Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 35 Begründu... / 2.2 Begründung bei Ermessensentscheidungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Die Begründungspflicht und deren Umfang wird für Ermessensentscheidungen dahin gehend erweitert, als auch die Gesichtspunkte erkennbar sein müssen, die für die Ermessensentscheidung maßgeblich waren. Dies setzt zunächst – auch in der Begründung – die Feststellung aller Tatsachen für eine mögliche Ermessensentscheidung voraus. Rz. 12 Hat die Behörde ein Entschließungser...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / VII. Überlange Gerichtsverfahren

1. Materielle Fragen a) Dauer der Überlänge Weiterhin Gegenstand der BSG-Rechtsprechung sind Klagen wegen überlanger Gerichtsverfahren. Zwar hält das BSG die generelle Rechtsfrage, "wann von einer "unangemessenen Dauer" des Gerichtsverfahrens gesprochen werden kann", für bereits geklärt (BSG, Beschl. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 7/14 B). Dabei beruft es sich auf ein Urteil vom 3.9.2...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / V. Verhältnis von Eskalationsklauseln und dem (Schieds-)Gerichtsverfahren

1. Überprüfbarkeit durch staatliche Gerichte Die durch außergerichtliche Verfahren getroffenen Entscheidungen und Lösungen lassen sich je nach der Art des Verfahrens auf unterschiedliche Weise durch staatliche Gerichte überprüfen. So ist beispielsweise der Schiedsspruch, der das Schiedsverfahren beendet, bindend und grundsätzlich nicht von staatlichen Gerichten überprüfbar. E...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 9. Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Für den 29.3.2017 ist im Rechtsausschuss eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG; BT-Drucks 18/10144) anberaumt...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / 3. Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Erneut (nach den früheren, in ZAP F. 18, S. 1329 ff. berichteten Entscheidungen BSG v. 21.2.2013 – B 10 ÜG 1 u. 2/12 R und BSG v. 27.6.2013 – B 10 ÜG 2–10/13 B) hat sich das BSG inhaltlich mit dem Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschäftigt. Dabei hat es die Kriterien für eine solche Entschädigung weiter konkretisiert. In einer Entscheidung vom 10.7.2014 (B 10 ...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Erweiterte Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren beschlossen

Ende August hat das Bundeskabinett den von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte" beschlossen (vgl. zu dem Vorhaben Huff ZAP Kolumne 15/2016, S. 763). Künftig erhalten damit Gerichte die Möglic...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / VIII. Presserecht (Presseauskunftsersuchen in Bezug auf Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren)

Die Presse hat mancherorts bei gerichtlichen Verfahren ein Interesse an den Namen der am Prozess Beteiligten. Hierbei können das in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) fallende Auskunftsinteresse mit den Persönlichkeitsrechten der Funktionsträger kollidieren. Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass der Schutz der Pressefreiheit auch die Recherc...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 2. Auswirkungen des Klageverzichts auf das streitige Verfahren

Sinn und Zweck von Eskalationsklauseln ist es, dass staatliche Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren erst als ultima ratio für den Fall durchgeführt werden, dass die vorgeschalteten Stufen nicht zu einer Beilegung der Streitigkeit geführt haben. Bezogen auf die streitigen Verfahren kann daher, sofern ein Rechtsbindungswille bejaht wird, ein dilatorischer Klageverzi...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / IV. Vorzüge

Eskalationsklauseln bringen für die Parteien zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Gerichtsverfahren oder Vertragsklauseln, die lediglich die Durchführung eines ADR-Verfahrens vereinbaren. Der Umgang mit Konflikten wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und nicht erst, wenn sie bereits entstanden sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bereitschaft der Parteien zur ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 5. Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

Art. 6 EMRK ist das mit Abstand bedeutendste Menschenrecht in der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Die dort enthaltenen Garantien sollen ein rechtsstaatliches Verfahren (Fair Trial), gleich ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in anderen Verfahrensarten, gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind vor allem von Bedeutung: Recht auf ein unabhängiges und faires Verfahren, Recht auf...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / VII. Gesamtbetrachtung

Eskalationsklauseln bieten ein gutes Gesamtkonzept, das die gerichtliche und die außergerichtliche Streitentscheidung als sich ergänzende Komponenten zu einem effizienten Konfliktmanagement verbindet. Sie gehen über einfache Mediations- oder Schiedsklauseln hinaus, da zusätzlich der Eskalationsverlauf und ein Scheitern der Verfahren mit eingeplant werden. Dies bietet den Par...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / a) Dauer der Überlänge

Weiterhin Gegenstand der BSG-Rechtsprechung sind Klagen wegen überlanger Gerichtsverfahren. Zwar hält das BSG die generelle Rechtsfrage, "wann von einer "unangemessenen Dauer" des Gerichtsverfahrens gesprochen werden kann", für bereits geklärt (BSG, Beschl. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 7/14 B). Dabei beruft es sich auf ein Urteil vom 3.9.2014 (B 10 ÜG 2/13 R), über das bereits ber...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 6. Erneute Klage nach nachgeholtem Schlichtungsverfahren

Mitunter kommt es vor, dass ein Kläger eine Klage einreicht, ohne zuvor das obligatorische Schlichtungsverfahren betrieben zu haben. Dem Kläger bleibt dann nichts anderes übrig, als die Klage zurückzunehmen, das Schlichtungsverfahren nachzuholen und dann die Klage nach erfolglosem Schlichtungsverfahren erneut einzureichen. Es handelt sich dann bei Erst- und Zweitklage um zwe...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 2. Definition und Erscheinungsformen

Eskalationsklauseln sind Vertragsklauseln, die für die Konfliktlösung einen mehrstufigen Prozess mit getrennten Verfahren vorsehen (Arntz SchiedsVZ 2014, 237). Sie legen die Durchführung von mindestens zwei Streitbeilegungsverfahren fest, die in einem Stufenverhältnis zueinanderstehen. Das unterscheidet sie von Mediations- oder Schiedsklauseln, die jeweils nur ein Verfahren ...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Möglichkeiten der Beschleunigung

Verzögerungen sind nicht immer vom Gericht zu verantworten. In mehr als der Hälfte der Prozesse der ersten Instanz holt der Richter ein schriftliches Gutachten ein. Nicht selten erstattet der Sachverständige das Gutachten nicht innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist. In diesen Fällen sollten die Beteiligten auf das Gericht einwirken, damit es den Sachverständigen dara...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 1. Überprüfbarkeit durch staatliche Gerichte

Die durch außergerichtliche Verfahren getroffenen Entscheidungen und Lösungen lassen sich je nach der Art des Verfahrens auf unterschiedliche Weise durch staatliche Gerichte überprüfen. So ist beispielsweise der Schiedsspruch, der das Schiedsverfahren beendet, bindend und grundsätzlich nicht von staatlichen Gerichten überprüfbar. Er kann nur in Einzelfällen aufgehoben werden...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 1. Materielle Fragen

a) Dauer der Überlänge Weiterhin Gegenstand der BSG-Rechtsprechung sind Klagen wegen überlanger Gerichtsverfahren. Zwar hält das BSG die generelle Rechtsfrage, "wann von einer "unangemessenen Dauer" des Gerichtsverfahrens gesprochen werden kann", für bereits geklärt (BSG, Beschl. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 7/14 B). Dabei beruft es sich auf ein Urteil vom 3.9.2014 (B 10 ÜG 2/13 R)...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 3. Verjährung der Rückforderung zu Unrecht geleisteter Beiträge

Gelinde gesagt, überraschend ist eine Entscheidung zur Verjährung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im Jahr 2000 Beiträge gezahlt. In einem von 2006–2009 dauernden Gerichtsverfahren wendete er sich dann erfolgreich vor Gericht gegen eine Statusentscheidung aus dem Jahr 2005 über seine Versicherungspflicht. Vier Monate nach dem letzten Urte...mehr

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 3. Überlanges verwaltungsgerichtliches Verfahren

Nach § 198 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 GVG wird angemessen entschädigt, wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Materieller Bezugsrahmen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs ist gem. § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 1 GVG das gesamte verwaltungsgerichtliche Verfahren, also der Zeitraum beim Verwaltungs...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Zulassung von Radio- und TV-Übertragungen aus Gerichten

