Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / bb) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 82 Die Frage, ob eine Einschränkung der Beiordnung hätte vorgenommen werden müssen, spielt dann keine Rolle, wenn uneingeschränkt beigeordnet worden ist. In diesem Fall ist die uneingeschränkte Beiordnung für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts auch dann bindend, wenn der Anwalt nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelass...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 29 Im vorbereitenden Verfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV), da dies das früheste Verfahrensstadium ist, in dem er beauftragt werden kann und er sich hier immer erstmals einarbeiten muss. Rz. 30 Darüber hinaus erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 44,00 EUR bis 319,00 EUR; Mittelg...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nr. 3502 VV zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Beispiel 1: Rechtsbeschwerde Der Anwalt wird im Kostenfestsetzungsverfahren beauftragt, gegen die Beschwerdeentscheidung des LG, mit der Kosten für ein vorgerichtliches Gutachten in Höhe von 3.000,00 EUR abgesetzt worden sind, Rechtsb...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 40. Parteiwechsel

Rz. 97 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[28] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 50: Parteiwechsel Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Januar...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 25 Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach folgender Formel: Rz. 26 Anrechnu...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 34. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 86 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 3. Erinnerung gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG

Rz. 230 Ebenso erhält der Anwalt die Vergütung nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV, wenn gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG Erinnerung eingelegt wird. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt, dass auch Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten de...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / f) Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 27 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der "Verbindung" (siehe unter Rdn 129). In allen anderen Fällen ("Klageerweiterung" (...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist bereits abgerechnet

Rz. 38 Soweit der Anwalt die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bereits in Anspruch genommen hat, kann er nur den Differenzbetrag zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der PKH-Vergütung festsetzen lassen. Beispiel 14: Festsetzung der Differenz gegen den Gegner Im Beispiel 12; jedoch hat der Anwalt des Klägers bereits mit der Staatskasse abgerechnet. Der Anwalt hat aus der Lan...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (1) Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. B RVG

Rz. 63 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG , sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 64 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG dahingehend geändert worden ist, dass jegliche An...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 319 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 154 Auch für Schuldnerschutzanträge gelten die Nrn. 3309 ff. VV. Rz. 155 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit. Das folgt aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt. Das schließt grundsätzlich auch Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners mit...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 6. Gebührensatz

Rz. 25 Die Angabe des Gebührensatzes ist in § 10 RVG nicht zwingend vorgeschrieben. Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten. Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei Nr. 2100 VV oder Nr. 2300 VV zu verlangen.[15] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Mehrere Bußgeldverfahren

Rz. 14 Mehrere Bußgeldverfahren sind auch jeweils eigene gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch dann, wenn mehrere Bußgeldbescheide von derselben Behörde gegen denselben Betroffenen wegen gleichartiger Ordnungswidrigkeiten erlassen worden sind.[2] In diesem Fall schadet es noch nicht einmal, wenn der Verteidiger seine Einlassung unter Bezugnahme auf die einzelnen Bußgeldv...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / f) Vertreter, sonstige Hilfspersonen

Rz. 23 Soweit der Anwalt einzelne Tätigkeiten durch Vertreter nach § 5 RVG hat ausführen lassen, bietet es sich an, diese Vorschrift mitzuzitieren. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Werden vom Anwalt sonstige Hilfspersonen hinzugezogen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 5 RVG fallen, sodass sich die Vergütung des Anwalts nach § 612 BGB richtet, muss diese V...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 5. Bußgeldverfahren

Rz. 80 In Bußgeldsachen lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung ebenfalls grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vergütet (siehe hierzu § 36 Rdn 217 f.). Rz. 81 Ausnahmsweise erhäl...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / I. Überblick

Rz. 1 Rechtsbeschwerden sind im RVG an verschiedenen Stellen geregelt. Soweit keine vorrangigen Sonderregelungen greifen, gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar die Nrn. 3502, 3503, 3516 VV. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG[1] geändert worden. Während Nr. 3502 VV zunächst ausdrücklich nur für die Rechtsbeschwerde nac...mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / II. Beratung

Rz. 4 Wird der Anwalt beratend tätig und hat er keine Gebührenvereinbarung abgeschlossen, erhält er seine Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 BGB (siehe dazu § 6). Rz. 5 Berät der Anwalt einen Arbeitgeber, so kommt eine Begrenzung auf die sog. Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) nicht in Betracht, da dieser unstrittig kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Keine Terminsgebühr in "sonstigen Fällen"

Rz. 87 Soweit eine Terminsgebühr in sonstigen Fällen entsteht (siehe § 13 Rdn 137 ff.), gilt dies nicht für den Terminsvertreter. Er kann die Terminsgebühr nur in den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen, nicht aber auch den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Terminsvertreter, schriftlicher Vergleich Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 2. Abschlusserklärung

Rz. 29 Abmahnung und Abschlusserklärung sind dieselbe Angelegenheit, da sie den Hauptsacheanspruch betreffen. Daher richtet sich die Vergütung insgesamt nach altem Recht, wenn der Auftrag zur Abmahnung vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Beispiel 13: Abmahnung und einstweilige Verfügung Der Anwalt hatte im November 2020 eine Abmahnung ausgesprochen. Da darauf nicht reagiert ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 9. Anwaltswechsel

Rz. 46 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[9] Rz. 47 Nach der Rspr. sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[10] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar nur...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

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§ 28 Familiensachen / XVIII. Fluranwalt

Rz. 361 Mitunter wird ein Anwalt lediglich zum Abschluss oder zur Protokollierung eines Vergleichs oder zur Abgabe eines Rechtsmittelverzichts hinzugezogen. Häufig wird dabei ein auf den nächsten Termin wartender Kollege gebeten, bei der Protokollierung mitzuwirken oder den Rechtsmittelverzicht zu erklären (sog. Fluranwalt).[179] Wird keine Vereinbarung über die Vergütung ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 54. Terminsvertreter

Rz. 122 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[37] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (1) Überblick

Rz. 28 Kommt es nach einem Verwaltungsverfahren zu einem Nachprüfungsverfahren, also dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren), so erhält der Anwalt wiederum die Vergütung nach Teil 2 VV. Allerdings ist zu beac...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 58. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 128 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / I. Überblick

Rz. 1 Bei arbeitsgerichtlichen Mandaten handelt es sich um besondere zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Ausführungen zur Vergütung in Zivilsachen gelten daher entsprechend. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten. Rz. 2 Ebenso gelten die Ausführungen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe entsprechend. Rz. 3 Probleme bereitet häufig die Bemessung des Gegenstandswert...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VI. Berufungsverfahren

Rz. 40 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die gleiche Vergütung wie in Zivilsachen, also die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 41 Es entsteht also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung auf 1,1 reduziert (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Wird der Anwalt beauftragt, lediglich zu beantragen, eine ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Die verschiedenen Modelle

Rz. 51 Muss eine Partei vor einem auswärtigen Gericht einen Rechtsstreit führen, beauftragt sie in der Regel einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung, damit sie mit ihm vor Ort die Sache besprechen und die einzureichenden Schriftsätze vorbereiten und abstimmen kann. Reist dieser Prozessbevollmächtigte dann zum Gerichtstermin, kann...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (3) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Rz. 24 Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel 8: Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens In einem Rechtsstreit (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termi...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr