Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / Leitsatz

§ 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR dar, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist. OLG Koblenz, 22.6.2016 – 14 W 295/16mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin steht gegen die Staatskasse nicht nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr....mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / 3 Anmerkung:

Die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg sind auch für den in ZPO-Verfahren tätigen Rechtsanwalt maßgebend, weil in Verfahren vor den Sozialgerichten die Vorschriften der ZPO über die PKH weitgehend entsprechend gelten. Die Ausführungen des LSG geben Anlass, auf einige in der Rspr. vielfach umstrittene Probleme der Entscheidung näher einzugehen. 1. Grundsätzlich kein Besch...mehr

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AGS 7/2016, Vergütung im ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 164, 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle v. 7.9.2015 ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Nach § 16 Nr. 5 RVG sind unter anderem das Verfahren über einen Antrag auf Anordnu...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Die Vergütung des Anwalts für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels richtet sich nach den Nrn. 2100 ff. VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittelverfahren erteilt worden sein (arg e Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verf...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / 1 I. Der Fall

Negativbescheinigung mit Kostenrechnung Die Gläubigerin hat am 15.6.2015 das AG – Nachlassgericht – um Auskunft über den Erbfall und die Feststellung der Erben sowie die Übersendung der hierauf bezogenen Unterlagen ersucht. Hierauf wurde ihr eine Negativbescheinigung erteilt. Am 23.3.2015 wurde darauf ein Kostenansatz von 15 EUR nach Nr. 1401 KVJVKostG erhoben. Alle Hinweise a...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung kann Erbenermittlung notwendig machen Eine titulierte Forderung verjährt – von der Fällen der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie Zinsen u.a. abgesehen (hierzu § 197 Abs. 2 BGB) – nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB frühestens nach 30 Jahren. Das bringt es mit sich, dass immer wieder Fälle zu bearbeiten sind, in denen der Schuldner bereits verstorben ist, ohne die...mehr

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AGS 7/2016, Protokollierung... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. Billigkeitserwägungen haben hier nichts zu suchen. Die Parteien haben es in der Hand, den Gesamtvergleich in der einen oder anderen Angelegenheit abzuschließen. Danach richten sich die Gebühren. Die Höhe einer Verfahrens(differenz)gebühr hängt allein davon ab, in welchem Verfahren der Mehrwertvergleich...mehr

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AGS 7/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 1 RVG statthaft, denn in Beschlussverfahren ist ein Gerichtsgebührenstreitwert mangels zu erhebender Gebühren (§ 2 Abs. 2, § 63 Abs. 2 S. 1, 2 GKG) nicht festzusetzen. Die Beschwerde ist auch im Übrigen statthaft: Bereits bei zwei anzusetzenden Gebühren wäre der Beschwerdewert in Höhe von 200,...mehr

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AGS 7/2016, Beratungshilfeg... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unzulässig. Die Klägerin ist hinsichtlich der Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nicht aktiv legitimiert. Gegenstand der Klage ist der Kostenfestsetzungsbescheid des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, soweit der Beklagte darin die Erstattung der Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV als Kosten des Widerspruchsverfahrens abgelehnt hat. Zwar steht...mehr

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AGS 7/2016, Vergütung im ei... / Leitsatz

Ist ein Rechtsanwalt bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO tätig geworden, kann er für das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht erneut Gebühren verlangen. Die Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren lässt die Kostenentscheidung im vorangegangenen Antragsverfahren grundsätzlich unberührt. Erstattungsfähige Kosten müssen durch das jeweilige gerichtliche Verfa...mehr

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AGS 7/2016, Protokollierung... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Streitfrage, ob bei der Protokollierung eines Vergleichs in einem Beschwerdeverfahren für die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche grundsätzlich – nur – eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 VV zum RVG in Höhe von 0,5 (so...mehr

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AGS 7/2016, Beratungshilfeg... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Erstattung der Beratungshilfegebühr als Kosten des Widerspruchsverfahrens. Der Beklagte hatte einen Antrag der Klägerin auf Leistungen für Erstausstattung abgelehnt. Im Hinblick auf diese Antragsablehnung bewilligte das AG der Klägerin für die Prüfung und gegebenenfalls Widerspruchseinlegung Beratungshilfe. Diese beauftragte daraufhin ih...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, weil dem Beschwerdeführer nur Fahrtkosten für die Strecke zwischen seinem Kanzleisitz in Pforzheim und dem Gerichtsort Mannheim als Geschäftsreisekosten i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 7003 VV zu erstatten sind. Einen Anspruch auf Erstattung der – darüber hinausgehenden – Kosten für die Fahrten von/zu seinem Wohnsitz in Stuttgart hat er dag...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie entsprechend §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 2 ZPO). Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichts...mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Instanzgerichte sind rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass es sich bei der anwaltlichen Vertretung der Beklagten um dieselbe Angelegenheit handelt. Nach § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern, auch wenn er für mehrere Auftraggeber tätig w...mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / Leitsatz

Wird der Anwalt im selben Verfahren sowohl für den Kläger als auch für den Drittwiderbeklagten tätig, so liegt nur eine Angelegenheit vor, so dass der Anwalt seine Gebühren und Auslagen insgesamt nur einmal abrechnen kann (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.11.2102 – 8 W 419/12, AGS 2013, 324). OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.5.2016 – 8 W 396/14mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Berechnung der Anwaltsgebühren in einer Wildschadenssache. Die Beklagten sind Landwirte und bewirtschaften jeweils Flächen in der Gemarkung W. Diese gehören zu dem Jagdbezirk, für welchen der Kläger als Pächter in dem mit der Jagdgenossenschaft abgeschlossenen Pachtvertrag die Verpflichtung zum Wildschadensersatz übernommen hat. In den Wintermon...mehr

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AGS 7/2016, Protokollierung... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte in dem Verfahren 31 O 484/10 LG Köln gegen die Schuldnerin – und eine natürliche Person – eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wurde diesen unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, bestimmte Polstermöbel (Wohnlandschaft bzw. Sofa), welche sie unter der Bezeichnung "Alessia" vertrieben, wegen der Nähe zu dem Geschmacksmuster der Gläubigerin (M...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahren nach ... / 1 Aus den Gründen

Mit Recht hat der Rechtspfleger des LG die Festsetzung der von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für die weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil abgelehnt. Denn neben den bereits festgesetzten Kosten ist durch die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kein...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel erweist sich auch als begründet. Die Rechtspflegerin hat unter den gegebenen Umständen zu Unrecht eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. der Nr. 3100 VV zugunsten der Verfügungsbeklagten festgesetzt. Zwar ist grundsätzlich von der bestandskräftigen Kostengrundentscheidung des LG mit Beschl. v. 18.2....mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Es gelten die Grundsätze: "Ein Verfahren = eine Angelegenheit" und "Mehrere Verfahren = mehrere Angelegenheiten". Das OLG Stuttgart war das einzige Gericht, das zu Klage und Drittwiderklage anderweitig entschieden hatte. Soweit der Klage und der Widerklage derselbe Streitgegenstand zugrunde liegt, erhöht sich allerdings die Verfahrensgebühr ...mehr

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AGS 7/2016, Protokollierung... / Leitsatz

Bei einer Protokollierung eines Vergleichs in einem Beschwerdeverfahren kann die offensichtliche Nähe zu einem Klage- und Berufungsverfahren dazu führen, dass eine Fallgestaltung vorliegt, die unter Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 2 VV zu subsumieren ist, wenn die Parteien – zumindest auch – im Rahmen der Berufungsverhandlungen, für die Gebühren gem. Nr. 3200 VV entstanden sind, "Verhan...mehr

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AGS 7/2016, Konkludentes Zu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Ablehnung der Zwangsvollstreckung auch wegen der Einigungsgebühr ist gem. § 766 Abs. 2 ZPO zulässig und begründet. Der Obergerichtsvollzieher ist verpflichtet, auch wegen der Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 96,39 EUR die Zwangsvollstreckung durchzuführen, da diese Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV entstanden ...mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Vertritt der Anwalt sowohl den Kläger als auch den Drittwiderbeklagten, so liegt für ihn nach ganz herrschender Auffassung nur eine Gebührenangelegenheit gem. §§ 7, 15, 22 RVG vor, so dass er seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält und ge...mehr

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AGS 7/2016, Keine Kosten- u... / 2 Aus den Gründen

1. Klarstellend weist der Senat zunächst darauf hin, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Überprüfung des Beschlusses ist, mit dem das LG seine zunächst zugunsten des Kostenschuldners getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufgehoben hat. In der Sache geht es darum, ob bei im Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahren nach § 66 GKG gefällten gerichtlichen Sachentsche...mehr

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AGS 7/2016, Vergütung im ei... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Gleichzeitig wurde die Abschiebung des Antragstellers nach Bulgarien angeordnet. Der Antragsteller erhob hiergegen durch seinen Bevollmächtigten Klage. Mit Beschl. v. 21.4.2015 (RN 2 S 15.50213) lehnte der Einzelrichter den Antrag auf vorläufigen Re...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 10. Nachfestsetzung

Nachträgliche Festsetzung möglich Ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwächst zwar in materielle Rechtskraft. Soweit über einzelne Kostenpositionen aber noch nicht entschieden worden ist, etwa weil sie gar nicht angemeldet worden waren oder der dahingehende Antrag vor einer Entscheidung zurückgenommen worden war, tritt keine Rechtskraft ein. Diese Kostenpositionen können also bi...mehr

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AGS 7/2016, Konkludentes Zu... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte durch ihre bevollmächtigten Rechtsanwälte den Obergerichtsvollzieher beauftragt, die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil unter Berücksichtigung des beigefügten Forderungskontos durchzuführen. In dieser Forderungsaufstellung war unter dem Datum v. 18.7.2014 eine Rechtsanwaltsvergütung für eine Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 96,39 EUR en...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung fikt... / 1 Sachverhalt

Mit der Erinnerung gegen den Kostenfeststellungsbeschluss der Urkundsbeamtin machen die Kläger nicht mehr eine Gebühr für die Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung durch einen in Freiburg niedergelassenen Rechtsanwalt gem. Nr. 3401 VV geltend. Sie verlangen auch nicht mehr die Erstattung fiktiver Reisekosten ab dem Sitzort ihrer Prozessbevollmächtigten in Ravens...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ff) Kosten

Festgebühr bei Gericht Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. von 60,00 EUR wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei. 0,5-Verfahren...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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zerb 7/2016, Nießbrauchsver... / Aus den Gründen

II. (...) III. (...) 2. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Nießbrauchsbestellung zu. Gemäß § 2174 BGB wird durch das Vermächtnis für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Damit wird zunächst deutlich, dass der Nießbrauch nicht etwa – wie der Beklagte zu meinen scheint – automatisch beim Ver...mehr

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zerb 7/2016, Nachweis des E... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Den Klägern stehe gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins in Höhe von 1.770 EUR zu. Die Beklagte habe gegen die ihr aus den Kontoverträgen obliegende Leistungstreuepflicht verst...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / I. ARB – Allgemeine Rechtsschutzbedingungen

Den Versicherungsgesellschaften ist es seit dem 1.7.1994 möglich, eigene, individuelle Bedingungen zu entwickeln und diese ihren Verträgen zugrunde zu legen, ohne diese vorab von dem ehemals hierfür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) genehmigen lassen zu müssen.[1] Seit diesem Zeitpunkt sind die von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer e.V. (GD...mehr

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Kosten für Eintragung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Ist die "negative Komponente" eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem Pkw-Stellplatz) schon in der Gemeinschaftsordnung begründet worden, so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentumsrecht nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumsrechte. Die Festgebühr nach Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG fällt deshalb n...mehr

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Bestimmung der Beschwer

Leitsatz Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung. Normenkette § 46 Abs. 1 WEG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, dass der V...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Bußgeldverfahren, Gebühren [Rdn 601]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anfechtung von Justizverwaltungsakten, (§§ 23 ff. EGGVG), Gebühren [Rdn 41]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Gebühren [Rdn 82]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 611]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Beschwerde, Gebühren [Rdn 130]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Rechtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 339]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 428]

Rdn 429 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 430 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (vgl. dazu eingehend u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 686) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. I...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Gebühren [Rdn 355]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Klageerzwingungsverfahren, Gebühren [Rdn 252]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gegenvorstellung, Gebühren [Rdn 176]

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