Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Grundgebühr

Rz. 25 Für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall erhält der Anwalt eine Grundgebühr (Nr. 5100 VV). Die Höhe der Grundgebühr beträgt 33,00 EUR bis 187,00 EUR (Mittelgebühr 110,00 EUR). Die Höhe des Gebührenrahmens ist unabhängig von der Höhe des drohenden oder verhängten Bußgeldes. Rz. 26 Die Grundgebühr kann niemals isoliert anfallen, sondern nur neben einer Verfahren...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / I. Überblick

Rz. 1 Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Die Vorschrift spricht zwar nur von Urkunden- und Wechselverfahren und erwähnt das Scheckverfahren nicht. Da es sich jedoch bei dem...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (2) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 38 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nicht, dass si...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Ermittlung der Gegenstände

Rz. 39 Der Anwalt muss sich, bevor er sich an die Gebührentatbestände begibt, zunächst einmal darüber klar werden, hinsichtlich welcher Gegenstände er in der betreffenden Angelegenheit tätig geworden ist. Bereits hier werden häufig Fehler gemacht, indem einzelne Gegenstände übersehen werden, mit denen der Anwalt befasst war. Rz. 40 Der Anwalt sollte daher stets sorgfältig prü...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / VII. Inanspruchnahme des Mandanten oder eines Erstattungspflichtigen

Rz. 28 Sofern der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt den Mandanten unmittelbar in Anspruch nimmt (§§ 52, 53 RVG) oder er gem. § 53 Abs. 2 RVG, § 126 ZPO seine Vergütung unmittelbar von dem erstattungspflichtigen Gegner verlangen kann, stehen auch ihm die Wahlanwaltsgebühren zu. Er kann dann zusätzlich zu den Gebühren, die er aus der Staatskasse erhalten hat, noch...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 6. Anrechnung nach bloßen Verhandlungen

Rz. 87 Auch im Berufungsverfahren ist eine Anrechnung vorgesehen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht anhängige Gegenstände zunächst lediglich (erfolglos) verhandelt wurden und anschließend in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden (Anm. zu Nr. 3201 VV; Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV).[36] Beispiel 42: Anrechnung von Verfahrens- un...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Erkenntnisverfahren

Rz. 32 Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt auch in Arbeitssachen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Rz. 33 Die Terminsgebühr entsteht auch schon dann, wenn der Anwalt an der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden nach § 54 ArbGG teilnimmt. Sie entsteht ebenso bei Abschluss eines schriftlich...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Überblick

Rz. 9 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich nach Nr. 3101 VV auf 0,8 reduzieren kann. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Rz. 10 Auch im selbstständigen Beweisv...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Beratungsgebühr

Rz. 16 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 38,50 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 7). Beispiel 3: Bloße mündliche Beratung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfe...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 1. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 60 Wird wegen eines Teils des Streitgegenstands Revision eingelegt und wegen eines anderen Streitgegenstands Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor. Beispiel 33: Revision und erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Eingeklagt waren zwei Forderungen in Höhe von 60.000,00 EUR und 40.000,00 EUR. Das OLG hat im Berufungsverfahren der K...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahrensgebühr mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 123 Möglich ist auch, dass neben der Verfahrensgebühr sowohl Termins- als auch Einigungsgebühr anfallen. Beispiel 79: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XX. Verkehrsanwalt

Rz. 214 Auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt ein Verkehrsanwalt in Betracht. Dieser erhält seine Vergütung ebenso wie in Zivilsachen nach Nr. 3400 VV. Er erhält also eine Verfahrensgebühr in Höhe der Gebühr des Hauptbevollmächtigten, höchstens jedoch 1,0 (siehe hierzu § 20 Rdn 7 ff.).mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Allgemeiner Gebührenrahmen

Rz. 16 Vorgesehen ist – vorbehaltlich der Begrenzungen in Anm. Abs. 1 und Abs. 2 sowie in Nr. 2301 VV – ein Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich der Rahmen um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Beispiel 3...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundsatz

Rz. 88 Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2. Auf den Verlauf des Termins kommt es vorbehaltlich der Ermäßigung nach Nr. 3105 VV (siehe Rdn 89 ff.) nicht an. Insbesondere ist es unerheblich, ob streitig, nicht streitig verhandelt wird, ob der Rechtsstreit für erledigt erklärt, die Klage zurückgenommen oder ein V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 68. Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheids gehört zum Mahnverfahren. Ist der Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden, richtet sich auch die Gebühr der Nr. 3308 VV nach altem Recht, selbst wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2021 beantragt worden ist.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (dd) Säumnis und Teilerörterung

(1) Überblick Rz. 125 Möglich ist auch, dass im Falle der Säumnis des Gegners zwar mit dem Gericht erörtert wird, aber nur über einen Teil der Gegenstände. Dann entstehen mehrere Terminsgebühren, eine zu 1,2 (Nr. 3104 VV) und eine zu 0,5 (Nrn. 3104, 3015 VV). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG. (2) Erörterung nur über Teil der Hauptforderung Rz. 126 Wird nur über einen Te...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erörterung nur über Nebenforderung

Rz. 129 Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. Zinsen, oder wegen vorgerichtlicher Kosten erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 Abs. 1 u. 2 GKG. Rz. 130 Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (e) Im Anwaltsprozess erscheint die Gegenpartei persönlich ohne anwaltliche Vertretung

