Fachbeiträge & Kommentare zu Gelangensbestätigung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 7 Wie die innergemeinschaftliche Lieferung bei einer Beförderung oder Versendung nachgewiesen wird

Nur wenn ein Gegenstand in einen anderen EU-Staat gelangt, liegt eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Grenzkontrollen gibt es innerhalb der EU nicht mehr, also muss auf andere Art und Weise nachgewiesen werden, dass der Liefergegenstand in ein anderes EU-Land gelangt ist. Die Steuerfreiheit gilt deshalb nur dann, wenn der Unternehmer diesen Nachweis f...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Wie zu prüfen ist, ob der Erwerber ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist

Das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass der Abnehmer der innergemeinschaftlichen Lieferung, soweit er ein Unternehmer ist oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, gegenüber dem liefernden Unternehmer eine ihm von einem andere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1.1 Form der Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung ist an keine besondere Form gebunden. Sie muss nur die erforderlichen Angaben enthalten und kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen. Auch die Kopie der Rechnung, welche um die erforderlichen Angaben ergänzt ist, genügt.mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1.2 Gelangensbestätigung als Sammelbestätigung

Auch die Ausstellung der Gelangensbestätigung als Sammelbestätigung ist möglich. Das kann bei mehreren regelmäßigen Umsätzen in Betracht zu ziehen sein. Hierin können die Umsätze bis zu einem Quartal zusammengefasst werden. Das hat den Vorteil, dass nicht für jeden einzelnen Umsatz eine Sammelbestätigung ausgestellt werden muss.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1.3 Übermittlung der Gelangensbestätigung

Eine Übermittlung per Brief ist nicht erforderlich. Möglich ist auch die Übermittlung in elektronischer Form (z. B. E-Mail, Computer-Fax usw.). Eine Übereinstimmung des Orts der elektronischen Übermittlung mit dem Ort des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist nicht erforderlich. Eine per E-Mail übersandte Gelangensbestätigung muss archiviert werden.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1 Nachweis der Beförderung oder Versendung: Rechnungskopie oder Gelangensbestätigung

Schwierigkeiten dürfte allein diese Voraussetzung bereiten. Die innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist nur dann steuerfrei, wenn sie beleg- und buchmäßig nachgewiesen wird. Gelangensbestätigung Der liefernde Unternehmer kann den Nachweis über das Gelangen der verbrauchsteuerpflichtigen Ware einerseits durch das Rechnungsdoppel führen, andererseit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4.2 Alternative Belegnachweise

Der Unternehmer kann den erforderlichen Belegnachweis über die innergemeinschaftliche Lieferung auch auf andere Weise führen. Er muss sich nicht notwendigerweise der Gelangensbestätigung bedienen. Diese ist eine mögliche Art des Belegnachweises. 4.2.1 Versendungsbeleg Der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung kann auch durch einen Versendungsbeleg, z. B. durch einen h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.4 Innergemeinschaftliche Lieferung

Werden Waren an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen in die EU verkauft (innergemeinschaftliche Lieferung) ist der Unternehmer verpflichtet bis zum 15. des dem Umsatz folgenden Monats eine Rechnung auszustellen.[1] Darin sind sowohl die USt-ID-Nummer des Leistenden als auch die des Leistungsempfängers anzugeben.[2] Gelangensbestätigung/Aufzeichnungsvorschriften Zus...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.13 Rechnung bei Exporten in EU-Länder

Innergemeinschaftliche Lieferungen Lieferungen in das Gebiet der Europäischen Union sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Unternehmer erfolgt. Lieferungen an Privatpersonen sind umsatzsteuerpflichtig (anders als bei einer sog. Ausfuhrlieferung in "Drittländer" = Nicht-EU-Länder). Darüber hinaus muss der Erwerber bei einer umsatzsteuerfreien...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1.2 Neben der Gelangensbestätigung weiterhin zugelassene Nachweise

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1.1 Gesetzliche Regelung

Es sind folgende Nachweise zu erbringen: Das Doppel der Rechnung[1] und eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Gelangensbestätigung). Inhalt und Form der Gelangensbestätigung Die Gelangensbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung des G...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1 Welche Belege als Nachweis gelten

Für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Unternehmer durch Belege nachzuweisen, dass der Gegenstand der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet wurde. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Aufgrund der Neuregelung im EU-Recht ergeben sich seit 1.1.2020 grundsätzlich str...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsrechnung bei Verkau... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Lieferungen ins Ausland. Wie die dazugehörende Rechnung korrekt erstellt werden muss, welche umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten sind, welche Daten zu melden sind oder welche Papiere benötigt werden. Wie bei den Importen wird aus umsatzsteuerlichen Gründen zwischen Innergemeinschaftliche Lieferungen (in andere EU-Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.1 Die Gelangensbestätigung

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17b Abs. 2 UStDV regelt, dass der Unternehmer den Nachweis darüber, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das üGG befördert oder versendet hat, insbesondere durch das Doppel der Rechnung (vgl. § 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStDV) und durch eine Bestätigung des Abnehmers gegenüber dem Unternehmer oder dem mit der Beförderung b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Reichweite des Vertrauensschutzes

Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abschn. 6a.8. Abs. 4 S. 1 UStAE bezieht sich der Vertrauensschutz des § 6a Abs. 4 UStG nur auf die nach § 6a Abs. 1 UStG erforderlichen Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung für dessen Unternehmen, körperliche Warenbewegung ins üGG). Er bezieht sich nicht auch auf die Richtigkeit der nach § 6a Abs. 3 UStG i. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (§ 4 Nr. 7 Satz 2 UStG). Die Beförderung oder Versendung ist durch einen Beleg entsprechend § 17a UStDV (Gelangensvermutung bei i. g. Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen) oder § 17b UStDV (Gelangensnachweis bei i. g. Liefer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2 Weitere Beförderungs- oder Versendungsbelege

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17b Abs. 3 UStDV regelt weitere anzuerkennende Formen des Belegnachweises. Dabei ist zu beachten, dass manche dieser Nachweisformen nach dem Normwortlaut nur im Versendungsfall und andere nur im Beförderungsfall verwendbar sind. Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 17b Abs. 3 S. 1 UStDV werden fünf Fallgestaltungen aufgezählt, in denen de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.10 Abholfall: Transport durch einen Zwischenhändler

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird der Gegenstand der Lieferung durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist (Zwischenhändler), ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen, es sei denn, er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat (§ 3 Abs. 6a S. 4 UStG). Begriffliche Klärung Rz. 135 Sta...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.2 Gelangensvermutung bei Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer oder durch einen von ihm beauftragten Dritten

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17a Abs. 1 Nr. 2 UStDV muss der Unternehmer im Besitz bestimmter einander nicht widersprechender Belege sein, die jeweils von unterschiedlichen Parteien ausgestellt wurden, wobei diese voneinander, vom liefernden Unternehmer und vom Abnehmer unabhängig sein müssen. Stets erforderlich ist eine Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Andere Formen des Belegnachweises

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 17b Abs. 2 und Abs. 3 UStDV werden weitere zulässige Nachweisformen benannt. Nach § 17b Abs. 2 Nr. 1 UStDV gehört, unabhängig von der Art der weiteren Belege, zum Belegnachweis in diesen Fällen immer ein Doppel der Rechnung (vgl. §§ 14, 14a UStG). Zur Bedeutung eines fehlenden Hinweises auf die Steuerfreiheit der i. g. Lieferung vgl. Ab...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liefern Personen, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind, im Inland ein neues Fahrzeug, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, so werden sie für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist und die Lieferung nicht i. R. d....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Folgen für das Tagesgeschäft

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgangsrechnungen in das EU-Ausland dürfen deutsche Unternehmen immer in deutscher Sprache schreiben. Im Gegenzug müssen diese Eingangsrechnungen auch in einer anderen Sprache – vorzugsweise Englisch – akzeptieren. Bei all dem herrscht Vertragsfreiheit! Es steht einem jeden daher frei, sich mit dem Geschäftspartner auf eine andere Sprache zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.3 Weitere Hinweise zur Gelangensvermutung

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachweisführung nach § 17a UStDV ist nicht zwingend. Ein Unternehmer kann alternativ die Nachweise wie in der Vergangenheit nach den §§ 17b und 17c UStDV führen (vgl. Abschn. 6a.3a. Abs. 1 S. 4 UStAE). Anders als bei den Nachweisen nach § 17b UStDV gehört in Fällen des § 17a UStDV das Doppel der Rechnung nicht zwingend zu den Belegnachwei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Becker/Kurzenberger, Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Wandel der Zeit, UStB 2010, 211. Meyerhuber, EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren, ASR 1/2014, 5. Tausch, Anmerkungen zu BFH, Urteil vom 23.9.2009, II R 6...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.6 Zuordnung der Warenbewegung

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Warenbewegung (= Beförderung oder Versendung) des Gegenstands ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen (§ 3 Abs. 6a S. 1 2. Halbs. UStG). Diese eine Lieferung ist die Beförderungs- oder Versendungslieferung bzw. – in Abgrenzung zur ruhenden Lieferung des § 3 Abs. 7 S. 2 UStG – die bewegte Lieferung. Diese in der Praxis schon lange gängig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 1 Problematik

Insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Handels, sind verschiedentlich große Missbrauchsfälle und Betrugsmodelle aufgedeckt worden. Dies resultiert insbesondere daraus, dass trotz ausgangsseitiger Nichtsteuerbarkeit im Inland oder Steuerfreiheit von (innergemeinschaftlichen) Lieferungen ein eingangsseitiger Vorsteuerabzug möglich ist. Des Weiteren, da ein Vorsteuer...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Worauf beim Abstimmen der Erlöskonten zu achten ist

Im Regelfall wurden viele Erlöskonten bereits im Zuge der Abstimmung von Bestands- und Umsatzkonten mit abgestimmt. Hierbei korrigierte Fehler haben auch gleich die entsprechenden Erlöskonten berichtigt. Daher ist die nachfolgende Überprüfung der Erlöskonten auf die verbleibenden Buchungen zu begrenzen und somit – i. d. R. – etwas einfacher.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.2 Verbringungsnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen (§ 17b Abs. 2 UStDV)

Rz. 233 Durch die in § 17a UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Aufgrund des Wegfalls der Zollkontrollen an den innergemeinschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.4 Verbringungsnachweis bei Abholung

Rz. 255 Die Abholung ist ein spezieller Fall der Beförderung i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG, bei der der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung im Inland zur Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet übertragen erhält (Rz. 59). Es gelten die gleichen Nachweisanforderungen wie bei der Beförderung durch den Unternehmer, d. h. der Verbringungsnachweis ist ausschließlich nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.1 Allgemeines

Rz. 200 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur den Verbringungsnachweis und den Be- oder Verarbeitungsnachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt, und zwar a. die Gelangensvermutung (§ 17a UStDV; Rz. 207ff.), b. der Verbringungsnachweis (§ 17b Abs. 2 und 3 UStDV; Rz. 221), in Beför...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3 Alternative Nachweise bei Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStDV)

Rz. 245 Wird der Gegenstand der Lieferung vom Unternehmer oder Abnehmer versendet, kann der Verbringungsnachweis nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG alternativ zur Gelangensbestätigung gem. § 17b Abs. 2 UStDV auch mit Versendungsbelegen und den übrigen in § 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStDV aufgeführten Belegen geführt werden. Für die Alternativnachweise gelten grundsätzlich die gleichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.1 Gelangensvermutung (§ 17a UStDV)

Rz. 208 Die Gelangensvermutung in Beförderungs- und Versendungsfällen ist in Art. 45a der DVO Nr. 282/2011 (MwStVO)[1] über die Bedingungen getroffen worden, unter denen Gegenstände als vom Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der innergemeinschaftlichen Lieferung versandt oder befördert gelten. Damit sollen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmer beseitigt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.3 Lieferung von Fahrzeugen (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 S. 1 Nr. 5 und S. 2 bis 4 UStDV)

Rz. 268 In sämtlichen Verbringungsnachweisen für innergemeinschaftliche Lieferungen von Fahrzeugen ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer anzugeben. Das gilt für die Gelangensbestätigung (§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStDV) ebenso wie für die in § 17b Abs. 3 UStDV aufgeführten alternativen Verbringungsnachweise (§ 17b Abs. 3 S. 2 UStDV; Rz. 233ff., 251ff.). Wird das Fahrzeug, für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3.1 Nachweis durch Versendungsbelege (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Buchst. a UStDV)

Rz. 247 In Versendungsfällen kann zum Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ein handelsrechtlicher Frachtbrief oder ein Konnossement (z. B. Schiffsfrachtbrief, Warenwertpapier) oder Doppelstücke des Frachtbriefs oder Konnossements verwendet werden. Der handelsrechtliche Frachtbrief muss als alternativer Nachweis zur Gelangensbestätigung nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.5 Nachweis im Reihengeschäft

Rz. 261 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Verbringung des Gegenstands der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Der Verbringungsnachweis beim Reihengeschäft wird nach den Regeln des § 17b UStG erbracht. Ausgehend vom maßgebenden Rechtsgeschäft zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspart...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.3.5 Speditionsversicherung (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStDV)

Rz. 253 Erfolgt die Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Abnehmer, kann der Unternehmer den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStDV auch führen durch einen Nachweis über die Entrichtung der Gegenleistung für die Lieferung von einem Bankkonto des Abnehmers und eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs (Spediteursversi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 276 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.[1] Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet sein, dass dieser die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.6 Buchnachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 UStG (§ 17d Abs. 2 UStDV)

Rz. 302 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 17d UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.1 Allgemeines (§ 17b Abs. 1 UStDV)

Rz. 220 Wird keine Gelangensvermutung nach § 17a UStDV geltend gemacht oder wird diese widerlegt, bleibt es bei der bisherigen Nachweisregelung, die nunmehr in den §§ 17b bis d UStDV enthalten ist. Danach hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförd...mehr