§ 169 S. 2 GVG erklärt Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung für unzulässig. Dies will Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas nun ändern. Ende April hat er den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprac...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / b) Vertrauensschutz

Wenn Sie meinen, für die konkret noch ausgeübte Tätigkeit trotz fehlendem Befreiungsbescheids Vertrauensschutz zu genießen, etwa weil eine konkrete Prüfung ihres Falls in der Betriebsprüfung der DRV stattgefunden hat oder andere konkrete Dokumente vorliegen, können Sie zwar auch eine Syndikuszulassung beantragen, müssen dies aber nicht, sondern sollte die Vertrauensschutzfra...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / a) Problemstellung

Die Kündigung seitens der Bank birgt für Privat- und Geschäftskunden erhebliches Konfliktpotenzial, z.B. den fast vollständigen Ausschluss vom Zahlungsverkehr, ggf. den Eintrag in "Schwarze Listen" mit weitgehender Aussperrung vom Markt – auch als Mieter (s. Glenk, Schwarze Listen: Bürgerlicher Tod ohne Gerichtsverfahren und ohne Beweise, ZRP 2/2014, 61).mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / b) Geschützter Personenkreis

Weil die Verzögerungsrügen nach neuerer Rechtsprechung ein autonomer Teil des Bundesrechts sind, der unabhängig neben den menschen- und grundrechtlichen Garantien steht, kann ein Entschädigungsanspruch auch einer juristischen Person des Privatrechts (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 1/13 R) einschließlich einer Gesellschaft in Liquidation (BSG, Urt. v. 5.5.2015 – B 10 ÜG 5/1...mehr

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ZAP 11/2015, Grußwort zum 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

"Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg. Die beiden Schwerpunktveranstaltungen "Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege" und "Streitkultur im Wandel – Aufgabe der Rechtspflege" und die sie begleitenden Fachveranstaltungen lassen vermuten, dass es eine allgemeine Diskussion zu...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Datenschutzerklärung und Facebook Like-Button

Regelmäßig werden in Abmahnungen fehlerhafte Datenschutzerklärungen als Wettbewerbsverletzung gerügt. Zuletzt war der Facebook-Button "Gefällt mir" oder "Like" häufiger Gegenstand solcher Abmahnungen. In einem Beschluss vom 29.4.2011 (5 W 88/11) hatte das KG Berlin entschieden, dass der Like-Button von Facebook zu keiner Wettbewerbsverletzung führe. Ähnlich entschied das LG ...mehr

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ZAP 3/2016, Eilrechtsschutz: Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht

(BVerfG, Beschl. v. 3.9.2015 – 1 BvR 1983/15) • Eine wiederholte Terminsverlegung einer bereits anberaumten mündlichen Verhandlung, die aufgrund von Anträgen der Gegenpartei und wegen urlaubsbedingter Abwesenheit des Vorsitzenden oder anderer terminierter Rechtssachen auf einen Zeitpunkt verlegt wird, der für den Betroffenen zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil führt und...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 6 Zustimmung für Video-Vernehmungen und Medienöffentlichkeit

Zwei Vorhaben der Bundesregierung waren Ende März Gegenstand von Expertenanhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages: Der verstärkte Einsatz von Videoaufzeichnungen polizeilicher Vernehmungen und die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren. Beide Vorhaben wurden von den Fachleuten überwiegend befürwortet, es gab jedoch auch kritische Stimmen. So ...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Verbesserung der Qualität von Sachverständigengutachten

Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Sie hat einen diesbezüglichen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium (s. dazu ZAP Anwaltsmagazin 14/2015, S. 749) Mitte Dezember angenommen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz soll z...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 2. Prozessuale Fragen

Das LSG kann das Betreiben des Verfahrens von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 8/14 B). Ob die Nichtzahlung des Vorschusses allerdings auch nach Setzung einer dreimonatigen Frist zu einer Rücknahmefiktion führt (so LSG NI-HB, Urt. v. 29.8.2013 – L 10 SF 12/13 EK KA WA), hat das BSG offen gelassen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 Ü...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 10 EU-Justizbarometer sieht Deutschland im Mittelfeld

