Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZAP 2/2015, Gebührenanspruch des Verteidigers: Zurückgenommene Berufung der Staatsanwaltschaft

(OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2015 – 2 Ws 400/15) • Dem Verteidiger steht für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG zu, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt. Der Angeklagte mag ein Interesse daran haben, allgemeine Informationen über den Fortgang des Verfahrens zu erhalten. Gibt der Verteidiger e...mehr

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ZAP 10/2016, Bußgeldverfahren: Mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG

(LG Bonn, Beschl. v. 30.3.2016 – 27 Qs 12/16) • Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf ge...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / "Berufsrecht der Anwaltschaft" in Neuauflage

Die Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" ist soeben in der 16. Auflage erschienen. Die Sammlung vereinigt alle relevanten Vorschriften zur anwaltlichen Tätigkeit, vom deutschen und internationalen Berufsrecht über das Gebühren- und Rechtsberatungsrecht bis hin zu den Ausbildungsvorschriften für die Fachangestellten. Rechtsstand ist der 1.1.2016; die jüngsten Entwicklu...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 4. Einverständlicher Wechsel des Pflichtverteidigers

Unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Pflichtverteidiger ausgetauscht werden, wenn sowohl der Angeklagte als auch die beiden Verteidiger einverstanden sind, durch den Wechsel keine Verfahrensverzögerung eintritt und darüber hinaus keine Mehrkosten entstehen (OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 5a). ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 8. Zwangsvollstreckung

Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nr. 3309, 3310 VV RVG ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Hinweis: Die Beschaffung der voll...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 9 Widerrufsbelehrung: Verwendung kostenpflichtiger Rufnummern

Regelmäßig halten Shop-Betreiber im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer, z.B. eine 01805-Rufnummer, vor. Sofern der Verbraucher seinen Widerruf telefonisch erklären möchte, muss er dann diese kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer wählen. Das LG Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Vorhaltung einer solchen kostenpflichtigen Ruf...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU-Kommission will mehr Auswahl bei Finanzprodukten

Die EU-Kommission stört sich daran, dass in vielen EU-Staaten Finanzdienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten überhaupt nicht oder zu anderen Preisen angeboten werden. Dies habe zur Folge, dass viele Europäer keinen Zugang zur größtmöglichen Produktpalette hätten oder überhöhte Preise zahlten. Auch folge daraus, dass die Finanzdienstleister angesichts der Zusatzkosten ode...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Anspruch auf Girokonto soll gesetzlich festgeschrieben werden

Ohne ein Girokonto kommt man in einer modernen Gesellschaft nicht mehr aus. Barzahlungen sind heutzutage eigentlich nur noch bei den Geschäften des täglichen Lebens üblich, zumeist mit geringeren Beträgen. Viele Geschäfte laufen dagegen längst bargeldlos, für eine Vielzahl von Verträgen ist ein Girokonto sogar Voraussetzung. Das hatte die Politik bereits vor Jahrzehnten erka...mehr

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ZAP 14/2016, Kostenfestsetzung: Änderung des Streitwerts

(OLG Hamburg, Beschl. v. 5.4.2016 – 8 W 36/16) • Im Verfahren nach § 107 ZPO kann zwar ein Kostenfestsetzungsbeschluss bei einer Änderung des ihm zugrundegelegten Streitwertes abgeändert werden. Es sind insoweit aber nur Änderungen gestattet, die streitwertabhängig sind. Es findet keine Nachprüfung betroffener Gebühren dem Grunde nach statt, weil § 107 ZPO lediglich ermöglic...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltliche Vergütungsvereinbarung: Formmangel

(BGH, Urt. v. 22.10.2015 – IX ZR 100/13) • Die Berufung auf einen Formmangel (hier: durch einen Mandanten, der einen Verstoß gegen § 3a RVG geltend macht) kann ausgeschlossen sein, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen. Dabei sind aber stren...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 1. Kostenentscheidung

§ 37 Abs. 1 ZPO besagt lediglich, dass die Entscheidung über das Gesuch durch Beschluss zu ergehen hat, aber nicht, dass dieser Beschluss mit einer Kostenentscheidung zu versehen ist. Das BayObLG ist in den letzten Jahren seiner Existenz dazu übergegangen, keine Kostenentscheidungen mehr zu treffen. So ferner die Praxis des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Hinblick darauf, d...mehr

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ZAP 9/2017, Pflichtverteidiger: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf Pflichtverteidigergebühren

(KG, Beschl. v. 29.3.2017 – 1 Ws 19/16) • Durch die Neuregelung des § 58 Abs. 3 S. 1, 4 RVG sowie des § 17 Nr. 10a RVG in der Fassung des seit dem 1.8.2013 geltenden 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Rechtsprechung zum früheren Rechtszustand überholt. Eine Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen im Straf- und Bußgeldverfahren – hier: Zahlungen für die Verteidig...mehr

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ZAP 2/2015, Werbungskosten: Strafverteidigerkosten als außergewöhnliche Belastung

(BFH, Beschl. 10.6.2015 – VI B 133/14) • Strafverteidigungskosten sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist. Dies ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / Sachverhalt

In einem Kapitalanlageverfahren hatte der Rechtspfleger durch Kostenfestsetzungsbeschluss v. 28.4.2015 die von dem Kl. an die Bekl. zu 3 und 4 zu erstattenden Kosten auf 3.838,30 EUR festgesetzt. In dem festgesetzten Betrag enthalten war eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VVRVG i.H.v. 1.599,60 EUR. Die Bekl. haben den Anfall dieser Terminsgebühr auf eine Besprechung ihres ...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 3. Versagung einer Gerichtsbestimmung

Wird die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts abgelehnt, dann soll die Kostenentscheidung § 91 ZPO zu entnehmen sein (BGH, Beschl. v. 5.2.1987 – I ARZ 703/86; ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.1.2008 – 19 AR 9/07, das 1,3 Gebühren gem. Nr. 3100 VV RVG als vom Antragsteller zu erstatten festsetzt). Das erweist sich aber schon in den Fällen als fraglich, in denen für...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsberatungskosten: Erstattung bei Einleitung eines Enteignungsverfahrens

(BGH, Urt. v. 8.12.2016 – III ZR 407/15) • § 121 BauGB regelt die Erstattungspflicht hinsichtlich der Kosten für das Enteignungsverfahren nach §§ 104 ff. BauGB und sieht in Absatz 2 Satz 2 vor, dass die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten erstattungsfähig sind, wenn dessen Hinzuziehung notwendig war. Voraussetzung für die unmittelb...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / Leitsatz

1. Im Verfahren nach § 107 ZPO kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss nur bei einer Änderung des ihm zugrunde gelegten Streitwertes abgeändert werden. Somit sind nur Änderungen zulässig, die streitwertabhängig sind. Eine Nachprüfung betroffener Gebühren dem Grunde nach kommt deshalb nicht in Betracht. 2. Wird der im ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzte Betrag...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / 3. Rechtsanwaltskosten

Soweit es sich um eine berechtigte Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung handelt, kann der Geschädigte den Ersatz der seinerseits erforderlichen Aufwendungen vom Schädiger verlangen (§§ 97, 97a Abs. 3 UrhG). Für die Beauftragung des eigenen Rechtsanwalts wird dies regelmäßig der Fall sein. Allerdings hat der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleis...mehr

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zfs 8/2016, Endgültige Rück... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung an sich ist unspektakulär, aber ein schöner Beweis dafür, dass das Gericht sich nicht jedes Ermittlungsergebnis gefallen lassen muss. Wenn es wie hier schon am hinreichenden Tatverdacht fehlt – analoges Problem: unzureichend erkennbare Person auf dem Messfoto –, dann muss die Behörde nachermitteln. Genügt dies dann immer noch nicht den Anforderungen des Verf...mehr

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ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / 2. Artikelgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz, dessen Regelungsschwerpunkte nachfolgend dargestellt werden, ist ein Artikelgesetz. Es ändert folgende Gesetze und Verordnungen: Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz – FinDAG (Art. 1), VermAnlG (Art. 2), WpHG (Art. 3), Wertpapierprospektgesetz (Art. 4), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (Art. 5), Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Art. ...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 11 Verbraucherratgeber in Neuauflage erschienen

In der mittlerweile sechsten Auflage ist kürzlich die Broschüre "Verbraucherschutz kompakt – Guter Rat in Alltagsfragen" erschienen. Auf 220 Seiten klärt der von der Bundesregierung herausgegebene Ratgeber Verbraucher über ihre Rechte insbesondere bei Alltagsgeschäften auf. Darüber hinaus nennt die Neuauflage kompetente Ansprechpartner wie etwa die Verbraucherschutzorganisat...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Kollegenbefragung zu Rechtsschutzversicherern

Kaum ein Thema spaltet die Gemüter mehr als die persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Rechtsschutzversicherern (RSV). Den meisten Kollegen ist klar, dass sie einen Teil ihres Umsatzes – insbesondere mit verkehrsrechtlichen Mandaten – dem Umstand verdanken, dass viele Mandanten rechtsschutzversichert sind. Allerdings macht gerade die Abrechnung mit den RSV nicht immer Freude...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / I. Einleitung

Für den Fall eines Versäumnisurteils sieht das RVG in allen drei Instanzen eine Ermäßigung der jeweiligen Terminsgebühr vor (Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG). Die Ermäßigung ist allerdings nicht alleine an den Erlass eines Versäumnisurteils geknüpft. Hinzukommen müssen auch weitere Voraussetzungen. In den vergangenen mehr als zehn Jahren seit Inkrafttreten des RVG hatte sich die ...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 3. Notwendigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckungskosten fallen, soweit sie notwendig waren, grundsätzlich dem Vollstreckungsschuldner zur Last (§ 788 Abs. 1 ZPO), denn er hat den Anspruch seines Gläubigers nicht freiwillig erfüllt und ist deshalb dafür verantwortlich, dass es überhaupt der Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung des materiellen Anspruchs seitens des Gläubigers b...mehr

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ZAP 19/2015, Vergütungsfestsetzung: Betragsrahmengebühren

(LSG Bayern, Beschl. v. 1.4.2015 – L 15 SF 259/14 E) • Ausgangspunkt für die Vergütungsfestsetzung bei Betragsrahmengebühren ist die Bestimmung der konkreten Gebühr durch den Rechtsanwalt. Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs. Im Fall einer nicht verbindlichen, d.h. nicht der Billigkeit en...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 3. Übernahme anstelle der Kosten eines Verkehrsanwalts

Nach den gängigen Versicherungsbedingungen trägt der Rechtsschutzversicherer zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie entfernt liegt. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen trägt der Versicherer nach dieser Klausel zusätzlich zu den Kosten des ortsansässigen Prozessbevollmächtigen nur die Kosten eines im Landgerichtsb...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister am Start

An einer eher unscheinbaren Stelle, den Art. 6 bis 8 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften v. 20.11.2015 (BGBl. I, S. 2018) hat der Gesetzgeber die letzten noch offenen Regelungen zu dem neuen zentralen elektronischen Schutzschriftenregister getroffen, da...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / aa) Vorangegangene Beratung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB). Beispiel 8: Der Anwalt war beauftragt word...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung

Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG an; i.Ü. entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert (OLG Köln AGS 2006, 244 = JMBl NW 2006, 144 = JurBüro 2006, 254 = RVGreport 2006, 104). Beispiel 25: Im Termin zu...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsgebühren: Kein Entfallen der Erhöhungsgebühr bei Tod der Beklagten vor Klagezustellung

(OLG Koblenz, Beschl. v. 24.6.2016 – 14 W 323/16) • Vertritt der Rechtsanwalt gerichtlich in derselben Angelegenheit mehrere Personen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VVRVG für jede weitere Person um eine 0,3-Gebühr nach Nr. 1008 VVRVG. Die Erhöhungsgebühr fällt damit im gleichen Zeitpunkt an wie die Verfahrensgebühr. Wegen des generalisierenden und typisie...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / Sachverhalt

In einem Schwurgerichtsverfahren vor dem LG Ingolstadt hat der dem Nebenkläger beigeordnete Rechtsanwalt die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung beantragt. Dabei hat er neben der Terminsgebühr Nr. 4120 VV RVG noch die Zusätzliche Gebühr Nr. 4122 VV RVG, in der Praxis auch Längenzuschlag genannt, geltend gemacht, weil die Hauptverhandlung mehr als 5 ...mehr

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ZAP 21/2015, Berufung: Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren eines Berufungsbeklagten

(OLG Koblenz, Beschl. v. 26.5.2015 – 14 W 341/15) • Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer, entsteht bereits dadurch, dass der Berufungsbeklagte einen Zurückweisungsantrag formuliert, obwohl die Rechtsmitte...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / e) Anwaltswechsel

Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als Maßstab ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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zfs 8/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden; Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Stuttgart / Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 7.10.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Quotenbi...mehr

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ZAP 2/2016, Handelsregister: Gerichtsgebühr für geänderte inländische Geschäftsanschrift

(OLG Köln, Beschl. v. 12.8.2015 – 2 Wx 195/15) • Gemäß § 10 GmbHG bzw. § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG ist die inländische Geschäftsanschrift einer Kapitalgesellschaft, d.h. ihre postalische Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und politischer Gemeinde ebenso in öffentlich beglaubigter Form in das Handelsregister einzutragen wie spätere Änderungen derselben, und zwar unabhäng...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / b) Einholung der Adress- oder Drittauskünfte durch den Gerichtsvollzieher

Die beim Gerichtsvollzieher für die Einholung der Adress- und Drittauskünfte entstehenden Kosten werden in den Kostenverzeichnisnummern 440–442 neu geregelt. Nr. 440 KV GvKostG : 13 EUR; Erhebung von Daten bei einer der in §§ 755 Abs. 2, 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen (Adress- und Drittauskünfte, außer Meldebehörde). Hinweis: Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach...mehr

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zfs 8/2016, Wirksamkeit von... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Die Revision des Kl. hat Erfolg; sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das OVG (§ 144 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwGO). Die von ihm bislang getroffenen tatsächlichen Feststellungen genügen nicht, um beurteilen zu können, ob das Haltverbot wirksam bekannt gemacht worden war und damit ein Verkehrsverstoß des Kl. vorlag, der den Be...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 10. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Für das Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Möglich ist allerdings die Bewilligung von Beratungshilfe (Zöller/Gummer, ZPO, § 15a EGZPO Rn. 26 a.E.). Der Anwalt erhält dann für die Vertretung im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG i.H.v. ...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / 2 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das AG den Erlass eines Anerkenntnisurteils abgelehnt und die Klage im Ergebnis abgewiesen." Der Erlass eines Anerkenntnisurteils kommt nur dann in Betracht, wenn es eine eindeutige Erklärung im Sinne eines prozessualen Anerkenntnisses gibt. Die Erklärung der Bekl. vom 25.5.2015 ist in nicht ausreichend eindeutig, um von einem prozessualen Anerkenntnis auszug...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Beratungshilfe

Der Schuldner hat Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung (AG Köln Rpfleger 1999, 497; AG Hamm ZVO 2005, 628; Vallender InVo 1998, 1719; ders. MDR 1999, 598, 599; Pape NZI 1999, 90; HK-InsO/Landfermann, Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 305 Rn 9; Fuchs/Beyer Rpfleger 2000, 1; Kohte VuR 2000, 23; Späth Insolvenz...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im Juni

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Soziales und Gesundheit sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz. Die wichtigsten Neuerungen sind nachstehend kurz zusammengefasst. Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte Am 30. Mai in Kraft getreten ist das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreck...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 3 Anmerkung:

Ich bin mir nicht sicher, ob der betreffende Rechtsanwalt selbst mit dem Erfolg seines Antrags gerechnet hat. Jedenfalls gibt die – m.E. jedenfalls bei der gegebenen Sachlage völlig zutreffende – Entscheidung des BGH Anlass, zum Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auf Ersatz seiner Auslagen Stellung zu nehmen. I. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege de...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / 2. Strafbarkeit von sog. Ping-Anrufen (§ 263 StGB)

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.3.2014 (3 StR 342/13; BGHSt 59, 195 = StRR 2014, 392) zur Strafbarkeit sog. Ping-Anrufe Stellung genommen. Er geht davon aus, dass das Verleiten zu einem Rückruf mit überhöhten Kosten durch einen sog. Ping-Anruf als Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB strafbar ist. In dem vom LG entschiedenen Fall hatten die Angeklagten die Idee entwickelt, comp...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 2. Aktenversendungspauschale (Nr. 9003 KV GKG)

Mehrere Entscheidungen haben sich im Berichtszeitraum mit der Frage des Anfalls der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG befasst, wenn die Akten auf Ersuchen des Rechtsanwalts durch Inanspruchnahme eines externen Postdienstleisters an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt worden sind (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 Ws...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 2. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Den Zugang zum gerichtlichen Verfahren findet nur der Schuldner, der zuvor eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht hat (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Nähere Bestimmungen zum Ablauf dieses Schuldenbereinigungsversuchs enthält die Ins...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Grundsätze

Zunächst muss festgestellt werden, wie weit die Einwendungen oder Einreden reichen. Die Vergütungsfestsetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nur abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden außerhalb des Gebührenrechts erhebt. Beispiel 2: Macht der Antragsgegner geltend, der Rechtsanwalt habe auf die Berechnung einer Einigungsgebühr verzichtet, betri...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Experten schlagen Änderungen zum "Konto für alle" vor

In einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses am 25. Januar haben insbesondere Verbraucherschützer und Sozialverbände die geplanten Regelungen zur Einführung eines "Kontos für alle" (vgl. zum Vorhaben ZAP Anwaltsmagazin 18/2015, S. 954) begrüßt. Zugleich wurden von den Experten aber auch zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht. So fordern die Bankenverbände mehr Zeit für d...mehr