Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.2 Anrechnung der Geschäftsgebühr

Aufgrund der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die im Verfahren vor der Schiedsstelle entstandene Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV auf die im Verfahren vor dem OLG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Geschäftsgebühr ist danach hälftig, d.h. mit einem 0,75 Gebührensatz anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der in das geric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.3 Eröffnetes Verfahren (§ 23 Abs. 3 GKG)

Rn 17 Wird das Verfahren eröffnet, so haftet der Schuldner für die Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 23 Abs. 3 GKG.[37] Zur Auswahl des Kostenschuldners treffen § 31 Abs. 2 und 3 GKG nähere Bestimmungen. Sofern der Antragsteller die Gebühr bereits entrichtet hat, steht ihm im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner zu, der im Ra...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Kostenschuldner (§ 23 GKG)

Rn 5 In § 23 GKG ist geregelt, wer für die Kosten des Verfahrens aufzukommen hat; es besteht eine unterschiedliche Kostentragungspflicht für das Eröffnungsverfahren, das eröffnete Insolvenzverfahren sowie das Restschuldbefreiungsverfahren. Kostenschuldner ist regelmäßig der Träger der Insolvenzmasse.[13] Einzelne Kostentatbestände treffen jedoch auch andere Verfahrensbeteili...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Beim sog. Mehrvergleich umfasst die Vergütung, die dem im Weg der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist, regelmäßig auch die mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängenden sonstigen Gebühren (neben der Einigungsgebühr auch Verfahrensgebühr; Terminsgebühr); dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegens...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 1. Überblick

Verfahrenswert richtet sich nach § 38 FamGKG Für Stufenanträge sieht das FamGKG in den Allgemeinen Wertvorschriften eine gesonderte Regelung vor, und zwar in § 38 FamGKG. Diese Vorschrift besagt, dass im Falle eines Stufenantrags die Werte der einzelnen Ansprüche nicht gem. § 33 Abs. 1 FamGKG addiert werden, sondern dass nur der höchste der verbundenen Ansprüche maßgebend ist.mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / a) Überblick

Unabhängig davon, dass nach § 38 FamGKG nur der höchste der verbundenen Ansprüche maßgebend ist, hat dennoch jeder einzelne Antrag einen gesonderten Wert. Es gilt hier kein Bewertungsverbot, sondern ein Additionsverbot. Um den höchsten Wert feststellen zu können, muss man verständlicherweise erst einmal wissen, wie die einzelnen Ansprüche zu bewerten sind.mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / d) Leistungsanspruch

aa) Überblick Für die Bewertung maßgebend ist die Antragseinreichung Beim Wert des Leistungsanspruchs sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Ausgangspunkt ist in allen Fällen § 34 S. 1 FamGKG. Der Wert ist – ungeachtet der späteren Bezifferung – zum Zeitpunkt der Antragseinreichung zu ermitteln. Nachträgliche Veränderungen sind unerheblich. In Unterhaltssachen is...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 2. Kosten der Schiedsstelle

Die Schiedsstelle erhebt für das Verfahren Kosten, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzen (§ 117 Abs. 1 VGG). 2.1 Gebühren Es werden streitwertabhängige Gebühren erhoben, die sich nach der Gebührentabelle des GKG richten (§ 117 Abs. 2 S. 1, 2 VGG). Für die Verfahren nach § 92 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 und § 94 VGG entsteht eine 3,0-Verfahrensgebühr. Die Gebühr wird mit...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 5. Verbundverfahren

Im Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Die Kosten, auch der Folgesachen sind gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Aus Billigkeitsgründen kann aber gemäß § 150 Abs. 4 FamFG über die Kosten einer Folgesache Unterhalt oder Zugewinn auch anderweitig entschieden werden.mehr

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AGS 10/2016, Ratenzahlungsv... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, auch wenn die Begründung auf die zugrunde liegende Problematik letztlich nicht eingeht. Das Gericht hatte einen Streitwert von 102.450,00 EUR festgesetzt. Insoweit geht das AG auch zutreffend davon aus, dass dieser Wert für die Anwaltsgebühren maßgebend ist. Allerdings ist dieser Wert nur für diejenigen Gebühren maßgebend, die auch ...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / II. Verfahrens- und Gegenstandswert