Die EU-Kommission hat Anfang April zum fünften Mal ihr "Justizbarometer" veröffentlicht. Dieses gibt einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten (vgl. zum letzten EU-Justizbarometer ZAP Anwaltsmagazin 10/2016, S. 510). Danach liegt Deutschland bei der Dauer der Gerichtsverfahren im europäischen Mittelfel...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Entschließung des EU-Parlaments zu Sorgerechtsverfahren und Adoptionen

Wenn die EU-Staaten bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen meist die Kinder den Preis dieser fehlenden Kooperation. Diesen Umstand hat nun das Europäische Parlament zum Anlass genommen, eine Entschließung zum Schutz des Kindeswohls zu verabschieden. Darin fordern die Abgeordneten, Gesetzeslüc...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Neigung zu sinnlosem Verhalten

Der BGH (FamRZ 2016, 627 = MDR 2016, 329 = FuR 2016, 347) hat in einem Fall von wahnhaftem Betreiben zahlreicher Gerichtsverfahren entschieden, dass auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, einen Betreuungsbedarf begründen können. Der Aufgabenkreis ist auf die aktuelle Erforderlic...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 14. Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen

Frage: Muss ich eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen, wenn ich eine anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen ausübe? Hier ist zu unterscheiden: Wird die Tätigkeit bereits ausgeübt, dann sind die meisten Anwaltskammern der Auffassung, dass dann, wenn nicht die besonderen Rechte aus dem neuen § 46c BRAO in Anspruch genommen werden sollen, keine Zulassung erforderlich ...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / I. Einleitung

Bereits 2007 hat das BVerfG festgestellt, dass durch Konsensbildung im Rahmen von außergerichtlicher Streitbeilegung eine schnellere, kostengünstigere Lösung und zugleich ein Beitrag zum dauerhaften Rechtsfrieden ermöglicht werden kann. Gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung sei es auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig, eine zunächst streitige Probl...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 3. Besonderheiten im Eilverfahren

Als Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes kennt das Zivilprozessrecht den Arrest nach den §§ 916 ff. ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und die einstweilige Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO, die der Sicherung aller übrigen Ansprüche dient. Dadurch können vorläufige Entscheidungen eine Sicherheit gegen drohende Rechtsverluste gewähren. Für da...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 3 Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Deutsche Bundestag hat Ende April die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts um, mit denen u.a. die Umweltverbände künftig mehr Klagerechte erhalten sollen. Das Vorhaben verschafft in Zukunft sowohl Behörden und Planungsträgern als auch Bürger...mehr

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ZAP 3/2017, Internetreport / 15 Schadensersatzansprüche: Rechtsmissbrauch von "Abbruchjägern"

Gelegentlich kommt es nach Abbrüchen von eBay-Auktionen vor, dass ein eBay-User, der im Rahmen einer abgebrochenen eBay-Auktion Gebote abgegeben hat, Schadensersatz verlangt (sog. Abbruchjäger). Mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein solches Schadensersatzverlangen berechtigt sein kann, musste sich der BGH zuletzt beschäftigen. Er musste diese Frage jedoch ...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 1. Anwaltszulassung und Befreiungsbescheid

Frage: Ich verfüge über eine Anwaltszulassung, die Kammer kennt die Tätigkeit und ich verfüge auch über einen gültigen Befreiungsbescheid von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Tätigkeit. Muss ich etwas unternehmen? Sie müssen nichts unternehmen. Erst bei einem wesentlichen Tätigkeitswechsel bei dem gleichen Arbeitgeber oder bei einem Ar...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Bedenken gegen die Neuregelung des UmwRG

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Klagerechten in Umweltangelegenheiten ist im September bei einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiegend auf Kritik gestoßen. Mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer Gesetze will die Bundesregierung völker- und europarechtliche Vorgaben in deu...mehr

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ZAP 1/2017, GmbH-Geschäftsführer: Abberufung

