Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / II. Außergerichtliche Gebühren

1. Erstattbarkeit der Rechtsanwaltsgebühren Rz. 131 Zunächst ist festzuhalten, dass der Anwalt einen Anspruch auf seine Vergütung in dem Moment erhält, in dem ein Vertrag zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossen wird. Hierfür ist kein schriftlicher Vertrag notwendig, sondern es genügt auch ein mündlicher Abschluss. Allerdings wird der Mandant, der seinem Anwalt eine Unfa...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / E. Gebühren des Rechtsanwalts

I. Einleitung Rz. 130 Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / c) Erstattungsfähigkeit von Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 153 Unstreitig ist die Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer eine andere Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG. Fraglich ist jedoch, wer für diese Kosten einzustehen hat: der Mandant oder sein Schädiger? Eine Rechtsprechungsübersicht zur Erstattungsfähigkeit als Schadensersatzposition aus unerlaubter Handlung findet sich bei Glensing (AnwBl 2010, 688 ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / d) Gebühren für Beschwerden gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Rz. 157 Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig und soll ein funktionsfähiges und stabiles Finanzsystem gewährleisten. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherer sich gegenüber dem Geschädigten unfair verhalten, indem sie ein ganzes Repertoire an Verzögerungstaktiken zum Einsatz bringen, um sich so berechtigten Zahlungsansprüchen zu entziehen. In diesem Fall kann vers...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 134 Wenn der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag – entweder schriftlich oder mündlich – erteilt, ihn außergerichtlich in einer zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheit zu vertreten, entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Dabei handelt es sich um eine Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5. Der alte § 118 BRAGO sah maximal eine 10/10 Gebühr vor. Allerdings ist die außerg...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 7. Sonderprobleme

a) Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung Rz. 147 Die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG und entsprechend gesondert zu vergüten (AG Hanau zfs 2003, 309). Wegen der Einzelheiten wird auf obige Ausführungen (siehe Rdn 25 ff.) verwiesen. Rz. 148 Über den Umstand der gesonderten Vergütungspflicht ist sowohl d...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / I. Einleitung

Rz. 130 Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine Rolle spielen...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 1. Erstattbarkeit der Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 131 Zunächst ist festzuhalten, dass der Anwalt einen Anspruch auf seine Vergütung in dem Moment erhält, in dem ein Vertrag zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossen wird. Hierfür ist kein schriftlicher Vertrag notwendig, sondern es genügt auch ein mündlicher Abschluss. Allerdings wird der Mandant, der seinem Anwalt eine Unfallangelegenheit zur Regulierung überträgt, ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / a) Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

Rz. 147 Die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG und entsprechend gesondert zu vergüten (AG Hanau zfs 2003, 309). Wegen der Einzelheiten wird auf obige Ausführungen (siehe Rdn 25 ff.) verwiesen. Rz. 148 Über den Umstand der gesonderten Vergütungspflicht ist sowohl der Mandant als auch der Haftpflichtversic...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 5. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 143 Die Hebegebühr ist die sicherlich umstrittenste Gebühr überhaupt. Der Anwalt erhält sie, wenn der Versicherer des Unfallverursachers an den Rechtsanwalt des Geschädigten Zahlungen leistet und anschließend der Rechtsanwalt diese Gelder an seinen Mandanten weiterleitet. In der Regel haben Mandanten wenig Verständnis dafür, dass ihnen von der Entschädigungsleistung die ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 6. Differenzgebühr

Rz. 145 Die Differenzgebühr ist kein isolierter Gebührentatbestand nach dem RVG, sondern betrifft die Gebührendifferenz, die sich aus dem Abrechnungswert im Innenverhältnis zum Mandanten zum Abrechnungswert im Außenverhältnis gegenüber dem Haftpflichtversicherer ergibt. Bei Unfallangelegenheiten hat der Geschädigte im außergerichtlichen Bereich einen Anspruch auf Erstattung ...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 4. Außergerichtliche Einigung trotz Klageauftrags

Rz. 142 Nicht selten entwickelt sich der Lebenssachverhalt so, dass ein Mandant mit dem Regulierungsverhalten des Haftpflichtversicherers nicht einverstanden ist und deshalb seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. In einem letzten Telefonat oder aufgrund eines letzten Schreibens des Anwalts vor Rechtshängigkeit zeigt sich der Versicherer dann doch noch außergerichtlich reg...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / 3. Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV RVG

Rz. 140 Die zweite gebührenrechtliche Säule bei der Abrechnung einer außergerichtlichen Erledigung ist neben der Geschäftsgebühr die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 1,5. Im Unterschied zur früheren Regelung in § 23 BRAGO ist nunmehr kein Vergleich im Sinne von § 779 BGB mehr erforderlich. Es muss also explizit kein gegenseitiges Nachgeben vorliegen. Allerdin...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / e) Anwaltshonorar bei Vertretung innerhalb des privaten Schadensmanagements

Rz. 159 Bei der Vertretung innerhalb des privaten Schadensmanagements handelt sich um eine andere Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG. Der Gegenstandswert bemisst sich nach den Aufwendungen des Haftpflichtversicherers für das private Schadensmanagement. Im Übrigen gilt das im Kapitel Personenmanagement Gesagte (siehe § 4 Rdn 25 ff.).mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / b) Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer

Rz. 151 Die Ersatzfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen den eigenen Unfallversicherer durch den Schädiger ist ein weitgehend unbekannter Gebührentatbestand. Er betrifft Fälle, in denen der Rechtsanwalt für den Geschädigten gegenüber seinem privaten Unfallversicherer tätig war. Der BGH hat entschieden, dass auch die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzun...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / a) 21 Monate nach dem Unfallereignis: Rechtshängigkeit der Klageschrift

Rz. 45 Die Rechtsschutzversicherung der Klägerin leistet die Gerichtskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 180.000,00 EUR in Höhe von 4.878,00 EUR. Für das bisherige außergerichtliche Tätigwerden des ersten Anwaltes sind Gebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR (2,5 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer) in Höhe von 6.726,48 EUR ...mehr

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§ 14 Anhang / II. Fixkostenliste

Rz. 2 Muster 2: Fixkostenliste Fixkostenliste I. Monatliche Aufwendungen für Wohnung (Liste alphabetisch geordnet)mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Da die Liste naturgemäß nicht abschließend sein kann, empfiehlt sich als Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde,...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / IV. Beerdigungskosten – Blanko-Muster

Rz. 142 Beerdigungskosten von 10.000 EUR bis 15.000 EUR sind durchaus üblich und auch zu erstatten. Nachfolgend ist ein Blanko-Muster abgedruckt, welches die Einzelpositionen enthält, die nach der Rechtsprechung erstattungsfähig sind. Ansonsten wird auf die Literatur (Teda, DAR 1985, 10 ff. sowie Wenker, VersR 1998, 557) verwiesen. Muster 4: Beerdigungskosten Beerdigungskoste...mehr

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§ 4 Personenschadensmanagement / F. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 25 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall, auf. Akti...mehr

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§ 14 Anhang / V. Beerdigungskosten

Rz. 37 Muster 37: Beerdigungskosten Beerdigungskostenmehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / Literaturtipps

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§ 12 Personenversicherungen / c) Abfindungsvergleiche

Rz. 197 Der nach den obigen Grundsätzen ermittelte Streitwert soll auch bei einem Abfindungsvergleich gelten, selbst dann, wenn der Abfindungsbetrag den Streitwert deutlich übersteigt. Ein Vergleichsmehrwert wird verneint (BGH VersR 2004, 1578). Hintergrund ist die Tatsache, dass im Zweifel auch alle zukünftigen Leistungen aus der Versicherung bereits Gegenstand des Rechtsst...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / G. Besonderheiten der privaten Krankenversicherung

Rz. 35 Der privat Krankenversicherte wird in der zivilrechtlichen Schadensregulierung nicht anders als der gesetzlich Versicherte behandelt. Bei der privaten Krankenversicherung ist zunächst zu unterscheiden zwischen solchen Personen, die beihilfeberechtigt sind und daneben privat (ergänzungs-)versichert sind, und solchen, die ausschließlich privat versichert sind. Ersteres ...mehr

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§ 14 Anhang / H. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1988)

Rz. 44 § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Versicherungsschutz umfaßt ...mehr

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / F. Besonderheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 27 Hinweis Zur gesetzlichen Unfallversicherung und den entsprechenden Tatbeständen im Regress siehe oben § 3 Rdn 2 ff. Die Ausführungen an dieser Stelle beschäftigen sich ausschließlich mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 28 Bei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen Heil- und Hilfsmittelkatalog wie im Rahmen der gesetzli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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§ 3 Lieferung / D. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen

Rz. 52 Abschn. IV. Nr. 5 S. 1 NWVB sieht vor, dass bei höherer Gewalt sowie bei Störungen im Betrieb des Verkäufers oder seines Lieferanten, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Neuwagen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, eine Verlängerung der vereinbarten Zeit um die Spanne eintritt, in der die Störung andauert...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Kosten und Gebühren

Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 494/14, FamRZ 2015, 1710, und v. 20.3.2013 – XII ZB 231/12, FamRZ 2013, 873). (BGH, Beschl. v. 3.5....mehr

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AGkompakt 7/2017, Keine Zus... / II. Entscheidung

Keine Zusätzliche Gebühr in der Hauptverhandlung Wird ein Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt, löst dies keine Zusätzliche Gebühr aus, da Nr. 4141 VV Gebühren nur für die Einstellung außerhalb der Hauptverhandlung vorsieht. Dass aufgrund der vorläufigen Einstellung in der Hauptverhandlung das Verfahren noch nicht beendet war, sondern erst mit Zahlung des Geldbetrags...mehr

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AGkompakt 7/2017, Keine Zusätzliche Gebühr bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens unter Auflagen im Rahmen der Hauptverhandlung

