Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.2 Fehlerhafte Bezeichnung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer muss den Beklagten, d. h. seinen Arbeitgeber, zutreffend angeben. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Dritten wahrt die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht. Rz. 100 Für die Beurteilung, ob eine falsche Partei verklagt ist, kommt es nicht nur auf deren formale Bezeichnung im Rubrum der Klageschrift an. Entscheidend ist die rechtliche Identität zwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3 Fristbeginn

Rz. 147 Die Frist beginnt nach § 4 Satz 1 KSchG mit dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist insoweit § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Regelung erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Zugang unter Abwesenden. Sie ist aber entsprechend anwendbar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt.[1] Rz. 148 Die schriftliche Kündigung ist zugegangen, sobald sie in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers

Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über die erforderliche Berechtigung zur Stellvertretung (Vertretungsmacht) verfügt, ist die Kündigung bei entsprechender Rüge durch den Arbeitnehmer nach § 180 Satz 1 BGB nichtig. § 4 Satz 1 KSchG findet keine Anwendung, wenn ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter die K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Rechtsunwirksamkeit aus anderen Gründen

Rz. 27 Der Arbeitnehmer muss die 3-Wochen-Frist auch dann einhalten, wenn er die Kündigung nicht für sozialwidrig, sondern "aus anderen Gründen" für rechtsunwirksam hält. Praktisch relevant sind insbesondere die folgenden Fallgruppen: 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.11 Berufsausbildungsverhältnis

Rz. 44 Bereits die alte Fassung des § 4 Satz 1 KSchG galt nach der Rechtsprechung des BAG auch für außerordentliche Kündigungen im Berufsausbildungsverhältnis.[1] § 4 Satz 1 KSchG wurde danach lediglich verdrängt, wenn nach § 111 Abs. 2 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Außerordentliche Kündigung

Rz. 35 Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG und der §§ 5 bis 7 KSchG geltend zu machen. Rz. 36 Der Arbeitnehmer kann sich daher grundsätzlich nicht mehr auf das Fehlen eines "wichtigen Grunds" i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB berufen, wenn er es versäumt, innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.6 Treuwidrige Kündigung

Rz. 38 Im Einzelfall kann eine Kündigung treuwidrig nach § 242 BGB und damit unwirksam sein, z. B. aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers, des Ausspruches einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form.[1] Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme wahren, wenn er außerhalb des Anwendungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.8 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 161 Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach Maßgabe der §§ 166 ff. ZPO (vgl. § 132 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Arbeitgeber muss den für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Kündigungsschreibens beauftra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.3 Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 76 Nach § 48 Abs. 1 ArbGG gelten für die örtliche Zuständigkeit die §§ 17 bis 17b GVG entsprechend. Reicht der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim örtlich unzuständigen Arbeitsgericht ein, hat dieses seine Unzuständigkeit nach § 17a Abs. 2, 4 GVG festzustellen und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht zu verweisen. In einem solchen Fall bleib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rücknahme

Rz. 11 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Arbeitgeber kann sie nach ihrem Zugang beim Arbeitnehmer nicht mehr einseitig zurücknehmen.[1] Damit muss der Arbeitnehmer auch bei einer Rücknahme der Kündigung nach § 4 Satz 1 KSchG vorgehen, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Rz. 12 Eine "Rücknahme" der Kündigung wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.3 Postschließfach und postlagernde Sendungen

Rz. 153 Wird das Kündigungsschreiben an ein Postschließfach des Arbeitnehmers übersandt, geht die Kündigung an dem Tag zu, an dem mit der Abholung der Post aus dem Schließfach zu rechnen ist. Nicht maßgeblich ist, wann das Kündigungsschreiben in das Postschließfach einsortiert wurde. Insoweit gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Einwurf des Kündigungsschreibens in einen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.5 Einschreiben mit Rückschein

Rz. 157 Bei dieser Versandform erhält der Absender nach Übergabe des Einschreibens einen Rückschein, auf dem der Empfänger den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Dieser Umstand hilft dem Arbeitgeber aber nicht, wenn der Postzusteller weder den Empfänger noch einen anderen Empfangsberechtigten antrifft. In diesem Fall wirft der Postzusteller auch beim Versand als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1 Kläger

Rz. 92 Die Parteien, mithin auch der Kläger, sind in der Klageschrift zutreffend zu bezeichnen, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das BAG hat entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 Satz 1 KSchG auch wahren kann, wenn der Arbeitnehmer entgegen § 253 Abs. 4 ZPO i. V. m. § 130 Nr. 1 ZPO seinen Wohnort nicht angibt.[1] 6.3.1.1 Arbeitnehmer Rz. 93 Die Bestimmung des K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.1 Persönliche Übergabe

Rz. 150 Die persönliche Übergabe ist für den Arbeitgeber ein sicherer Weg, um den Zugang der Kündigung nach § 130 Abs. 1 BGB herbeizuführen. Die Übergabe kann dabei auch durch einen Boten des Arbeitgebers, z. B. einen Mitarbeiter der Personalabteilung, erfolgen. Hinweis Der Arbeitgeber sollte sich den Empfang des Kündigungsschreibens vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.9 Mittelbares Arbeitsverhältnis

Rz. 116 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird.[1] Ein mittelbares Arbeitsverhältnis kann z. B. entstehen, wenn ein Hochschullehrer für ein aus Drittmitteln finanziertes Forschung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.3 Erben des Arbeitnehmers

Rz. 96 Stirbt der Arbeitnehmer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage und steht seinen Erben nach § 615 Satz 1 BGB die Vergütung bis zu seinem Tod zu, können die Erben den Kündigungsschutzprozess fortführen. Eine isolierte Zahlungsklage der Erben wäre in diesem Fall nicht ausreichend, da diese eine materielle Präklusion nach § 7 KSchG nicht verhindern könnte.[1] Die Erben k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.5 Sittenwidrige Kündigung

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung kann eine Kündigung nach § 138 BGB sittenwidrig sein, wenn der Ausspruch der Kündigung dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" widerspricht.[1] Da § 138 BGB lediglich die Einhaltung eines "ethischen Minimums" verlangt, kann der Vorwurf objektiver Sittenwidrigkeit nur in "besonders krassen Fällen" erhoben werden.[2] Ein solcher i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.7 Telefax und E-Mail

Rz. 159 Die Kündigung bedarf der Schriftform nach § 623 BGB. Damit ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer das handschriftlich unterzeichnete Original der Kündigung erhält (vgl. § 126 Abs. 1 BGB). Nach § 623 BGB ist eine Kündigung in elektronischer Form gem. § 126a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Rz. 160 Der Arbeitgeber kann die Kündigung daher nicht wirksam als E-Mail, S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 39 Der Arbeitgeber muss einen etwaigen Betriebs- oder Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bzw. §§ 85, 86 BPersVG zu der beabsichtigten Kündigung anhören. Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung ist durch den Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich anzugreifen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.3 Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 139 Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, hat es auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gleichwohl aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kann nur Erfolg haben, wenn das Arbeitsgericht d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Aufhebungsvertrag

Rz. 16 Auf Aufhebungsverträge zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses findet § 4 Satz 1 KSchG ebenfalls keine Anwendung, da keine Kündigungserklärung vorliegt.[1] Der Arbeitnehmer muss eine etwaige Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags, z. B. aufgrund von Anfechtung, nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich geltend machen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Klageerhebung

Rz. 67 Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle anbringen (§ 496 ZPO; zu den Folgen der Klageeinreichung beim falschen Gericht vgl. Rz. 76 ff.). Grundsätzlich ist nach § 4 Satz 1 KSchG eine fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht erforderlich. Die Bestimmung so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.13 Verstoß gegen sonstige gesetzliche Verbote

Rz. 50 Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist damit grds. nach § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und sich aus der Verbotsnorm keine andere Rechtsfolge ergibt. Rz. 51 Insoweit sind insbesondere § 22 Abs. 2 BBiG (Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis), § 612a BGB (Maßre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.4 Einschreiben

Rz. 154 Im Gegensatz zum normalen Brief wird bei einem Einschreiben dokumentiert, wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde. Der Postzusteller wirft das Einschreiben nicht in den Briefkasten des Empfängers, sondern übergibt es persönlich an den Empfänger oder an einen anderen Empfangsberechtigten.[1] Rz. 155 Trifft der Postzusteller weder den Empfänger noch einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 107 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] geht auch das BAG davon aus, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("GbR") im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig ist, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[2] Dies ergibt sich seit dem 1.1.2024 nun ausdrücklich aus § 705 Abs. 2 BGB n. F. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.1 Unterschriftserfordernis

Rz. 79 Die Klageschrift muss grds. die eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers tragen, wenn der Arbeitnehmer selbst Klage erhebt.[1] Rz. 80 Die eigenhändige Unterschrift muss nach der Rechtsprechung ein Schriftbild aufweisen, das individuell und einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale hat und sich so als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichend k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.3 Computerfax

Rz. 84 Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes[1] können sog. "bestimmende Schriftsätze" (z. B. Klageschriften) auch als Computerfax eingereicht werden, sofern die Einreichung nicht durch Prozessbevollmächtigte im Sinne des § 46g ArbGG erfolgt.[2] Rz. 85 Die Besonderheit dieser Übertragungsform liegt darin, dass das Telefax direkt a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.9 Übergabe der Kündigung an Dritte

Rz. 163 Das Kündigungsschreiben kann dem Arbeitnehmer auch durch Übergabe an einen Dritten zugehen. Voraussetzung für den Zugang ist, dass das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt einer Person gelangt, die zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen für den Arbeitnehmer berechtigt ist. Weiter muss es dem Arbeitnehmer dadurch möglich sein, Kenntnis vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.7 Insolvenzverwalter

Rz. 110 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers und Ausspruch einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist dieser in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes nach § 80 Abs. 1 InsO zu verklagen.[1] Rz. 111 Nach zutreffender Ansicht ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darüber hinaus auch dann richtiger Adressat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.2 Einwurf in den Briefkasten

Rz. 151 Wird das Kündigungsschreiben durch den Postzusteller oder einen Boten des Arbeitgebers in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, geht die Kündigung zu, sobald nach der Verkehrsauffassung mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Damit dürfte zumindest eine Kündigung, die an einem Werktag vor 10 Uhr eingeworfen wird, noch am Tag des Einwurfs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5.2 Änderungskündigung (Satz 2)

Rz. 135 Die Änderungskündigung wirkt wie eine Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt nach § 2 KSchG annimmt. In diesem Fall ist die Änderungskündigung auch mit einer normalen Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG anzugreifen.[1] Beispiel Es wird beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.6 Einwurf-Einschreiben

Rz. 158 Im Gegensatz zu anderen Einschreiben wirft der Postzusteller das Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten des Empfängers ein und bestätigt die Zustellung durch seine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Damit entfällt für den Arbeitgeber das Risiko, dass der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben trotz entsprechender Benachrichtigung nicht bei der Post abholt. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.8 Muster

Rz. 141 Eine Kündigungsschutzklage ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entwerfen. Eine kurze Kündigungsschutzklage zur Wahrung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG könnte jedoch wie folgt aussehen: Muster per beA Arbeitsgericht (Ort und Anschrift) (Ort, Datum) In Sachen Peter Muster, (Anschrift) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 3 Meldetatbestände/-fristen

Meldepflichtig sind u. a. folgende Tatbestände: Beginn und Ende einer Beschäftigung, Änderung der Beitragspflicht, Wechsel der Krankenkasse, Unterbrechung der Entgeltzahlung, Beginn und Ende der Elternzeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Jahresentgelt für jeden über den Jahreswechsel beschäftigten Arbeitnehmer, Einmalzahlungen, beitragspflichtige Einnahmen im Rahmen des Rentenan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.1 Form und Frist

Rz. 45 Nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Antrag prüfen. Will er die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist i. d. R. schriftlich und unter Angabe der Gründe innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung oder vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.[1] Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 9 Einspruch, Frist [Rdn 955]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 3 Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts [Rdn 2950]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 5 Urteil, Absehen von Gründen [Rdn 3717]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 11 Einspruch, Unzulässigkeit, Verwerfung [Rdn 989]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

mehr