Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.5 Rügeloses Einlassen

Ein an sich örtlich unzuständiges Gericht kann auch durch rügeloses Einlassen zuständig werden. Das ist der Fall, wenn die beklagte Partei sich bei einer vor einem örtlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage in die Verhandlung zur Hauptsache einlässt, ohne zuvor die Unzuständigkeit des Gerichts zu rügen (§ 39 ZPO). Die beklagte Partei muss jedoch vorher nach § 504 ZPO über...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.3 Örtliche Zuständigkeit der Gerichte – Gerichtsstand

2.1.3.1 Verfahrensvoraussetzung Rz. 8 Die örtliche Zuständigkeit ist für die erstinstanzliche Entscheidung nur eine kurzlebige Verfahrensvoraussetzung. Bei Eröffnung des Hauptverfahrens prüft nach § 16 S. 1 StPO das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen. Verneint das Gericht seine Zuständigkeit, so lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.3.2 Allgemeine Gerichtsstände

Rz. 9 Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (Gerichtsstand) ist nicht von vornherein exakt festgelegt. Die StPO kennt eine Vielzahl von Gerichtsständen: Gerichtsstand des Tatorts[1], Gerichtsstand des Wohnsitzes des Angeschuldigten[2], Gerichtsstand des Ergreifungsorts[3], Gerichtsstand des Zusammenhangs.[4] Rz. 9a Bei mehreren örtlichen zuständigen Gerichten hat die Staatsanwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.2 Sonstige Regelungen der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 2a Für die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO im Steuerstrafverfahren gelten nicht die Regelungen des Besteuerungsverfahrens nach §§ 17ff. AO.[1] Rz. 3 Der Regelungsinhalt des § 388 AO ist den strafprozessualen Bestimmungen über den Gerichtsstand nachgebildet. §§ 7ff. StPO bestimmen die örtliche Zuständigkeit der Gerichte und durch die Verweisung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 19.2.2 Örtliche Zuständigkeit

Diese richtet sich nach den Vorschriften der ZPO. Danach kann der allgemeine Gerichtsstand, das ist der Sitz des beklagten Arbeitgebers, gewählt werden. Auch der Erfüllungsort, also der Ort, an dem die Leistung aus dem Arbeitsverhältnis zu erbringen ist, ist zulässig. Im öffentlichen Dienst ist regelmäßig das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Dienstort liegt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Umfang der Zuständigkeitskonzentration (Abs. 4)

Rz. 21 Die besondere örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 391 Abs. 1, 2 AO wird durch den Inhalt des Verfahrens bestimmt. Sie gilt grundsätzlich für alle Verfahren, die eine Steuerstraftat [1] zum Gegenstand haben. Rz. 22 Eine solche fachliche Zentralisierung ist aber nicht gerechtfertigt, wenn das Besteuerungsverfahren sehr einfach gestaltet ist. Demgemäß bestimmt §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.3.1 Verfahrensvoraussetzung

Rz. 8 Die örtliche Zuständigkeit ist für die erstinstanzliche Entscheidung nur eine kurzlebige Verfahrensvoraussetzung. Bei Eröffnung des Hauptverfahrens prüft nach § 16 S. 1 StPO das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen. Verneint das Gericht seine Zuständigkeit, so lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Anklage kann dann bei einem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Allgemeine Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren

Rz. 11 Während § 391 Abs. 1 S. 1 AO eine Regelung zur Zuständigkeitskonzentration im Erkenntnisverfahren trifft, nimmt S. 2 dieser Vorschrift das Ermittlungsverfahren davon weitgehend aus. Daher ist im vorbereitenden Verfahren, d. h. im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren, bis zum Abschluss der Ermittlungen, die örtliche Zuständigkeit der Am...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuständigkeitsbestimmung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss ein zuständiges Gericht für 3 Beklagte bestimmt werden. Die Zuständigkeit ist auf Grundlage von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit im Wege einer Ermessensentscheidung zu bestimmen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist. Anknüpfungspunkt i...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 1 Zuständigkeit der Gerichte

Die Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnraum richtet sich nach dem vereinbarten, vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung. Unter Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Nutzung im Sinne der Führung eines Haushalts bestimmter Raum zu verstehen.[1] Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume sind für Streiti...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / III. Zuständiges Gericht

Rz. 23 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk Rechtssuchende ihren allgemeinen Gerichtsstand, und damit in aller Regel seinen Wohnsitz nach § 12 ZPO haben, § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG. Bei nachträglicher Antragstellung kommt es auf den Wohnsitz im Zeitpunkt der Antragstellung an und nicht auf den Zeitpunkt der erfolgten Beratung. Zur nachträglichen Antragstellung siehe auch R...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 119 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

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Informationspflichten für D... / 2.1 Zwingende Informationspflichten

Der Dienstleistungserbringer muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder – sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird – vor Erbringung der Dienstleistung folgende 11 Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:[1] Familien- und Vornamen; bei rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG und KG) und juristischen Personen (z. B. GmbH) die ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Gerichtsstand

Rz. 51 Für die Klage besteht der besondere Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO, unabhängig von den allgemeinen Gerichtsständen der beklagten Erben.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 303 § 27 ZPO erfasst nicht nur die Geltendmachung von Vermächtnissen durch den Vermächtnisnehmer, sondern auch den Streit über Umfang und Inhalt der Vermächtnisanordnung. § 27 ZPO ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren, erreicht wird.[245]mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Zuständigkeit

Rz. 247 Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§ 12 ZPO). Zudem besteht die Möglichkeit, am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO) Klage zu erheben. Die Erhebung der Klage am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft bietet sich insbesondere in solchen Fällen an, in denen es mehrere Beklagte (Miterben) gibt. Zuständig gem....mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 354 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 475 Die Besonderheit, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubigermiterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage verklagen.[381] Rz. 476 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubigermiterbe...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Zuständigkeit

Rz. 641 Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist, § 2 InsO. Landesrechtliche Abweichungen sind möglich. Der allgemeine Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, also sein letzter Wohnsitz gem. § 13 ZPO, bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, § 315 InsO.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Zuständigkeit

Rz. 18 Es gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln der §§ 12, 13 ZPO und darüber hinaus die besondere Vorschrift über den Gerichtsstand der Erbschaft nach §§ 27, 28 ZPO.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Kraftloserklärung der Vollmacht

Rz. 221 Der Vollmachtgeber kann gem. § 176 BGB die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der ZPO veröffentlicht werden. Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Q. Erbrechtliche Schiedsgerichte in Fällen mit Auslandsbezug und die EuErbVO

Rz. 94 Schiedsgerichte in Erbsachen werfen in Fällen mit Auslandsbezug neue Fragen zu Anknüpfung und Qualifikation auf. Für Erbfälle seit 17.8.2015 ist die EuErbVO anwendbar. § 1051 ZPO wird von der EuErbVO normhierarchisch verdrängt, d.h., soweit sich zwischen § 1051 ZPO einerseits und der EuErbVO andererseits, vor allem bei den engen Rechtswahlmöglichkeiten der Art. 22, 24...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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Mahnantrag, online / 2.3 Zuständiges Amtsgericht für das Mahnverfahren

Zuständig für das Mahnverfahren ist gem. § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz/Sitz hat. Der Online-Mahnantrag[1] ermittelt automatisch das zuständige Amtsgericht (zentrales Mahngericht).[2] Abb. 3: Der Online-Antrag ermittelt automatisch das zuständige Amtsgericht.mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.1 Gerichtliche Zuständigkeit

Für die Musterfeststellungsklage ist in erster Instanz sachlich immer das OLG zuständig (§ 119 Abs. 3 GVG), und zwar in örtlicher Hinsicht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, jedenfalls wenn er sich im Inland befindet (§ 32c ZPO).mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.6 Gerichtsstand

Vereinbarungen über das im Streitfalle örtlich zuständige Gericht sind nach Maßgabe der §§ 38 ff ZPO zulässig. Möglich sind solche Vereinbarungen nicht nur unter Kaufleuten, sondern auch dann, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat[22], wenn die beklagte Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz aus dem Geltungsbereich der Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeiner Gerichtsstand.

Rn 4 Der allg Gerichtsstand einer Person ist nach § 12 maßgeblich für alle gegen sie zu erhebenden Klagen, sofern kein ausschl Gerichtsstand gegeben ist (vgl Rn 1). Er wird durch die §§ 12–19a abschließend geregelt. Zu den Einzelheiten s §§ 13–19a. Zum allg Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen s § 29 Rn 13 aE.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vereinbarung nach Abs 2 für den Fall, dass eine der Parteien einen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat (§ 38 II 3).

Rn 14 Hat eine der Parteien einen allgemeinen inländischen Gerichtsstand, so wird die Wahlfreiheit der Parteien im Anwendungsbereich des § 38 II durch Satz 3 dieser Vorschrift auf diesen allgemeinen Gerichtsstand oder etwa bestehende besondere Gerichtsstände beschränkt. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den inländischen Verbraucher zu schützen und ihn insb vor Umgehung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands für Streitgenossen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen (§ 36 I Nr 3).

1. Anwendbarkeit. Rn 4 § 36 I Nr 3 ist auf sämtliche Verfahrensarten der ZPO (wie etwa das selbstständige Beweisverfahren, BayObLG Beschl v 10.6.20 – 1 AR 45/20, Rz 21 – juris; NJW-RR 99, 1010; bei Forderungspfändung, Hamm Beschl v 14.7.16 – I-32 SA 45/16, Rz 2 – juris) anwendbar, also auch im Prozesskostenhilfeverfahren (Hamm Beschl v 4.7.17 – 32 SA 37/17, Rz 9 juris) und se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besonderer Gerichtsstand des Verbrauchers bei Haustürgeschäften (§ 29c I 1).

Rn 3 § 29c I 1 enthält einen besonderen Gerichtsstand für alle Klagen und Anträge des Verbrauchers, die einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag iSd § 312b BGB oder ein Umgehungsgeschäft iSd § 312m I S 2 BGB nF (§ 312k II S 2 BGB aF) betreffen (s näher Rn 2). Dem Verbraucher steht deshalb das Wahlrecht nach § 35 zu, ob er seinen Anspruch im Gerichtsstand des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat.

Rn 4 Der Bekl darf im Inland weder seinen allgemeinen Gerichtsstand haben, noch greift § 30a nach seinem ausdrücklichen Wortlaut, aber auch nach seiner Funktion ein, wenn hinsichtlich des Streitgegenstandes ein anderer besonderer Gerichtsstand im Inland (zB aus § 29 oder aus § 32) eröffnet ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mindestens eine der Vertragsparteien hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (§ 38 II 1).

Rn 11 Hat eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, kann für die andere Partei ein ggü dem ›Normalfall‹ gesteigertes Prorogationsbedürfnis bestehen, um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für künftige Rechtsstreite sicherzustellen und nicht bei Erforderlichkeit des Beschreitens des Rechtswegs ihr Recht vor ausländischen Gerichten suchen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließlicher Gerichtsstand des Verbrauchers bei Haustürgeschäften (§ 29c I 2).

Rn 4 Für die gerichtliche Inanspruchnahme des Verbrauchers aus einem Vertrag iSd § 312b BGB oder einem Umgehungsgeschäft iSd § 312m I S 2 BGB nF (§ 312k II S 2 BGB aF) (s näher Rn 2) begründet § 29c II 1 einen ausschl Gerichtsstand des Verbrauchers an dessen Wohnsitz, ersatzweise an dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort (zu den Begriffen s Rn 3). Fehlt es an beidem, ist § 29c I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des Begehungsortes.

I. Begriff. Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 17 ZPO – Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen.

Gesetzestext (1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 24 ZPO – Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand.

Gesetzestext (1) Für Klagen, durch die das Eigentum, eine dingliche Belastung oder die Freiheit von einer solchen geltend gemacht wird, für Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen ist, sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt, das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Sache belegen ist. (2) Bei den eine Grunddienstbarkeit, eine Reallast oder ein Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 28 ZPO – Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft.

Gesetzestext In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass noch ganz oder teilweise im Bezirk des Gerichts befindet oder die vorhandenen mehreren Erben noch als Gesamtschuldner haften. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 § 28 erweitert speziell für die Fallgruppe der Klagen zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des § 21 II.

Rn 9 Bekl im Gerichtsstand des § 21 II kann nur der Betreiber eines mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehenen Gutes sein. Der Klagegegenstand muss sich auf ein Rechtsverhältnis beziehen, das die Bewirtschaftung des Gutes betrifft. In Entsprechung zur Auslegung des Abs 1 ist hierbei eine unmittelbare wirtschaftliche Zweckbeziehung zu fordern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 31 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung.

Gesetzestext Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 § 31 dient als Wahlgerichtsstand für Klagen von und gegen Vermögensverwalter mit sachlichem Bezug z...mehr