Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 3. "Irrtümliche" Buchung eines Erlöses auf dem "falschen" Gesellschafterkonto

Schlichte Behauptung eines Irrtums unzureichend: Der vorstehende Beispielsfall hat schon verdeutlicht, dass das Vorbringen eines plausiblen, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt, das Entscheidende ist. Dieser Ausführung des BFH kann gleichzeitig entnommen werden, dass die schlichte Behauptung, bei der fehlerhaften Behandlung handele es sich um einen Irrtum, allein...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 2. Irrtumsbedingte Buchungsfehler eines Steuerberaters

Zur Verdeutlichung eines entsprechenden Buchungsfehler seitens eines Steuerberaters diene folgender Sachverhalt[9]: Beispiel Eine GmbH wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gegründet. Ihr Stammkapital wird je zur Hälfte von den beiden Gesellschafter-GF gehalten. Durch notariellen Vertrag vom 2.12.2023 erwarben die beiden Gesellschafter-GF zu je 1/2 ein von der GmbH betrieblich genut...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / 4. Fazit

Bei der Annahme einer vGA aufgrund einer irrtümlichen Zuwendung ist nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden GF der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre, sondern, ob der konkrete Gesellschafter-GF dem Irrtum unterlegen ist[19]. Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter ist nur eine idealtypische Denkfigur, die alle Gegebenheiten des Ges...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft kommt. Dann stellt sich häufig die Frage, ob es bewusst zu dieser Vermögensverschiebung kam oder diese irrtümlich herbeigeführt wurde. Die Problematik des "Irrtums" kommt auch nicht nur im Verhältnis Gesellschafter zu K...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / a) Objektive Maßstäbe

Definition: Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesell...mehr

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Die Bedeutung eines "Irrtum... / b) Subjektive Entschuldigungsgründe

Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis kann entfallen: Richtig ist vielmehr, dass subjektive Entschuldigungsgründe – unabhängig vom verobjektivierenden Maßstab des ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters – die "konkrete" Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis entfallen lassen können. Bestätigung durch den BFH: Die gegenläufige Rechtsauffassung, in Fällen, in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VII. Fazit

Aus Sicht von Privatpersonen besteht ein Steuer- und Liquiditätsvorteil einer Holding-Kapitalgesellschaft, wenn auf deren Ebene die Liquidität zu Investitionszwecken verwendet und keine Folgeausschüttung an die Gesellschafter erfolgt. Wer hingegen – über die angemessene Geschäftsführervergütung hinaus – regelmäßige Ausschüttungen beabsichtigt, dem bietet die Holding nur begrenz...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / IV. Inkongruenz am Beispiel der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Wie vorstehend dargestellt, unterliegen die Beträge, die in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG fallen, ohne zugleich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG zu unterfallen, auf Ebene der KGaA grundsätzlich nicht der GewSt, da sie nach den allgemeinen Vorschriften über die Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen wurden. Soweit diese Beträge jedoch die...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / 1. Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG

Einer genaueren Betrachtung bedarf es hingegen hinsichtlich der i.R.d. Urteils vorgenommenen rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. Technisch dient dieser der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags (GewSt-Messbetrags) auf die phG einerseits und auf die Kommanditaktionäre, bei denen eine Anrechnung der GewSt n...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / a) Ertragsteuerliche Aspekte bei der KGaA

Gesellschaftsebene: Die KGaA ist zwar unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), jedoch sind die nicht auf das Grundkapital entfallenden Gewinnanteile des phG sowie die auf diesen entfallenden Tantiemen für die Geschäftsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der KGaA für Zwecke der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Gesellschafterebene: Korrespondierend erfo...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / VI. Überlegungen zu Neuregelung

Orientierung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime: Eine Neuregelung sollte sich nach der hier vertretenen Auffassung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime orientieren: Zwar ist der phG kein Gesellschafter einer Personengesellschaft, jedoch sind auf ihn umfassend die für den Komplementär einer KG geltenden Vorschriften anzuwenden, wodurch diese...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / [Ohne Titel]

Sebastian C. Schütz, RA (Syndikus-RA) / Dipl.- Finw. (FH) Christian Jasch, LL.M.[*] In seinem Urteil v. 24.1.2024 (BFH v. 24.1.2024 – I R 54/20, GmbH-StB 2024, 274 [Schütz/Jasch] [in dieser Ausgabe]) befasst sich der I. Senat des BFH mit dem Aufteilungsmaßstab für die Allokation des Gewerbesteuermessbetrags auf die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA. Das Urteil be...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.9 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft

Folgende Entscheidung sollte bei hohen Streitwerten immer beachtet werden. Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Tz. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung[1] nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.[2] Im Streifall ging es um Folgendes: Die Steuerpflichti...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / II. Rechtsformspezifische Auslegung durch den BFH

