Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 72 Hat der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt einen Vorschuss bezahlt oder eine Gebührenrechnung ausgeglichen und stellt sich dann heraus, dass die Zahlung zu hoch gewesen ist (etwa bei späterer Streitwertreduzierung), so geht es häufig um die Frage, ob die Pflicht zur Rückzahlung des überzahlten Betrages den Rechtsanwalt oder den Versicherungsnehmer trifft. Die Za...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 4. Höhe der Entschädigung, Punkt 4

Rz. 170 Punkt 4.1 bis 4.4 VB-Reisegepäck 2008 entspricht Punkt 12.1 AVB Reisegepäck 1992/2008. Es kann auf das hierzu Ausgeführte verwiesen werden (siehe Rdn 67–70). Neben den amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von Ausweispapieren werden auch, in Abweichung zu den AVB Reisegepäck 1992/2008, die Gebühren für die Wiederbeschaffung von Visa erstattet. Der Versicherungs...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2 e ARB bzw. Nr. 2.2.5 ARB 2012

Rz. 136 Nach § 2 e ARB besteht Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wichtig ist die Beschränkung dieses Rechtsschutzes auf Verfahren vor Gerichten. Für das Vorverfahren (Widerspruch bzw. Einspruch) besteht also kein Versicherungsschutz. Diese Leistungsar...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 9. Steuer- und Abgabenrecht, Abs. 2 i bzw. Nr. 3.2.12 ARB 2012

Rz. 212 § 3 Abs. 2 i ARB schließt aus dem in § 2 e ARB geregelten Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz aus, nämlich die steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (BEWG). Ferner wird kein Rechtsschutz gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben,...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehr...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beschränkungen in Bezug auf GOÄ/GOZ

Rz. 404 Im Rahmen der Konkretisierung der Leistung des Versicherers finden sich in Tarifen häufig Ausschlüsse für die Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Ge­bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt sind. Dies ist nicht nach §§ 305 ff. BGB zu beanstanden. Ebenso wenig ist eine Klausel zu beanstanden, nach deren Inhalt nur Gebühren erstattungs...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Abrechnung der ärztlichen Leistung nach GOÄ und GOZ

Rz. 216 Der Arztvertrag ist nach herrschender Auffassung Dienstvertrag gem. §§ 611 f. BGB. § 612 BGB bestimmt, dass für die Höhe des Vergütungsanspruchs beim Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung zugrunde zu legen ist; als solche sind die GOÄ und die GOZ anzusehen. Sie dienen als Abrechnungsgrundlage für die Vergütung privatärztlicher Leistungen (§ 1 GOÄ/GOZ) und sind,...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k ARB bzw. Nr. 2.2.11 ARB 2012

Rz. 167 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (§ 2 k ARB). Dieser Rechtsschutz ist in der Praxis von er...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. "Gesetzliche Vergütung"

Rz. 320 Dem Versicherungsnehmer ist die tatsächlich durch die Interessenwahrnehmung entstehende gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu erstatten. Insoweit ist die gerichtliche Feststellung im Gebührenprozess oder Festsetzungsverfahren gem. § 11 RVG zwischen Anwalt und Mandant grundsätzlich auch für den Rechtsschutzversicherer bindend.[281] Rz. 321 Hinweis Die im Strafverfahren...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Zusätzliche Verkehrsanwaltsgebühr, Abs. 1 a S. 2 bzw. Nr. 2.3.1.2 ARB 2012

Rz. 326 Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Rechtsschutzversicherer bei den Leistungsarten gem. § 2 a bis g weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rec...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts für die Einholung der Deckungszusage

Rz. 65 In der Praxis wird die Einholung der Deckungszusage unterschiedlich gehandhabt. Manche Versicherungsnehmer suchen ihren Rechtsanwalt schon mit der ihnen erteilten schriftlichen Deckungszusage auf. In der Regel wird die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer jedoch dem Rechtsanwalt überlassen. Die meisten Rechtsanwälte erbringen die Abwicklung mit dem Rechtsschu...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2008). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (3) Kommentierung und Literaturansichten

Rz. 128 Ob und inwieweit die Anrechnung unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten wirksam ist, ist nicht ganz sicher. Vereinzelt wurden bereits vor der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011 in der Literatur einzelne Klauseln unter dem Aspekt der Inhaltskontrolle als "kritisch" betrachtet,[364] und/oder zumindest diejenigen, die "alle" Rechtsverfolgungskosten für vo...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Kosten des Gegners, Abs. 1 h bzw. Nr. 2.3.3.3 ARB 2012

Rz. 344 Der Rechtsschutzversicherer hat die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten zu erstatten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist (§ 5 Abs. 1 h ARB). Rz. 345 Bei den vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmenden Kosten des Gegners handelt es sich vor allem um solche, die diesem aufgrund einer gerich...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Selbstbeteiligung

Rz. 177 Der Anwalt ist an der Schadenleistung beteiligt, wenn der geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise begründet ist und der Versicherer die begründeten Schadenersatzansprüche des Mandanten befriedigt. Rz. 178 Die Höhe des Selbstbehalts ist gem. § 51 Abs. 5 BRAO auf 2.500 EUR begrenzt. Die Versicherer bieten wahlweise einen festen Selbstbehalt je Versicherungsfall od...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Neuwertversicherung von Gebäuden

Rz. 188 Gemäß § 5 Nr. 1 a AFB 87/A § 7 Nr. 1 a bb AFB 2010 umschreibt der Neuwert von Gebäuden (auch Neubauwert genannt) die Summe aller Baukosten einschließlich aller Baunebenkosten, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes erforderlich sind. Zu den Baunebenkosten gehören Architektenleistungen für Planung und Bauüberwachung, Ingenieur-Honorare für Statik sowie Gebühren für ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 8. Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Rz. 165 Zu den versicherten Kosten im Sinne des § 3 AFB 87/A § 5 Nr. 6 AFB 2010 gehören nicht die durch die Einschaltung von Architekten und Ingenieuren sowie durch behördliche Gebühren verursachten Kosten. Diese Kosten sind vielmehr Bestandteil des Bauwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes und werden im Zusammenhang mit dem Versicherungswert gem. § 5 AFB 87/A § 7 AFB 2010...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 228 Die Höhe der Gebühren legt § 5 Abs. 1 GOÄ fest. Sie bemisst sich nach dem Gebührenrahmen, der zwischen dem einfachen und 3,5-fachen des Gebührensatzes liegt. Dabei liegt die Regelspanne gem. § 5 Abs. 2 GOÄ zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Gebührensatz; Bemessungsgröße sind gem. § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 163 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008 (vgl. Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM). Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 164 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Versicherungsanspruch

Rz. 46 Der Rechtsschutzversicherer sorgt gem. § 1 ARB dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). Hieraus wird deutlich, dass der Rechtsschutzversicherer zwei Leistungen zu erbringen hat: Er ist zu einer Sorgeleistung verpflichtet (Auswahl des Rechtsanwalte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Mandatsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage

Rz. 54 Problematisch kann die Rechtslage sein, wenn der Anwalt tätig wird, bevor die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt. In der Regel werden keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen für den Fall, dass die Rechtsschutzdeckung später abgelehnt wird. Fraglich ist, inwieweit dem Rechtsanwalt in diesen Fällen ein durchsetzbarer Gebührenanspruch gegen den Ma...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2 g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [214] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Die freie Wahl des Rechtsanwalts

Rz. 98 Die Umsetzung der EWG-Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie führte im Jahre 1990 u.a. zu § 127 VVG (seinerzeit § 158 m VVG a.F.), der zugunsten des Versicherungsnehmers halb zwingendes Recht darstellt (§ 129 VVG). Mit dieser Bestimmung erhält der für den Versicherungsnehmer so wichtige Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung ­Gesetzeschar...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[300] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / F. Anhang: Besondere Versicherungsbedingungen für die Reisegepäck-Versicherung 2008 (VB-Reisegepäck 2008)

Rz. 178 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Saldenmeldung und Prämienzahlung, § 6 AVB

Rz. 74 Die Kreditversicherung ist eine betriebliche Schadenversicherung. Im Versicherungsvertrag ist die für die Prämienberechnung vereinbarte Berechnungsmethode vereinbart. Entweder meldet der Versicherungsnehmer seine offenen Salden am jeweiligen Monatsende (Saldovertrag) oder er gibt dem Versicherer die jeweils zeitkongruenten Umsätze mit den versicherten Kunden auf (Umsa...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) – Stand 25.3.2014

Rz. 299 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 79 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Vers...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Vertrauensperson

Rz. 63 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht mit eng begrenzten Ausnahmen der Schadensverursachung durch Dritte gem. §§ 10 ff. und 15 ff. AVB-VSV/P nur, sofern eine Vertrauensperson für den Schaden an eigenen oder an den Rechtsgütern Dritter nach allgemeinem Haftpflichtrecht verantwort...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / Sachverhalt

Das AG hatte dem Rechtsuchenden am 28.4.2016 einen Berechtigungsschein für eine rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt in einer näher bezeichneten sozialrechtlichen Angelegenheit erteilt. Hieraufhin suchte der Rechtsuchende den Rechtsanwalt X auf. Dieser schrieb ihm nach erster Prüfung eine umfangreiche E-Mail mit seinen Ausführungen und Einschätzungen zu den Erfolgsauss...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 3 Der Praxistipp

BGH gibt keine überzeugende Rechtfertigung Die Entscheidung des BGH mag rechtsdogmatisch richtig begründet sein. Von den praktischen Bedürfnissen des Vollstreckungsrechtes ist sie aber ebenso weit entfernt wie von einer in der Sache überzeugenden Begründung für die Rechtfertigung einer isolierten Aufenthaltsermittlung. Der BGH verkennt, dass das Gesetz an einer Vielzahl von S...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der vom LG Potsdam mitgeteilte Sachverhalt ist sehr lückenhaft. Gleichwohl sind den Ausführungen des Gerichts zwei Probleme zu entnehmen, die für die Praxis erhebliche Bedeutung haben. Das erste betrifft die vielfach auftretende Frage, ob Terminsreisekosten des Rechtsanwalts auch dann erstattungsfähig sind, wenn sie wegen kurzfristiger Terminsaufhebung nutzlos aufgewandt wur...mehr

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zfs 8/2017, Verauslagung vo... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… II. 2 … a) Der AnwGH hat zu Recht einen Verstoß gegen § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO verneint. Das in § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO enthaltene Verbot der Übernahme der Kosten eines vom Mandanten in Anspruch genommenen Gegners und/oder eines angerufenen Gerichts sowie von Verwaltungskosten durch den Rechtsanwalt ist mit Wirkung v. 1.7.2008 durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbot...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr