Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

Erstattungsfähig gem. § 162 Abs. 1 VwGO sind u.a. die Auslagen eines Rechtsanwalts (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO), soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abrechnung bei mehrfacher Gebührenanrechnung

Die Existenz mehrerer Anrechnungsvorschriften im RVG zieht es nach sich, dass im Laufe des Mandats mehrere Anrechnungsvorschriften nacheinander eingreifen können. Beispiel 2: Der Rechtsanwalt verdient im Rahmen eines vorgerichtlichen Vertretungsmandats zunächst die Geschäftsgebühr, betreibt dann das selbstständige Beweisverfahren und vertritt den Mandanten in dem sich hieran ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Notwendigkeit verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Zivilrechtsprechung allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Rechtsprechungshinwe...mehr

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ZAP 12/2015, Fälligkeit der Vergütung: Ordnungsgemäße Abrechnung

(AG Remscheid, Urt. v. 1.4.2015 – 8 C 359/14) • Der RA, der gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG in Verbindung mit den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben kann der Auftraggeber nachvollziehen und überprüfen, welche Tätigkeit der RA abrechnet und wie er zu der geltend gemachten Gebühr ge...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / a) Überblick

Mit Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG festgeschrieben. Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr beläuft sich erstinstanzlich immer auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Verfahrensgebühr. Der Grund für diese Anbindung an die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr liegt darin, dass die Terminsgebühr kaum...mehr

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ZAP 9/2015, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Rücknahme der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

(LG Saarbrücken, Beschl. v. 18.3.2015 – 2 Qs 16/15) • Der Anwendungsbereich für die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 4 VV RVG ist im Ergebnis auf die Fälle reduziert, in denen eine Entscheidung aufgrund einer Hauptverhandlung möglich ist. Bei einer wortgetreuen Auslegung des Gesetzes kommt die zusätzliche Gebühr daher auch nur dann in Betracht, wenn das Rechtsbeschwerde...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Anspruch auf Verkehrsanwalt

Hat die Partei einen Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (§ 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG), kann die Partei stattdessen einen an ihrem Sitz ansässigen Anwalt beauftragen, der zum auswärtigen Gericht fährt. Dessen Reisekosten sind dann bis zur Höhe der ersparten (zusätzlichen) Kosten eines Verkehrsanwalts aus der Landeskasse zu übernehmen. Diese Rechtsprechung geht zurück a...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / b) Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG

Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit, so wird nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Anzurechnen ist auch hier wiederum nur hälftig, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG). Beispiel 11: Der Anwalt wird ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können die Handwerksinnungen und i.Ü. die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Schlichtungsverfahren durchführen. Auch diese Verfahren stellen eine eigene Gebührenangeleg...mehr

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ZAP 9/2017, Kostenschuldner: Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

(LG Düsseldorf, Beschl. v. 13.1.2017 – 3 Qs 3/17) • Legt ein Rechtsanwalt nach Abtretung des Anspruchs auf Erstattung notwendiger Auslagen gegen den für ihn als Erstattungsgläubiger ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss Beschwerde ein, ist er und nicht der Angeklagte im Fall der Zurückweisung der Beschwerde und Auferlegung der Kosten gem. § 29 Nr. 1 GKG Kostenschuldner der ...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / d) Voraus des Ehegatten

Dem überlebenden Ehegatten kann der sog. Voraus zustehen. Nach § 1932 Abs. 1 S. 1 BGB gebühren dem überlebenden Ehegatten neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben den Großeltern außer dem Erbteil die zum Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke im Voraus. Nach Satz 2 gebühren ihm diese Gegenstände neb...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 2. Kostenerstattung

Es bleibt die Frage, ob eine Kostengrundentscheidung zwecks Ermöglichung einer prozessualen Kostenerstattung geboten ist. Sie lässt sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht recht beantworten. Zwar ist § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG zu entnehmen, dass das Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG zum Rechtszug gehört. Das ist aber ...mehr

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ZAP 18/2016, Prozessflut du... / III. Statistik

Die aktuelle Statistik über den Geschäftsanfall der Gerichte und die Verbreitung der Rechtsschutzversicherungen sowie die Anzahl der Rechtsanwälte widerlegen eindeutig das Vorurteil, Rechtsschutzversicherer würden Gerichte über Gebühr belasten. Obgleich sich die Anzahl der Rechtsanwälte in den letzten 25 Jahren ebenso vervielfacht hat wie das Prämienaufkommen der Rechtsschut...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Kleine BRAO-Reform vorerst vertagt

Die sog. Kleine BRAO-Reform, mit der u.a. der Weg für eine allgemeine Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte freigemacht werden soll (vgl. näher ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608), hängt zzt. in den parlamentarischen Beratungen fest. Mehrfach wurde sie in den letzten Wochen von der Tagesordnung von Rechtsausschuss und Bundestag genommen. Nach der ursprünglichen Planung sollte...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / EU geht gegen deutsche Pkw-Maut vor

Die EU-Kommission hat am 18. Juni bekannt gegeben, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung der Straßennutzungsgebühr für Pkw eingeleitet hat. Die hauptsächlichen Bedenken der Kommission betreffen mehrere Aspekte der indirekten Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit: Zum einen würden deutsche Nutzer die Straßennutzungsgebühr...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / II. Gebührenvereinbarungen zwischen Vertragsanwälten und Rechtsschutzversicherern

Die Gebührenvereinbarungen zwischen Rechtsschutzversicherern und Vertragsanwälten – oft euphemistisch "Rationalisierungsabkommen" genannt – sehen vor, dass unterhalb der Mittelgebühr abgerechnet wird. Statt der 1,3 Regelgebühr, die nicht der Mittelgebühr (1,5) entspricht, wird in den meisten Fällen vereinbart, dass lediglich eine 1,0 Gebühr berechnet werden soll. Für Bußgeld...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Kein Antrag erforderlich

Nach der ganz überwiegenden Gegenauffassung fällt die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (KG RVGreport 2008, 307 [Hansens] = AGS 2008, 541; OLG München RVGreport 2007, 425 [Hansens] = JurBüro 2007, 589; OLG Jena RVGreport 2006, 187 = AGS 2006, 22...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 5. Verlust der 2/3 Gerichtsgebührenerstattung

Nur wenn das gesamte Verfahren durch den Prozessvergleich beendet wird, werden 2/3 der Gebühr Nr. 1210 KV GKG zurückbezahlt, wie Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG zeigt. Bei einem Teilvergleich wird nichts erstattet. Schließen die Parteien in der Hauptsache einen Vergleich und überlassen sie die Kostenentscheidung (mit Verzicht auf eine Begründung und ein Rechtsmittel) dem Gericht, blei...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltliches Telefonat: Beweis für 1,2-Terminsgebühr

(OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 415/15) • Eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Mitwirkung an Besprechungen an, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Ein auf die Klagerücknahme zielender Anruf des Beklagtenvertreters beim Prozessbevollmächtigten des Klägers kann in eine auf ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / bb) Erörterung nur über Nebenforderung

Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. der Zinsen, erörtert, gilt prinzipiell das gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 GKG . Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 43 Abs. 2 GKG) fällt dagegen eine volle 1,...mehr

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ZAP 2/2016, Rahmengebühr: Verkehrsstrafverfahren

(LG Stralsund, Beschl. v. 25.9.2015 – 26 Qs 186/15) • Unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG ist der Gebührenansatz eines Rechtsanwalts dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20 % über der angemessenen Höhe liegt. Bei einem Verkehrsstrafverfahren ist der Ansatz von Mittelgebühren angemessen, wenn es sich zwar um eine Angelegenheit mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgra...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Sachkundenachweis im Maklerrecht

Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern (WEG-Verwaltern) erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführ...mehr

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zfs 8/2016, Wirksamkeit von... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Auferlegung einer Gebühr für die Umsetzung eines Kfz. Er hatte dieses Fahrzeug im September 2010 in Berlin in einem Straßenabschnitt geparkt, wo wegen eines am nächsten Tag stattfindenden Straßenfestes durch vorübergehend angebrachte Verkehrszeichen ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) ausgeschildert war. Der Bekl. veranlasste die Umsetzung di...mehr

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ZAP 3/2016, Förderdarlehen einer Geschäftsbank: Bearbeitungsgebühren in AGB wirksam

(AG Frankfurt/M., Urt. v. 19.11.2015 – 31 C 3218/15 (83)) • Sog. Preisnebenabreden in AGB sind der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zugänglich. Handelt es sich weder um ein Entgelt für die Überlassung von Kapital noch um eine zusätzlich angebotene Sonderleistung, so handelt es sich bei der vereinbarten einmaligen und damit laufzeitunabhängigen Gebühr um eine Preisnebenabrede....mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ist, die Ermäßigung ein...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsvergütung: Kartellrechtsverstoß durch staatliche Gebührenordnung

(EuGH, Urt. v. 8.12.2016 – C-532/15 und C-538/15) • Art. 101 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der spanischen Anwaltsgebührenordnung nicht entgegensteht, die für die Honorare der Prozessbevollmächtigten eine Gebühr festsetzt, die höchstens um 12 % über- oder unterschritten werden darf, und bezüglich deren sich das natio...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Abänderungsantrag und sofortige Beschwerde

Erfolgt die Abänderung zugunsten des Mandanten noch innerhalb der Erinnerungs-/Beschwerdefrist (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO), kann der hierdurch begünstigte Mandant entweder einen Abänderungsantrag nach § 107 Abs. 1 ZPO stellen oder gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss das gegebene Rechtsmittel einlegen. In diesem Verfahren kann er – anders als im Abänderungsve...mehr

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ZAP 22/2015, Zur Streitwert... / I Vorbemerkung

Das Jahr 2013 war für die im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte segensreich und verheißungsvoll. Zunächst trat zum 1.8.2013 die lange erwartete Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Kraft (Art. 8 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BGBl. 2013 I, S. 2586), die zu einer spürbaren Erhöhung der bisherigen Vergütungssätze geführt hat. Im Zuge der Reformdi...mehr

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ZAP 6/2016, Vollstreckungskosten: Erinnerung gegen Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers

(OLG Köln, Beschl. v. 18.11.2015 – 17 W 174/15) • Der Ansatz der Kosten eines Gerichtsvollziehers ist rechtswidrig, wenn die Durchführung des Auftrags nicht dem Auftrag des Drittgläubigers entsprach. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger seinen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft unter die Bedingung stellt, dass der Schuldner innerhalb der zweijährigen Sperrfrist noch k...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 9. Verhandlung nach Einspruch

Ergeht im ersten Termin ein Versäumnisurteil, so dass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG ausgelöst worden ist und wird dann auf Einspruch des Gegners ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-Terminsgebühr erstarkt dann zu einer 1,2-Gebühr (OLG...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / cc) Ausnahmen

Für die Kostenfestsetzung entspricht es allgemeiner Auffassung, dass beispielsweise eine Anwaltsgebühr festgesetzt werden kann, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestands unstreitig sind (BGH RVGreport 2007, 103 [Hansens] = zfs 2007, 285 m. Anm. Hansens). Dies gilt einmal dann, wenn der Erstattungspflichtige sich selbst über die Tatbestandsvoraussetzun...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst nur eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 24: Der Anwalt reicht für seinen Mandanten Klage i.H.v. 10.000 EUR ein, über die verhandelt wird. Es wird dann ein neuer...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr

Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlich...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 2. § 12 Abs. 3 GKG

Nach § 12 Abs. 3 GKG soll im Mahnverfahren auf Antrag des Antragstellers nach Erhebung des Widerspruchs die Sache an das für das streitige Verfahren als zuständig bezeichnete Gericht erst abgegeben werden, wenn die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen bezahlt ist; dies gilt entsprechend für das Verfahren nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids unter Vorbehalt der Ausfüh...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Gericht kippt "Sofortüberweisung" als einzige kostenfreie Zahlart