(OLG Hamm, Urt. v. 25.7.2016 – 8 U 160/15) • Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gebietet es grds. sämtlichen Gesellschaftern einer GmbH einer Abberufung des Geschäftsführers zuzustimmen, in dessen Person wichtige Gründe vorliegen, die sein Verbleiben in der Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar machen. Stimmen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung...mehr

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ZAP 7/2015, Scheidungsprozesskosten: Außergewöhnliche Belastung

(FG Münster, Urt. v. 21.11.2014 – 4 K 1829/14 E) • Auch nach Einschränkung des Abzugs von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG n.F. sind Scheidungsprozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zwangsläufig, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden kann. Dagegen sind die Kosten für die Vermögensauseinandersetzung als ...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 2. Antragsformulare der DRV

Frage: Die DRV hat verschiedene Anträge im Internet veröffentlicht. Welche Anträge muss ich wann stellen? Zunächst eines vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, die Antragsformulare der DRV zu nutzen, es gibt hier keinen gesetzlichen Zwang, die entsprechenden Anträge können auch formlos gestellt werden. Wer sich unsicher ist, sollte sein Anliegen der DRV einfach vortragen, die D...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Widerspruch oder Klageverfahren?

Für den hier betrachteten Fall hat der angebliche Gläubiger keinen durchsetzbaren Anspruch gehabt. Daher wird er nach Erhalt des Widerspruchs nichts weiter unternehmen. Wenn das Verfahren durch den Gläubiger nicht weitergeführt wird, ist zwar der mit dem Mahnbescheid angegriffene Schuldner die angebliche Schuld los. Aber da das beendete Mahnverfahren keine rechtswirksame Ents...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / c) Höhe der Entschädigung

Bei der Höhe der Entschädigung ist das BSG einer Begrenzung auf den Streitwert entgegengetreten: Auch bei Verfahren mit niedrigen Streitwerten (konkret: 216 EUR) ist i.d.R. vom Regelbetrag von 100 EUR pro Kalendermonat der Verzögerung (konkret: 1.900 EUR) auszugehen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 11/13 R). Auch das "Vertrösten" auf eine Wiedergutmachung auf andere Weise al...mehr

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ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr

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ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

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ZAP 7/2015, Äpfel und Birnen

"Öffentlich wird über eine Überlastung der Gerichte lamentiert – dabei schwimmen der Ziviljustiz die Fälle davon wie nie zuvor." Mit diesem dem Bremer Rechtsprofessor Calliess zugeschriebenen Zitat wird ein vor kurzem in der "FAZ" erschienener Beitrag mit dem Titel "Den Gerichten schwimmen die Fälle weg" und dem Untertitel "Kuriose Entwicklung: Justiz beklagt Überlastung, dab...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Ausnahmen

Der Ausschluss der Kostenerstattung gilt nicht: für das Zwangsvollstreckungsverfahren vor den ArbG (LAG Baden-Württemberg LAGE Nr. 3 zu § 12a ArbGG 1979 Streitwert; LAG Berlin MDR 1986, 877 = DB 1986, 753; LAG Frankfurt BB 1968, 630; LAG Köln AnwBl 1995, 316) oder für die Kosten einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung (LAG Köln AnwBl 1995, 316 = InVo 1996, 56). Für das Beschwer...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / cc) Kostenfreies Verfahren

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für den in § 183 SGG benannten Personenkreis kostenfrei. Sinn dieser Vorschrift ist es, ihn aus sozialen Gründen nicht mit Kosten eines Gerichtsverfahrens zu belasten. Normzweck ist auch, dass ein Kläger, der die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen will, seine Entscheidung treffen kann, ohne ein finanzielles Ris...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / II. Verfahren zur außergerichtlichen bzw. alternativen Streitbeilegung

Unter einem Verfahren zur außergerichtlichen bzw. alternativen Streitbeilegung ist im Unterschied zu einer (i.d.R. durch Kulanz gekennzeichneten) Konfliktregulierung, die allein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher stattfindet, ein solches zu verstehen, das unter Einschaltung eines neutralen Dritten (außerhalb eines förmlichen Gerichtsverfahrens) den Einigungsver...mehr