Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.4 Jubiläumszuwendungen

Auch Jubiläumszuwendungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um jährlich wiederkehrende Zuwendungen. Allerdings sind daraus vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.[1]mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts sind neben den laufenden Einnahmen auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags) mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Dazu zählen beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Di...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4 Gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht.[1] Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Das Zeitjahr entspricht einem Zeitraum von 12 Monaten. Achtung Begrenzung bei nicht vorhersehbaren Überschreitungen Seit dem 1.10.2022 ist ein Überschreiten...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13.2 Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber, bei mehreren Beschäftigungen allen beteiligten Arbeitgebern, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen.[1] Hierzu gehört auch, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitgeber über eventuelle Vorbeschäftigungen oder über aktuelle wei...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Ü...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Ermittlung des Arbeitsentgeltes

Für die Pauschalierung mit 2 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache). Die Höhe des Stundenlohnes ist für diese Lohnsteuerpauschalierungen unerheblich.[1] Neben dem sozialrechtlichen Ent...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.3 Verzicht durch den Arbeitnehmer

Hat der Arbeitnehmer auf die Zahlung einer einmaligen Einnahme (z. B. Weihnachtsgeld) im Voraus schriftlich verzichtet, ist die einmalige Einnahme vom Zeitpunkt des Verzichts an bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit eines Verzichts ist dabei unerheblich.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Sozialversicherung

1 Entgeltgrenze bei Teilmonaten Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig monatlich die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR[1] nicht übersteigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschäftigung während des ganzen Kalendermonats oder nur für einen Teilmonat besteht. Praxis-Beispiel Entgeltgrenze bei Teilmonat Ein Kfz-Mechatroniker beginnt zu...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.2 Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt

Für die Pauschalierung mit 20 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.2 Nachweis der Pauschalierungsvoraussetzungen

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Pauschalierungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Dazu dienen die Aufzeichnungen im Lohnkonto und die dazugehörigen Belege (z. B. Arbeitsvertrag, Aufzeichnungen über die Tätigkeit). Bei fehlenden oder fehlerhaften Aufzeichnungen ist die Lohnsteuerpauschalierung nur zulässig, wenn die Pauschalierungsvoraussetzungen auf andere Weise nac...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.1 Lohnsteuerpauschalierung ohne Antrag zulässig

Die Lohnsteuerpauschalierung ist nicht von einem Antrag des Arbeitgebers an das Finanzamt oder von einer ausdrücklichen Zulassung durch das Finanzamt abhängig. Der Arbeitgeber selbst hat das Recht zur Pauschalierung. Dabei muss die Lohnsteuerpauschalierung nicht einheitlich für alle Betroffenen durchgeführt werden. Die Pauschalierung kann auf einen oder bestimmte Arbeitnehme...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, das Ver...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 14 Entgeltunterlagen

Die Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung und des Mindestlohngesetzes zur Führung von Entgeltunterlagen[1] gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Entgeltunterlagen aufzuzeichnen. Nachweise über die erforderlichen Angaben sind zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Wichtig Ei...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Lohnsteuer

1 Pauschal- oder Individualbesteuerung Der an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitslohn ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Pauschalierungsvoraussetzung ist das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung.[1] Bei der Pauschalbesteuerung kommen die einheitliche Pauschsteuer ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.2 Wechsel nach Ablauf des Kalenderjahres

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich für ein Kalenderjahr an die zu Beginn des Jahres gewählte Art der Lohnsteuererhebung gebunden. Andererseits ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung der Pauschalierungsregelungen[1] gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalbesteuerung ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig

Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis – wenn der Arbe...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.3 Unterbliebene Abzüge ohne Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Lohn oder Gehalt ist dem Arbeitgeber später als bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nur dann erlaubt, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Maßstab für das Verschulden sind Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit (hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2010, 9 Sa 580/09). Es entsprich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 1 Wer die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Neben natürlichen Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten, zählen dazu auch juristische Personen wie die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. Das Gleiche gilt für Personenvereinigungen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem erh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 2 Mehrere Identifikationsnummern für eine Person

Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler führen damit künftig mindestens 2 Identifikationsnummern. Das heißt: Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer, die auch weiterhin bestehen bleibt. Auf diese Weise soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Praxis-Beispiel Freiberufliche Arch...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Mit dem Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3686) wurde mit Wirkung zum 1.1.2006 in Abs. 3 Satz 1 das Wort "Lohnfortzahl...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, BA, Privatausgaben, gemischte Aufwendungen, DStJG 3 (1980), 13; Söhn, AK/HK und BA-Begriff, StuW 1991, 270; Peter, ABC der abzugsfähigen/nichtabzugsfähigen Ausgaben, NWB F 3c, 4851; Paus, Aufwendungen für den Betrieb des Ehegatten bei Abkürzung des Vertragswegs, DStZ 2000, 556; Hamacher/Balmes, Allerlei Eigenaufwand, unechter und echter Drittaufwand – Folgerungen für Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 28 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss darlegen und beweisen, dass er trotz hinreichender Bemühungen keine angemessene Arbeit finden kann (BGH NJW 87, 898). Die Darlegungs- und Beweislast besteht nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass er keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), oder eine Tätigkeit iR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen der Obliegenheitsverletzung.

Rn 7 Der Berechtigte trägt die Beweislast für hinreichende Bemühungen. Die Beweiserleichterung des § 287 II ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH FamRZ 12, 517; 08, 2104). Ist die Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird die Ursächlichkeit für die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit vermutet (BGH FamRZ 08, 872). Der Berechtigte muss sich sodann das erzielbare Einkommen anr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.3 Ausländer aus Abkommenstaaten

Rz. 30 Für Ausländer aus Abkommenstaaten, die im Inland wohnen, können sich Erleichterungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels aus den von der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ergeben. So sind Arbeitnehmer auch ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus i. S. d. § 62 Abs. 2 EStG anspruchsberechtigt. Derzeit besteh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 3 Nr. 39 EStG bei Ausschluss einzelner Arbeitnehmer-Gruppen

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer setzt die ausnahmslose Einbeziehung aller seit einem Jahr oder länger in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer voraus (sog. All Employee-Pläne). Entsprechend führt der Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen (z...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Abs. 12 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2188) wurde mit Wirkun...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.1 Versicherungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 Die grundsätzlich durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.4.2003 eintretende Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 wurde mit Abs. 2 Satz 1 a. F. im Sinne einer Übergangs- und Bestandsschutzregelung ausgeschlossen, und es wurde stattdessen der Fortbestand der Versicherungspflicht angeordnet. Voraussetzung dafür war und ist, dass am 31.3.2003 nur eine wegen Übersc...mehr