1. Überblick Verfahrenswert richtet sich nach § 38 FamGKG Für Stufenanträge sieht das FamGKG in den Allgemeinen Wertvorschriften eine gesonderte Regelung vor, und zwar in § 38 FamGKG. Diese Vorschrift besagt, dass im Falle eines Stufenantrags die Werte der einzelnen Ansprüche nicht gem. § 33 Abs. 1 FamGKG addiert werden, sondern dass nur der höchste der verbundenen Ansprüche m...mehr

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AGS 10/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zutreffend führt die Kammer aus, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei, der der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, sich auf die Höhe der Festsetzung der Prozesskostenvergütung gegenüber...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 2. Die Werte der einzelnen Stufen

a) Überblick Unabhängig davon, dass nach § 38 FamGKG nur der höchste der verbundenen Ansprüche maßgebend ist, hat dennoch jeder einzelne Antrag einen gesonderten Wert. Es gilt hier kein Bewertungsverbot, sondern ein Additionsverbot. Um den höchsten Wert feststellen zu können, muss man verständlicherweise erst einmal wissen, wie die einzelnen Ansprüche zu bewerten sind. b) Ausk...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / c) Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung ist mit Bruchteil der Auskunft zu bewerten Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung richtet sich ebenfalls nach § 42 Abs. 1 FamGKG und wird mit einem Bruchteil des Auskunftsanspruchs angesetzt, da er ein Hilfsanspruch hierzu ist. Er soll lediglich der Auskunft Nachdruck verleihen. Siehe auch hier zu Einzelheiten Schneider/Volpert/Fölsch/Thiel...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / III. Kostenentscheidung

1. Einheitliche Kostenentscheidung Gericht hat einheitliche Kostenentscheidung zu treffen Nach Abschluss des Verfahrens hat das Gericht eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen. Teilkostenentscheidungen nach den einzelnen Stufen sind unzulässig. Die Kostenentscheidung richtet sich gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Abgesehen von den be...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / ee) Es kommt nicht zur Bezifferung

aaa) Überblick Auch hier ist die Erwartung maßgebend Wird der Leistungsantrag nicht mehr beziffert, etwa weil sich die Sache nach Erteilung der Auskünfte durch Antragsrücknahme oder anderweitig erledigt, ist dies für den Wert des Leistungsantrags zunächst einmal unerheblich, da dieser sich nach den Umständen bei Einreichung des Antrags richtet (§ 34 S. 1 FamGKG). Abzustellen is...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung nicht in allen Punkten für zutreffend. I. Übergangsrecht Das OLG geht zu Recht davon aus, dass die Vergütung der Prozessbevollmächtigten der Bekl. nach dem neuen Recht berechnet wird. Dies folgt aus § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, wonach auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen ist. Den unbedingten Auftrag zur Vertretung im Berufungsverfahren hat di...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 2.5 Vorschusspflicht

Die Zustellung des Antrags nach § 97 Abs. 2 VGG soll gem. § 118 Abs. 2 VGG von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden, der ein Drittel der nach § 117 Abs. 2 VGG zu erhebenden Gebühr beträgt. In Verfahren nach § 92 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 und § 94 VGG ist wegen § 117 Abs. 3 S. 1 VGG eine 1,0 Gebühr als Vorschuss anzufordern, während in den Verfahren nach § 92 A...mehr

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zfs 10/2016, van Bühren/Held: Unfallregulierung, Deutscher Anwaltverlag, 8. Aufl. 2016, 232 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1470-5

Verkehrsunfallregulierung in einem DIN-A5-Büchlein von gerade einmal 228 Seiten. Geht das? Ja, das geht! Nicht ohne Grund erfreut sich das Werk "Unfallregulierung" seiner achten Auflage. "Unfallregulierung auf den Punkt gebracht" sowie "hohe Aktualität und Praxisnähe der Beiträge" verspricht der Verlagstext und übertreibt damit nicht. Die grobe Aufteilung von der Mandatsübern...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 4. Keine analoge Anwendung auf andere Verfahren

