Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Toleranzbereich

Rz. 81 Welche Rechtsfolgen eintreten, wenn die Bestimmung unbillig ist, regelt das RVG nicht. Insoweit gilt § 315 Abs. 3 BGB.[162] Danach ist die vom Anwalt getroffene Bestimmung verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. BGB). Rz. 82 Im Verhältnis zum Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Anrechnung

Rz. 21 Eine Anrechnung der Gebühr nach VV 3308 ist nicht vorgesehen. Nur die Mahnverfahrensgebühr wird nach Anm. zu VV 3305 angerechnet, ebenso die Terminsgebühr gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104, nicht aber die Vollstreckungsbescheidgebühr (VV 3308). Diese ist anrechnungsfrei. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt nicht im Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids tätig geworden ist,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 89 Ist der Anwalt in mehreren Verfahrensabschnitten tätig, so erhält er auch in Verfahren nach der WBO jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr (§ 17 Nr. 1a). Allerdings muss er sich auch hier die erste Geschäftsgebühr nach Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 hälftig auf die zweite Geschäftsgebühr anrechnen lassen, höchstens jedoch mit 207 EUR (Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 2). Dafür ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einholung eines Kammergutachtens

Rz. 106 Für die Bestimmung der Gebühr nach Abs. 1 S. 2 besteht im Vergütungsrechtstreit keine Verpflichtung des Gerichts zu der Einholung eines Kammergutachtens nach § 3a Abs. 2 (Angemessenheit "nach oben"). Die Notwendigkeit der Gutachteneinholung beschränkt sich nach dieser Vorschrift auf die Frage der Angemessenheit einer wirksam geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schriftsatz

Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind alle schriftlichen Eingaben bei Gericht zu verstehen. Schreiben an andere Personen (z.B. an Verfahrensbeteiligte) oder Dritte (etwa die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer) fallen nicht unter VV 3403. Eine solche Tätigkeit wird vielmehr nach VV 2300 abgegolten.[11] Unter VV 3403 fallen daher insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Berufungsverfahren, wobei allerdings zu differenzieren ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO

Rz. 4 Die Rechtsbeschwerde nach der ZPO ist in § 574 Abs. 1 ZPO geregelt. Im Verfahren ist die Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt grundsätzlich vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Rz. 5 Die Rechtsbeschwerde ist gegeben, wenn dies in der ZPO vorgesehen ist oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug die Rechtsbeschwerde z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vertretung durch BGH-Anwalt

Rz. 19 Lässt sich eine Partei im Verfahren der Rechtsbeschwerde durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, erhöht sich die Verfahrensgebühr der VV 3506 gem. VV 3508 auf 2,3 – vorbehaltlich einer Ermäßigung nach VV 3507 (siehe Rdn 28). Rz. 20 Eine (gesonderte) Gebühr nach VV3506 entsteht jedoch nicht, wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen dessel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5110

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5110 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3) in den in VV 5109 genannten Verfahren b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5111

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5111 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) für erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bei einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1

Rz. 19 Dasselbe Ergebnis ergibt sich aber auch schon aus § 15a Abs. 1 i.V.m. § 58.[26] Denn der Rechtsanwalt kann über § 15a Abs. 1 wählen, an welchen Vergütungsschuldner er sich wendet.[27] Die Grenze ist lediglich, dass er nicht mehr als beide Gebühren gekürzt um den Anrechnungsbetrag beanspruchen kann.[28] Verlangt der Rechtsanwalt z.B. für die außergerichtliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren

Rz. 85 Liegen zwischen der Erledigung der Angelegenheit, deren Gebühr anzurechnen ist, und dem Auftrag zur nachfolgenden Angelegenheit, in der anzurechnen ist, mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Gebührenanrechnung ausgeschlossen.[32] Der Anwalt erhält dann in der nachfolgenden gerichtlichen Angelegenheit die Gebühren, ohne dass er sich die vorange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen oder mehrere Termine wahrnehmen soll. Rz. 56 Nach Auffassung des OLG Münche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erkenntnisverfahren erster Instanz

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 180 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMVVO) entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVVO ein, löst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5112

Gesetzestext Rz. 1 VV 5112 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1.2 Abs. 1) in den in VV 5111 genan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschwerde des Dritten gemäß § 793 ZPO

