Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Teil A: Rechtsmittel / 35 Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 530]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 531 Literaturhinweise: Beulke, Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 42 Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 558]

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Teil C: Außerordentliche un... / 38 Nichtigkeitsklage, formale Anforderungen an Schriftsätze [Rdn 524]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / V. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 12 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 konnten die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 ZVFV in der Fassung der 1. ÄndVO ZVFV gleichfalls noch bis zum 31.8.2024 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderfall Praxiswert

Rn. 631 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In der BFH-Rspr wird traditionell zwischen Firmen- und Praxiswert unterschieden. Ob dies betriebswirtschaftlich zutreffend ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben (s §§ 4,5 Rn 725 ( Hoffmann)). Die Unterscheidung zwischen den beiden "Werten" hat ihre Wiege allerdings in der Zeit vor dem 01.01.1987, als eine Regelabschreibung auf den Firme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Voraussetzungen für die nachgelagerte Besteuerung des Anteilseigners

Tz. 26 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand, der die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (nämlich rückwirkende Besteuerung eines Gewinns aus der Einbringung für den Einbringenden, s Tz 25b) auslöst, ist die Veräußerung (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG, s Tz 27ff) oder die Verwirklichung der einer Veräußerung gleichgestellten Vorgänge (s § 22 Abs 1 S 6 UmwStG, s Tz 39ff) oder die...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Verfahren vor der Gütestelle

Rz. 46 Das Verfahren soll zu einer zügigen Einigung in einem mündlichen Termin führen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung

Rn. 582 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Aufhebung der bisherigen GVFV und der ZVFV

Rz. 3 In gleicher Weise regelt Art. 4 Abs. 1 S. 2 ZVFV, dass die bisherige ZVFV 2012 und die GVFV 2015 am 22.12.2022 außer Kraft getreten sind, während § 6 ZVFV die Nutzung der alten Formulare nach diesen Formularverordnungen bis zum 30.11.2023 aufschob, soweit bis zu diesem Zeitpunkt Aufträge nach den bisherigen Verordnungen gestellt wurden. Mit der 1. ÄndVO ZVFV wurde dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Rechtsfolgen

Rn 41 Die Wirkungen der Aussetzung treten in dem Zeitpunkt ein, in dem der Aussetzungsbeschluss verkündet oder dem Kläger (Insolvenzverwalter) und dem Beklagten (Arbeitnehmer) zugestellt oder formlos bekanntgegeben wird.[50] Die Aussetzung hat zur Folge, dass das Gericht den Kündigungsschutzprozess nicht weiter betreiben darf. Einen Verhandlungstermin, auch eine Güteverhandl...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / E. Mahnverfahren

Rz. 62 Das Mahnverfahren ist eine ganz überwiegend erfolgreiche prozessuale Maßnahme zur Beitreibung von Forderungen. Es ist zu empfehlen, wenn der Antragsteller für einen voraussichtlich unstreitig bleibenden Anspruch auf schnellem Weg einen Vollstreckungstitel gegen einen möglicherweise nur "zahlungsfaulen" Schuldner erwirken will, wenn ein Widerspruch nicht zu erwarten is...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 76 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1155]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 2 Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abgrenzung zur Funktionsverdoppelung

Rz. 1179 [Autor/Stand] Vermeidung eines Missbrauchs gem. § 1 Abs. 5 FVerlV 2022. Im ersten Entwurf der FVerlV vom Juni 2007 wurden auch sog. Funktionsverdoppelungen als Funktionsverlagerungen i.S.d. § 1 Abs. 3b Satz 1 eingestuft.[2] Von einer Funktionsverdoppelung wird dann gesprochen, wenn eine Funktion bei einem ausländischen verbundenen Unternehmen (neu und zusätzlich) au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.3 Antragsgebundener Verzicht auf elektronische Übermittlung (S. 4)

Rz. 461 Ab dem Vz 2025 sieht § 6 Abs. 5 S. 1 AStG eine elektronische Mitteilung der Verwirklichung eines Widerrufstatbestands vor. Als Ausnahme dazu sieht § 6 Abs. 2 S. 4 AStG die Möglichkeit für die Finanzbehörde vor, auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten. Die Mitteilung hat dann nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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AGS 09/2024, Vertretungsber... / I. Sachverhalt