Vor diesem Hintergrund erschließen sich die Überlegungen des BFH hinsichtlich einer rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. So verfolgt § 35 EStG unstreitig den Zweck der Entlastung der bereits mit GewSt belasteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb von einer Doppelbelastung, soweit diese auch der Besteuerung mit E...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.8 Gebühr bei mehreren Antragstellern

Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist seit 23.7.2016 nur eine Gebühr zu erheben; in diesem Fall sind alle Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr.[1] Ist in Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 StAuskV hinsichtlich des der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalts teilweise auch die Gesellschaft Steuerschuldnerin, wird gegenüber de...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.2 Abgrenzung typisch/atypisch stiller Gesellschafter

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG werden nur die Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters besteuert. Ein atypisch stiller Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ist der stille Gesellschafter auch am Betriebsvermögen (d. h. an den stillen Reserven) beteiligt, ist der Gesellschafter kein "typischer" (i. S. d. HGB), so...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.2 Eintritt bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern

Das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Steuerberatungsgesellschaft (Partnerschaftsgesellschaft, GbR, GmbH & Co. KG, Kapitalgesellschaft und anderen Rechtsformen, z. B. LLP) unterscheidet sich zum Verkauf einer ganzen Kanzlei häufig dadurch, dass die Anteile nicht frei am Markt verkauft werden. Meist übernehmen verbleibende Gesellschafter oder bisher angestellte Berufs...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.4 Scheinrenditen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter

Hat der Anleger (typischer stiller Gesellschafter) die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung und Wiederanlage der ihm in den Büchern des Unternehmers gutgeschriebenen "Gewinnanteile" und entscheidet er sich für die Wiederanlage, kann die darin liegende Schuldumschaffung (Novation) zu einem Zufluss der "Gewinnanteile" führen. Das gilt auch[1], wenn ein Anspruch des gutgläubigen...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch ab 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Clearingstelle

Begriff Die Clearingstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin angesiedelt. Ihre Entscheidung ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Sie prüft auf Antrag der Beteiligten, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (Feststellung des Erwerbsstatus). Wurde bereits ein Verfahren zur...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.5 Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen

Werden Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Ausnahme: Der GmbH-Anteil befindet sich im Betriebsvermögen.[1] Die Gewinnausschüttung kann offen oder verdeckt erfolgen. Eine offene Gewinnausschüttung erfolgt aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses. In diesem wird i. d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.3 Ertragsteuerliche Behandlung

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind bei Zufluss zu versteuern.[1] Der Zufluss ist regelmäßig mit Zahlung oder Gutschrift auf dem Einlagekonto des stillen Gesellschafters anzunehmen.[2] Ist eine Beteiligung am Verlust nicht ausgeschlossen, sind dem stillen Gesellschafter auch die anteiligen Verluste zuzurechnen. Dieser Verlust darf jedoch die Einlage nicht übersteige...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.4 Zufluss der Einnahmen

Wann die Einnahme aus Kapitalvermögen zugeflossen ist, regelt § 11 EStG. Der Zufluss (i. d. R. durch tatsächliche Zahlung oder Verrechnung) ist dann anzunehmen, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erhält.[1] Erfolgt die Zahlung der Kapitaleinnahmen durch Gutschrift, sind diese zugeflossen, wenn sie (in den Büchern des Zahlungsverpflichtete...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt und unterliegen damit grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz. Die Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern. Wurden diese aber dennoch einkommensmindernd angesetzt und kann die Körperschaftsteuerfestsetzung nicht mehr geändert werden, mus...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot

Endet das Arbeitsverhältnis, tritt ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot automatisch in Kraft. Arbeitnehmer darf keinen Wettbewerb betreiben Entsprechend der getroffenen Vereinbarung und in dem dort genannten Umfang darf der Arbeitnehmer nicht tätig werden. Dies bedeutet, dass es auf die rechtliche Konstellation, wie der Mitarbeiter Wettbewerb betreiben könnte, nicht anko...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.3 Ausschüttungen bei bestimmten Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellsch...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 3 Verfahren

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind gem. § 181 Abs. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden. Es findet ein eigenständiges Ermittlungsverfahren nach §§ 85ff. AO statt, wobei die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. In den Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung ist bei rechts...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.2 Anteile an Körperschaften

Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1], wobei § 17 EStG vorrangig anzuwenden ist. Die Steuerpflicht gilt nur für Anteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden (Bestandsschutz nach § 52 Abs. 28 Satz 10 EStG). Ab dem VZ 2020 können Verluste aus "wertlosen Aktien" den besonderen Verrechnungsregelungen des § 20 Abs. 6 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

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Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung zunächst nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nachversteuerungsklausel aufzunehmen, won...mehr