Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Ausdehnung auf Umgehungstatbestände (§ 162 Abs. 2)

Rn 9 Um Strohmanngeschäfte und Umgehungen zu vermeiden, dehnt § 162 Abs. 2 die Zustimmungspflicht der Gläubigerversammlung weiter aus. Rn 10 In seiner ersten Variante erklärt § 162 Abs. 2 es für unerheblich, ob eine Person direkt oder über ein von ihr i. S. d. §§ 16 bis 18 AktG abhängiges Unternehmen an dem Erwerber beteiligt ist. Es soll so die Umgehung der Beteiligungsgrenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Näheverhältnis oder finanzielle Verbundenheit des Erwerbers selbst (§ 162 Abs. 1 1. Halbsatz 1. Fall)

Rn 5 In Abs. 1 Nr. 1 bestimmt § 162 zunächst, dass ein Erwerb durch eine dem Schuldner nahestehende Person der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf (zu dem Begriff der nahe stehenden Person siehe § 138 Rn. 2 ff.). Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, wird durch § 162 die Veräußerung an deren Familienmitglieder – also vor allem an Ehegatten und n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Betriebserwerber

Rn 6 Ausnahmsweise hat das Arbeitsgericht auch einen (vermeintlichen oder künftigen) Betriebserwerber an dem Verfahren nach § 126 zu beteiligen (§ 128 Abs. 1 Satz 2). Dies muss dann erfolgen, wenn sich auch nur einer der beteiligten Arbeitnehmer darauf beruft, der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den (vermeintlichen) Betriebserwerber üb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 5.3 Eintritt in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Entsteht eine Personengesellschaft in der Form, dass ein Gesellschafter ein Einzelunternehmen einbringt und der andere Gesellschafter eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Anderen leistet, ist § 24 UmwStG nur teilweise anwendbar. D. h., das Wahlrecht, den Buchwert anzusetzen, gilt nur insoweit, als der Unternehmer sein Unternehmen "auf eigene Rechnung" einbringt. Soweit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.1 Geschäftsveräußerung

Rz. 4 Mit den Begriffen "Unternehmen" und "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb" verwendet § 75 AO Begriffe, die auch im Umsatzsteuerrecht vorkommen. Da die Entwicklungsgeschichte in beiden Bereichen Berührungspunkte und Parallelen hat, kann für die Begriffsbestimmung hier auch auf die früher bei der USt entwickelten Gesichtspunkte zurückgegriffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.5 Übereignung eines lebenden Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 32 Die Haftung nach § 75 AO greift nur ein, wenn ein — im Augenblick des Übergangs — ­lebendes und selbstständig lebensfähiges Unternehmen übereignet wird.[1] Das gilt für die Übertragung sowohl des Gesamtunternehmens als auch eines Teilbetriebs. Diese beiden Alternativen des § 75 AO stehen selbstständig nebeneinander und schließen sich gegenseitig aus. Die Vorschrift ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.1 Übertragung der Rechtsstellung

Rz. 13 Zum Begriff Übereignung gehört unter diesem Gesichtspunkt nicht nur die Übereignung einzelner Sachen, sondern auch die uneingeschränkte Übertragung der Rechtsstellung des Veräußerers an den zum Unternehmen bzw. Betrieb gehörenden Rechten und sonstigen Vermögenswerten. Der Begriff ist nur noch insoweit im bürgerlich-rechtlichen Sinn zu verstehen, als die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Haftungsschuldner ist der an einer Geschäftsveräußerung (s. Rz. 4) beteiligte Erwerber. Als haftender Erwerber kommt jeder in Betracht, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Neben den natürlichen und juristischen Personen sind dies in erster Linie die Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG und die GbR). Hierzu zählt aber auch die sog. echte Vorgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.2 Zeitliche Beschränkung

Rz. 46 Für die zeitliche Beschränkung der Haftung ist der Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens (Teilbetriebs) maßgebend. Geschieht der Übergang in mehreren Teilakten (vgl. Rz. 4), so ist der Zeitpunkt des letzten Teilakts entscheidend. Nach diesem Zeitpunkt richten sich die zeitlichen Beschränkungen.[1] Rz. 46a Die Haftung erstreckt sich nur auf die o. g. Ansprüche, sowei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.3 Verpachtung — Sicherungsübereignung — Nießbrauchseinräumung

Rz. 16 An der Übertragung einer eigentumsähnlichen Rechtsstellung fehlt es, wenn ein Unternehmen verpachtet wird. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Verpachtung die zum Betriebsinventar gehörenden wesentlichen Grundlagen des Geschäfts übereignet werden. Ein Pachtbetrieb steht einem Eigenbetrieb nicht gleich.[1] Ebenso wenig ist eine "Übereignung" i. d. S. anzunehmen, we...mehr

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Kleinunternehmerregelung bei Beginn der unternehmerischen Betätigung

