auf die Anfechtungsklage beschränkt. Die Nichtigkeitsklage kann, wie nach früherem Recht, ohne Einhaltung einer Frist erhoben werden, was sich bereits aus materiellem Recht ergibt. Denn ein nichtiger Beschluss entfaltet für und gegen niemanden Rechtswirkungen, was sich auch nach Ablauf eines Monats nicht ändert und folglich a...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Geltung der Anfechtungsfrist bei voraufgegangener positiver Beschlussfassung

Rz. 65 Anderes gilt, wenn sich die Eigentümerversammlung mit dem Beschlussantrag beschäftigt und hierüber einen positiven Beschluss fasst, der aber hinter dem Beschlussantrag zurückbleibt. Dann liegt ein positiver Beschluss vor, der Bindungswirkung erzeugt. Der Antragsteller müsste sich dann ohne Anfechtung mit dieser hinter seinem Antrag zurückbleibenden Beschlussfassung zu...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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§ 9 Übergangsvorschriften / 3. Verfahren

Rz. 15 Wer die Neufassung eines Beschlusses nach § 48 Abs. 1 S. 3 WEG verlangt, hat zunächst nach allgemeinen Grundsätzen die Eigentümerversammlung mit seinem Anliegen zu befassen. Erst danach besteht für eine Beschlussersetzungsklage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.[9] Wird die Beschlussersetzungsklage vor dem 31.12.2025 rechtshängig, besteht der Anspruch danach for...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) In der Wohnung des Drittnutzers lebende Personen

Rz. 166 Erst nach der Bejahung einer Härte auf Mieterseite ist die Abwägung nach § 555d Abs. 2 S. 1 BGB vorzunehmen. § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555d Abs. 2 S. 1 BGB berücksichtigt als Personen, deren Interessen auf Mieterseite einzubeziehen sind, den Mieter, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts. Das Gesetz setzt bei allen Personen stillschweigend voraus, dass sie als ...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Durch Auflassung gesicherter Erwerbsvertrag

Rz. 18 Die Voraussetzungen für eine Vorverlagerung der Eigentümerstellung entsprechen weitgehend denjenigen der früheren werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft, sind aber nun in § 8 Abs. 3 WEG erstmals gesetzlich kodifiziert. Danach muss der Erwerber zunächst einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum, dem das Teileigentum nach § 1 Abs. 6 WEG gleichsteht, haben. D...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Zeitpunkt der Information

Rz. 42 Im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt, da die Informationspflicht entsteht, beseitigt der Gesetzgeber den peinlichen Fehler des § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG a.F., wonach der Verwalter bereits bei Anhängigkeit, also bei Eingang der Klage bei Gericht zur Information der Wohnungseigentümer verpflichtet sein sollte. An Stelle dieses Zeitpunkts tritt nunmehr korrekt die Erhebung der ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Bedeutungslosigkeit des Verweises in § 15 Nr. 2 WEG auf § 555 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 175 Überflüssigerweise verweist § 15 Nr. 2 WEG auch auf § 555d Abs. 4 S. 2 BGB, wonach der Mieter binnen der dort normierten Frist auch Umstände mitteilen muss, die eine Härte nach § 559 Abs. 4 begründen, also eine Härte nur hinsichtlich der Mieterhöhung darstellen. Diese Verweisung ist im vorliegenden Zusammenhang schlicht zu ignorieren, da weder die Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Fehler des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG

Rz. 26 Bei der Fehlerlehre ist zu unterscheiden zwischen Fehlern des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG selbst und solchen bei der Durchführung der Veranstaltung. Erstere können grundsätzlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Nichtigkeit vorliegt, nur mit der Beschlussklage nach § 44 Abs. 1 S. 1 WEG innerhalb der Frist des § 45 S. 1 WEG geltend gemacht werden. Ande...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 1. Verweis auf das Mietrecht

Rz. 72 Die Duldungspflicht des Mieters hängt, abgesehen von der selbstverständlichen Voraussetzung, dass es sich bei den hinzunehmenden Arbeiten um Erhaltungsmaßnahmen handeln muss, nur von einer Ankündigung ab. Insoweit verweist § 15 Nr. 1 WEG in vollem Umfang auf § 555a Abs. 2 BGB. Es kann somit wegen der Einzelheiten von Form, Frist, Inhalt und ausnahmsweise gegebener Ent...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Eintragung nur auf Bewilligung oder einstweilige Verfügung

Rz. 51 Der Gesetzgeber hat dieses Problem zwar nicht übersehen, aber ein untaugliches Gegenmittel vorgeschlagen. Nach den Gesetzesmaterialien soll der gute Glaube im Falle einer Anfechtung durch einen Rechtshängigkeitsvermerk ausgeschlossen werden.[53] Diese richterrechtlich entwickelte Eintragung macht Erwerber darauf aufmerksam, dass ein Rechtsstreit über ein eingetragenes...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Kombinierte Lösung

Rz. 31 Einen gangbaren Ausweg aus dieser Zwickmühle hat der BGH in einem anderen Zusammenhang aufgezeigt, in dem ebenfalls der Widerspruch zwischen noch bestehender Beschlusslage und materieller Rechtslage aufzulösen war. Hierbei ging es um die Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen, die angefochten und mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, aber noch nicht rechts...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Die Konzeption des Gesetzgebers

Rz. 171 Wie bei der Modernisierung hat das Vorliegen von Härtegründen alleine keine Rechtsfolgen. Die Härtegründe müssen vom Drittnutzer im Verfahren nach § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555d Abs. 3, 4 BGB geltend gemacht werden, ansonsten sind sie unbeachtlich. Hingegen kann der Umbauwillige Abwägungsgesichtspunkte ohne Einhaltung einer Frist oder Form noch im Klageverfahren, in de...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Fehlen einer Maximalfrist

Rz. 148 § 15 Nr. 2 WEG sieht keine Maximalfrist für die Ankündigung von baulichen Veränderungen vor. Dem Gesetzeswortlaut zufolge kann der Umbauwillige eine bauliche Veränderung daher Jahre voraus ankündigen. Dies wird in der Regel keine Probleme bereiten, da die Ankündigung gemäß § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auch den voraussichtlichen Beginn und die vo...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Bedeutung

Rz. 35 Die früheren Fristen für Erhebung und Begründung der Anfechtungsklage wurden aus dem früheren Recht wort- und inhaltsgleich in § 45 WEG übernommen. Insoweit kann im vollen Umfang auf die Kommentierungen zu § 46 Abs. 1 WEG a.F. verwiesen werden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Zustellung

a) Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG) Rz. 36 Die Sonderregelungen zur Zustellung in § 45 WEG a.F. sind entfallen. Existiert ein Verwalter, so ist die Zustellung nun von der allgemeinen Regelung des§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG umfasst, wonach der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Dies ...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Anfechtungsfrist

a) Anwendungsbereich Rz. 34 Die Anfechtungsfrist des § 45 S. 1 WEG ist auf die Anfechtungsklage beschränkt. Die Nichtigkeitsklage kann, wie nach früherem Recht, ohne Einhaltung einer Frist erhoben werden, was sich bereits aus materiellem Recht ergibt. Denn ein nichtiger Beschluss entfaltet für und gegen niemanden Rechtswirkungen, was sich auch nach Ablauf eines Monats nicht ä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der fortlaufenden Aufzeichnung

Rz. 50 Nach dem auch für die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungen geltenden § 146 Abs. 1 S. 1 AO hat der Unternehmer seine Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind gem. § 146 Abs. 1 S. 2 AO täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO besteht gem. § 146 Abs. 1 S....mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 3. Sonstige Streitigkeiten über Fragen der Willensbildung

Rz. 20 Diese sonstigen Streitigkeiten über Fragen der inneren Willensbildung werden vom Gesetzgeber nach der klaren Definition nicht mehr der Beschlussklage nach § 44 WEG zugerechnet. Sie sind nunmehr in den Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern bzw. zwischen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaft auszutragen. Dies hat zur Folge, dass die Spezialregelun...mehr

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Anhang / Teil 3 Verfahrensvorschriften

§ 43 Zuständigkeit (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 36 Die Sonderregelungen zur Zustellung in § 45 WEG a.F. sind entfallen. Existiert ein Verwalter, so ist die Zustellung nun von der allgemeinen Regelung des§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG umfasst, wonach der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Dies gilt nunmehr auch für die Zustellung von Beschlussklagen, die gemäß § 44 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Fehlen eines Verwalters

Rz. 37 Die Zustellung einer Beschlussklage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verwalter ist nunmehr, da die Regelungen zum Ersatzzustellungsvertreter in § 45 Abs. 2, 3 WEG a.F. ersatzlos entfallen sind, ebenfalls Teil der allgemeinen Vertretungsregelungen des § 9b WEG. Danach wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

Leitsatz 1. Wird die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner durch den Erlass eines Duldungsbescheids unterbrochen, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Duldungsbescheid erlassen wurde, eine neue Zahlungsverjährungsfrist. 2. Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG sind nicht in § 15 AnfG hineinzulesen; es genügt, wenn die jeweilige Frist durch Erlass eines Duldung...mehr

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Sicherer Betrieb von Erdbau... / 2.4 Prüfung von Erdbaumaschinen

Spezielle Prüffristen für Erdbaumaschinen regelt die BetrSichV nicht. Anhang 3 enthält zwar Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel wie Krane einschl. Autoladekrane und Flüssiggasanlagen, diese sind aber keine originären Erdbaumaschinen. Vielmehr müssen Art und Umfang der Prüfungen und die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / XI. Frist zur Klageerhebung

Rz. 39 Bei einem selbstständigen Beweisverfahren, das außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt wird, hat das Gericht auf entsprechenden Antrag anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat, § 494a ZPO. Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, so hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Form und Frist für die Ausschlagung

Rz. 118 Für die Formalien der Ausschlagungserklärungen gilt § 1945 Abs. 1 BGB (notarielle Beglaubigung oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts). § 2142 Abs. 1 BGB stellt klar, dass auch für den Nacherben die Regelung des § 1946 BGB gilt, wonach der Nacherbe die Erbschaft bereits nach Eintritt des Erbfalls sein Nacherbenrecht ausschlagen kann und nicht etwa den Nacherbfall...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / VI. Die gestaffelte Nacherbfolge

Rz. 23 Bei den sog. Fideikommisskonstruktionen werden typischerweise mehrere Personen nacheinander zu Nacherben eingesetzt ("weitere Nacherbfolge", "gestaffelte Nacherbfolge", "gestufte Nacherbfolge", "Nach-Nacherbfolge"). Der zunächst berufene Nacherbe steht in einem solchen Fall dem folgenden Nacherben zunächst wieder als Vorerbe gegenüber. Der Vorerbe soll nicht frei über...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Unwirksamwerden der Nacherbschaft durch Zeitablauf

Rz. 19 Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist, § 2109 BGB. Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / 8. Kostentragungspflicht nach Fristsetzung zur Klageerhebung

Rz. 51 Wird ein Hauptsacherechtsstreit nicht geführt, so kann der Antragsgegner nach der Vorschrift des § 494a ZPO zu einem Kostentitel gelangen, wenn auf seinen Antrag dem Antragsteller vom Gericht eine Frist zu Klageerhebung gesetzt wird (Abs. 1) und diese Frist ergebnislos verstreicht. Gem. § 494a Abs. 2 ZPO kann der Antragsgegner feststellen lassen, dass der Antragstelle...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / X. Rechte des Antragsgegners

Rz. 37 Grundsätzlich ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, lediglich im Falle dringender Gefahr (§ 486 Abs. 3 ZPO) kann davon abgesehen werden. Der Antragsgegner hat das Recht, eigene Anträge zu stellen. Die Einwendungen beschränken sich auf das Verfahrensrecht:[42]mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Die Rechtsposition des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 43 Wie die Rechtsposition des Schlusserben bei wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des erststerbenden Ehegatten zu qualifizieren ist, ist streitig. Der überlebende Ehegatte ist gem. §§ 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB an seine Verfügung gebunden. In der Literatur wird die Rechtsstellung des Schlusserben teils als Anwartschaft – nicht Anwartschaftsrecht – bezeichnet,[30...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 2 Aus den Gründen

A. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde ist zwar nach §§ 56 Abs. 2 S. 1,33 Abs. 3 S. 1, 1 Abs. 3 RVG statthaft, aber verfristet. Denn die Beschwerde ist nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG beim SG eingelegt worden. Der Beschluss des SG ist dem Beschwerdeführer laut Empfangsbekenntnis am 28.4.2020 zugestellt worden....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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FoVo 11/2020, Fristberechnu... / 2 II. Die Entscheidung

Die Formalien sind nicht zu beanstanden Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist gemäß §§ 794a Abs. 4, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und gemäß § 569 ZPO auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden; der Beschluss ist dem Beklagten jedenfalls nicht vor dem 27.2.2020 zugestellt worden und die Beschwerdeschrift ist am 12.3.2020 bei dem AG ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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FoVo 11/2020, Fristberechnu... / 3 Der Praxistipp

Der wacklige Räumungsvergleich Der Fall zeigt, dass auch ein Räumungsvergleich nicht geeignet ist, eine fristgerechte Räumung tatsächlich zu gewährleisten. Die Hoffnung, bei einem Räumungsvergleich und einer hier gewährten großzügigen Frist jedenfalls im Ergebnis schneller zu einer Räumung zu kommen als bei einem Urteil, trügt also. Wo liegt der Mehrwert für den Räumungsvergle...mehr

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FoVo 11/2020, Fristberechnu... / Leitsatz

Auf die nach §§ 721 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2 oder 794a Abs. 1 S. 2 ZPO zu ermittelnde Frist für die Anbringung des Antrages auf Verlängerung der Räumungsfrist ist § 222 Abs. 2 ZPO unmittelbar anwendbar. LG Berlin, Beschl. v. 20.5.2020 – 64 T 40/20mehr

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zfs 11/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… II." [14] Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung begehrt wird, und im Übrigen unbegründet. [15] Der AG weist zu Recht darauf hin, dass die Beschwerdebegründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO genügt, soweit das VG (VG Würzburg, Beschl. v. 26.5.2020 – W 6 S 20.652) die Anordnung der aufschiebenden Wir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Der Freibetrag wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gewährt. Das Alter zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) ist maßgeblich. Anders als beim Kindergeld verlängert sich die Frist bei schwerbehinderten Kinder nicht über die Vollendung des 27. Lebensja...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / Leitsatz

Auch bei fehlerhafter gerichtlicher Rechtsbehelfsbelehrung ist als Beschwerdefrist nicht die Jahresfrist des § 66 Abs. 2 SGG, sondern allein die allgemeine Zwei-Wochen-Frist nach §§ 1 Abs. 3, 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG einschlägig, sofern der Rechtsbehelfsführer im einschlägigen Verfahrensrecht über Sach- und Rechtskenntnisse verfügt, welche bei und aufgrund anwaltlicher ...mehr

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AGS 11/2020, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. 1) Die Klägerin hat die für die Beschwerde maßgebliche Frist des § 33 Abs. 3 S. 3 RVG von zwei Wochen nicht gewahrt. a) Erledigt sich ein arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich, richtet sich die Wertfestsetzung nach § 33 RVG (st. Rspr. der Kostenkammern des LAG Berlin-Brandenburg, z.B. v. 10.7.2017 – 17 Ta (Kost) ...mehr