Keine analoge Anwendung des § 243 FamFG in anderen Verfahren Die Vorschrift des § 243 FamFG ist nicht analogiefähig. Insbesondere ist sie nicht in Zugewinnverfahren anwendbar. Hier trägt also der Antragsteller das volle Risiko, dass der Leistungsantrag hinter seinen Erwartungen ganz oder teilweise zurückbleibt. Hinweis Die Kostentragungsregel des § 243 S. 2 Nr. 2 FamFG ist bei...mehr

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AGS 10/2016, Ratenzahlungsv... / 2 Aus den Gründen

Im Hinblick auf die Abrechnung in dem Rechtsstreit … besteht kein Rückerstattungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte. Die in der Schlussrechnung vorgenommene Abrechnung ist korrekt. Insbesondere wurde der richtige Gegenstandswert zugrunde gelegt. Gem. § 32 Abs. 1 RVG ist für die Festsetzung der Gebühren der Rechtsanwälte der für die Gerichtsgebühren gerichtlich festgeset...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter (im Folgenden: Beschwerdeführer) wendet sich gegen einen Beschluss, durch den seine Erinnerung gegen die Festsetzung der Gebühren, die ihm aufgrund bewilligter Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu zahlen sind, zurückgewiesen worden ist. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war in einem sorgerechtlichen Verfahren der ...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / bb) Bezifferung im Rahmen der Erwartung

Wird der Leistungsantrag später im Rahmen der bei Antragseinreichung vorhandenen Erwartung beziffert, ist der bezifferte Betrag maßgebend. Dieser Fall bereitet in der Praxis keine Probleme. Beispiel 1 Die Antragstellerin verlangt Zugewinn und geht im Wege des Stufenantrags (Auskunft und Zahlung) gegen den Antragsgegner vor. Nach erteilter Auskunft beziffert sie ihren Zahlungs...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / I. Gesetzliche Grundlage

Stufenantrag richtet sich nach § 254 ZPO Die gesetzliche Grundlage des Stufenantrags findet sich in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO. Danach ist ein Stufenantrag grundsätzlich nur zulässig in Familienstreitsachen. Für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Stufenanträge nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsprechung hält sie allerdings auch hier für zulä...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / b) Auskunftsanspruch

Auskunft ist mit Bruchteil zu bewerten Der Wert des Auskunftsanspruchs richtet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten. In der Regel geht man hier von 20 % bis 25 % des Leistungsanspruchs aus. Hat die Auskunft eine geringere Bedeutung, kann auch ein geringerer Prozentsatz angenommen werden. Bei höherer Bedeutung...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Die beteiligten Eheleute hatten wechselseitige Anträge zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt. Das FamG hat die elterliche Sorge der Antragsgegnerin übertragen. Hiergegen hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Für das Beschwerdeverfahren wurde beiden Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung haben die beteiligte...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / dd) Bezifferung bleibt hinter der Erwartung zurück

Erwartung bei Antragstellung ist maßgebend Bleibt die spätere Bezifferung hinter der Erwartung zurück, weil sich aufgrund der Auskünfte herausgestellt hat, dass der Leistungsanspruch doch nicht in der erwarteten Höhe besteht, ist dies irrelevant. Maßgebend bleibt auch dann die Erwartung bei Antragseinreichung (§ 34 S. 1 FamGKG). Hinweis 1. Der Verfahrenswert eines Stufenantrag...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 3. Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren

Es gilt nur der höhere Wert Für die Gerichtsgebühren findet – wie bereits ausgeführt – nach § 38 FamGKG eine Zusammenrechnung der Werte der einzelnen Ansprüche nicht statt. Es gilt vielmehr nur der Wert des höchsten Anspruchs. Daher darf das Gericht nach § 55 Abs. 1 FamGKG auch nur einen Wert für das gesamte Verfahren festsetzen. Eine Wertfestsetzung für die einzelnen geringwe...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 1. Einheitliche Kostenentscheidung

Gericht hat einheitliche Kostenentscheidung zu treffen Nach Abschluss des Verfahrens hat das Gericht eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen. Teilkostenentscheidungen nach den einzelnen Stufen sind unzulässig. Die Kostenentscheidung richtet sich gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Abgesehen von den besonderen Kostenregelungen (§§ 91, ...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 3. Besonderheit in Unterhaltssachen