Ein Urteil des LG Frankfurt/M. hat die Anbieter von Onlinediensten aufgeschreckt. Die Richter entschieden, dass ein Online-Anbieter (im konkreten Fall die Deutsche-Bahn-Tochter DB Vertrieb) eine sog. Sofortüberweisung nicht als einzige kostenfreie Zahlart bei Flugbuchungen im Internet anbieten darf (Az. 2-06 O 458/14). Ein Anbieter verstoße damit, so die Begründung, gegen § 3...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / bb) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG nach Vorbem. 2.3 Abs. 6 S. 1 VV RVG auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG begrenzt. Darüber hinaus darf kein...mehr

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Gesetzgebungsreport / 8. Verbraucherstreitbeilegung

Das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 63) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 1) vom 19.2.2016 (BGBl I, S. 254)....mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 5. Hinterlegung des im Ausland beurkundeten Testaments in Deutschland

Errichtete Testamente sollten in jedem Fall in die besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Hierdurch wird zum einen sichergestellt, dass sie vor Verlust und Unterdrückung durch Dritte geschützt sind. Zum anderen wird ein in der besonderen amtlichen Verwahrung befindliches Testament im Todesfall automatisch an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Seit der Ände...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / VI. Pflicht zur Rüge des Mieters (§ 556g Abs. 2 BGB)

Gemäß Abs. 2 S. 1 des § 556g BGB kann der Mieter die nicht geschuldete Miete nur zurückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 556d BGB oder des § 555e BGB gerügt hat und die zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig geworden ist. Die Formulierung zeigt, dass im Rückforderungsprozess der Mieter beweisen muss, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 2. Einschränkung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)

Die Kontrolle von AGB-Klauseln ist gem. § 307 Abs. 3 BGB eingeschränkt auf solche, die von Rechtsvorschriften abweichen oder Rechtsvorschriften ergänzen. §§ 308, 309 BGB enthalten einen Katalog von AGB-Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Ob sich auch Unternehmen hierauf berufen können, ist in jedem Einzelfall zu prüfen (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. ...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 1. Zentrale Einreichung beim elektronischen Schutzschriftenregister

Regelmäßig wird sich eine Einreichung beim elektronischen Schutzschriftenregister anbieten. Auch wenn § 2 Abs. 5 Nr. 1–3 SRV eine Einreichung über eine DE-Mail-Adresse, über das besondere elektronische Anwaltspostfach nach § 31a BRAO und über ein elektronisches Postfach, das auf gesetzlicher Grundlage errichtet ist und dem Anwaltspostfach entspricht, vorsieht, ist derzeit – ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht i.Ü. ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3105 VV RVG) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Be...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / II. Urteilsverfahren

Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren bildet die für den Arbeitsgerichtsprozess typische Verfahrensart, bei der aufgrund einer mündlichen Verhandlung nach den von den Parteien gestellten Anträgen und auf der Grundlage des Sachvortrags der Parteien von dem Arbeitsgericht durch Urteil entschieden wird. Ob letztlich das Verfahren tatsächlich durch ein Urteil beendet wird, is...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / III. Beschlussverfahren

In dem Beschlussverfahren, bei dem es ausschließlich um kollektivrechtliche Streitigkeiten geht, stehen sich i.d.R. Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenüber. In der Praxis stehen vornehmlich die Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Vordergrund. § 2a ArbGG führt die Fälle, in denen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschl...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebühr bei Negativauskunft zur Nachlassakte

Leitsatz § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR dar, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist. OLG Koblenz, 22.6.2016 – 14 W 295/16 1 I. Der Fall Negativbescheinigung mit Kostenrechnung Die Gläubigerin hat am...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht keine Grundlage für eine Kostenerhebung Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage...mehr