Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Rechnungserteilung

Rz. 63 Das UStG sagt nirgends etwas zur Frage der Rechnungserteilung über die Umsätze gem. § 3 Abs. 1b UStG. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Erteilung einer Rechnung ohne Angabe des Entgelts, aber mit der Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG unter Ausweis der darauf entfallenden USt gem. § 14 Abs. 2 UStG nicht zulässig ist, denn die Ausnahme gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Nebenleistungen

Rz. 167 Die vom Campingplatzunternehmer durch die Überlassung von üblichen Gemeinschaftseinrichtungen gewährten Leistungen sind gegenüber der Vermietung der Campingfläche von untergeordneter Bedeutung. Sie sind als Nebenleistungen anzusehen, die den Charakter der Hauptleistung als Grundstücksvermietung nicht beeinträchtigen. Zu den üblichen Gemeinschaftseinrichtungen gehören...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.6 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 161 Die Überlassung von Stellplätzen ist umsatzsteuerbar, wenn der Leistungsempfänger hierfür ein besonderes Entgelt aufwendet. Erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich, kann es sich um einen nichtsteuerbaren Umsatz oder um eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe handeln. Eine nicht steuerbare Nutzungsüberlassung liegt bei der unentgeltlichen Überlassung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vertragstypen

Rz. 54 In der Praxis wird bei Verträgen über die Überlassung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen unterschieden zwischen Miet- oder Pachtvertrag im eigentlichen Sinne, gemischter Vertrag, Vertrag besonderer Art, Abbauvertrag und Ablagerungsvertrag. Rz. 55 Welcher dieser Vertragstypen vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Inhalt und der Gesamtheit der Vertragsbestimmunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche Vermietung und Verpachtung als Nutzungsüberlassung eines Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 35 Die Nr. 2 von § 3 Abs. 1b S. 1 UStG betrifft die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Weil die unentgeltlichen Zuwendungen eines Gegenstands in § 3 Abs. 1b UStG und die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen in § 3 Abs. 9a UStG getrennt geregelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 29 GewStDV)

Rz. 32 Setzt das FA nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG einen GewSt-Messbetrag für Vorauszahlungszwecke fest, braucht bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden grundsätzlich kein Zerlegungsbescheid für Vorauszahlungszwecke erteilt zu werden.[1] Vielmehr können die hebeberechtigten Gemeinden an dem GewSt-Messbetrag in demselben Verhältnis beteiligt werden, nach dem d...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.3 Leistender

Inländer und Ausländer sind betroffen In- und Ausländer Für den Steuerabzug spielt es keine Rolle, ob der leistende Bauunternehmer (Auftragnehmer) seinen Sitz im Inland oder Ausland hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob es zum Unternehmenszweck des Leistenden gehört, Bauleistungen zu erbringen oder ob er mit seinem Unternehmen überwiegend Bauleistungen erbringt. Auch wenn jem...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 5 Höhe des Steuerabzugs

Steuerabzug auch von der Umsatzsteuer Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich Umsatzsteuer. 15 % der Gegenleistung Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Praxis-Beispiel Steuerabzug für erbrachte Bauleistungen bei fe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.6 Warenvertrieb und Leistungsangebot

Rz. 19 § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO umfasst das Feilbieten von Waren, Aufsuchen von Bestellungen für Waren, Ankaufen von Waren, Anbieten von Leistungen oder Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen. Rz. 20 Waren sind alle beweglichen Sachen, die als Gegenstände des Handelsverkehrs bestimmt und geeignet sind. Hierunter fallen auch bewegliche Sachen, deren Herstellung, wie z. B. bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1936.[1] Seit der Bekanntmachung des GewStG v. 15.10.2002[2] ist § 19 GewStG mehrfach geändert worden. § 19 Abs. 3 GewStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[3] mit Wirkung ab dem Ez 2008 um S. 5 ergänzt, wonach das FA die Änderungen durch die Unternehmensteuerreform bei der Festsetzung des GewSt-Messbetrags für die GewSt-Vorau...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 1 Einleitung

Verpflichtung zum Steuerabzug für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts nach dem Einkommensteuergesetz Unternehmer Unternehmer im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) (auch Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG und Vermieter von Grundstücken) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (j. P. d. ö. R.) werden durch die Bauabzugsteuer verpflich...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 80 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung". § 27a Abs. 2 S. 2 UStG schafft somit eine inhaltlich beschränkte Rechtsgrundlage zum Austausch bestimmter Daten auch an von den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 66 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Beitragsübernahme als Arbeitslohn

Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung ist gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, vgl BFH v 06.06.2002, BStBl II 2003, 34; s § 3 Rn 2110–2171 (Handzik). Übernimmt der ArbG im Innenverhältnis über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus den ArbN-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, liegt stpfl Arbeitslohn vor. Rn. 41 Stand: EL 16...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des vertretungsweise für einen Haftprüfungstermin bestellten Rechtsanwalts

Vorbem. 4.1 VV RVG Leitsatz Für den nur für die Wahrnehmung eines Haftprüfungstermins bestellten Pflichtverteidiger entsteht nicht nur die Terminsgebühr. Es entstehen auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr. AG Tiergarten, Beschl. v. 14.10.2022 – (278 Ds) 265 Js 277/22 (110/22) I. Sachverhalt Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat auch hier für das Einreichen der Klageschrift die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Ferner hat er nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Beweisaufnahmetermins vor dem ersuchten Richter eine 1,2-Terminsgebühr verdient. Damit errechnet sich die Vergütung des Prozessbevollmächtigten wie folgt:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfähigkeit der vereinbarten Vergütung des vom Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters

RVG § 5 § 10; RVG VV Vorbem. 7 Abs. 1; BGB § 670 § 675; ZPO § 91 Leitsatz Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem....mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung des Testamentsvollstreckers durch die AGT

1 Nach wie vor werden die oft erheblichen privaten und betrieblichen Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt.[2] Getragen von dem Wunsch der Absicherung der Familie einerseits und der Vermeidung von Streitigkeiten andererseits werden dabei vermehrt Testamentsvollstreckungen angeordnet.[3] Über die für eine Testamentsvollstreckung angemessene Vergütung[4] besteht in der Pr...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Dem Terminsvertreter Rechtsanwalt T ist nach Nrn. 3401, 3100 VV eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr erwachsen, hier also eine 0,65-Verfahrensgebühr. In dieser Fallvariante ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht nach Nr. 3405 Nr. 2 VV, da Rechtsanwalt T vor Beendigung seines Auftrags einen Termin wahrgenommen hat. ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat für das Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV nach einem Gegenstandswert von 12.000,00 EUR verdient. Weitere Gebühren sind Rechtsanwalt A nicht angefallen. Er rechnet somit ab:mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die dem Terminsvertreter an sich zustehende 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV hat sich hier nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt. Der Auftrag des Terminsvertreters war nämlich beendet, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat.[2] Dem Terminsvertreter stehen somit folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient. Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat wieder für das Einreichen der Klageschrift eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren ist ihm ferner eine 1,2-Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV angefallen.[1] Die Vergütungsberechnung des Klägervertreters sieht daher so aus:mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Rechtsanwalt T erhält für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nrn. 3401, 3100 VV die Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr, also eine 0,65-Verfahrensgebühr. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hamburg (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt T eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV verdient. I...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die an sich nach Nrn. 3401, 3100 VV entstandene 0,65-Verfahrensgebühr hat sich gem. Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt, weil der Auftrag des Terminsvertreters beendet war, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat. Auf den Umstand, dass Rechtsanwalt T Besprechungen zur Erledigung des Verfahrens geführt hat, kommt es für die Höhe der Verfahrensgebühr nicht an. F...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / Leitsatz

Für den nur für die Wahrnehmung eines Haftprüfungstermins bestellten Pflichtverteidiger entsteht nicht nur die Terminsgebühr. Es entstehen auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr. AG Tiergarten, Beschl. v. 14.10.2022 – (278 Ds) 265 Js 277/22 (110/22)mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / IV. Vergütung: Erstmal Beratung und nur, wenn nicht anders möglich, auch Vertretung

Beratungshilfegebühren sind konzipiert als "Fixgebühren".[39] Sie decken den gesamten anwaltlichen Aufwand von Beginn der Angelegenheit bis zu ihrem Ende ab, und zwar unabhängig des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit. Die Gebühren der Beratungshilfe gelten pauschal, auch wenn die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes nach den üblichen Abschnitten des Gebührenrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an ArbN

Rn. 25 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQs EPP VI.1. (Stand 20.07.2022)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Fälligkeit der Vergütung in Teilen zu Beginn und laufend

Nach der Neuen Rheinischen Tabelle (Ziffer I. a.E.) soll der Vergütungsgrundbetrag zur Hälfte nach Abschluss der Konstituierung und im Übrigen mit Abschluss der Erbschaftsteuerveranlagung bzw. Abschluss der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers fällig sein. Das erscheint nicht angemessen. Der Testamentsvollstrecker hat eine besondere Vertrauensposition inne. Gängig sind Absch...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Aufgrund eines Haftprüfungsantrags des Verteidigers R1 beraumte das AG einen Haftprüfungstermin auf den 28.7.2022, 10.00 Uhr, an, welcher mit dem Verteidigerbüro abgesprochen worden war. Zu dem Haftprüfungstermin am 28.7.2022 e...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / III. Vermeiden von Missbrauch

Das AG verweist darauf, dass diese Ansicht Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könne (vgl. dazu wiederum LG Magdeburg AGS 2018, 340 = RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314), denen jedoch durch Terminsabsprachen mit dem originär bestellten Verteidiger und im Falle dessen dann doch kurzfristig eintretender Verhinderung ggf. nach Möglichkeit mit einer Terminsve...mehr