Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VI. Keine Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Beklagten nach § 280 Abs. 1 BGB aufgrund fehlender Aufklärung, die dem Anspruch der Klägerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht. Eine Aufklärungspflichtverletzung der Klägerin hinsichtlich der entstehenden Vergütung ist nicht ersichtlich. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, wenn sich die zu erhebend...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Ausgangspunkt der Rechtsprechung

Eben weil die Regelung so kurz ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu vehementen Streitigkeiten.[8] Der Testamentsvollstrecker fühlt sich für seine Tätigkeit häufig nicht ausreichend vergütet, die Erben hingegen meinen, der Nachlass werde über Gebühr belastet.[9] Die Rechtsprechung greift zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten auf eine Formel zurück, die der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Fehlende Verfahrenskostendeckung

Rn 20 Grundvoraussetzung für eine Stundung der Verfahrenskosten ist die voraussichtlich fehlende Deckung dieser Kosten durch das Schuldnervermögen. Rn 21 Aufgrund der Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Erteilung der Restschuldbefreiung zunächst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen voraus, da über die Ankündigung der Restschul...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Pauschalhonorar als Lösung?

Fragt man sich angesichts dieser erkennbar auf die Besonderheiten des Einzelfalls abstellenden Abwägungsformel, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung i.S.d. § 2221 BGB darstellen kann, um Streitigkeiten zu vermeiden, wird man das grundsätzlich verneinen müssen. Ein Pauschalhonorar wird den differenzierenden Kriterien der Rechtsprechung des BGH nicht gerecht. Zwar ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / II. Die Bedeutung der Vergütungstabellen in der Praxis

Da es für die Bestimmung der angemessenen Vergütung für Testamentsvollstreckungen keine amtlichen Vorgaben i.S.e. Gebührenordnung gibt, haben sich in der Praxis unterschiedliche Vergütungstabellen entwickelt. Die Rechtsprechung hat zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit i.S.d. § 2221 BGB seit jeher auf diese Vergütungstabellen zurückgegriffen. Von ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 3. Hinzuziehung von Fachleuten

Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftmals geb...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Förderung Elektromobilität

Rn. 51a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vom ArbG gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sind nach § 3 Nr 46 EStG im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2030 steuerfrei, nicht jedoch deren Übereignung (s § 3 Rn 1770r–1770w (Handzik). Geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nacherhebung von LSt (§ 40 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurde die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten, so kann sie auf Antrag des ArbG mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Hiervon zu unterscheiden sind eine Nacherhebung nach § 41c EStG und durch Haftungsbescheid, selbst wenn in Letzterem die nachgeforderte LSt ausnahmsweise mit einem Durchschnittssteuersatz geschätzt wirds § 42d Rn 41 (N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2. Aussicht, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten

Rn 10 Da der Bericht des Verwalters gemäß § 156 als Grundlage der Gläubiger für eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 dienen soll, müssen den Gläubigern die Alternativszenarien der operativen Stilllegung des Betriebs oder von bestimmten Betriebsteilen und sich anschließender Liquidation sowie der Betriebsfortführung und sich anschließender (übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterscheidung gegenüber Haftungsbescheiden

Rn. 70 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Pauschalierungs- und Haftungsbescheide unterscheiden sich inhaltlich insofern, als mit dem Haftungsbescheid gegenüber dem ArbG die Summe der von den einzelnen ArbN nach ihren LSt-Abzugsmerkmalen geschuldeten LSt-Abzugsbeträge geltend gemacht wird, während mit dem Pauschalierungsbescheid vom ArbG auf den Arbeitslohn der betroffenen ArbN ein Dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Pauschal versteuerte unentgeltliche oder verbilligte ArbN-Beförderung gemäß § 40 Abs 2 EStG

Rn. 576 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 40 Abs 2 S 2 EStG kann der ArbG die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (hierzu s BFH v 01.08.2019, VI R 32/18, BFH/NV 2019, 1401) geleistete Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % erheben, soweit diese Bezüge den Betrag nicht übersteigen,...mehr

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FF 11/2022, Erfolglose Verf... / Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Übertragung der Zustellungen (§ 8 Abs. 3)

Rn 29 In administrativer Hinsicht steht dem Insolvenzgericht schon in diesem Verfahrensabschnitt ebenso wie im später eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit zur Verfügung, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellungen zu beauftragen. Durch diese noch kurz vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung vorgenommene ergänzende Verweisung[86] soll eine...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 6. Gestaltungsempfehlungen

Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Einzelfall sollte der Erblasser der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers gehörige Aufmerksamkeit widmen und dabei auch steuerliche Auswirkungen bei den Erben gerade im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung bedenken.mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / III. Vergütungsanspruch des Sachverständigen

1. Gesetzliche Grundlage Der Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Staatskasse bestimmt sich nach §§ 8 ff. JVEG. Gem. § 8 Abs. 1 JVEG erhält der Sachverständige ein Honorar für seine Leistungen nach Maßgabe der § 9 bis 11 JVEG, Fahrtkostenersatz gem. § 5 JVEG, Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG sowie Ersatz für sonstige und für besonder...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Skiliftbenutzung

Tz. 32 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Betreibt ein Skiclub einen Skilift, liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), sondern ein Zweckbetrieb vor (s. FG Münster vom 28.06.1974, EFG 1974, 593). S. auch BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43. Erfolgt die Überlassung an Mitglieder und werden keine weiteren Nebenleistungen abgegeben, s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Skikurse/-lehrgänge

Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Einnahmen aus Skikursen/-lehrgängen gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind, unter den Bedingungen des § 67a AO (Anhang 1b), dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen, weil derartige Kurse als sportliche Veranstaltungen zu beurteilen sind. Für die Zweckbetriebseigenschaft derartiger sportlicher Veranstaltungen ist es unschädlich, dass der Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenhang mit steuerfreien Erstattungen

Rn. 42 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden Ersatz- oder Erstattungsleistungen steuerfrei gewährt (zB nach § 3 Nr 12, 13, 16, 30, 31 oder 32 EStG), scheidet ein Abzug von damit in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen als WK nach § 3c EStG aus, um eine doppelte Begünstigung durch die steuerliche Freistellung von Einnahmen einerseits und den WK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbescheid

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und Pauschalierungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Antrag (§ 40 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG setzt einen Antrag des ArbG voraus. Sie kann dem ArbG also nicht aufgedrängt werden oder von Amtswegen erfolgen, vgl BFH v 28.02.1975, VI R 28/73, BStBl II 1976, 134, und FG Berlin v 28.05.1990, EFG 1990, 598 rkr. Ohne Antrag ist die LSt vom ArbN (Steuerschuldner) nachzufordern, oder das FA muss einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Datenverarbeitungsgeräte und Internet

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG hängt die Beantwortung der Frage, ob eine steuerfreie Nutzung nach § 3 Nr 45 EStG oder der Zufluss eines Sachlohns vorliegt, entscheidend vom Eigentum an den durch den ArbN genutzten Gegenständen ab. Übereignet der ArbG seinem ArbN unentgeltlich oder verbilligt Datenerf...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat für einen Zahlungsrechtsstreit über 12.000,00 EUR den Berliner Rechtsanwalt A zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Dieser hat bei dem zuständigen Prozessgericht, dem LG Hamburg, die Klageschrift eingereicht. Für den sechs Monate später angesetzten Verhandlungstermin bestellt der Kläger einen Monat vor dem Termin den in Hamburg kanzleiansäs...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen ist wohl eine der schwierigsten Aufgaben der Gerichte im Bereich des Kostenrechts. Denn die Gerichte, die mit dem betreffenden Sachgebiet ja nicht vertraut sind (sonst hätten sie keinen Sachverständigen bestellen müssen), müssen nachträglich überprüfen, ob der von den Sachverständigen angesetzte Zeitaufwand angemessen und er...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / II. Gebühren des Prozessbevollmächtigten

Der für die Führung des Rechtsstreits vor dem LG Frankfurt (Oder) von der Klägerin beauftragte Prozessbevollmächtigte hat folgende Gebühren (und Auslagen) verdient: 1. Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts. Bereits für das Einreichen der Klageschrift ist dem Prozessbevollmächtigten die 1,3-Verfahrensgebühr angef...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. 2Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über de...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT

Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der praktisch tätigen Testamentsvollstrecker zur Aufgabe gemacht hat. Somit gehört es auch zu den satzungsgemäßen Aufgaben der AGT, sich mit dem oben dargestellten Befund auseinanderzusetzen, der nicht grundsätzlich neu is...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in einen Sonderband). Mit Schriftsatz vom 19.2.2021 beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Mit Schriftsatz vom 23.2.2021 beantragte der Verteidiger seine Beiordn...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / I. Überblick über die Grundlagen der Testamentsvollstreckervergütung

Testamentsvollstreckung[6] ist eine sehr anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat sich der Testamentsvollstrecker diese zu verschaffen, und zwar ggf. auf Kosten des Nachlasses.[7] Es steht daher außer Frage, dass eine derart ve...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Bemessungsgrundlage für die Testamentsvollstreckervergütung

Ausgangspunkt der Testamentsvollstreckervergütung ist und bleibt der Bruttowert des Nachlasses (Brutto-Nachlasswert) am Todestag des Erblassers, d.h. der Nachlasswert ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Mit den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (Ziffer I., 1. Absatz) sind Verbindlichkeiten ausgehend vom Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckervergütung ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / IV. Zeit für eine Überprüfung der Vergütungsempfehlungen

Auf Basis der beschriebenen Unsicherheiten in der Praxis und weil die Ausübung des Testamentsvollstreckeramts im Laufe der Jahrzehnte immer vielschichtiger geworden ist[23], hat die AGT die Vergütungsempfehlungen einer Überprüfung unterzogen. 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlic...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 5. Alternative Vergütungsformen

Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, z.B. für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht generell ausge...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / V. Bedeutung für die Praxis

Unverständlicherweise ist regelmäßig zu beobachten, dass Anwälte – wie hier – unzulässige Verfahrenswertbeschwerden einlegen. Wie der Name "Beschwerde" schon sagt, ist eine Beschwer erforderlich. Für einen Beteiligten kann sich eine Beschwer nur daraus ergeben, dass das Gericht den Verfahrenswert zu hoch festgesetzt hat, weil er dann an den eigenen Anwalt, an das Gericht und...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 7

Auf einen Blick Testamentsvollstreckung ist eine sehr anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Es steht daher außer Frage, dass eine solche Tätigkeit grundsätzlich zu vergüten ist. Die gesetzliche Regelung (§ 2221 BGB) dazu ist kurz und einfach: "Der Testamentsvollstreck...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem. 7 Abs. 1 RVG-VV i.V.m. §§ 675, 670 ff. BGB geltend machen (vgl. BGH, Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 § 245a wurde für Schuldner, die natürliche Personen sind, durch das SanInsFoG[1] eingeführt. Die Norm soll die Prüfung des Schlechterstellungsverbotes durch einen Insolvenzplan erleichtern. Bei der Prüfung der Schlechterstellung gemäß § 245 Abs. 1 Nr. 1 wird die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger im Planverfahren der Befriedigung der Gläubiger im Regelinsolvenz...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / IV. Erstattungsfähigkeit

Die Vertretung der Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten einerseits und durch den Terminsvertreter andererseits hat Mehrkosten ausgelöst, also höhere Gebühren und Auslagen, als dem Prozessbevollmächtigten selbst angefallen sind. Diese Mehrkosten setzen sich aus der unter III. 3. berechneten Vergütung des Terminsvertreters zusammen. Mit wenigen Worten hat das OLG Brande...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Vorüberlegungen

Die Zuständigkeit der Rechtsprechung für die Festlegung der Vergütung im Streitfall verbietet es nicht, dass die Praxis überzeugende Auslegungskriterien entwickelt, die einer einigermaßen einheitlichen Rechtsanwendung dienen. In der Tat darf die grundsätzliche Zulässigkeit und oftmals auch Nützlichkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe nicht den Blick darauf verstellen, dass die...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Schädliche Mittelverwendung (Einzelfälle)

Tz. 46 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1) fordert u. a., dass die Mittel möglichst effektiv und nachhaltig für die Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden (s. BFH vom 23.02.1999, DStRE 1999, 623). Der Grundsatz der Selbstlosigkeit ist von den steuerbegünstigten Körperschaften in allen Tätigkeitsbereichen zu beach...mehr