In dem vor dem ArbG Bremen-Bremerhaven anhängigen Rechtsstreit stritten die Parteien über einen Zahlungsanspruch und die Erteilung und Herausgabe verschiedener Arbeitspapiere. Für diesen Rechtsstreit beantragte der Kläger zusammen mit der Klageschrift die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten. Kurze Zeit später erwirkte der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 47 Gegen § 11 AStG in der aktuellen Fassung bestehen derzeit (im Schrifttum) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Hingegen war die Vorgängerregelung des § 3 Nr. 41 EStG, insbesondere der zeitlichen Einschränkung der Sieben-Jahres-Frist, verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt.[2] Rz. 48–50 einstweilen freimehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Rechtskraft des Beschlusses

Rn 6 Die Bindungswirkung tritt nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1 erst ein, sobald der nach § 126 ergangene Beschluss rechtskräftig ist. Gemeint ist hiermit die formelle Rechtskraft, also der Umstand, dass die Entscheidung von keinem Beteiligten mehr angefochten werden kann.[5] Ob der Beschluss nach § 126 in Rechtskraft erwachsen ist, ist für jeden von diesem Beschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - 1340 – 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 4 [Autor/Stand] 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschafte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 179 Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2365]

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Teil A: Rechtsmittel / 75 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 1110]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 80 Wiederaufnahme, Antragsgründe, StA, Geständnis [Rdn 1212]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 4. Flucht in die Säumnis

Rz. 41 Es kann vorkommen, dass das Gericht – vor Stellung der Sachanträge – mitteilt, dass der bisherige Sachvortrag einer Partei unvollständig oder kein erforderlicher Beweis angetreten worden ist. Rz. 42 Kann der Sachverhalt durch ergänzende Fragen nicht geklärt werden und hat eine Partei schlicht prozessual grob nachlässig unvollständig vorgetragen und erhält sie deshalb k...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Vorläufige Austauschpfändung

Rz. 261 Eine vorläufige Austauschpfändung nimmt auch bereits der Gerichtsvollzieher ohne vorherige Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vor (§ 811b ZPO). Der Gerichtsvollzieher muss hierbei nach Lage der Verhältnisse entscheiden, wenn zu erwarten ist, dass das Vollstreckungsgericht die Austauschpfändung selbst zulassen wird und wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckung...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Auswahl des Gutachters

Rz. 238 Das Prozessgericht wählt den Gutachter aus. Nach § 404 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Parteien zur Person des Sachverständigen hören. Gibt es auf dem betreffenden Sachgebiet öffentlich bestellte Sachverständige, soll das Gericht andere Personen nur bei Vorliegen besonderer Umstände bestimmen, insbesondere wenn sie über hervorragende Sachkunde verfügen. Rz. 239 Unter ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 65 JGG-Besonderheiten, Vollzug Jugendstrafe/Jugendarrest [Rdn 996]

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Teil C: Außerordentliche un... / 26 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 332]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Teil A: Rechtsmittel / 117 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Allgemeines [Rdn 1683]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Dieses Rechtsmittel hat für den Instanzanwalt kaum praktische Bedeutung, auch wenn für die Rechtsbeschwerde die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von 20.000,00 EUR nicht gilt. Rz. 2 Die Rechtsbeschwerde ist zum BGH einzulegen, § 133 GVG. Auch hier besteht der Zwang für den Mandanten, sich von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, § 78 Abs. 1 ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 34 Nichtigkeitsklage, Allgemeines [Rdn 454]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185ff) erhalten hat; fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)

Rz. 436 Nach Art. 25 Abs. 2 S. 1 OECD-MA muss die zuständige Behörde, wenn sie die Einwände des Steuerpflichtigen als gerechtfertigt ansieht, aber selbst keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann, versuchen, durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine Lösung zu finden, die eine abkommenswidrige Besteuerung vermeidet. In Deutschland i...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 16 Fristsetzungen sollten nur dann erfolgen, wenn sie rechtlich erforderlich sind. Insbesondere gegenüber gegnerischen Rechtsanwaltskanzleien genügt andernfalls eine schlichte Bitte um Beantwortung.[16] Drohen der anwaltlich vertretenen Gegenpartei keine nachteiligen Folgen aus einer verspäteten Antwort, ergibt eine Fristsetzung von vornherein keinen Sinn. Ist für den Man...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 68 Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 1003]

Rdn 1004 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 847. Rdn 1005 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (§ 120) oder außer Vollzug g...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 89 Wiederaufnahme, Neuheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1356]

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