Einführung 1. Die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht nicht, wenn im Rahmen der Hauptverhandlung das Verfahren nur vorläufig nach § 153a StPO und später nach Erfüllung der Auflagen endgültig eingestellt wird. 2. Dass im Falle der Nichterfüllung der Auflage eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden müsste, die durch die endgültige Einstellung vermieden...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet nach der Übertragung durch den Einzelrichter der Senat in voller Besetzung. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das FamG die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die verdienten Gebühren, die sich nach § 49 RVG berechnen, angerechnet. Gem. Nr. 2503 Abs. 2 VV ist die Geschäftsg...mehr

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AGkompakt 7/2017, Keine Zus... / I. Der Fall

In der Hauptverhandlung hatte das Gericht das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig unter der Auflage eingestellt, einen Geldbetrag zu zahlen. Später wurde der Geldbetrag gezahlt und das Verfahren endgültig eingestellt. Der Verteidiger beantragte daraufhin die Festsetzung seiner Vergütung, darunter auch einer Zusätzlichen Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV, die...mehr

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AGkompakt 7/2017, Keine Zus... / III. Praxistipp

Rechtsprechung des BGH Das AG Bochum stützt sich auf eine Entscheidung des BGH, in der er klargestellt hat, dass die Einstellung unter Auflagen in der Hauptverhandlung keine Zusätzliche Gebühr auslöst. Hinweis Die Zusatzgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV fällt nicht an, wenn ein Strafverfahren in der Hauptverhandlung nach § 153a StPO vorläufig eingestellt wird u...mehr

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AGkompakt 7/2017, Keine Zus... / Einführung

1. Die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht nicht, wenn im Rahmen der Hauptverhandlung das Verfahren nur vorläufig nach § 153a StPO und später nach Erfüllung der Auflagen endgültig eingestellt wird. 2. Dass im Falle der Nichterfüllung der Auflage eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden müsste, die durch die endgültige Einstellung vermieden werde, is...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und vollumfänglich begründet. Die Kostenberechnung war wie tenoriert abzuändern. Der Landeskassenübergang ist auf der Grundlage folgender Berechnung zu bewirken: Praxis-Beispielmehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / VI. Anwaltsvergütung

0,3-Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV Da es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt, richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Dass das Verfahren vor dem Prozessgericht stattfindet, ist insoweit unerheblich und rechtfertigt nicht die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Jedes Ordnungsgeldverfahren ist eigene Gebühren...mehr

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AGS 7/2017, Ausschließliche... / 2 Aus den Gründen

I. … II. 1. Der Senat entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, weil die angefochtene Entscheidung von einem Rechtspfleger erlassen wurde (§ 568 Abs. 1 S. 1 ZPO). 2. Der Wert des Beschwerdegegenstands von 200,00 EUR wird überstiegen (§ 567 Abs. 2 ZPO). 3. Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auf die Geltendmachung der Verteidigergebü...mehr

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AGS 7/2017, Zur Mitwirkung ... / 1 Sachverhalt

Die Kreisverwaltung hatte im vorliegenden Verfahren gegen den Betroffenen wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ermittelt. Im Einzelnen wurde dem Betroffenen vorgeworfen, im Jahre 2008 einen Handel mit Altmetall ohne die erforderliche gewerbliche Anmeldung betrieben zu haben. Zugleich ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den B...mehr

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AGS 7/2017, Ausschließliche... / Leitsatz

Für den ausschließlich als Adhäsionsklägervertreter tätigen Rechtsanwalt entsteht die Gebühr nach Nr. 4143 VV, die nach der Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV für den Rechtsanwalt gilt, der in Einzeltätigkeit beauftragt ist. Daneben entsteht im Falle eines Vergleichs die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 ff. VV, die nach der Vorbem. 1 VV auch neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren ...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung:

Gem. § 46 OwiG i.V.m. § 464 Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten auch die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Aufgrund dieser Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 ZPO ist die Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Wahlverteidigers auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen beschränkt, gleich...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / Sachverhalt

Gegen den Betr. war beim AG Ratingen ein Bußgeldverfahren anhängig. Das AG hat den Betr. durch Urt. v. 11.8.2016 freigesprochen und die notwendigen Auslagen des Betr. der Staatskasse auferlegt. Der Betr. hat – soweit hier von Interesse – im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Gebühren für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG und Terminsgebühr Nr. 511...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / 7. Gerichtsgebühren bei doppelter Klageeinreichung

Die Gerichtsgebühren entstehen mit Eingang der Klageschrift bei Gericht, da es sich um Verfahrensgebühren handelt. Ebenso tritt die Fälligkeit der Gebühren mit Eingang der Klageschrift ein (§ 6 Abs. 1 GKG). Diese Regelungen sind auch zu beachten, wenn eine Klageschrift versehentlich doppelt[20] oder ohne Bezug auf ein bereits anhängiges PKH-Prüfungsverfahren eingereicht wird...mehr

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AGkompakt 7/2017, Höhe der ... / III. Praxistipp

Grundgebühr deckt nur die erstmalige Einarbeitung ab Die Grundgebühr entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV). Sie gilt also lediglich die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die Akteneinsicht – ab. Alle weiteren Tätigkeiten werden durch die übrigen Gebü...mehr