(aa) Überblick Rz. 106 Voraussetzung der Gebührenermäßigung der Nr. 3105 VV ist dem Wortlaut nach, dass der Gegner entweder nicht erscheint (1. Alt.) oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist (2. Alt.). Mit anderen Worten:mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / c) Einigung

Rz. 20 Im Falle einer Einigung entsteht lediglich eine 1,0-Gebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV, da es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt. Auf eine Anhebung des Gebührensatzes für die Einigungsgebühr hat der Gesetzgeber in Nr. 1004 VV bewusst verzichtet.mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 38 In Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache erhält der Anwalt nunmehr eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich grundsätzlich auf 1,6 beläuft. Rz. 39 Wie in allen Verfahren ermäßigt sich diese Gebühr bei vorzeitiger Erledigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV auf 1,1, also wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Re...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Die Gebührenarten

Rz. 7 Grundsätzlich gelten Wertgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, dem Gegenstandswert, richtet (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier ist also zunächst der Gegenstandswert zu ermitteln. Aufgrund des gefundenen Wertes ist dann der Gebührenbetrag aus der Tabelle des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zum VV – bzw. im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Wer...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XI. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 136 Wird der Anwalt beauftragt, über die Erfolgsaussichten einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zu beraten, ohne dass ihm bereits der Auftrag zur Revision erteilt worden ist, erhält er wiederum die Gebühr nach Nr. 2100 VV und im Falle des Gutachtens nach Nr. 2101 VV. Zu Einzelheiten siehe § 7.mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahrensgebühr

Rz. 107 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 66: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 35 Strafsachen / (9) Einigungsgebühr im Privatklageverfahren

Rz. 132 In Privatklageverfahren kann es auch im Strafprozess zu einer Einigung kommen. Hier kann die Einigungsgebühr in Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG zweimal entstehen, nämlich:mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / bb) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig

Rz. 28 War der Anwalt im Hauptsacheverfahren nicht beauftragt, dann erhält er im Verfahren der Gehörsrüge die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Rz. 29 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens j...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (12) Terminsvertreter im Rechtsmittelverfahren

Rz. 115 Auch im Rechtsmittelverfahren kommt eine Terminsvertretung in Betracht. Der Terminsvertreter erhält auch hier die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr sowie eine volle Terminsgebühr. Beispiel 71: Terminsvertretung im Berufungsverfahren Für den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird ein Terminsvertreter bestell...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Ermäßigte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV)

(a) Überblick Rz. 89 Nach Nr. 3105 VV ermäßigt sich die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV auf 0,5. Die Ermäßigung tritt danach ein,mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 93 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (Nr. 3101 VV), wobei wiederum § 15 Abs. 3 RVG zu beachten ist. Beispiel 46: Teilwiderspruch, ursprünglicher Gesamtauftrag des Antragsgegner...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (d) Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Rz. 102 Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht vor Erlass des Versäumnisurteils mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag ges...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht im Übrigen ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Beis...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr" nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV

Rz. 22 Zu beachten ist die Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellensatz eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfachen und nicht schwierigen Angele...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 203 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (g) Zweites Versäumnisurteil

Rz. 115 Auch für ein zweites Versäumnisurteil entsteht grundsätzlich nur eine 0,5-Terminsgebühr gem. Nrn. 3104, 3105 VV. Das betrifft allerdings nur den Fall, dass der Anwalt an dem ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt war oder dass das zweite Versäumnisurteil auf einen Vollstreckungsbescheid hin ergeht. War der Anwalt auch schon am ersten Versäumnisurteil beteiligt, fäll...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Überblick

Rz. 125 Möglich ist auch, dass im Falle der Säumnis des Gegners zwar mit dem Gericht erörtert wird, aber nur über einen Teil der Gegenstände. Dann entstehen mehrere Terminsgebühren, eine zu 1,2 (Nr. 3104 VV) und eine zu 0,5 (Nrn. 3104, 3015 VV). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG.mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / bb) Erstinstanzliche Verfahren vor dem FG

Rz. 17 Für die Verfahren vor den Finanzgerichten gilt dagegen Nr. 3202 VV, die allerdings ebenfalls eine 1,2-Gebühr vorsieht, sodass sich hier im Ergebnis keine Unterschiede ergeben. Rz. 18 Auch hier kann die Terminsgebühr durch eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder eine Einigung ausgelöst werden (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). R...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 7. Beweisverfahren mit vorangegangener außergerichtlicher Vertretung

Rz. 55 Ist dem Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV oder auch die der Nr. 2303 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens zur Hälfte, höchstens zu 0,75, angerechnet, da dies dann das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV ist.[16] Die Gesc...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (i) Mischfälle

Rz. 121 Möglich sind auch Mischfälle, sodass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar. (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines T...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundsatz

Rz. 31 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach § 15a Abs. 3, 2. Var. RVG im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist nicht erforderlich.mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / e) Hilfsnormen

Rz. 22 Hilfsnormen müssen nach dem Wortlaut des § 10 RVG nicht angegeben werden. Gleichwohl empfiehlt sich dies. Wenn also z.B. nach einem Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess das Nachverfahren durchgeführt wird, sollte § 17 Nr. 5 RVG mit angeführt werden sowie bei einer Zurückverweisung § 21 Abs. 1 RVG. Auch sonstige Hilfsnormen, insbesondere Nr. 1008 VV zur Erhöhung der ...mehr