Leitsatz Der Unternehmerbegriff ist umsatzsteuerlich einheitlich auszulegen. Daher kommt es für die Bestimmung des Erstjahres im Sinne des § 19 UStG nicht auf die Ausführung tatsächlicher Umsätze an. Bei einer (im Streitfall nicht vorliegenden) Gesamtrechtsnachfolge ist bei Prüfung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung nicht der Vorjahresumsatz des Rechtsvorgängers,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.2 Veräußerung und Entnahme

Rz. 44 Nach § 15a Abs. 8 S. 2 UStG, der durch das JStG 2010[1] und nach § 27 Abs. 16 UStG mit Wirkung v. 1.1.2011 gilt, liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilweise ausgeschlossen war. Es l...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 38 Gemäß §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch in der Weise durchgeführt werden, dass alle zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußert werden und der nach Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 39 Im Bereich des Privatvermögens besteht eine St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 8 Veräußerungs- und Entnahmegewinn

Rz. 55 Wird das nach § 55 EStG bewertete Grundstück später veräußert oder entnommen, ist der entsprechende Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis bzw. dem Entnahmewert und dem nach § 55 EStG angesetzten Wert. Gleiches gilt auch bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.6 Nachträgliche ausländische Einkünfte

Rz. 35 Im Prinzip endet die sachliche Anknüpfung an die Betriebsstätte, sobald die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte etwa wegen ihrer Auflösung bzw. Einstellung der Tätigkeit nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer seine bisherige Verfügungsmacht über die feste Geschäftseinrichtung aufgegeben hat. Dennoch können nachträgliche Einkünfte, die ehemaligen ausl. Tätigkei...mehr

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Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 3.3.3 Sonderfall der Veräußerung der gesamten GmbH (Grundzüge)

Rz. 1972 Die Veräußerung der gesamten GmbH ist von der Veräußerung einzelner Geschäftsanteile zu unterscheiden. Sie ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG, die nicht umsatzsteuerbar ist. Die Rechtsfolge (keine zu zahlende Umsatzsteuer) ist identisch mit dem Verkauf einzelner Geschäftsanteile, jedoch ist eine steuerbefreiende Vorschrift nicht mehr n...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 340 Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 140 AO; nach dieser Vorschrift werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Rz. 341 Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäß...mehr

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Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d. h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewin...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung

Wird eine Praxis oder ein Praxisanteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge z. B. vom Vater auf die Tochter übertragen, muss der Erwerber oft an den Übergeber eine Abfindung oder an Geschwister ein Gleichstellungsgeld zahlen, das niedriger ist als der Wert der Praxis. Dann handelt es sich prinzipiell um eine teilentgeltliche Praxis- oder Anteilsübertragung i. S. d. § 18 Abs...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 5 Rückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Der Tatbestand der Praxisveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Hinweis Änderung we...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1 Sofortige oder sukzessive Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung und Verwaltung räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betrieb...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.2 Entnahmefähigkeit

Rz. 309 § 4 Abs. 1 EStG zählt als Entnahmen Wirtschaftsgüter (aufgeführt als Beispiele Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse), Nutzungen und Leistungen auf und umreißt damit den Umfang der Entnahmefähigkeit. Entnahmefähig sind daher nicht nur (materielle oder immaterielle) Wirtschaftsgüter, sondern auch Nutzungen und Leistungen. Rz. 310 Für die Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung

Leitsatz 1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn die Erwerberin die unternehmerische Tätigkeit des Organkreises fortführt und das übertragene Grundstück ein Teilvermögen i.S. des Art. 5 Abs. 8 der R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.5.1 Stufe 1: Behandlung des Verlagerungsvorganges

Tz. 651 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IRd Verlagerung der Produktionsfunktionen ist es regelmäßig erforderlich, auf die ausl TG die zur Funktionsausübung erforderlichen materiellen und immateriellen WG (zB Produktionsanlagen, Produktionsrechte), ggf sogar den gesamten Produktionsbetrieb, zu überführen bzw zur Nutzung zu überlassen. Es gelten hierbei folgende allgemeine Grundsätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Kürzere Dauer des Ermittlungszeitraums (§ 7 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine kürzere Dauer als 12 Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum zB dann haben, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (s § 7 Abs 3 S 3 KStG). Das ist zB bei Gründung oder Löschung einer Kö sowie bei Erwerb, Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs im Laufe des Kj der Fall. Gleiches gilt etwa bei der Umstellung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Verwertungsverbot

Rn 16 Es obliegt grundsätzlich der Gläubigerversammlung, im eröffneten Verfahren zu entscheiden, ob ein Unternehmen ganz oder in Teilen fortgeführt oder liquidiert wird. Daher verbieten sich Verwertungsmaßnahmen des vorläufigen Verwalters regelmäßig.[30] Eine Ausnahme kann nur gelten, wenn diese Verwertungsmaßnahmen, die im Extremfall auch in einer vollständigen Betriebsverä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der ArbG im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fälle gibt ...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Leitsatz Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Normenkette § 34a, § 16 EStG i.d.F. bis zum 4.7.2017 Sachverhalt Der Kläger war einziger K...mehr