In Unterhaltssachen gilt § 243 FamFG Eine Besonderheit ergibt sich in Unterhaltssachen. Hier kann das Gericht gem. § 243 FamFG nach Billigkeitsgesichtspunkten entscheiden. Hier ist es sogar möglich, dass das Gericht trotz Antragsrücknahme oder Abweisung des Leistungsanspruchs die gesamten Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt, nämlich dann, wenn das Verfahren nur ...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / cc) Teilzahlungen o.Ä. nach Rechtshängigkeit

Nachträgliche Teilzahlungen sind unbeachtlich Bleibt die Bezifferung hinter der ursprünglichen Erwartung nur deshalb zurück, weil zwischenzeitlich Teilzahlungen geleistet worden sind oder der Leistungsanspruch anderweitig erfüllt worden ist (z.B. durch Aufrechnung o. ä.), ist von dem bezifferten Betrag zuzüglich der geleisteten Teilzahlungen auszugehen, da sich auch dann fakt...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 3 Anmerkung

Eine Nachfestsetzung bisher nicht angemeldeter Positionen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die Nachprüfung ist dabei nicht nur auf Gebühren oder Auslagen beschränkt, die versehentlich beim ersten Kostenfestsetzungsantrag übersehen worden sind. Die Nachfestsetzung kann auch eine Gebührendifferenz betreffen, etwa wenn die Kostenfestsetzung nach einem zu geringen Streitwert ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Einzelne Auslagentatbestände

Rn 49 Der Kostenschuldner hat außer den Gebühren auch die gerichtlichen Auslagen zu tragen; die Auslagen richten sich nach Nr. 9000 bis 9019 KV GKG. Für das Insolvenzverfahren sind im Wesentlichen folgende Auslagentatbestände von Bedeutung: 9000: Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken 9002: Zustellungen per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben 90...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / bbb) Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers sind vorhanden

Anhaltspunkte können sich aus Vorkorrespondenz ergeben Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers lassen sich häufig aus der Vorkorrespondenz entnehmen. Nicht selten finden sich hier Aufforderungsschreiben zu einer bestimmten Unterhaltszahlung oder zu einer bestimmten Zugewinnausgleichszahlung. Solche Schreiben bieten ein wichtiges Indiz für die Bewertung des Leistung...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / aa) Überblick

Für die Bewertung maßgebend ist die Antragseinreichung Beim Wert des Leistungsanspruchs sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Ausgangspunkt ist in allen Fällen § 34 S. 1 FamGKG. Der Wert ist – ungeachtet der späteren Bezifferung – zum Zeitpunkt der Antragseinreichung zu ermitteln. Nachträgliche Veränderungen sind unerheblich. In Unterhaltssachen ist darüber hin...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / ccc) Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers sind nicht vorhanden

Bei fehlenden Anhaltspunkten gilt der Auffangwert Fehlen jegliche Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers, dann ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG abzustellen und somit ein Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR festzusetzen. Hinweis Hat der Antragsteller die Leistungsstufe eines Stufenantrags für erledigt erklärt oder den Leistungsantrag zurückgenommen und hat...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 2. Ergebnis aller Stufen ist zu beachten

Obsiegen in der Auskunftsstufe ist auch bei Abweisung des Leistungsantrags zu beachten Häufig wird von den Gerichten übersehen, dass hier auch ein Obsiegen mit dem Auskunftsantrag bzw. dem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen ist. Selbst wenn der Leistungsantrag zurückgewiesen wird, kann es dennoch zu einer Ko...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 2.3 Auslagen

Die Schiedsstelle erhebt Auslagen nach Nrn. 9000 bis 9009, 9013 GKG-KostVerz. (§ 117 Abs. 5 VGG). Die Auslagen werden mit ihrer Entstehung fällig (§ 118 Abs. 1 VGG). Zustellungskosten nach Nr. 9002 GKG-KostVerz., z.B. für die Zustellung des Antrags, des Einigungsvorschlags oder des Kostenfestsetzungsbeschlusses, können wegen der Anm. zu Nr. 9002 GKG-KostVerz. i.V.m. § 117 Abs...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.1 Geschäftsgebühr (Nr. 2303 VV)

Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit vor der Schiedsstelle eine 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Es handelt sich nicht um eine Rahmengebühr, so dass es auf den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht ankommt. Bei der Gebührenhöhe verbleibt...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.3 Anrechnungsregelungen

Ist bereits eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV für eine anwaltliche Vertretung für Tätigkeiten vor Anrufung der Schiedsstelle angefallen, ist diese Gebühr wegen Vorbem. 2.3 Abs. 6 S. 1 VV auf die im Schiedsstellenverfahren entstehende Geschäftsgebühr anzurechnen. Die Gebühr ist danach zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 anzurechnen, wobei die Anre...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / IV. Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe ist einheitlich zu bewilligen Ebenso wie fehlerhafte Wertfestsetzungen sind auch fehlerhafte Entscheidungen hinsichtlich der Verfahrenskostenhilfe an der Tagesordnung. Allzu häufig finden sich Beschlüsse, in denen "zunächst einmal" Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe bewilligt wird. Solche Teilbewilligungen sind unzulässig. Bei einem Stufena...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Berufungsbeklagte hat über die von der Berufungsklägerin bereits erbrachten Zahlungen hinaus keinen weiteren Kostenfreistellungsanspruch mehr. 1. Die Regelung in § 2 Abs. 3a) ARB 75 ist auch auf den streitgegenständlichen außergerichtlichen Vergleich anwendbar. Die Kammer schließt sich insoweit der Rspr. des BGH an, wonach die streitge...mehr

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AGS 10/2016, Kein Vergleich... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, § 68 Abs. 1 GKG, denn sie richtet sich gegen einen Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren und damit auch für die Gebühren des Rechtsanwalts gem. der §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG festgesetzt worden ist. Die Streitwertfestsetzung hat auch dann nach den vorstehenden Vorschriften und nicht nach § 33 RVG zu erfol...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.685,04 EUR festzusetzen, weil die Verfahrenskostenhilfebewilligung auch die Erstattung einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr betreffend den Mehrvergleich umfasst. Die Mitwirkung eines Rechtsan...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / aaa) Überblick

Auch hier ist die Erwartung maßgebend Wird der Leistungsantrag nicht mehr beziffert, etwa weil sich die Sache nach Erteilung der Auskünfte durch Antragsrücknahme oder anderweitig erledigt, ist dies für den Wert des Leistungsantrags zunächst einmal unerheblich, da dieser sich nach den Umständen bei Einreichung des Antrags richtet (§ 34 S. 1 FamGKG). Abzustellen ist auch in dies...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Pflicht der Berufungsklägerin als Rechtsschutzversicherer des Berufungsbeklagten zur Freistellung von den Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung. Der Berufungsbeklagte unterhält bei der Berufungsklägerin eine Rechtsschutzversicherung. Dem streitigen Leistungsverlangen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Unter dem 14.12.2013 bestellte der Ber...mehr

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AGS 10/2016, Klage auf Erla... / 1 Aus den Gründen

In der Sache ist die Beschwerde ohne Erfolg. Das AG hat den Gebührenstreitwert zutreffend nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses bemessen. § 41 GKG enthält keine Wertvorschrift für die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung. Gem. § 48 Abs. 1 GKG richten sich die Gebühren, wenn – wie hier – im GKG nichts anderes bestimmt ist, nach den für die Zuständig...mehr

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FoVo 10/2016, Selbstauskunft des Schuldners

Fragen kostet nichts? "Fragen kostet nichts", so meint man landläufig. In der Zwangsvollstreckung sieht das anders aus. Die Abnahme der Vermögensauskunft löst ebenso Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers aus wie die Einholung von Drittauskünften. Beispielmehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Unter dem 22.7.2013 ging die Berufungsschrift der Klägerin beim OLG ein, die dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten erster Instanz ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 3.8.2013 zugestellt wurde. Bereits mit Schreiben v. 24.7.2013 hatte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin demjenigen der Beklagten mitgeteilt, es sei Berufung eingelegt worden, und unter Hinweis darau...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr