Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 1 Grundgesetz

Hier ist in erster Linie auf die Regelungen in Art. 105 ff. GG hinzuweisen, welche im Bereich der Steuern zum einen die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und Gemeindeverbänden bestimmen (Art. 105 GG). Ein Verstoß gegen diese Gesetzgebungskompetenzen macht ein Gesetz verfassungswidrig. Zum andern finden sich hier die Regelungen über die Verteilung ...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Schaden und Kausalität

Rz. 63 Der Geschäftsführer hat den durch sein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten entstandenen Schaden am Gesellschaftsvermögen zu ersetzen. In der Praxis gestaltet sich häufig die Ermittlung des ursächlichen Schadens und seine Höhe schwierig. Ob wirklich ein Vermögensschaden bei der GmbH vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese, also na...mehr

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A. Einleitung / a. Überblick

Rz. 35 Die Rechtsform der GmbH ist weit verbreitet. Es existieren in Deutschland über eine Mio. Gesellschaften in dieser Rechtsform.[1] Die Struktur und Organisation der GmbH ist einfach. Rz. 36 Es existieren im Normalfall bei einer GmbH nur zwei Organe, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer, beruft ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.[1] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. einer G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / V. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteuer bei der hebeberechtigten Gemeinde. Die Voraussetzungen müssen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG nur einmal beantragt und nachgewiesen werden. Fallen die Voraussetzungen jedoch weg oder ändert sich der Umfang des Grundsteuererlasses, ist der Steuerpflichtige zur Anzeige verpflichtet (§ 35 Abs. 3 Satz ...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / IV. Gesetzliche Regelung des notwendigen Selbstbehalts

§ 1603 Abs. 2 S. 1 BGB regelt bislang nur abstrakt den notwendigen Selbstbehalt. Die konkrete Höhe legen die Oberlandesgerichte im Rahmen ihrer jährlichen Koordinierungsgespräche fest. Dies soll nach dem Eckpunktepapier nunmehr der Gesetzgeber über eine Verordnungsermächtigung übernehmen. Der notwendige Selbstbehalt soll danach alle 2 Jahre im Verordnungswege festgesetzt wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer den hebeberechtigten Gemeinden. Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners bei der zuständi...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer grds. den hebeberechtigten Gemeinden (zu Ausnahmen vgl. Rz. 47). Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des ...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sofern nicht Befreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG gr...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 4. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 67 [Autor/Stand] Bei der Begünstigung unrentabler, dem öffentlichen Erholungs-, Spiel- oder Sportzweck gewidmeter Anlagen hat sich der Gesetzgeber nicht für eine im Steuermessbetragsverfahren durch das Finanzamt zu entscheidende Steuerbefreiung entschieden, sondern einen Erlasstatbestand geregelt, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu prüfen ist.[2] Das ist die prakti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bestätigungen der Landesbehörden.[3] Die Steuererlasskompetenz folgt generel...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / III. Rohertragsminderung

Rz. 84 [Autor/Stand] Das Gesetz fordert eine nachhaltige Minderung des Rohertrags für den Grundbesitz durch die Benutzung zum Zweck der Forschung oder Volksbildung.[2] Der Umfang des Erlasses richtet sich im Gegensatz zu § 32 Abs. 1 GrStG nach der Minderung des Rohertrags durch die Verwendung des Grundstücks zu dem begünstigten Zweck.[3] Es muss das Verhältnis bestimmt werde...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 4. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteuer bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres (§ 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG, § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG n.F.). Die Voraussetzungen müssen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG nur einmal beantragt und nachgewiesen werden. Fallen die Voraussetzungen jedoch weg oder ändert sich der Umfang des G...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse

Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Grund...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in Betracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen, mildtätigen u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zuwendungen von Unternehmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können im Rahmen des sog. Sponsoring-Erlasses (BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212) zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Danach können Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unte...mehr

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zfs 11/2023, Bewohnerparkge... / Leitsatz

1. Bei den Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel nach § 6a Abs. 5a S. 1 StVG handelt es sich um Verwaltungsgebühren. 2. Soweit § 6a Abs. 5a S. 2 StVG die Landesregierungen ermächtigt, für die Festsetzung der Gebühren Gebührenordnungen zu erlassen, ermächtigt er zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausschluss bei Erzielung eines einkommensteuerlichen Gewinns

Rz. 39 [Autor/Stand] Ein Teilerlass der Grundsteuer ist insbesondere ausgeschlossen, wenn für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für dasjenige Wirtschaftsjahr ein Gewinn ermittelt wurde, das im Erlasszeitraum bei der Ermittlung des tatsächlichen Reinertrags zugrunde zu legen ist. § 33 Abs. 2 Satz 2 GrStG führt die Gewinnermittlungen nach § 4 Absatz 1, § 4 Absatz 3 ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 32 Erlass für Kulturgut u... / I. Überblick über die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 32 GrStG beginnt der vierte Abschnitt des GrStG, der verschiedene Erlasstatbestände regelt, die als Spezialregelungen Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO haben, deren Anwendung jedoch nicht ausschließen.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer weiterhin als eine Sollertragsteuer, die an den Grundbesit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 GrStG ist Teil des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlasstatbestand bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO hat, deren Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen ist.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Frage der Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben stellt sich immer dann, wenn die Finanzämter bzw. die Gemeinden und Städte ihre Forderungen (Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer) an die Verbände/Vereine stellen. Aus den erwirtschafteten Erträgen (Gewinn) eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes müssen 15 % de...mehr

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zfs 11/2023, Bewohnerparkge... / 1 Hinweis

aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 47/2023 v. 13.6.2023: Der Antragsteller wohnt in der Stadt Freiburg im Bereich eines Bewohnerparkgebiets. Er ist Halter eines Kfz, für das er bereits bisher über einen Bewohnerparkausweis verfügte. Sein Normenkontrollantrag gegen die Bewohnerparkgebührensatzung vom 14.12.2021 blieb vor dem VGH Bad.-Württ. erfolglos (Urt. v. 13.7.2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Zehntes Gesetz zur Änderung des StVG - Quo vadis StVG?

Wir Anwälte sollten aufmerksam die anstehende Änderung des StVG beobachten. Im Koalitionsvertrag wurde von den Regierungsfraktionen vereinbart, dass in das StVG zusätzliche Ziele aufgenommen werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.2 Verlängerte Sperrfrist

Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens 10 Jahren eine verlängerte Sperrfrist bestimmen. Nachdem die entsprechende Verordnung in Baden-Württemberg seit 1.7.2020 außer Kraft ist u...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Sonderregelung für Gemeinden und Landkreise

Die Regelungen in § 71 Abs. 1 Satz 3 BPersVG für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden in § 89 Abs. 1 Satz 1 LPVG BW erweitert um die Gemeinden und Landkreise. Auch bei ihnen ist zur Entscheidung zuständig, dass in ihrer Verfassung vorgesehene oberste Organ oder ein Ausschuss dieses Organs oder, wenn ein solches nicht vorhanden ist, die Aufs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Antragstellung – allgemein

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist das Elterngeld (ggf. Plus) schriftlich zu beantragen. Nach dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs ist Elterngeld eine Sozialleistung i. S. d. SGB (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB I). Für den Bereich des SGB wird der "Antrag" wie folgt definiert: Ein Antrag ist eine einseitige, auslegbare und empfangsbedürftige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Land- und forstwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel?

Die bloße Vorfinanzierung und anschließende Umlegung der Erschließungskosten auf die Erwerber begründet keinen gewerblichen Grundstückshandel. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kommune die Erschließung selbst übernimmt, entsprechende Unternehmen beauftragt und den Steuerpflichtigen durch Erhebung eines Erschließungsbeitrags nach §§ 127 ff. BauGB zur Kostentragung heranzieht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / F. Brandenburg

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 LPVG-BB – Mitbestimmungsverfahren, § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 LPVG-BB – Umfang der Mitbestimmung, § 72 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG-BB – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle, § 73 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle Die Regelung in § 61 LPVG-BB stimmt im Wesentlichen mit der bundesrechtlichen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / J. Mecklenburg-Vorpommern

§ 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 PersVG M-V – Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren; § 64 Abs. 1, 2, 3 PersVG M-V – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Die Regelungen des Mitbestimmungsverfahrens in § 62 Abs. 1 – 9 PersVG M-V entspricht im Wesentlichen der bundesrechtlichen Regelung. Auf die obigen Darlegungen zu §§70 ff. BPersVG wird insoweit verwi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / L. Nordrhein-Westfalen

§ 66 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 LPVG NW; § 68 LPVG NW Das Mitbestimmungsverfahren ist in den §§ 66 – 68 LPVG NW geregelt und orientiert sich an der bundesrechtlichen Regelung des §§ 70 ff. BPersVG, auf deren Erläuterung verwiesen wird. Es bestehen jedoch folgende Abweichungen: § 66 Abs. 1 Satz 2 LPVG NW (Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen) Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen s...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / R. Thüringen

§ 69 ThürPersVG – Umfang der Mitbestimmung; § 69a ThürPersVG – Verfahren der Mitbestimmung; § 70 ThürPersVG – Initiativrecht; § 72 ThürPersVG – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren im Personalvertretungsrecht Thüringens ist in § 69 und § 71 ThürPersVG geregelt. Es orientiert sich weitgehend an der bundesrechtlichen Regelung. Insowei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / K. Niedersachsen

§ 63 NPersVG – Unzulässige Maßnahmen; § 64 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Umfang der Mitbestimmung; § 68 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Mitbestimmungsverfahren; § 70 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Verfahren bei Nichteinigung; § 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren der Einigungsstelle; § 73 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle; § 74 NPersVG – Vorläufige ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / Q. Schleswig-Holstein

§ 52 Abs. 1, 2, 3, 4, 5. 6, 7, 8, 9, 20 MBG SH – Mitbestimmungsverfahren; § 54 Abs. 1, 2, 3, 4 MBG SH – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle; § 55 Abs. 1, 2, 3, 4 MBG SH – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle; § 58 Abs. 1, 2, 3 MBG SH. – Durchführung von Entscheidungen Das Mitbestimmungsverfahren ist im Personalvertretungsrecht Schleswig-Holstein gere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / VIII. Rechtsbehelfe gegen Feststellungsbescheide

Wie bereits eingangs dargestellt, ist die Tatsache, dass der Feststellungsbescheid selbständig angefochten werden kann, kennzeichnend für das Verfahren der gesonderten Feststellung. Einwendungen gegen gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen können (nur) mit dem Einspruch gegen den Feststellungsbescheid geltend gemacht werden. So können Entscheidungen in einem Grundlage...mehr