Rz. 498 Entsprechendes gilt, wenn die Mandatserweiterung die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG bzw. die (sofortige) Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG (Rechtspflegererinnerung) gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers zum Gegenstand hat (§ 793 ZPO). VV 2300 findet insoweit keine Anwendung, weil es sich nicht mehr um eine außergerichtl...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Terminsgebühr

Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr nach Nr. 6301 VV anfallen. Die Gebühr kann in jeder Angelegenheit bzw. jedem Rechtszug nur einmal anfallen (§ 15 Abs. 2 RVG), da anders als in Strafsachen eine Regelung fehlt, wonach die Gebühren für jeden Termin gesondert anfallen. Die Terminsgebühr entsteht (nur) für die Teilnahme des Anwalts an einem gerichtlichen Termin, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Im Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung etc. erwächst dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach VV 3328 nicht schon mit der Beauftragung oder Antragstellung. Die Gebühr entsteht erst, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin stattfindet und der Rechtsanwalt daran teilnimmt.[5] I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 280 Der Strafsenat entscheidet über die Rechtsbeschwerde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (§ 119 Abs. 1 StVollzG). Er hat die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde im Beschlusswege als unzulässig oder offensichtlich unbegründet zu verwerfen (§ 119 Abs. 3 StVollzG), die Entscheidung aufzuheben und an die Strafvollstreckungs- oder Jugendkammer zurückzuverweisen (§ 11...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 7 Nach der Neufassung sind die VV 3506, 3507 jetzt auch anzuwenden auf diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XX. Herausgabe der Handakten oder ihre Übersendung an einen anderen Rechtsanwalt (Nr. 17)

Rz. 168 Die Herausgabe der Handakten und/oder die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt gehören ebenfalls zur Instanz und lösen keine gesonderten Gebühren aus. Rz. 169 Ist ein Rechtsanwalt zur Herausgabe der Handakten verurteilt, so hat er sie nicht nur bereitzuhalten, sondern auch an den ehemaligen Mandanten, bzw. dessen Bevollmächtigten zu verschicken. Mus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 24 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (z.B. nach § 52 JustG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren eine Gebühr nach VV 3500 aus dem Wert z.B. des Ord...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Höhe

Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird, weil es an ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr, VV 3402

Rz. 60 Der Verkehrsanwalt kann neben der Gebühr nach VV 3400 auch eine Terminsgebühr nach VV 3401, 3402 i.V.m. VV 3104 verlangen, wenn er den zusätzlichen Einzelauftrag erhalten hat, an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 teilzunehmen. Es liegen dann zwei verschiedene Einzelaufträge vor. VV Vorb. 3.4 steht dem Anfall der Terminsgebühr daher nicht entgegen. Zwar entsteht da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Termins- und Schriftsatzgebühr, VV 3403

Rz. 61 Eine zusätzliche Gebühr nach VV 3403 steht dem Verkehrsanwalt dagegen grundsätzlich nicht zu, weder für Schriftsätze noch für die Wahrnehmung von Terminen, da die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der mündlichen Verhandlung durch die Verfahrensgebühr abgegolten wird und somit ein Verfahrensbevollmächtigter ebenfalls keine gesonderte Vergütung erhalten würde. Der Verk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeiten außerhalb des Eintragungsverfahrens

Rz. 482 Tätigkeiten, die außerhalb des normalen Eintragungsverfahrens liegen, werden von der Gebühr nicht erfasst, so dass der Anwalt dafür eine gesonderte Gebühr erhält. Das kann z.B. eine Geschäftsgebühr VV 2300, 2301 sein.[493] Zu den Tätigkeiten außerhalb des Eintragungsverfahren zählen: der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 14 GBO, die Beibringung eines Erb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 13 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3506 eine 1,6-Verfahrensgebühr (zum Entstehen der Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren siehe VV Vorb. 3 Rdn 12, VV 3200 Rdn 6). Rz. 14 Erforderlich ist ein Auftrag zur Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Rz. 15 Die bloße Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5109

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5109 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) für erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bei einem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr (VV 4140)

Rz. 55 Die Terminsgebühr nach VV 4140 entsteht für jeden Verhandlungstag in Höhe der Terminsgebühr des ersten Rechtszuges. Auch hier kommt es auf die Ordnung des Gerichts an. Der Anwalt erhält also folgende Terminsgebühren, wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr (VV 4202, 4203)

Rz. 22 Neben den Verfahrensgebühren erhält der Verteidiger auch eine Terminsgebühr. In den Verfahren nach VV 4200 erhält der Verteidiger als Wahlanwalt gemäß VV 4202 eine Terminsgebühr i.H.v. 66 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 198 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr von 158 EUR. Rz. 23 Die Gebühr entsteht auch, wenn der Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 9 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags vor Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags bzw. der Stellungnahme für den Antragsgegner reduziert sich die Gebühr auf höchstens 0,5 (VV 3337). Ist die Verfahrensgebühr des zugrunde liegenden Verfahrens niedriger als 0,5, verbleibt es bei einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags bei der niedrigeren Gebühr.[4] Beispi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriff der Angelegenheit

Rz. 22 Während VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 die Art. und Höhe der Gebühren und § 25 den Gegenstandswert regeln, aus dem sich die Gebühr bemisst, befassen sich Abs. 1 Nr. 1 und 2 – ergänzt durch § 19 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 9, 12, 13 und 16 sowie § 19 Abs. 2 – damit, für welche Tätigkeiten der Anwalt die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr nach Unterabschnitt 3 gesonder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahrensgebühr (VV 4200, 4201)

Rz. 18 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 4 Abs. 2). Rz. 19 Der Gebührenrahmen beläuft sich nach VV 4200 für den Wahlanwalt auf 66 EUR bis 737 EUR; die Mittelgebühr beträgt 401,50 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 8 Anstelle der früheren verschiedenen Hauptverhandlungsgebühren sieht das Vergütungsverzeichnis in VV Teil 4 nur noch eine einheitliche Terminsgebühr vor. Es wird also nicht unterschieden zwischen einem ersten Termin, einem Fortsetzungstermin und einem erneuten ersten Termin. Für alle Hauptverhandlungstermine gilt grundsätzlich derselbe Gebührentatbestand. Rz. 9 Hinzu kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäfts- und Verfahrensgebühr

Rz. 67 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält daher als Geschäfts- und Verfahrensgebühr (VV 4136 bis 4139), wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311 und 3312) befasst sich mit den Gebühren für das Zwangsversteigerungsverfahren sowie das Zwangsverwaltungsverfahren. Das Rechtsmittelverfahren ist mit den generellen Regelungen zum Beschwerdeverfahren in VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.) zusammengefasst. Die Vorschrift für die Mitwirkung des Rechtsanwalts in einem Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Förderung

Rz. 55 Unerheblich ist, ob die Förderungshandlung selbst im gerichtlichen Verfahren entfaltet wurde. Es genügt daher, dass der Verteidiger schon im vorbereitenden Verfahren den Grundstein für die spätere Einstellung im gerichtlichen Verfahren gelegt hat.[78] Beispiel: Im vorbereitenden Verfahren gibt der Verteidiger eine umfassende Einlassung nebst rechtlicher Würdigung ab. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Berufungsverfahren

Rz. 34 Siehe auch "Selbstständiges Beweisverfahren" (Rdn 30).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Abgeltungsbereich der VV 5107, 5109, 5111

Rz. 1 Die Verfahrensgebühren der VV 5107, 5109, 5111 decken sämtliche Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren ab mit Ausnahme:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Zwangsmittelverfahren

Rz. 230 Der Anwalt erhält die besondere Gebühr nach VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 13 für das Betreiben des gesamten Verfahrens, von der Androhung, einen Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zu stellen, über den Antrag selbst bis zur Vollstreckung einschließlich.[231] Nimmt der Schuldner auch nach Vollstreckung eines ersten Zwangsmittels die Handlung nicht vor, kann erne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anschließendes Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs (Anm. Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 Handelt es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO, so wird die in VV 2503 genannte Gebühr nur zu einem Viertel angerechnet. Rz. 50 Auch im Rahmen der Beratungshilfe können die Parteien einen Anwaltsvergleich schließen, der anschließend vom Gericht für vollstreckba...mehr