Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8 § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor, wenn das regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.4 Auswirkungen auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht)

Rz. 53 Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 5 Abs. 1a Satz 1 EFZG das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 EFZG nicht ausdrücklich angepasst. Damit scheint der Widerspruch zu entstehen, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG weiterhin berechtigt ist, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 11.604 EUR[1]. [2] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[3] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 4 Wer die Künstlersozialabgabe zahlen muss und wer nicht und wie die Abgabe berechnet wird

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Unternehmen, die Ergebnisse künstlerischer Arbeit wirtschaftlich nutzen, sind abgabepflichtig. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an freie Künstler und Publizisten vergeben und das Ergebnis der künstlerischen Darbietungen wirtschaftlich verwerten. Dabei braucht keine Gewin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 4.2 Kein Besuch einer allgemeinbildenden Schule

Bei anspruchsberechtigten Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die Unterhaltsleistung um das erzielte Einkommen, z. B. aus einer Ausbildungsvergütung oder einer geringfügigen Beschäftigung. Vor der Anrechnung wird von diesem Einkommen 1/12 des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags (zzt. 102,50 EUR) sowie ein Freibetrag von 100 EUR abgezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 6 Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung; die Zeit der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen muss nicht zusammenhängend vorgelegen haben, sondern kann sich aus vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.8 Geringfügige Beschäftigungen und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten nach § 8 SGB IV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 die Versicherungsfreiheit der sog. geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten selbstständigen Tätigkeit. Ausdrücklich e...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.9 Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11c Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) wurde in § 5 Abs. 2 mit Wirkung zum 1.10.2022 ein neuer Satz 2 eingefügt. Rz. 11d Regelungsgegenstand ist die Festlegung eines fixen Zeitpunktes zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze für selbststän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des § 134 nur anwendbar ist für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangen und sich nicht von der Versicherungspflicht von der Rente...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nach Abs. 1b Satz 2 ist der schriftliche Befreiungsantrag dem Arbeitgeber zu über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.4 Widerspruchslösung (Satz 3)

Rz. 48 Bei einer Befreiung auf Antrag von der Versicherungspflicht bei Personen für ihre geringfügige Beschäftigung gilt die Befreiung als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.16 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 22 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 76 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mehrfach veränderte Vorschrift war vom 1.7.2019 bis zum 30.9.2022 nicht belegt. Sie wurde in ihrer jetzigen Fassung mit Wirkung zum 1.10.2022 durch Art. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) neu eingefügt. Die Norm stellte bis zum ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 2 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 NachwG) die Beitragsverfahrensordnung für die Sozialversicherungsaufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

Tz. 79 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt, ist für die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich der Personengruppenschlüssel "109" zu verwenden. Für die zweite und jede weitere geringfügige Beschäftigung, die entlohnt wird, ist neben einer versicherungspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 52 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Entgeltgrenze

Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr